G
Gelöschtes Mitglied 4979
Ich weiß nicht, ob sich die Richterin durch solche faktisch unanfechtbaren Tatsachen zu ihrem Urteil bewogen fühlte. Ließe man das als Begründung gelten, sollte man allerdings die Rechtsprechung dadurch entlasten, dass nicht die Gesetzbücher durchwühlt werden müssen, um zu einem Urteil zu kommen. Dann wäre eine Ermittlung der Knastplätze vollkommen ausreichend, an der sich die Urteilsfindung zu bemessen hätte.So schlimm solche richterlichen Entgleisungen auch aussehen mögen, sollte man - trotz des unglaublichen verbrecherischen Verhaltens der Jugendlichen - ein bisschen den Sinn für die Realität in Deutschland behalten.
Einer der wichtigsten Gründe für derartig milde erscheinende Urteile ist die blanke Realtität, die in Deutschland derzeit leider so aussieht:
Viel zu wenig Gefängniskapazität und völlig überlastete Justiz.
Wenn aufgrund der Überlastung der Gerichte schon Verfahren wegen Verjährung abgesagt werden müssen und die Knäste vor Überbelegung aus den Nähten platzen, macht sich eine Richterin in einem solchen Fall einen leichten Fuß und spricht sehr schnell ein mildes Urteil aus, damit:
a) Sie sich in ihrem Berg an anstehenden Verfahren auf ihrem Schreibtisch weiter nach unten arbeiten kann und nicht zu viel Zeit mit akribischer Fallstudie verbringen muss,
b) Die eh schon zu knappen Plätze im Vollzug nicht noch weiter überfüllt werden.
Wer noch der Ansicht ist, in Deutschland könne ein regelgerechter Justiz- und Strafvollzug gewährt werden, scheint noch nicht erkannt haben, dass die Justiz schon sei geraumer Zeit auf dem Zahnfleisch arbeitet.
Aus der SZ vom 25.11.2023: