Aber nur für die verantwortungslosen Staatsbetreiber und ihre Funktions-Affen !
WIE
" das Aufholprogramm für Kinder und Jugendliche "
Das Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche für die Jahre 2021 und 2022" ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung.
Danach hat die Bundesregierung am 5. Mai 2021 die gemeinsam vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend verantworteten Maßnahmen für dieses "Aufholprogramm" in Höhe
von zwei Milliarden Euro beschlossen.
Ziel sei es, zu verhindern, "dass die Covid-19-Pandemie zu einer Krise für die Zukunft von Kindern und Jugendlichen wird".
Diese zwei Milliarden EURO decken nur die Einkünfte und Vermögensbildung der in diesem Bereich Tätigen Staatsbetreiber,
der staatlichen Gesellschaftsschicht ab und haben nur einen minimalen Einfuß auf die Einkünfte der Bevölkerung.
Unter Nutzung bereits vorhandener Strukturen sollen der Antwort zufolge Angebote geschaffen werden, die schnell bei den Kindern, Jugendlichen
und Familien ankommen.
(Verhaltensmaßnamen) Deshalb erhielten die für den schulischen Bildungsbereich allein zuständigen Länder im Rahmen
der
vertikalen Umsatzsteuerverteilung eine Milliarde Euro, um pandemie-bedingte Lernrückstände durch zusätzliche Förderangebote
für Schüler aufzuholen.
Damit sollten sie schulformunabhängig und trägerneutral im Schwerpunkt Sommercamps und Lernwerkstätten in den Sommerferien durchführen
sowie mit Beginn des neuen Schuljahres unterrichtsbegleitende Fördermaßnahmen in den Kernfächern.
Das wurde jetzt erst ermöglicht, durch die Gesetze der Bundesregierung zur Pandemie - welche den SCHADEN in der Volksbildung wie in
der Volkswirtschaft erst ermöglicht hat, und damit erst diese Probleme von der Bundesregierung zum finanziellen Abgreifen für den STAAT ermöglicht hat.
Neben diesen strukturellen Maßnahmen wurde im Rahmen des Aktionsprogramms laut Vorlage unter anderem beschlossen,
den Zugang zur Bildungs- und Teilhabeleistung "Lernförderung" zu erleichtern,
Wie alle Staatsregierungen das dem Volk seit 1965 immer wieder versichern, wenn es um die staatliche, finanzielle Gewinnabschöpfung geht.
indem hierfür in bestimmten Rechtskreisen befristet auf einen gesonderten Antrag verzichtet wird. Hierdurch könne die zuständige Behörde, falls die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, nachträglich Leistungen für schon genutzte Nachhilfe erbringen.
Die Einführung der "antraglosen" Lernförderung sei durch das Kitafinanzhilfenänderungsgesetz vom 25. Juni 2021 erfolgt.
https://dserver.bundestag.de/btd/19/313/1931398.pdf
Also insgesamt nichts weiter, als die bisherige staatliche Volksverarschung für geistig unterbelichtete Gläubige -
welche unbedingt an die psychische und physische, staatliche Rundumversorgung durch die Staatsdiktatur glauben wollen.
Weil sie unfähig sind - die Realität - zu begreifen !