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Antideutsche zu Haftstrafen verurteilt

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 3 «  

BinMalWeg

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Wenn der Gesetzgeber seine Gesetze nicht ändert, dann hat er offenbar das im Sinn, was im Gesetzestext steht.

Diese verbrecherischen Richter urteilen aber nicht so, wie es das Gesetz sagt - sondern sie "interpretieren" die Texte in ihrem jeweilgen Sinne. Darum kann man als Angeklagter nie wirklich abschätzen, welches Urteil einen erwartet und es kommt zur perversen, offenbar allgemein anerkannten Situation, dass man "auf hoher See und vor Gericht, in Gottes Hand" wäre. "Gottest Hand" bedeutet nichts anderes, als dass es völliger Zufall ist, welches Urteil über einen gefällt wird - und nicht dass nach Gesetzeslage geurteilt wird. In Polen versuchen sie gerade, ihre Richter endlich auf den Boden eines Rechtsstaates zu zwingen - finden aber Gegenwind aus allen Unrechtsstaaten dieser Drecks-"EU".

Aha. Du möchtest also vom Gesetzgeber solch einfache Gesetze wie: einer Tot, der andere lebt, also wird der der lebt zu 20jahren Knast verurteilt.

Motive, Tathergang, Tatumstände spielt alles keine Rolle mehr.
Selbst wenn der Tote der Aggressor war und du in der Abwehr den getötet hast, soll das nach dem was du dir so vorstellst offensichtlich keine Rolle mehr spielen.

Oder aber du solltest dich vor solchen Wünschen Mal damit befassen wie das Rechtswesen so funktioniert. Der eine oder andere Rechtspodcast kann da hilfreich sein.

Vielleicht kommst du ja dann zu der Erkenntnis, warum das Rechtswesen so ist wie es ist und warum 2 Richter niemals zum gleichen Urteil in einem Fall kommen.

Außer du favorisierst "Rechtssysteme" wo das Urteil schon vor der Verhandlung feststeht.

Über Polen kann ich nicht allzuviel sagen, außer, das sie scheinbar versuchen unlirbsame Richter die nicht nach den Wünschen der Herrschenden urteilen aus dem Amt zu drängen.

Ob das einem Rechtsstaat gut tut, wenn sich die Richter den jeweiligen Machthabern anpassen müssen, lass ich jetzt Mal im Raum stehen.
 

BinMalWeg

Deutscher Bundeskanzler
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Das hilft nur leider nicht, weil diese bekloppte Gesellschaft diesen verbrecherischen Richtern ja sogar Recht gibt. M. Bachmeier hatte einen glasklaren Mord begangen. Tötungsabsicht, gemeingefährliche Waffe und Arglosigkeit des Opfers waren gegeben - sie wurde aber nicht wegen Mordes verurteilt.

Also auf Wiki steht, dass die Anklage den Mordvorwurf fallen gelassen hat.

Und schon stehen wir wieder vor der Misere dass dir scheinbar unbekannt ist wie die Justiz funktioniert.

Ein Richter kann jemanden nur wegen etwas verurteilen dessen er auch angeklagt ist.

Klagt die Staatsanwaltschaft auf Mord, kann der Richter nicht wegen Totschlag verurteilen und umgekehrt.

Du müsstest also jetzt versuchen herauszubekommen warum die Staatsanwaltschaft von Mord auf Totschlag geändert hat. Eine Möglichkeit wäre, dass sie kein Mordmerkmal eindeutig beweisen konnten aber trotzdem eine Verurteilung sicherstellen.
 

Cotti

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Aha. Du möchtest also vom Gesetzgeber solch einfache Gesetze wie: einer Tot, der andere lebt, also wird der der lebt zu 20jahren Knast verurteilt.

Motive, Tathergang, Tatumstände spielt alles keine Rolle mehr.
Beispiel M. Bachmeier: Kann es da eine Rolle spielen, wie sehr sie Rache gegen den Mörder ihres Kindes wollte? Sie hat Selbstjustiz verübt - geplant, hinterhältig, mit gemeingefährlicher Waffe und ohne zu überlegen, ob sie auch andere hätte töten können. Die wurde aber nur wegen einfachen Totschlages zu 12 Jahren verurteilt.

Die Tötung eines Menschen ist zunächst einmal als Totschlag anzusehen. Aber wenn von vornherein klar sein muss, dass eine Planung oder Absicht bewiesen werden muss, was aber nicht im Gesetzestext gefordert wird, dann kommen viele Mörder mit einfachem Totschlag davon - und das kommt noch auf die Urteile, in denen Mörder ganz offensichtlich mit Samthandschuhen angefasst werden.
 

