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Deutsche Rechtsprechung auf dem rechten Weg?

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That's me

Weib, unsüß
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Du beziehst dich hauptsächlich auf SozialGerichtsbarkeiten, ich habe mich mehr aus der ZPO und Zivilsachen bezogen.
Dann wäre das ja geklärt.
Bei beiden gilt, dass es Vermögensgrenzen gibt. Und klar das Schonvermögen bleibt gem. den aufgezählten Bereichen unberücksichtigt.

Dein Angebot:
...Für die nächste Nachhilfe in Rechtssachen, wende sich vertrauensvoll an mich....Vielleicht nehm ich das mal an? :)) :happy:

Jo kla,r wobei du ja weißt, dass man keine Rechtsberatung machen darf ;)

Was ist rechtliche Betreuerin?
Ich kenne den Begriff "gerichtlich bestellte Betreuer/in"

Ja, so ist es korrekt. Die einen sagen so, die anderen so. Viele nennen es auch rechtliche Betreuung. Ich machte das ehrenamtlich, nicht im Verein.
 

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Weib, unsüß
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Redwing

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Also, ich kann mich des Gefühls nicht ganz erwehren, genau dieser Text wäre hier vor gar nicht mal so langer Zeit schon mal reingestellt worden, und ich hoffe, ich hab grad nur das GEFÜHL, mächtig verscheißert zu werden ob dieses potentiellen Zeitraubs. 8-/

Das tut dem Wahrheitsgehalt natürlich keinen Abbruch, aber ich erinnere ganz kurz und bündig einfach nur wieder daran, welcher Kaste auch die betuchten Lobbyrichter und hohen Anwälte in der Regel angehören. Und welcher Kaste sie sich dementsprechend zugehörig fühlen, was sich zumeist unverkennbar auf die "Rechtssprechung" auswirkt. Kritisch gegenüber der Regierung ist die Judikative fast immer nur dann, wenn ausnahmsweise mal ein volksfreundliches, soziales Gesetz zur Debatte steht, wie etwa eine restabilisierende Vermögenssteuer, jeder andere Scheiß, wie etwa das mehrfach GG-widrige Ha(r)tz4, dagegen wird nahezu kritiklos durchgewunken. Und somit ist auch klar, daß das hier kein Rechtsstaat, geschweige denn ein gerechter, moralischer Staat ist, auch wenn die re-gier-enden Verbrecher ihn und sich als so betiteln. Haben die Nazis auch gemacht, und war ebensowenig ein echter Rechtsstaat. :cool: Ein rechter Staat, das ja. Das Ganze hat keinerlei Legitimität, aber ist doch klar, daß dieses Pack sich nicht selbst entlarvt; das muß der Bürger schon tun...

Siehe Signatur... ;-)
 

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Weib, unsüß
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Kritisch gegenüber der Regierung ist die Judikative fast immer nur dann, wenn ausnahmsweise mal ein volksfreundliches, soziales Gesetz zur Debatte steht, wie etwa eine restabilisierende Vermögenssteuer

Den Eindruck habe ich nicht. Wo sind die denn kritisch? Das BVerfGe kann man inzwischen auch in die Tonne hauen.
Hätten die einmal den Arsch in der Hose eine Rückwirkung zu entscheiden, würden die Regierungen nicht immer auf Zeit spielen.
So aber wissen sie, dass sie ein verfassungswidriges Gesetz erlassen können, es mindestens 5 J. dauert, bis die roten Roben entscheiden, dass sie Zeit bekommen, dies zu ändern und nichts passiert, wenn sie es nicht rechtzeitig tun. Und da sie für die erlassenen verfassungswidrigen Gesetze nicht einmal rückwirkend nach zahlen müssen (die schwarze Null wäre dann ja gefährdet), geht das dreckige Spiel immer so weiter.

Müssten die Regierungen im Nachhinein für ihre Fehlentscheidungen gerade stehen und die Geschädigten finanziell entschädigen, wären sie bestimmt etwas vorsichtiger, beim Erlass von Gesetzen.

TM, für die die angebliche richterliche Freiheit immer mehr zur Farce wird
 
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Ja, das mit den Tonband oder gar Video mögen Gerichte nicht unbedingt.
Bei einem falschen Wort kann der Richter immer sagen "streichen Sie das", dann ist das Ding weg, was bei einer Aufnahme nicht passieren kann!

