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Die Spielverordnung - Ein Paradebeispiel von List und Tücke

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Die Spielverordnung - Ein Paradebeispiel von List und Tücke

Moin Moin!!

Ich habe mich bei Euch registriert, weil ich unbedingt ein paar Dinge loswerden muss, die mit der Spielverordnung in Verbindung stehen. Ich habe bereits zuvor versucht, dieses Thema in zwei anderen Foren zu diskutieren. Aber auf politik-forum.de (http://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?f=4&t=49464) wird die Thematik immer wieder auf meine persönliche Suchtproblematik gelenkt. Auf politikforen.net hat man grundsätzlich leider keine Meinung zu diesem Thema(http://politikforen.net/showthread.php?158270-Das-Spiel-mit-der-Spielverordnung-amp-der-Spielsucht).

Da ich gerne mal alle Details zusammenfassen wollte, teile ich diesen Post in einen kürzere allgemeine Erklärung und eine lange ausführliche Erklärung auf.

Kurzfassung:

2006 wurde die neue Spielverordnung erlassen- und mit dieser Spielverordnung ist die Anzahl der Spielsüchtigen Menschen erheblich gestiegen. Um diesen Trend abzuwenden, wurde kürzlich die überarbeitete Fassung der Spielverordnung verabschiedet. Hier wird weiterhin an der Formulierung des maximalen durchschnittlichen Kasseninhaltes (anstatt einer Auszahlquote) festgehalten. Die Formulierung des maxinalen durchschnittlichen Kasseninhaltes wird mit einem besseren Spielerschutz begründet. Dies ist schlichtweg eine Lüge. Tatsächlich ist eben die Formulierung des verbleibenden Kasseninhaltes der Grund dafür, dass die Hersteller den wirklichen Zufall abstellen und heimlich durch ein reaktives Spielverhalten ersetzten durften.

Dieses Spielverhalten ist dahingehend optimiert, (potenziell) spielsüchtige Menschen brutal zur Ader zu lassen. Die Information, dass die Geräte entsprechend arbeiten, wird den Spielern aber absichtlich vorenthalten. Der Spieler kann sie nicht recherchieren/herausbekommen. Vielmehr werden an jeder möglichen Stelle Assoziationen zu den Automatenspielen der staatl. Casinos hergestellt, die mit einem echten Zufallsgenerator arbeiten. In einem Forum der Aufstellerbranche (http://www.forum-gewerberecht.de/board,boardid-15.html) wurde bis vor kurzem an jeder nur möglichen Stelle auf die echten Walzenbelegungen und den echten Zufall verwiesen- und die Risikotasten der Multigamer-Geräte waren mitunter mit 50:50 oder 1:1 bezeichnet.

Zwar wissen die Suchtexperten um dieses Problem, wie diese Aussage von Frau Flüchtenschnieder belegt....
(http://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,2433.0.html)
Es ist natürlich bekannt, dass die Automaten programmiert sind, um Glücksspielende möglichst lange vor der Maschine zu halten.

....aber das Thema wird wirklich nirgendwo auch nur Ansatzweise diskutiert. Offiziell existiert dieses reaktive Laufverhalten
überhaupt nicht. Dabei ist gerade ein solches sich auf Spielerentscheidungen anpassendes Laufverhalten, was z.B. die Kontrollillusion zusätzlich verstärken kann oder sich auf unterschiedlichen Einsatzleveln strategisch verhält, aus spielschutztechnischer Sicht ein absoluter Wahnsinn. Und wenn dem Spieler dann auch noch offiziell ein wirklicher Zufall vorgegaukelt werden darf wirds wirklich eng. Und es passt halt nichts mehr, wenn der Passus, der all dies ermöglicht, von der Bundesregierung mit einem besseren Spielerschutz gegenüber einer Auszahlungsquote begründet wird.

