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Schule lehnt Kind ab weil Vater AfD Funktionär ist.

Handelt die Schule richtig?

  • Ja, Kinder von AfD Leuten sind abzulehnen.

    Stimmen: 5 19,2%
  • Nein, die Schule steht in der Pflicht

    Stimmen: 21 80,8%

  • Umfrageteilnehmer
    26
  • Umfrage geschlossen .

New York

Deutscher Bundespräsident
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Eine Waldorfschule in Berlin lehnt die Aufnahme eines Kindes ab, und zwar mit Hinweis auf die politische Tätigkeit des Vaters, der AfD-Funktionär ist. Der Vater macht es publik, die AfD klagt über „Diskriminierung“, die Vorsitzende der parteinahen Erasmus-Stiftung, Erika Steinbach, twittert was von „neuen Judenkindern“, Liberale beklagen die „Sippenhaft“, selbst der Vorstand des Bundes freier Waldorfschulen findet die Entscheidung falsch, und der rot-rot-grüne Senat schaltet die Schulaufsicht ein.

https://www.welt.de/debatte/komment...bgelehnt-Hut-ab-vor-dieser-Waldorfschule.html

Wie seht Ihr das? Sollten politische Ansichten auch auf Kinder abgewälzt werden? Warum macht eine Waldorf - Schule sowas? Und abgesehen davon, warum schicken so viele Grüne ihre Kinder auf eine Schule dessen Gründer Rassist und Antisemit war?

Politische Ansichten sollten auf gar niemanden abgewälzt werden. Ansonsten funktioniert der Rechtsstaat nicht. Der Vorstand dieser Schule gehört sofort ausgewechselt und vor Gericht gestellt.

BG, New York
 
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Politische Ansichten sollten auf gar niemanden abgewälzt werden. Ansonsten funktioniert der Rechtsstaat nicht. Der Vorstand dieser Schule gehört sofort ausgewechselt und vor Gericht gestellt.

BG, New York

Der Rechtsstaat funktioniert auf dem Grundgesetz und auf der Verfassung.

Und es gibt nun mal leider verfassungsfeindliche Parteien, und die AfD gehört leider dazu.

Es gibt aber auch viele Parteien, die verfassungskonform sind, wie die SPD z.B.
 

Intruder

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Mit der Schule ist es ähnlich:
Wenn die Schule Kinder von rechtspolulisten nicht akzeptieren möchte, so kann der Vater nur 2 Dinge tun:

1.) Seine politische Fehleinstellung korrigieren und aus der AfD austreten
2.) Sein Kind von der Schule nehmen.Was ist so schwer daran zu kapieren?

So ähnlich klang das damals (Anfang der Siebziger) auch.
Wenn ein Kind nicht zur EOS delegiert wurde, weil sein Vater nicht zur Arbeiterklasse gehörte, konnte man nur zwei Dinge tun:
1.) Das Kind erklärte sich bereit für eine Offizierslaufbahn in der Nationalen Volksarmee.
2.) Sich damit abfinden.

Oder man wartete noch auf ein Wunder, daß z.B. ein Arbeiterkind, das schon delegiert war, nicht mehr zur EOS wollte und kein weiteres delegierbares Arbeiterkind mit dem erforderlichen Notendurchschnitt zur Verfügung stand.
 
OP
Picasso

Picasso

Die letzten Tage.
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Ich kann gar nicht verstehen, was es hier so viel zu diskutieren gibt?

Die Waldorf Schule hat freie Auswahl, welche Schüler die akzeptieren und welche nicht.
Das beruht auf Gegenseitigkeit, und ebenso haben die Eltern freie Schulwahl, auf welche Schule die ihre Kinder schicken wollen.

Es besteht also kein Zwang, sein Kind auf die Waldorfschule schicken zu müßen, ebenso wenig, wie unsere Bürger bis 1989 gezwungen wurden zu versuchen, über die Grenzschutzanlagen unserer Grenze gen Westen zu klettern.

Jeder wußte doch, was ihm passieren kann, wenn er versucht, illegal rüberzumachen.

