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6 unterschiedl. LSt-Klassen sind zu viel und unnötig
Warum gibt es in Deutschland 6 unterschiedl. LSt-Klassen, die festlegen, wieviel betragsmäßig jeden Monat vom Lohn / Gehalt als Vorauszahlung abgezogen wird, obwohl am Jahresende bei der ESt-Erklärung bei jedem Steuerzahler ohnehin alle Einkunftsarten zusammenaddiert werden und nach einer für alle einheitlichen ESt-Tabelle abgerechnet wird, sodass dementsprechend eine Nachzahlung oder Erstattung (= auszugleichende Differenz) entsteht ?
Es wurden für jede der 6 LSt-Klassen seitenweise Tabellen erstellt, die das ganze Verfahren bei der monatl. Lohn- / Gehaltsabrechnung unübersichtlich und unnötig kompliziert machen. 6 verschiedene LSt-Klassen sind daher alles andere als erforderlich und müssen zukünftig unbedingt zu 1 einzigen einheitlichen LSt-Klasse zusammengefasst werden. Eine universale LSt-Klasse würde bei diesem System -- egal, ob Einzel- oder gemeinsame Veranlagung -- vollkommen ausreichen, um das Ganze zu vereinfachen.
Man könnte dadurch nicht "absolut" den gleichen Betrag abziehen, sondern "relativ" in Bezug auf das Bruttomonatseinkommen (z.B. konstant 25 % durch die universale LSt-Klasse), damit die Progression der LSt bei steigendem Einkommen erhalten bleibt.
Ist diese Problematik für euch nachvollziehbar ? Was haltet ihr von meinem Vorschlag ?
Warum gibt es in Deutschland 6 unterschiedl. LSt-Klassen, die festlegen, wieviel betragsmäßig jeden Monat vom Lohn / Gehalt als Vorauszahlung abgezogen wird, obwohl am Jahresende bei der ESt-Erklärung bei jedem Steuerzahler ohnehin alle Einkunftsarten zusammenaddiert werden und nach einer für alle einheitlichen ESt-Tabelle abgerechnet wird, sodass dementsprechend eine Nachzahlung oder Erstattung (= auszugleichende Differenz) entsteht ?
Es wurden für jede der 6 LSt-Klassen seitenweise Tabellen erstellt, die das ganze Verfahren bei der monatl. Lohn- / Gehaltsabrechnung unübersichtlich und unnötig kompliziert machen. 6 verschiedene LSt-Klassen sind daher alles andere als erforderlich und müssen zukünftig unbedingt zu 1 einzigen einheitlichen LSt-Klasse zusammengefasst werden. Eine universale LSt-Klasse würde bei diesem System -- egal, ob Einzel- oder gemeinsame Veranlagung -- vollkommen ausreichen, um das Ganze zu vereinfachen.
Man könnte dadurch nicht "absolut" den gleichen Betrag abziehen, sondern "relativ" in Bezug auf das Bruttomonatseinkommen (z.B. konstant 25 % durch die universale LSt-Klasse), damit die Progression der LSt bei steigendem Einkommen erhalten bleibt.
Ist diese Problematik für euch nachvollziehbar ? Was haltet ihr von meinem Vorschlag ?