Für mich sieht das so aus, als wenn mit der neuen Spielverordnung alle Rechte der Spielsüchtigen an die Geldspielgerätebranche verschachert wurden. Und im nachhinein wird gelogen, dass sich die Balken biegen.

Den Grund dafür kann man der langen Erklärung entnehmen. Es wurde offensichtlich erst sowas wie eine Drohkulisse errichtet, um dann die Formulierung des maximal verbleibenden Kasseninhaltes in der Spielverordnung durchsetzen zu können. Die potenziell süchtigen Menschen wurden auf eine ganz bittere Art und Weise an die Branche "vertickt".

Ich würde mich freuen, diese Thematik mal ordentlich diskutieren zu können. Ich bin gespannt, was dieses Mal aus dem Thema wird....

mfg, jennerjan



Laaaangfassung:

Erstmal ein paar grundsätzliche Hintergrundinformationen:

Die Spielverordnung regelt u. a. wo und wie viele Spielautomaten aufgestellt werden dürfen und welche Voraussetzungen für die Zulassung von Spielautomaten durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (ptb) erfüllt werden müssen.

Die Spielverordnung widmet sich Spielgeräten (ohne Geldgewinnmöglichkeit) und anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit.

Die Auflagen an Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit sind sehr gering, da suchtgefährdeten Menschen nicht die Möglichkeit geboten wird, bisherige Verluste wieder auszugleichen. Diese Geräte werden pauschal versteuert und nicht nach Gewinn bzw. Kasseninhalt, wie die Geldspielgeräte mit Gewinmöglichkeit.

Die Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit sind die Gerätetypen, wie sie in Schankbetrieben und Spielhallen zu finden sind. Bis vor einigen Jahren hat es sich dabei fast ausschliesslich um Walzenspielgeräte gehandelt - heute ähneln diese Geräte in Design und Spieleauswahl stark den Spielautomaten der staatlichen Casinos.

Die Spielautomaten der staatlichen Cainos unterliegen aber nicht der Spielverordnung und somit keinen besonderen Auflagen im Sinne von einem Spielerschutz. Naturgemäß sind den Automatenspielhallen extrem hohe Einsätze pro Spiel und eine hohe Spielfrequenz möglich. Diese Spielautomaten arbeiten immer mit einem fairen Zufallsgenerator, was durch eine Auszahlungsquote ausgedrückt wird. Der Spielerschutz von den Automatenspielhallen der staatlichen Casinos wird meines Wissens im wesentlichen durch die Zugangskontrolle umgesetzt.

Dagegen unterliegen die Geldspielgeräte, die in Spielhallen und Schankbetrieben aufgestellt werden, erheblichen Einschränkungen in Sinne der Vermeidung eines erhöhten Suchtpotentials. So werden die maximal möglichen stündlichen Verluste, die minimale Spieldauer etc durch die Spielverordnung vorgegeben.

Die alte Spielverordnung (Die Zeit vor 2006)
In der alten Spielverordnung (vor 2006) war eine Auszahlungsquote festgelegt. Geldspielgeräte, die noch nach der alten Spielverordnung (vor 2006) gebaut wurden, basierten somit auf einem echten Zufallsgenerator. Dass bedeutet, dass jede Drehung für sich eine separate Zufallsentscheidung war.

Eigentlich lief das Spiel folgender Weise ab. Man hat einen Betrag eingeworfen und für jedes Spiel wurden von diesem Betrag 20 Cent abgezogen. Danach dauerte es 15 Sekunden, bis man das nächste Spiel starten durfte.

Zwischen 2002 und 2006 gab es aber mehrere Entwicklungen, die das Ansinnen des Spielerschutzes stark konterkariert haben. So wurde einmal von der Herstellerbranche der Kniff erdacht, das eingesetzt Geld in Punkte umzuwandeln. Die Vorgaben der Spielverordnung zur minimalen Spielzeit, maximalen Einsatz etc. waren konkret auf Geldbeträge bezogen - aufgrund der Umwandlung in Punkte fühlten sich die Hersteller nicht an diese Vorgaben gebunden.