Mit der Schule ist es ähnlich:
Wenn die Schule Kinder von rechtspolulisten nicht akzeptieren möchte, so kann der Vater nur 2 Dinge tun:

1.) Seine politische Fehleinstellung korrigieren und aus der AfD austreten

2.) Sein Kind von der Schule nehmen.Was ist so schwer daran zu kapieren?

Politische Fehleinstellung? Aber sonst ist noch alles klar im Kopf? Was hat eine Schule mit dem datenschutzrechtlich geschützten Leben von Privatpersonen zu tun? Was geht die Schule politische Einstellungen an? Bist du geistig im 3. Reich hängen geblieben?
 

opppa

Schaf im Wolfspelz
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Ach jemand aus Niedersachsen.

Erinnert mich an einen meiner Mandanten, der auch mit so einem Niedersachsen gerichtliche Auseinandersetzungen, und verloren hatte.

Wie frisch dieser Niedersachse in seiner Birne war, ist uns noch heute in lachernder Erinnerung.

Nu ja, wenn der Mandant der Gegenseite frischer im Kopf ist, als der eigene Rechtsver(dre...äh)treter, kann man eben nur verlieren!

:))
 

Intruder

Deutscher Bundeskanzler
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Politische Fehleinstellung? Aber sonst ist noch alles klar im Kopf? Was hat eine Schule mit dem datenschutzrechtlich geschützten Leben von Privatpersonen zu tun? Was geht die Schule politische Einstellungen an? Bist du geistig im 3. Reich hängen geblieben?
Nein, aber offenbar in der DDR. Dort hieß das nicht "politische Fehleinstellung", sondern "fehlendes sozialistisches Bewußtsein" bzw. "fehlender klarer Klassenstandpunkt".
 
G

Gelöschtes Mitglied 3961

politische meinungen sollten in der schule nicht thema sein, weder bei den lehrern, noch bei den schülern oder gar deren familienangehörigen.


Das sehe ich ebenso.

Ansonsten ist Bildung bekanntlich Ländersache und das Schulgesetz Berlin äußert sich zu Privatschulen sehr verhalten- um nicht zu sagen= vorsichtig:
SchulG Berlin schrieb:
§ 94 Schulen in freier Trägerschaft
- Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) bereichern als Ersatz- oder Ergänzungsschulen das Schulwesen des Landes Berlin.

- Sie erweitern das Angebot freier Schulwahl und können das Schulwesen durch besondere Inhalte und Formen der Erziehung und des Unterrichts fördern.
- Die Zusammenarbeit zwischen Schulen in freier Trägerschaft und öffentlichen Schulen ist zu unterstützen.

QUELLE =>

... was nun wieder die rechtliche Bindung freier Träger ans Schulgesetz angeht, so gibt es auch dazu Aussagen:
morgenpost.de schrieb:
[...] Deshalb gilt für Privatschulen das Schulgesetz nur im geringen Umfang und überwiegend lediglich sinngemäß. Nach der hierfür zentralen Norm des Schulgesetzes (§ 95 IV) finden im Wesentlichen lediglich die Bestimmungen über den grundsätzlichen Auftrag der Schule (§ 1), die generellen Bildungs- und Erziehungsziele von Schule (§ 3), die Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt (§ 5a), zur Schulgesundheitspflege (§ 52) und zum Datenschutz (§ 66 ff) ausdrücklich auch auf die Privatschulen Anwendung. Die staatliche Schulaufsicht beschränkt sich im Wesentlichen "auf die Einhaltung der Genehmigungs- und Anerkennungsvoraussetzungen" (§ 95).

QUELLE =>

Freiheit bedeutet in dem Fall vermutlich solche Schulen zu frequentieren, oder halt einen Bogen drum zu machen.
Ebenso halte ich es z.B. auch mit religiösen Begegnungsstätten jeglicher Coleur.