Cotti

Deutscher Bundeskanzler
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Also auf Wiki steht, dass die Anklage den Mordvorwurf fallen gelassen hat.

Und schon stehen wir wieder vor der Misere dass dir scheinbar unbekannt ist wie die Justiz funktioniert.
Die ist Scheiße, weil sie so eingerichtet wurde - von Nazi-Juristen. Die BRD-Justiz ist von Nazi-Juristen aufgebaut worden.
 
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Die Polizei hat in unserem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat die Aufgabe, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu schützen.

Richtig - das Demonstrationsrecht und die Meinungsfreiheit gehören auch zu unseren Werten.
Bei der Antiatombewegung gab es natürlich auch Gewalttätige - es kam aber auch durchaus vor, dass eine friedlich singende Sitzblockade bei Minusgraden mit Prügel und Wasserwerfer aufgelöst wurden. Das ist ein Unverhältnismäßiger Gewalteinsatz der Polizei gewesen. Die Polizei handelt also nicht immer rechtens und setzt Gewalt gegen friedliche Menschen ein.

Wer sich durch eben diese Polizei provoziert fühlt, steht folglich außerhalb unserer Wertegemeinschaft.

Unzulässige Folgerung. Man kann sich auch als gesetzestreuer, friedlicher Demonstrant von der Polizei bedroht und provoziert fühlen.

Wer sich provozieren lässt und Gewalt gegen Polizisten einsetzt, der begeht natürlich eine Straftat und gehört bestraft.

Das ist durchaus denkbar. Nur sind diese "Demonstranten" dann eben als das zu bezeichnen, was sie gemäß oben angeführter objektiver Betrachtung nun mal sind: gemeingefährliche Extremisten.

Unzulässige Folgerung. Man kann sich auch als gesetzestreuer, friedlicher Demonstrant von der Polizei bedroht und provoziert fühlen.

Selbst wenn deine unzulässigen Folgerungen wahr wären, dann hat ein gewaltbereiter, radikaler Extremist immer noch das Recht zu demonstrieren. Es ist dann ein Demonstrant.

Natürlich nicht. Aber es ist natürlich empörend, wenn eine Politikerin wie die Linke Landtagsabgeordnete Juliane Nagel derartige Unwahrheiten verbreitet.

Zitiere doch mal bitte, anstatt hier selbst Unwahrheit zu verbreiten.


Damit ist nichts präzisiert, es ist eher ein Versuch, den klaren Sachverhalt zu verschmieren.

Mimimi. Ich versuche hier meine Standpunkte klar zu definieren und mache mich dadurch auch angreifbar.
Ich habe keine Lust, dass du mir die Toleranz gegenüber Sachbeschädigung oder dergleichen zur Widerlegung meiner Gewalt-Aussage vorlegst. Daher meine Präzisierung.
Feiere es von mir aus als ein "zurückrudern" meinerseits.

Bei der Frage wer oder was jetzt angeblich Gewalt und Radikalismus toleriert bist du leider sehr vage geblieben. Eine Rede einer Einzelperson, bei der die Gefühle von Demonstranten thematisiert werden erscheint mir da ein bisschen dünn. Steht dazu nichts in den Parteiprogrammen? Urteile gegen den WDR?
 

KurtNabb

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Richtig - das Demonstrationsrecht und die Meinungsfreiheit gehören auch zu unseren Werten.
Bei der Antiatombewegung gab es natürlich auch Gewalttätige - es kam aber auch durchaus vor, dass eine friedlich singende Sitzblockade bei Minusgraden mit Prügel und Wasserwerfer aufgelöst wurden. Das ist ein Unverhältnismäßiger Gewalteinsatz der Polizei gewesen. Die Polizei handelt also nicht immer rechtens und setzt Gewalt gegen friedliche Menschen ein.

Du lenkst vom Thema ab.

Unzulässige Folgerung. Man kann sich auch als gesetzestreuer, friedlicher Demonstrant von der Polizei bedroht und provoziert fühlen.

Nein. Nicht von unserer Polizei in unserem Staat.

Wer sich provozieren lässt und Gewalt gegen Polizisten einsetzt, der begeht natürlich eine Straftat und gehört bestraft.

Wenigstens ein Krümel Einsicht.

Selbst wenn deine unzulässigen Folgerungen wahr wären, dann hat ein gewaltbereiter, radikaler Extremist immer noch das Recht zu demonstrieren. Es ist dann ein Demonstrant.