Übrigens kann man zur späteren Beweissicherung vor dem Termin beantragen, dass alles Gesprochene aufgezeichnet wird.
Woher weißt Du letzteres? Wer praktiziert das, nachdem Gerichte sich gegen elektronische Aufzeichnungen wehren?

Richter sind übrigens gescheiter: Sie stellen bereits die Fragen, damit sie die Antworten bekommen, die sie ins Protokoll schreiben lassen, damit möglichst keine Reklamationen kommen. Die meisten Reklamationen (Rechtsmittelverfahren) sind ja aussichtslos, weil Juristen wissen, wie wichtig Beweise sind und was sie tun müssen, damit keine oder bestreitbare entstehen.
 
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Woher weißt Du letzteres? Wer praktiziert das, nachdem Gerichte sich gegen elektronische Aufzeichnungen wehren?

Richter sind übrigens gescheiter: Sie stellen bereits die Fragen, damit sie die Antworten bekommen, die sie ins Protokoll schreiben lassen, damit möglichst keine Reklamationen kommen. Die meisten Reklamationen (Rechtsmittelverfahren) sind ja aussichtslos, weil Juristen wissen, wie wichtig Beweise sind und was sie tun müssen, damit keine oder bestreitbare entstehen.

Ich hab das selbst praktiziert, nachdem der 1. Verhandlungstermin so seltsam ablief und (natürlich) das wichtigste und Wesentliche Punkte im Protokoll fehlte, der Richter musste. Wenn man einen Antrag darauf stellt, müsste das Gericht schon begründen.

Hintergrund war, dass der Richter - vielleicht mit Absicht - Werkvertrag und Dienstleistungsvertrag in den Komponeten vermischte.
 
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Also, ich kann mich des Gefühls nicht ganz erwehren, genau dieser Text wäre hier vor gar nicht mal so langer Zeit schon mal reingestellt worden, und ich hoffe, ich hab grad nur das GEFÜHL, mächtig verscheißert zu werden ob dieses potentiellen Zeitraubs. 8-/

Das tut dem Wahrheitsgehalt natürlich keinen Abbruch, aber ich erinnere ganz kurz und bündig einfach nur wieder daran, welcher Kaste auch die betuchten Lobbyrichter und hohen Anwälte in der Regel angehören. Und welcher Kaste sie sich dementsprechend zugehörig fühlen, was sich zumeist unverkennbar auf die "Rechtssprechung" auswirkt. Kritisch gegenüber der Regierung ist die Judikative fast immer nur dann, wenn ausnahmsweise mal ein volksfreundliches, soziales Gesetz zur Debatte steht, wie etwa eine restabilisierende Vermögenssteuer, jeder andere Scheiß, wie etwa das mehrfach GG-widrige Ha(r)tz4, dagegen wird nahezu kritiklos durchgewunken. Und somit ist auch klar, daß das hier kein Rechtsstaat, geschweige denn ein gerechter, moralischer Staat ist, auch wenn die re-gier-enden Verbrecher ihn und sich als so betiteln. Haben die Nazis auch gemacht, und war ebensowenig ein echter Rechtsstaat. :cool: Ein rechter Staat, das ja. Das Ganze hat keinerlei Legitimität, aber ist doch klar, daß dieses Pack sich nicht selbst entlarvt; das muß der Bürger schon tun...

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Ja ja - die Juristen wollen/müssen unter sich bleiben. Grund: "Keine Krähe hackt der anderen Krähe ein Auge aus" - Gefeirt wird dieser Erfolg dann beim nächsten Juristenball - und überlegt, ob man den Geldautomaten namens RDG noch profitabler macht.

Das belegt das noch nicht so alte RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz). Da wird es Nichtjuristen schwer gemacht, bzw. verboten, als Rechtsbeistand zu fungieren. Früher konnte man noch einen Bekannten, der sich in der Materie (z. B. kaufmännisch, steuerlich) gut auskannte als Rechtsbeistand mitbringen, auch wenn er "nur" Buchhalter war.

Seit dem RDG ist das nicht zulässig!