Hatte der Spieler erstmal ausreichend Punkte gesammelt, konnte er je nach Spielgerät absurd hohe Summen bis zu 10 Euro (jedoch in Form von Punkten) pro Drehung einsetzen - und es wurden den Spielern mitunter Gewinne bis zu mehreren Tausend Euro (für ein einzenes Gewinnbild) offeriert, was vollkommen der Absicht der Spielverordnung zuwider lief.

Die ptb hatte die Geräte damals merkwürdiger Weise trotzdem anstandslos zugelassen!

Ein besonderes Augenmerk verdient der Umstand, dass die Geldspielgeräte nach der alten Spielverordnung noch einen Gewinnplan mit den jeweiligen Prozentangaben zu den unterschiedlichen Gewinnmöglichkeiten anzeigten. Man konnte sich letztendlich in jeder Situation die mathematische Chance errechnen, wenn man z.B. einen Gewinn riskieren wollte.

Ausserdem tauchten in den Spielhallen auch sogenannte Fun-Automaten auf, die den Spielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit zugeordnet wurden. Das waren eigentlich reine Unterhaltungsgeräte, die aber Weiterspielmarken ausgewerfen konnten. Unterhaltungsgeräte können beliebig "designed" werden, denn es gibt keine Vorgaben oder Auflagen. Es darf nur kein Geld an ihnen gewonnen werden. Jedoch wurde den Spielern in den Spielhallen widerrechtlich die Möglichkeit geboten, die vorgesehenen Münzen in/von Bargeld ein/bzw. umtauschen zu können.

Der durchschlagende Erfolg der Geräteklasse "Fun-Automaten" lag besonders an den folgenden Negativmerkmalen:
- hohe Spielfrequenz (ca. alle 2 Sek. konnte ein neues Spiel gestartet werden)
- (optional) hoher Spieleinsatz/hoher Gewinn
- dem reaktiven Laufverhalten (Die Geräte sie haben sie der Art und Weise der Bespielung angepasst, um den Spieler zu Einsatzerhöhungen etc zu motivieren)

Das reaktive Laufverhalten bedeutet, dass keine reine Zufallsentscheidung getroffen wird, sondern eine Abhängigkeit zwischen dem Spielverlauf und der Entscheidung des Spielers besteht, einen Gewinn mitzunehmen oder ihn weiter zu riskieren! So wurden bei den Fun-Automaten sehr auffällig psychologische Tricks eingebaut, die den Spieler immer und immer wieder zu Einsatzerhöhungen motiviert haben, woraufhin starke Verlustphasen folgten. Solche Tricks sind bei reinen Unterhaltungsgeräten aus Sicht des Spielerschutzes in Ordnung, da kein Geldgewinn in Aussicht gestellt wird. Aber dadurch, dass man damals die Weiterspielmarken illegaler Weise in Geld und zurück wechseln konnte, führten die Fun-Automaten zu erheblichen Einnahmen bei den Aufstellern und Geräteherstellern. Die Steuereinnahmen aus der "Geldspielgerätesteuer" sind dagegen erheblich gesunken. Denn Fun-Automaten wurden mit einer geringen pauschalen Gebühr und nicht nach Kassenverbleib besteuert, wie es bei den Geldspielgeräten der Fall ist.

Diese Geräte hatten ein unglaubliches Suchtpotential, denn der Spieler konnte beliebig manipuliert werden!! Besonders der Umstand, dass Spielsüchtige weiter und weiter Verluste ausgleichen wollen, wurde durch die reaktiven Spielsystem bis zur kompletten Blutleere ausgenutzt. Die hohe Spielgeschwindigkeit und die hohen Einsätze sowie die in Aussicht gestellten enorm hohen Gewinne taten ihren Rest.