Kein Zweifel. In Connewitz waren allerdings gewaltbereite, radikale Extremisten mit roher Gewalt zu Gange. Trotzdem sind die nach Meinung linker Mandatsträger von einer bösen Polizei provozierte Unschuldslämmer.

Zitiere doch mal bitte, anstatt hier selbst Unwahrheit zu verbreiten.

Derlei Unterstellungen verbitte ich mir.

Juliane Nagel schrieb:
„Anstatt dass die Polizei den Kiez einfach mal verlässt, läuft sie immer wieder behelmt durch die Menge, rennt Menschen um und löscht Feuer. Sinnlos.

„Uff. Cops raus aus Connewitz gewinnt nach diesem Jahreswechsel ne neue Bedeutung. Ekelhafte Polizeigewalt, überrennen unbeteiligter, wirre Einsatzmanöver, kalkulierte Provokation.“

Michael Neuhaus schrieb:
„Mich beschleicht das dumpfe Gefühl, dass in Connewitz von vornherein ein Exempel statuiert werden sollte. Was ist das eigentlich für ein Staat, der aus politischen Profilierungsgründen in der Silvesternacht gegen Feiernde vorgeht?“

https://www.welt.de/politik/deutsch...periert-Linksextreme-als-Taeter-vermutet.html

Mimimi. Ich versuche hier meine Standpunkte klar zu definieren und mache mich dadurch auch angreifbar.
Ich habe keine Lust, dass du mir die Toleranz gegenüber Sachbeschädigung oder dergleichen zur Widerlegung meiner Gewalt-Aussage vorlegst. Daher meine Präzisierung.
Feiere es von mir aus als ein "zurückrudern" meinerseits.

Wenn Du etwas präzisieren wolltest, ist es Dir mindestens mißlungen. An den Aussagen war nichts präzise.

Bei der Frage wer oder was jetzt angeblich Gewalt und Radikalismus toleriert bist du leider sehr vage geblieben. Eine Rede einer Einzelperson, bei der die Gefühle von Demonstranten thematisiert werden erscheint mir da ein bisschen dünn. Steht dazu nichts in den Parteiprogrammen? Urteile gegen den WDR?

Diese Debatte betraf ganz offensichtlich das Beispiel Leipzig Connewitz. Da ist nichts vage.
Verprügeln von Polizisten im Parteiprogramm fordern oder legitimieren? Wer kommt denn auf derartige Schnapsideen?
Immerhin sind derlei Forderungen in der linken Szene sehr verbreitet. Ich erinnere an Sprüche wie "Haut die Bullen platt wie Stullen"
Hat der WDR einen Ausflug in den Wilden Osten unternommen?
 

Druckbert

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Bei der korrekten Betrachtung dieses Sachverhalts kommt es keineswegs darauf an, wie die "Allgemeinheit" oder die "breite Öffentlichkeit", wer immer das auch sein mag, ihn wahrnimmt, sondern auf ein objektive Betrachtung.

Die Polizei hat in unserem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat die Aufgabe, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu schützen. Wer sich durch eben diese Polizei provoziert fühlt, steht folglich außerhalb unserer Wertegemeinschaft.



Das ist durchaus denkbar. Nur sind diese "Demonstranten" dann eben als das zu bezeichnen, was sie gemäß oben angeführter objektiver Betrachtung nun mal sind: gemeingefährliche Extremisten.



Natürlich nicht. Aber es ist natürlich empörend, wenn eine Politikerin wie die Linke Landtagsabgeordnete Juliane Nagel derartige Unwahrheiten verbreitet.



Wenn Mandatsträger Extremisten verharmlosen, wenn sie Gewalt gegen Ordnungshüter mit der reinen Präsenz dieser Ordnungshüter rechtfertigen, ist das ein sehr gutes Beispiel für die Auflösung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die durch o. a. Ordnungshüter aufrecht erhalten werden soll.



Damit ist nichts präzisiert, es ist eher ein Versuch, den klaren Sachverhalt zu verschmieren.

Das muss man diesen Extremisten mal klar unter die Bürzelbirne erklären. Es sind immer dieselben, die sich mit den Ordnungshütern anlegen und anschliessend behaupten es wären alles Nasos und sie hätten sie Grundlos geschlagen? Die glauben tatsächlich, sie dürften mit Fäkalien nach den Bullenschweinen werfen und bekämen Wattebäuschschen zurück? Gesetzesbrecher sind Verbrecher und gehören getafelt, aber so was von. Aber dann hinterher heulen, der hat mich gehauen...