Hatte selbst vor dem Sozialgericht einer älteren Dame "geholfen". Kaum hatte ich zur Stellungnahme gesprochen, erhob die Anwältin der DRV Einspruch gegen die Zulassung, dass ich unerlaubt als Rechtsbeistand fungieren würde (RDG). Zuerst wollte der Richter dem Einspruch stattgeben und mir die Verteidigung untersagen. Nachdem ich ihm klarmachte, "dieses Gericht als ersten Wortteil SOZIAL zu stehen hat, danach kommt das GERICHT, also richten. Dann erörterte ich ihm, obwohl keine Gerichtsgebühren anfallen, müsste die Rentnerin doch den Rechtsanwalt bezahlen, egal, ob sie gewinnt oder verliert, diese Kosten bleiben an ihr hängen. Wenn sie nun auf die Hilfe eines "Bekannten" zurückgreift, ist das aus ihrer finanziellen Lage heraus nötig. Am Ende stellte ich ihm die Frage, ob es sozial ist, unser RDG, wenn man von der Sozialgerichtsbarkeit spricht. Danach konnte ich bis zum Ende bleiben und der Dame behilflich sein.

Dieser Richter hat im Rahmen seiner freien Entscheidung das RDG ignoriert und mich "trotzdem" zugelassen.

Hätte er es nicht getan, eine Beschwerde wäre als unzulässig verworfen worden, bzw. nicht angenommen worden. Also drei "F"
 

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Weib, unsüß
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Das belegt das noch nicht so alte RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz). Da wird es Nichtjuristen schwer gemacht, bzw. verboten, als Rechtsbeistand zu fungieren.
Seit dem RDG ist das nicht zulässig!
Hatte selbst vor dem Sozialgericht einer älteren Dame "geholfen". Kaum hatte ich zur Stellungnahme gesprochen, erhob die Anwältin der DRV Einspruch gegen die Zulassung, dass ich unerlaubt als Rechtsbeistand fungieren würde (RDG). .... Am Ende stellte ich ihm die Frage, ob es sozial ist, unser RDG, wenn man von der Sozialgerichtsbarkeit spricht. Danach konnte ich bis zum Ende bleiben und der Dame behilflich sein.

Wieso? Denkst Du, man darf hier keine rechtliche Beratung machen?
Dann verstehe ich deine obige Frage in#22 nicht:

Dieser Richter hat im Rahmen seiner freien Entscheidung das RDG ignoriert und mich "trotzdem" zugelassen.
Mit ziemlicher Sicherheit nicht. Der Richter hat dich als Beistand im Sinne des §13 SGB X iVm § 73 Abs. 7 SGG anzuerkennen.

Hätte er es nicht getan, eine Beschwerde wäre als unzulässig verworfen worden, bzw. nicht angenommen worden.
Das verstehe ich nicht, aber ist auch egal. Wenn du als Beistand/Bevollmächtigter abgelehnt worden wärst, wäre die Ablehnung der "Beschwerde" m.E. rechtswidrig gewesen.
Btw.
M.W. nennt man das im Falle des Gerichts, bzw. gg. Richter oder Rechtspfleger auch nicht (Fachaufsichts)Beschwerde, sondern (Anhörungs)Rüge o. Erinnerung.

In der ZPO gibt es den 321A. Analog im SGG der 178a
Der ist aber ein Witz. Denn da entscheidet und prüft der Richter, der die Verhandlung führte selbst, ob er das rechtliche Gehör verletzt hat. Das ist also so, als ob ein Gutachter sein eigenes Gutachten begutachten darf.
Hatte ich mal im Zivilverfahren versucht, hat natürlich nicht geklappt. Das sagte mir ein Freund (StA a.D.) schon vorher.

TM, das Vertrauen in das Rechtssystem längst verloren, denn auch Recht bekommen kann man kaufen
 
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Dann verstehe ich deine obige Frage in#22 nicht:


Mit ziemlicher Sicherheit nicht. Der Richter hat dich als Beistand im Sinne des §13 SGB X iVm § 73 Abs. 7 SGG anzuerkennen.


Das verstehe ich nicht, aber ist auch egal. Wenn du als Beistand/Bevollmächtigter abgelehnt worden wärst, wäre die Ablehnung der "Beschwerde" m.E. rechtswidrig gewesen.
Btw.
M.W. nennt man das im Falle des Gerichts, bzw. gg. Richter oder Rechtspfleger auch nicht (Fachaufsichts)Beschwerde, sondern (Anhörungs)Rüge o. Erinnerung.



TM, das Vertrauen in das Rechtssystem längst verloren, denn auch Recht bekommen kann man kaufen

Haste Recht! Schwierig bleibt es trotzdem: Ich war weder Bevollmächtigter, noch sonst ein Rechtsgelehrter.

Der Richter kann ...§ 73 (7) SGG. Ähnlich wie das AuslG, das wimmelt auch von Kannbestimmungen.

Nach §73 Abs. (2;3 und 5) hätte er mich trotzdem ablehnen können, da diese Bedingungen sind. Dies hatte die Gegenpartei durch ihre Anwältin als Gegenargument vorgetragen. Der § 73 ist eine Kannbestimmung. D. h. er muss nicht, er kann...wenn er will.


Hier hat wirklich nur das Reden ins Gewissen des Richters geholfen (denke ich).

Aber trotzdem Dank für deine Hinweise, die absolut präzise sind - mit Angaben der Quelle.

Du bist mehr der akribische Profi, ich bin da mehr der Schreihals - hilft aber sehr oft weiter - wenn man nicht dumm rumschreit!

Ich werd mich mal an dem (Schei§§)Computer irgendwie schlau machen müssen, damit ich auch Links setzen kann, Die Teilkommentare einsetzen, damit man darunter Satz für Satz erwidern kann, Thread starten etc. Ich bin da nicht so der Experte.
 

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Weib, unsüß
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Ich war weder Bevollmächtigter
Doch, nur hast du es nicht bemerkt, oder gewusst ;)
Allein dadurch, dass die Dame dich mit zur Verhandlung genommen hat, erteilte sie dir die Vollmacht sie zu vertreten.
Das Gericht hätte dies womöglich schriftlich verlangen können (?), was aber blödsinn wäre.

Der Richter kann ...§ 73 (7) SGG. Ähnlich wie das AuslG, das wimmelt auch von Kannbestimmungen.

Ja, es gibt viele Kannbestimmungen. Gesetze und Urteile sind ohnehin oft schwer zu verstehen.
In diesem Fall ist es aber keine Kannbestimmung, sondern das Recht einen Beistand hinzuzuziehen.

(7) In der Verhandlung können die Beteiligten mit Beiständen erscheinen. Beistand kann sein, wer in Verfahren, in denen die Beteiligten den Rechtsstreit selbst führen können, als Bevollmächtigter zur Vertretung in der Verhandlung befugt ist.

Das kann bezieht sich auf das hinzuziehen eines Beistandes. Man kann es übersetzen mit "dürfen". Im Abs. 7 steht nicht "der Richter kann".

Nach §73 Abs. (2;3 und 5) hätte er mich trotzdem ablehnen können, da diese Bedingungen sind. Dies hatte die Gegenpartei durch ihre Anwältin als Gegenargument vorgetragen. Der § 73 ist eine Kannbestimmung. D. h. er muss nicht, er kann...wenn er will.
Nein, denn das bezieht sich nicht auf Abs. 7. Der Abs. 7 ist eindeutig.

Hier hat wirklich nur das Reden ins Gewissen des Richters geholfen (denke ich).

Das will ich dir gar nicht absprechen. Hast du ja gut gemacht. Du hast dein Ziel erreicht!
Sozialrichter sind sowieso gehalten (verpflichtet?), quasi auch gleichzeitig Anwalt für die klagende/beklagte Privatperson zu fungieren.
Führt jetzt zu weit. Grob Ermittlungsgrundsatz 103 SGG und 106. Der Richter muss ggflls. Anträge im Sinne des Angeklagten für diesen stellen, bzw. ihn darauf, auf seine Rechte hinweisen.

Das Sozialgericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen und erhebt auch die ihm erforderlich erscheinenden Beweise (§§ 103, 106 Sozialgerichtsgesetz).
Quelle: http://www.landessozialgericht.nied...igation_id=16887&article_id=65195&_psmand=100

Da man sich auch ohne Anwalt verteidigen kann, herrscht ja keine Waffengleichheit, die muss der Sozialrichter ausgleichen. In gewissem Rahmen ist das auch im Zivilprozess so, wenn eine Partei ohne Anwalt auftaucht.
Aber trotzdem Dank für deine Hinweise, die absolut präzise sind - mit Angaben der Quelle.
Sehr gerne! Quellen sind wichtig, damit derjenige das auch nachlesen kann und mich evtl. sogar auf Fehler hinweisen kann.