Die Gerätehersteller haben den Markt vollkommen mit den Fun-Automaten übersättigt, selbst die seriösesten Hallen mussten die Geräte erwerben, weil sonst ein Teil der Kunden in andere Hallen mit Fun-Automaten im Angebot abgewandert sind. Letztendlich waren in Deutschland 80.000 Fun-Automaten aufgestellt - und knapp 220.000 reguläre Geldspielgeräte. Es gab aber auch viele Spieler, die nicht an diesen neuen Fun-Automaten gespielt haben. Manche haben gemerkt, dass es sich nicht um wirkliche Zufallsentscheidungen gehandelt hat und dass ihr Unterbewusstsein manipuliert wurde. Andere haben realisiert, dass diese Geräte keiner Prüfung unterliegen und von daher eh das schlimmste in ihnen stecken wird, was in sie hinein passt. Aber diese Spieler haben den Aufstellern die weitaus geringere Rendite versprochen, weil die aus dem ordentlichen Spiel resultierenden Gewinne ja ordentlich versteuert werden mussten.

Der Staat hatte aufgrund der alten Spielverordnung keine Handhabe, ein Verbot von Fun-Automaten zu erlassen, die Weiterspielmarken ausgezahlt haben.

Die neue Spielverordnung (Die Zeit nach 2006)
Im Jahr 2006 wurde dann eine vollständig neue Spielverordnung erlassen, in der die Aufstellung von Fun-Automaten mit Münzausgabe untersagt wurde. Als Goodie, weil das alles ja so unfair für die Aufsteller war, wurde die Anzahl der zulässigen Geldspielgeräte pro Konzession von 10 auf 12 bzw. in Schankwirtschaften von 2 auf 3 erhöht werden.

Mit der neuen Spielverordnung sind die Fun-Automaten nach und nach tatsächlich aus der Aufstellung verschwunden.
Quasi parallel dazu kam aber eine neue Spielgerätegeneration auf den Markt, nämlich die Multigamer. Das sind Geldspielgeräte, an denen der Spieler eines von mehreren typischen Casino-Spielen wie z.B. klassiche Walzenspiele, Black Jack, Poker, Roulette etc auswählen kann. Diese Geräte haben sehr schnell den Markt erobert und die alten Walzengeräte verdrängt.

Nun war die Marktentwicklung seit 2006 aus Sicht des Spielerschutz absolut Fatal. Es gibt mehr Automaten-Spielsüchtige Menschen denn je! Die Spielhallenbetreiber und besonders die inzwischen auf den Aufstellermarkt getretenen Hersteller verdienen sich derzeit eine goldene Nase.

Und die Politik fragt sich, weshalb seit 2006 immer mehr Menschen süchtig von den Geldspielgeräten werden!!

Kürzlich wurde jedenfalls eine neue Fassung der Spielvereinbarung von 2006 verabschiedet, mit einzelnen Änderungen und zur Verbesserung des Spielerschutzes. Eine wichtige Änderung ist ein Verbot, Geld in andere Einheiten umzuwandeln.

Denn nicht nur die alte Spielverordnung, sondern auch die 2006 erlassene Spielverordnung war so formuliert, dass die ptb Geräte zulassen musste, die eine Umwandlung von Geld in Punkten erlaubten- womit weiterhin viele der wichtigen Vorgaben zum Spielerschutz unterwandert werden konnten

Dieser Punkt alleine erinnert zwar schon ein wenig an die ersten beiden Negativmerkmale bei den Fun-Automaten. Bei den Fun-Automaten war jedoch zusätzlich das reaktive Laufverhalten ein elemantarer Bestandteil des Erfolgsrezepts.
Und man höre und staune:

Auch dieses Spielverhalten weisen die Geldspielgeräte bzw. besonders die Multigamer auf, die aufgrund der Spielverordnung 2006 zugelassen wurden. Dabei ist ein reaktives Laufverhalten das PERSONIFIZIERTE BÖSE FÜR POTENTIELL SPIELSÜCHTIGE. Besonders wenn ihnen ein wirklicher Zufall suggeriert werden darf.