Deine Wiederrede wird Getoppt!
 

BinMalWeg

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Beispiel M. Bachmeier: Kann es da eine Rolle spielen, wie sehr sie Rache gegen den Mörder ihres Kindes wollte? Sie hat Selbstjustiz verübt - geplant, hinterhältig, mit gemeingefährlicher Waffe und ohne zu überlegen, ob sie auch andere hätte töten können. Die wurde aber nur wegen einfachen Totschlages zu 12 Jahren verurteilt.

Die Tötung eines Menschen ist zunächst einmal als Totschlag anzusehen. Aber wenn von vornherein klar sein muss, dass eine Planung oder Absicht bewiesen werden muss, was aber nicht im Gesetzestext gefordert wird, dann kommen viele Mörder mit einfachem Totschlag davon - und das kommt noch auf die Urteile, in denen Mörder ganz offensichtlich mit Samthandschuhen angefasst werden.

Also ich möchte mich nicht zu weit rauslehnen, meine aber dass mein Lieblingsjurist gesagt hat die Mordmerkmale würden im Gesetz stehen.
 

BinMalWeg

Deutscher Bundeskanzler
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Die ist Scheiße, weil sie so eingerichtet wurde - von Nazi-Juristen. Die BRD-Justiz ist von Nazi-Juristen aufgebaut worden.

Zu dem Zeitpunkt gab's keine anderen.
Davon Mal ab: Grundsatz ist doch trotzdem, dass der Ankläger die Schuld beweisen muss und nicht der Angeklagte die Unschuld.

Ist in jedem Rechtsstaat so, sonst ist es nämlich keiner.

Wen du also etwas nicht eindeutig beweisen kannst, gilt auch im Zweifel für den Angeklagten und nicht gehen ihn, so wie du es scheinbar gerne hättest.

Bei Leuten wie dir und ihren jeweiligen Forderungen wünsch ich mir jedesmal, dass sie dann mit dem von ihnen geforderten Rechtsauffassungen und -auslegungen in Konflikt geraten.

Genauso wie ich den ganzen Hobbyrichtern wünsche, dass sie Mal nach einem Zeitungsartikel über den Tathergang verurteilt werden mögen. So ganz ohne Verteidigung oder Beweisaufnahme.
 
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Du lenkst vom Thema ab.

Nö, ich belege, dass man als friedlicher Demonstrant durchaus Polizeigewalt befürchten muss.


Trotzdem sind die nach Meinung linker Mandatsträger von einer bösen Polizei provozierte Unschuldslämmer.
Die Behauptung "Unschuldslämmer" sehe ich nicht durch die Zitate von Nagel und Neuhaus belegt.
Die Gewalt, die von den Demonstranten ausgeht wird nicht gerechtfertigt oder legitimiert.

Es wird ungerechtfertigte Polizeigewalt gegen Demonstranten und Unbeteiligte kritisiert. Der Polizei wird unterstellt, dass sie Gewalt provoziert habe.

Alles völlig legitime Forderungen und Meinungsäußerungen. Gewalt wird verurteilt.

Diese Debatte betraf ganz offensichtlich das Beispiel Leipzig Connewitz. Da ist nichts vage.

Das ist das Problem mit euch Gutmenschen , Hetze und Terror von Links oder den Islamisten toleriert ihr .

So gibt es z. BSp. einen Antisemitismusbeauftragten , jeder andere Radikalismus wird geduldet !

Da wird ein Fass aufgemacht wenn es gegen einen SPD-Neger geht , aber dies geht unter :

Ob nun Mord oder Totschlag , für das Opfer und die Hinterbliebenen ist der Verlust derselbe !

Meine Antwort darauf: "Ich kann nicht sehen, dass irgend ein Radikalismus oder Gewalt geduldet werden würde."

DARAUF bezog sich meine Äußerung. Nicht auf Connewitz.
Den Schuh hast du mir untergejubelt. Zwei Linke Landtagsabgeordnete die sich über Polizeigewalt aufregen als Repräsentanten der Gutmenschen die angeblich Gewalt dulden!?

Und die Öffentliche Ordnung soll sich pauschal gegen Demonstranten/Versammlungen stellen, weil sie "radikal" sind? Ist das deine Haltung zum Versammlungsrecht und der Redefreiheit?