Du bist mehr der akribische Profi, ich bin da mehr der Schreihals - hilft aber sehr oft weiter - wenn man nicht dumm rumschreit!
Profi bin ich keineswegs!!!
Manchmal muss man schreien. Jeder schreit auch mal dumm rum *gg*
Akribisch, kann sein. Ich bin schon eine genaue. Jura erfordert Akribie.
Ich werd mich mal an dem (Schei§§)Computer irgendwie schlau machen müssen, damit ich auch Links setzen kann, Die Teilkommentare einsetzen, damit man darunter Satz für Satz erwidern kann, Thread starten etc. Ich bin da nicht so der Experte.

Da helfe ich dir gerne per PN! Ich muss nur wissen welchen Browser du hast, dann kann ich dir evtl. auch Tools suchen, damit du es nicht händisch per BBCodes machen musst.

TM, bei der die warme Luft steht und sie sich doch so sehr nach einem Windhauch sehnt
 
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Ich hab das selbst praktiziert, nachdem der 1. Verhandlungstermin so seltsam ablief und (natürlich) das wichtigste und Wesentliche Punkte im Protokoll fehlte, der Richter musste. Wenn man einen Antrag darauf stellt, müsste das Gericht schon begründen.

Hintergrund war, dass der Richter - vielleicht mit Absicht - Werkvertrag und Dienstleistungsvertrag in den Komponeten vermischte.
Wann ungefähr (Jahreszahl) hast Du beantragt, dass Du mitschneiden darfst? Oder wurde die Aufzeichnung vom Gericht durchgeführt?

Das interessiert mich, weil ich schon seit vielen Jahren um die Durchsetzung dieses Rechtes kämpfe und viele noch immer große Schwierigkeiten haben damit, wenn sie ein Protokoll möchten, in dem alles festgehalten ist, was vor Gericht abläuft.

Als ich dieses Möglichkeit entdeckte, wurde die Bitte um Aufzeichnung noch rundweg abgelehnt von vermutlich allen Spruchkörpern, weil diese Maßnahme nicht nur Richter zu korrektem Verhalten zwingt, sondern auch alle anderen, die an einem Prozess mitwirken. Oft sind ja schon die Vorbereitungen (z. B. die Rechtsaufklärung der Anwälte) entsprechend, damit die Macher des Rechtssystems am meisten profitieren können.

...

Wenn man ein bisschen recherchiert, müsste man auf das hier auch schon mehrfach verlinkte Engagement der Rechtshilfeorganisation Zweite Hilfe e. V. kommen. Für die habe ich überwiegend ehrenamtlich schon vielen Menschen geholfen, Schwerstkonflikte zu entlasten. Dazu ging ich auch mit in Gerichtsverhandlungen und machte auch erfahrenen Landgerichtrichtern klar, dass Tonbandprotokolle mündlicher Verhandlungen zulässig sind und ich neben Rechtsanwälten Betroffene während der Verhandlung betreuen und beraten kann, ohne die nur Anwälten zugestandene Rechtsbesorgung zu leisten. Das habe ich auch getan mit teils frappierenden Erfolgen, wenn Betroffene nicht in die Hose ...

Dass mein Engagement als Nichtmaulheld auch schon drei fast ganzseitige Brennpunktartikel der Südwestpresse gefüllt hat, auch schon größere überregionale Medien berichten ließ, habe ich hier auch schon ab und zu erwähnt, wenn Foristen mein "Ich weiß was, ihr nicht, wenn ihr nicht wollt!" zu persönlich genommen hatten und sie sich zu sehr in ihrer Lieblingsbeschäftigung gestört sahen ...
 
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Dieser Richter hat im Rahmen seiner freien Entscheidung das RDG ignoriert und mich "trotzdem" zugelassen.

Hätte er es nicht getan, eine Beschwerde wäre als unzulässig verworfen worden, bzw. nicht angenommen worden. Also drei "F"
Ich nehme an, dass es im RDG keine entsprechende Vorschrift gibt, die untersagt, dass Kläger oder Beklagte sich der Hilfe von Privatleuten bedienen. Wie lautet denn die Vorschrift?
 