Mit der Spielverordnung wurde den Herstellern jedenfalls klammheimlich erlaubt, den Zufall quasi zu eliminieren. Anstatt einer Auszahlungsquote, die ein festes Verhältnis Einsatz/Gewinn und damit einen wirklichen Zufall voraussetzt, wurde plötzlich ein maximaler Kasseninhalt definiert, der den Aufstellern pro Stunde verbleiben darf.

Obwohl die einzige wirkliche Neuerung der Spielverordnung 2006 aus der (bestmöglich geheimgehaltenen) Innovation bestand, das reaktive Laufverhalten einsetzen zu können - und die Entwicklung der Zahlen wirklich alle Alarmglocken hätten läuten lassen müssen, begründet die Bundesregierung den ausschlaggebenden Passus in der Spielverordnung weiterhin mit Spielerschutz(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/027/1802761.pdf):

Das ist aber offenkundig die Unwahrheit. Denn das reaktive Laufverhalten wird von den Herstellern massiv ausgenutzt, um den Suchttrieb zu wecken, ihn zu konditionieren und das Suchtpotential komplett auszureizen - und die Spieler strategisch in den Ruin zu treiben. Der maximal durchschnittliche verbleibende Kasseninhalt hat aus Sicht des Spielerschutzes lediglich den fragwürdigen Vorteil, dass den Spielern garantiert Gewinne ausgeschüttet werden = es erfolgt also sowas wie eine Zwangsausschüttung. Das ist ein lächerliches Argument für den Spielerschutz, weil man Zwangsausschüttungen viel einfacher und effektiver realisieren kann....ohne zufälliger Weise auch auf den Spielverlauf Einfluss nehmen zu müssen!!

Fazit:
Die Regierung war sich bei der Erstellung der neuen Spielverordnung im klaren darüber, dass mit einer Umwandlung in Punkte weiterhin Spielerschutzmechnismen wie max. Einsatz, max. Gewinn und max Spieldauer etc umgangen werden können.

Hinzu wurde der Passus in der neuen Spielverordnung verankert, der das reaktive Spiel ermöglicht hat!!

Und so hatte sich die Geldspielgerätebranche mit Hilfe der Bundesregierung also eine Spielverordnung gebacken, die zu einem schönen großen Haufen neuer Spielsüchtiger geführt hat.

Denn die beiden besagten Umstände, also das Punktespiel, dessen Verbot vergessen wurde und dass das reaktive Laufverhalren, das wegen dem max. Kassenverbleib zu einem besseren Spielerschutz führen sollte, ergeben wirklich viel zu konsequent exakt die Negativ-Eigenschaften der sehr erfolgreichen und suchterzeugenden Fun-Automaten!! Sowas ist niemals Zufall!

Es wurden also viele Menschen und Familien strategisch ins Unglück getrieben! Auf eine hinterlistigste Art und Weise!!
Und weiterhin wird Gott und die Welt absichtlich um die Information betrogen, wie die Geräte tatsächlich arbeiten. Den Spielern werden Fun-Automaten in Casinoverpackung vorgesetzt, mit dem Feature, dass sie nicht von einem Zufallsgenerator gesteuert werden, sondern auf "Kundenbindung" hin optimiert sind. So sind auf den Geldspielgräten nach der neuen Spielverordnung zwar keine Informationen mehr zu Risikowahrscheinlichkeiten etc hintelegt. Aber die Risikotasten waren zumindest teilweise mit einem 1:1 oder 50:50 beschriftet. Das suggeriert dem Spieler selbstverständlich, dass er einen Betrag, den er zum Risiko einsetzt, mit einer Wahrscheinlichkeit von 1:1 gewinnt oder verliert! Inzwischen sind die Tasten mit "Risiko" beschriftet! Das ist aber nur ein geringer Anteil von etlichen "Täuchungsversuchen", die die tatsächliche Arbeitsweise der Geldspielgeräte.verdunkeln sollen.