Äähhhh!?!?! Nagut. Dann muss ich ja "voll" zurückrudern: "Radikalismus wird nur im Rahmen der bürgerlichen Freiheitsrechte geduldet. Gewalt gegen Personen wird nicht geduldet."

Jetzt kannst du mit deinen "Gegenbeispielen" kommen, um mich zu widerlegen.


Verprügeln von Polizisten im Parteiprogramm fordern oder legitimieren? Wer kommt denn auf derartige Schnapsideen?

Na du meinst das doch belegen zu können.
So was in dieser Größenordnung würde mich überzeugen.

Immerhin sind derlei Forderungen in der linken Szene sehr verbreitet.

Bleiben wir bei den "Gutmenschen".
 

KurtNabb

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Nö, ich belege, dass man als friedlicher Demonstrant durchaus Polizeigewalt befürchten muss.

Nein, das behauptest Du. Einen Beleg hast Du nicht erbracht.

Es mag vereinzelte Unfälle gegeben haben, denn auch ein Polizist ist nur ein Mensch und erwischt vielleicht einmal im Getümmel den falschen. Deshalb Furcht vor Polizeigewalt zu haben ist reichlich irreal.

Die Behauptung "Unschuldslämmer" sehe ich nicht durch die Zitate von Nagel und Neuhaus belegt.
Die Gewalt, die von den Demonstranten ausgeht wird nicht gerechtfertigt oder legitimiert.

Es wird ungerechtfertigte Polizeigewalt gegen Demonstranten und Unbeteiligte kritisiert. Der Polizei wird unterstellt, dass sie Gewalt provoziert habe.

Alles völlig legitime Forderungen und Meinungsäußerungen. Gewalt wird verurteilt.

Es gab da ungerechtfertigte Gewalt gegen die Polizei, nicht umgekehrt. Und das ist die Regel, nicht die Ausnahme.

Meine Antwort darauf: "Ich kann nicht sehen, dass irgend ein Radikalismus oder Gewalt geduldet werden würde."

DARAUF bezog sich meine Äußerung. Nicht auf Connewitz.
Den Schuh hast du mir untergejubelt. Zwei Linke Landtagsabgeordnete die sich über Polizeigewalt aufregen als Repräsentanten der Gutmenschen die angeblich Gewalt dulden!?

Und die Öffentliche Ordnung soll sich pauschal gegen Demonstranten/Versammlungen stellen, weil sie "radikal" sind? Ist das deine Haltung zum Versammlungsrecht und der Redefreiheit?

Äähhhh!?!?! Nagut. Dann muss ich ja "voll" zurückrudern: "Radikalismus wird nur im Rahmen der bürgerlichen Freiheitsrechte geduldet. Gewalt gegen Personen wird nicht geduldet."

Jetzt kannst du mit deinen "Gegenbeispielen" kommen, um mich zu widerlegen.




Na du meinst das doch belegen zu können.
So was in dieser Größenordnung würde mich überzeugen.



Bleiben wir bei den "Gutmenschen".

Du plapperst einen Scheißdreck durcheinander, der ist nicht mehr schön.
 
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Nein, das behauptest Du. Einen Beleg hast Du nicht erbracht.

Es mag vereinzelte Unfälle gegeben haben, denn auch ein Polizist ist nur ein Mensch und erwischt vielleicht einmal im Getümmel den falschen. Deshalb Furcht vor Polizeigewalt zu haben ist reichlich irreal.

https://www.spiegel.de/politik/deut...haerter-als-die-polizei-erlaubt-a-800225.html

Es gab da ungerechtfertigte Gewalt gegen die Polizei, nicht umgekehrt. Und das ist die Regel, nicht die Ausnahme.
Die Ausnahme wurde zu Recht kritisiert.


Du plapperst einen Scheißdreck durcheinander, der ist nicht mehr schön.

Ich nehme deine Kapitulation an. Ad Hominem! :)
 

KurtNabb

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Deine Quelle ist derartig mit Trackern und/oder sonstigem Mist überfrachtet, dass meine Sicherheitseinrichtungen Saltos schlagen. Ich kann's nicht lesen, ohne sie abzuschalten, und das tue ich nicht.

Nebenbei bemerkt dürfte der Spiegel auch nicht das geeignete Medium sein, um irgendetwas schlüssig zu beweisen.


Die Ausnahme wurde zu Recht kritisiert.

Von mir aus. Aber derlei Ausnahmen sind so selten, dass sie nicht der Rede wert sind.

Ich nehme deine Kapitulation an. Ad Hominem! :)

Kritik an saudummem Gefasel ist keineswegs eine Kapitulation, mein armes kleines Mimöschen.
 