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TM, das Vertrauen in das Rechtssystem längst verloren, denn auch Recht bekommen kann man kaufen
Das System arbeitet stark mit der Beteiligung seiner Opfer. Wenn Du von Anfang an darauf achtest, dass nicht der geringste Fehler passiert, hast Du gute Chancen, so viel Recht zu bekommen, wie möglich ist nach einer der besten Rechtsordnungen der Welt. Allerdings darf man dabei nicht den kleinsten Fehler irgendeines Beteiligten ignorieren oder akzeptieren.
 

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die sollten sich das strafrecht der ddr nehmen, da haetten ein haufen anwaelte keine arbeit mehr.

denn da gab es nur: warst dus, dann gibts drauf, warst dus nicht, dann pach. und mit gegangen mitgehangen, wie sich das gehoehrt.

keine dummen entschuldigungen und alkohol hat das strafmass nur verschaerft.

ich kann nur soviel sagen: ein ehemaliger brd-richter war davon begeistert.
 
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Das System arbeitet stark mit der Beteiligung seiner Opfer. Wenn Du von Anfang an darauf achtest, dass nicht der geringste Fehler passiert, hast Du gute Chancen, so viel Recht zu bekommen, wie möglich ist nach einer der besten Rechtsordnungen der Welt. Allerdings darf man dabei nicht den kleinsten Fehler irgendeines Beteiligten ignorieren oder akzeptieren.

Lies meine Beiträge. Da klärt sich die Frage nach der Beistandschaft und du wirst auch lesen, dass ich schrieb, dass Jura Akribie erfordert ;)

Die Presseberichte über dich würden mich interessieren. Wenn du sie parat hast, könntest du meine Faulheit unterstützen und ich müsste das Forum nicht durchsuchen ;)
 
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Das tut dem Wahrheitsgehalt natürlich keinen Abbruch, aber ich erinnere ganz kurz und bündig einfach nur wieder daran, welcher Kaste auch die betuchten Lobbyrichter und hohen Anwälte in der Regel angehören. Und welcher Kaste sie sich dementsprechend zugehörig fühlen, was sich zumeist unverkennbar auf die "Rechtssprechung" auswirkt. Kritisch gegenüber der Regierung ist die Judikative fast immer nur dann, wenn ausnahmsweise mal ein volksfreundliches, soziales Gesetz zur Debatte steht, wie etwa eine restabilisierende Vermögenssteuer, jeder andere Scheiß, wie etwa das mehrfach GG-widrige Ha(r)tz4, dagegen wird nahezu kritiklos durchgewunken. Und somit ist auch klar, daß das hier kein Rechtsstaat, geschweige denn ein gerechter, moralischer Staat ist, auch wenn die re-gier-enden Verbrecher ihn und sich als so betiteln. Haben die Nazis auch gemacht, und war ebensowenig ein echter Rechtsstaat. :cool: Ein rechter Staat, das ja. Das Ganze hat keinerlei Legitimität, aber ist doch klar, daß dieses Pack sich nicht selbst entlarvt; das muß der Bürger schon tun...

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Wenn ich sowas lese, taucht bei mir immer das Bild von einem 2-Meter-Muskelprotz auf, der einen schmächtigen 1,5-Meter-Hänfling mit ausgestrecktem Arm auf Distanz hält und darüber lacht, wie der sich abstrampelt und müht, ihm an Schienbein zu treten.

Masse hatte und hat überall in der Welt die meiste Macht. (Einen Regentropfen spüren wir nicht mal, aber viele schwemmen nicht nur ganze Häuser fort.) Nur der Mensch hat so viel Hirn entwickelt, dass er sich einbilden kann, einem Hänfling gehorchen zu müssen, den er nicht mal sieht, so weit ist der entfernt, nur weil viele andere um ihn herum auch gehorchen. Dass hier auch die Ohnmacht sehr viel Macht beweist, fällt ihm gar nicht auf ...

Also kann es mit der Intelligenz der Vernunftwesen nicht so weit her sein wie es scheint, wenn sie den Mars demnächst als Urlaubsziel anbieten. Aber Wissen hat ja nicht zwingend was mit Intelligenz zu tun und mir Vernunft auch nicht.
 