WOW!! Und bei der letzten Überarbeitung der Spielverordnung wurde nun das Punktespiel großkotzig verboten - und das reaktive Laufverhalten, von dem die viel erheblicheren Gefahren ausgehen, wird weiterhin -klammheimlich und unerwähnt- eingesetzt!!!

Die Branche rühmt sich während dessen weiterhin ihres tollen Spielerschutzes, da in staatlichen Casinos ja z.B. der maximale stündliche Einsatz nicht begrenzt sei. Sie unterschlägt aber aus bewusstem Kalkül, dass die Spielautomaten in den staatlichen kein suchterzeugendes Laufverhalten aufweisen!

Weil ich das reaktive Laufverhalten nicht mal so einfach belegen könnte, verweise ich mal auf eine Suchtexpertin, die ich auf die Thematik angesprochen habe und die mir ehrlich geantwortet hat.
Frau Füchtenschnieder ist jedenfalls eine anerkannte und mehrfach ausgezeichnete Suchtexpertin. Unter http://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,2433.0.html schreibt sie:
Es ist natürlich bekannt, dass die Automaten programmiert sind, um Glücksspielende möglichst lange vor der Maschine zu halten.

Und hier ein 2 bösen Omen von Branchenvertretern aus 2004, 2 Jahre bevor die neue Fun-Automat-Spielverordnung erlassen wurde (www.forum-gluecksspielsucht.de/aktuelles/news2297.html):
Die 5000 Automaten-Unternehmen, die 7000 Spielhallen betreiben, könnten aber ein Verbot von bestimmten Fun Games verkraften, „wenn uns der Staat anderweitig entgegenkommt“

Las-Vegas-City-Chef Staudinger hofft auf einen Kompromiss: „Mit Beschränkungen können wir leben, wenn die Fun Games nicht ganz abgeschafft werden.“
 
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Ich spiele nur Mensch ärgere dich nicht, dazu benötige ich keine Spieleverordnung.

Was dem Geldspielautomaten die Spielverordnung, sind dem Spiel "Mensch ärgere Dich nicht" die Spielregeln!

Nur leider werden die Spielregeln der Geldspielautomaten von jemandem aufgestellt, der schon vor einiger Zeit sein 30-jähriges "Wie verarsche ich eine ganze Nation"-Jubiläum gefeiert hat.

Seinen damaligen Einstand hat er, feinsinnig wie er ist, für die Nachwelt dokumentiert:

https://www.youtube.com/watch?v=EOpf5MoegDc&feature=youtu.be&t=47m9s
http://www.imdb.com/title/tt0163106/?ref_=fn_al_tt_3

In dieser preisgekrönten Pseudo-Doku wurde ein Spieler portätiert, der über ein angebliches Talent verfügt hat, was ihn dazu befähigte, Geldspielgeräte zu leeren. Nur, was macht Herr Gauselmann in dieser Doku? Und wieso hat der Monarch nur Kneipen aufgesucht? Die Wahrheit ist, dass es sich um eine Dokumentation über den ersten Geldspielgeräte-Systemfehler handelt.

Hier ein Beispiel für einen solchen Systemfehler aus aktuellen Zeiten:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-126511954.html

Im Abspann des Films wird Herr Gauselmann nicht genannt. Offensichtlich wurden also irgendwelche Karteikarten-Informationen in die Datenbanken übernommen, die eigentlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren.

Denn Fotografien beweisen, dass Herr Gauselmann sich kurz nach der Dokumentation einer Radikaldiät und vielleicht sogar einer Nasenkorrektur unterzogen hat. Ebenso hat er Haar-Frisur und -Farbe geändert.
 

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