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Deine Quelle ist derartig mit Trackern und/oder sonstigem Mist überfrachtet, dass meine Sicherheitseinrichtungen Saltos schlagen. Ich kann's nicht lesen, ohne sie abzuschalten, und das tue ich nicht.

Du armes Opfer. Kann immer noch keine Suchmaschine bedienen und selbständig denken.

https://taz.de/Erstes-Urteil-gegen-Polizist-wegen-G20/!5638489/
https://www.ausgestrahlt.de/blog/2016/08/15/nach-castor-protest-urteil-des-bundesverfassungsge/
https://www.stuttgarter-nachrichten...ben.31df3acf-92d2-46ff-bfe6-f57d6b416592.html

Von mir aus. Aber derlei Ausnahmen sind so selten, dass sie nicht der Rede wert sind.

Pffff. Die Wahrheit gegen Gewalt auszusprechen setzt du jetzt also gleich mit Gewalt rechtfertigen. Ich habe deinen roten Faden verloren.

Deinen Zitaten der Politiker kann ich nicht entnehmen, dass in diesen Linksradikalismus oder Gewalt verharmlost oder geduldet wird.

Polizeipräsenz kann provozieren. Das ist wahr und ist keine Verharmlosung oder Duldung von Gewalt.

Die Polizei übt manchmal ungerechtfertigte Gewalt und Zwangsmaßnahmen aus. Das ist wahr und ist keine Verharmlosung oder Duldung von Gewalt.

Worin besteht denn jetzt genau die Duldung oder Rechtfertigung von Gewalt oder von Radikalismus?

Kritik an saudummem Gefasel ist keineswegs eine Kapitulation, mein armes kleines Mimöschen.

Das ignorieren meiner Argumente schon. Immer wenn du argumentativ am Ende bist und nur noch persönliche Beleidigungen kommen - dann weiß ich, dass ich Recht habe. Danke - sag nichts - ich verstehe das schon. ;)
 

hoksila

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Du armes Opfer. Kann immer noch keine Suchmaschine bedienen und selbständig denken.

https://taz.de/Erstes-Urteil-gegen-Polizist-wegen-G20/!5638489/

Wie schön. Zwei Polizisten haben sich in die Wolle gekriegt und es kam zu einer Bänderdehnung am kleinen Finger. Das war tatsächlich eine ungewöhnliche rabiate Gewaltanwendung.


Hier ging es nicht um Polizeigewalt, sondern um die strittige Frage, ob die Polizei berechtigt war, die Delinquenten temporär aus dem Verkehr zu ziehen.


Und ein besoffener Türke macht nach einem Unfall einen türkischen Polizisten blöd an und kriegt von seinem Landsmann die Quittung.

Tut mir leid, mein Bester. Ich kann da keinerlei gefährliche Polizeigewalt erkennen, vor der sich ein redlicher Demonstrant fürchten müsste.

Pffff. Die Wahrheit gegen Gewalt auszusprechen setzt du jetzt also gleich mit Gewalt rechtfertigen. Ich habe deinen roten Faden verloren.

Deinen Zitaten der Politiker kann ich nicht entnehmen, dass in diesen Linksradikalismus oder Gewalt verharmlost oder geduldet wird.

Polizeipräsenz kann provozieren. Das ist wahr und ist keine Verharmlosung oder Duldung von Gewalt.

Die Polizei übt manchmal ungerechtfertigte Gewalt und Zwangsmaßnahmen aus. Das ist wahr und ist keine Verharmlosung oder Duldung von Gewalt.

Worin besteht denn jetzt genau die Duldung oder Rechtfertigung von Gewalt oder von Radikalismus?

Noch einmal der entscheidende Punkt: Von der puren Anwesenheit eines Ordnungshüters in Uniform kann sich nur provoziert fühlen, wer gegen die Ordnung vorzugehen bestrebt ist.

Das ignorieren meiner Argumente schon. Immer wenn du argumentativ am Ende bist und nur noch persönliche Beleidigungen kommen - dann weiß ich, dass ich Recht habe. Danke - sag nichts - ich verstehe das schon. ;)

Ach Du armes, kleines, geschundenes und von Polizeigewalt bedrohtes Jammerläppchen! Hast Du nicht gerade selbst genau diesen Beitrag mit einer Beschimpfung eröffnet?

Verzieh Dich in ein Mädchenpensionat, wenn Du klare Worte nicht ertragen kannst!
 

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