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Lies meine Beiträge. Da klärt sich die Frage nach der Beistandschaft und du wirst auch lesen, dass ich schrieb, dass Jura Akribie erfordert ;)

Die Presseberichte über dich würden mich interessieren. Wenn du sie parat hast, könntest du meine Faulheit unterstützen und ich müsste das Forum nicht durchsuchen ;)
Mit der Akribie aller, die sich mühten, so viel Recht zu bekommen, wie ihnen zusteht, war es bisher nicht weit her.

Ich habe deine Beiträge gelesen, stellte aber fest, dass dir die Bedeutung umfassender Gerichtsprotokolle nicht bewusst war und Du dich sicherlich auch durch eine etwas fundiertere juristische Akribie gelernter Juristen ins Boxhorn jagen lässt.

Ich habe auch Rechtsfälle betreut und war immer nur als Kommunikationsberater beschäftigt. Wer sich verständigen kann, lässt Rechtsbesorger Rechte besorgen und zwar so, dass die Gutachtern keine Schlechtachten gestatten und Richtern keine Vergleiche. Und vor allem nicht etwas, das die meisten Prozesse auf Misslingen programmiert: Rechtsunklarheit, die auf verzerrten Wahrnehmungen, Wertungen, Erinnerungen und Erwartungen beruht.

Will man für andere sicherstellen, dass nicht der geringste Fehler passiert, ist das ein verdammt schwieriges Geschäft. Tut man das für sich selbst, ist das immernoch schwer genug.

Ich bin sicher, dass mir der Problemmanager nicht unmissverständlich klarmachen kann, dass eine unterstützende Beratung vor einem Gericht mithilfe des mächtigsten Werkzeugs der Welt ein vorschriftswidriges Verhalten darstellt ... Er wird sich schon schwer tun, aus dem RDG herauszulesen, was dem Richter erlaubt hätte, ihm seine Mitwirkung an der Veranstaltung zu untersagen, sofern die nicht klassische Anwaltsarbeit gewesen wäre.
 
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Wann ungefähr (Jahreszahl) hast Du beantragt, dass Du mitschneiden darfst? Oder wurde die Aufzeichnung vom Gericht durchgeführt?

Das interessiert mich, weil ich schon seit vielen Jahren um die Durchsetzung dieses Rechtes kämpfe und viele noch immer große Schwierigkeiten haben damit, wenn sie ein Protokoll möchten, in dem alles festgehalten ist, was vor Gericht abläuft.

Als ich dieses Möglichkeit entdeckte, wurde die Bitte um Aufzeichnung noch rundweg abgelehnt von vermutlich allen Spruchkörpern, weil diese Maßnahme nicht nur Richter zu korrektem Verhalten zwingt, sondern auch alle anderen, die an einem Prozess mitwirken. Oft sind ja schon die Vorbereitungen (z. B. die Rechtsaufklärung der Anwälte) entsprechend, damit die Macher des Rechtssystems am meisten profitieren können.


Jo, das könnte in deinenZeitrahmen passen, ich denke vor 3 Jahren - in Bayern. Da laufen die Uhren noch etwas anders.

Bezeichnenderweise war das Gericht in einem BurgGebäude untergebracht, der Richter verhielt sich wie ein Burgherr.

Nachdem das 1. Protokoll nicht dem Inhalt der Gespräche zur Verhandlung entsprach, hatte ich beantragt, wegen dieser Ungereimtheiten die Aussagen von Zeugen auf Tonband aufzunehmen. Der Richter widersprach nicht, dass die Materie und der Klagegrund kompliziert sei - und auch für Juristen wegen der Vermischung von Technik und Werk-/Dienstleistungsrecht schwer zu beurteilen wäre. Nachdem dies alles bejaht wurde, konnte das Gericht nicht umhin, dem Antrag auf "Aufzeichnung von Fragen und Antworten der Beteiligten zur Sache" dem zuzustimmen.

Schließlich soll auch ein Richter die Gelegenheit erhalten, zwischen wahren und unwahren Aussagen zu unterscheiden. Dabei ist eine Tonbandaufzeichnung zur Sachlage nützlich, wenn der Richter zur Urteilsfindung einen Fachmann (in dieser Sache Softwareentwicklung, Programmierung) zu gewissen Passagen zu rate ziehen kann. Protokolle wären hier auch nicht sachdienlich, wenn weder der Richter, noch der Protokollführer sich in der Materie auskennen.

Tja - man muss nur höflich und bestimmt darum bitten. Wenn der Grund Verfahrensüberwachung sein soll, müsste man schon dies begründen und evtl. mit einem Befangenheitsantrag drohen, falls einer Ton/Bildaufzeichnung widersprochen werden sollte.

Bei Bild/Videoaufzeichnungen wirds schwierig - kennt man praktisch nur beim Familiengericht, wenn Kinder vom Richter alleine befragt werden.

Prinzipiell besteht zwar der Anspruch - er muss aber begründet sein!
 

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Mit der Akribie aller, die sich mühten, so viel Recht zu bekommen, wie ihnen zusteht, war es bisher nicht weit her.

Du schreibst:
Wenn Du von Anfang an darauf achtest, dass nicht der geringste Fehler passiert, hast Du gute Chancen, so viel Recht zu bekommen, wie möglich ist nach einer der besten Rechtsordnungen der Welt. Allerdings darf man dabei nicht den kleinsten Fehler irgendeines Beteiligten ignorieren oder akzeptieren.
Ist dazu nicht auch Akribie nötig?

Ich habe deine Beiträge gelesen, stellte aber fest, dass dir die Bedeutung umfassender Gerichtsprotokolle nicht bewusst war und Du dich sicherlich auch durch eine etwas fundiertere juristische Akribie gelernter Juristen ins Boxhorn jagen lässt.

Dazu gibt es keinen Anlass, wenn du es nicht nur gelesen, sondern auch verstanden hast ;)
Was weißt du schon über meinen geistigen Horizont, nur weil du meinst, über deinen kommt niemand hinaus ;)

Weiß du, was mich an dir am meisten nervt?
Dass du an anderen kaum mal ein gutes Haar lässt in dem Sinne, dass alle ja zu blöd sind zu wissen um was es (wirklich) geht und nur du der große Durchblicker bist. Egal, was wer schreibt, du findest immer etwas zu Mäkeln.

Ok, ich lese vieles von dir nicht, weil es mir z. T. zu kryptisch ist und zu verschwurbelt.
Was ich aber las, erinnere ich mich nicht an einen Beitrag, wo du jemanden mal zugestimmt hast, bzw. betont hast, dass er die Sache richtig beurteilt.

Mag sein, dass ich dir damit Unrecht tue. So ist das Leben. Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei ;)
In diesem Sinne weiterhin noch viel Spaß auf deinen - für mich - seltsam und unklar anmutenden Feldzügen

Will man für andere sicherstellen, dass nicht der geringste Fehler passiert, ist das ein verdammt schwieriges Geschäft. Tut man das für sich selbst, ist das immernoch schwer genug.
Wir haben ein Rechtssystem von Einzelentscheidungen und die verkomplizierten Gesetze geben hierfür sehr viel Interpretationsspielraum. Nicht umsonst kommt es zu unterschiedlichen Urteilen trotz im Prinzip gleicher Fälle, zu Änderungen bei Grundsatzurteilen der letzten Instanzen, unterschiedlichen Parallelentscheidungen.
Wären die Gesetze klar definierbar, bräuchte man keine Gerichte. 3 Anwälte 5 Meinungen.

Er wird sich schon schwer tun, aus dem RDG herauszulesen, was dem Richter erlaubt hätte, ihm seine Mitwirkung an der Veranstaltung zu untersagen, sofern die nicht klassische Anwaltsarbeit gewesen wäre.
Na und, er ist doch kein Jurist und ich habe ihm sachlich dargelegt, wo sein Irrtum oder Gedankenfehler, Missdeutung lag.
Dazu muss man ihm doch nicht vorhalten, wie unwissend er ist.

Das ist, was ich oben meinte. Du brauchst anscheinend das Unwissen der anderen um dich selbst zu erhöhen. Und das, wo du ja anscheinend/angeblich Jurist bist. Nunja, muss jeder selbst wissen.
 

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Wir haben in Deutschland ein Grundgesetz an das sich jeder zu halten hat, auch...
Die totgesagte Welt
Der herrschende Materialismus betrachtet den Menschen und die Welt als sinn- und leblose Apparaturen.
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