* wobei ich jetzt rein arabische Geschäfte/Shops aus Prinzip nur außerhalb Europas betrete. weil: Pinguine findet man ja auch nicht am Nordpol und die Natur hat sich was dabei gedacht. :))
 
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So ähnlich klang das damals (Anfang der Siebziger) auch.
Wenn ein Kind nicht zur EOS delegiert wurde, weil sein Vater nicht zur Arbeiterklasse gehörte, konnte man nur zwei Dinge tun:
1.) Das Kind erklärte sich bereit für eine Offizierslaufbahn in der Nationalen Volksarmee.
2.) Sich damit abfinden.

Oder man wartete noch auf ein Wunder, daß z.B. ein Arbeiterkind, das schon delegiert war, nicht mehr zur EOS wollte und kein weiteres delegierbares Arbeiterkind mit dem erforderlichen Notendurchschnitt zur Verfügung stand.

Komisch, mein Vater war auch kein Arbeiter, und ich durfte trotzdem in der DDR studieren.

Wer hat das festgestellt?

Die demokratischen Parteien CDU, SPD, FDP, Grüne und auch die Linken.

Nu ja, wenn der Mandant der Gegenseite frischer im Kopf ist, als der eigene Rechtsver(dre...äh)treter, kann man eben nur verlieren!

:))

genau umgekehrt ist es richtig:
Wenn der eigene Rechtsanwalt frischer im Kopf ist, als der Mandant der Gegenseite, kann man eben nur verlieren
 

BinMalWeg

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Sache mal, ganz frisch in der Birne scheinst du nicht zu sein. Bist ja noch ein ganzer "DDR'ler"....

Warst wohl ein ganz Getreuer dieses "Staates" der für "unsere Bürger gesorgt" hat...

dann liefer mir bitte nur einen einzigen Beweis dafür, dass ein DDR-Bürger wider besseren Wissens zum illegalen Grenzübertritt gezwungen wurde

man kann ja zur Mauer stehen wie man will, aber es wurde niemand gezwungen sie illegal zu überwinden und allen war bekannt, was passieren konnte wenn man bei dem Versuch erwischt wird, gerade jenen die einen solchen Versuch planten

das hat nichts mit "Getreuer dieses Staates" zu tun, dieses Wissen hatte auch jeder Kritiker des Systems, dein Spruch beweist eigentlich nur, dass du mit Absicht die Toten an der Mauer überbewerten willst, genauso wie der Staat der sich gezwungen sah das Befolgen von Befehlen zu bestrafen, weil er den Befehlenden nicht bekommen konnte
 

BinMalWeg

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Politische Fehleinstellung? Aber sonst ist noch alles klar im Kopf? Was hat eine Schule mit dem datenschutzrechtlich geschützten Leben von Privatpersonen zu tun? Was geht die Schule politische Einstellungen an? Bist du geistig im 3. Reich hängen geblieben?

soweit wie ich das verstanden habe geht es der Schule nicht um die politische Einstellung als solches sondern um die durch diese Einstellung hervorgerufene Kontroverse unter den Eltern/Schülern/Kollegium, welche zur Ablehnung geführt haben

außerdem darf man nicht vergessen, dass die politische Einstellung der Eltern (wenn sie denn so gefestigt ist, wie bei aktiven Parteimitgliedern) immer auch auf die Kinder abfärbt, für diese Erkenntniss muss man nichtmal Pädagogik studieren
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

[COLOR="#008080"]Politische Fehleinstellung? Aber sonst ist noch alles klar im Kopf? Was hat eine Schule mit dem datenschutzrechtlich geschützten Leben von Privatpersonen zu tun? Was geht die Schule politische Einstellungen an? Bist du geistig im 3. Reich hängen geblieben?[/COLOR]

Bei privaten Schulen geht diese das durchaus etwas an.
Im Gegensatz zu öffentlichen Einrichtungen unterliegen die keiner Neutralität und dürfen durchaus weltanschauliche Grundprinzipien haben, zum Beispiel religiöse oder spezifische pädagogische. Dementsprechend steht diesen Schulen dann auch ein höheres Selektionsrecht zu.
 

Kamikatze

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Politische Ansichten sollten auf gar niemanden abgewälzt werden. Ansonsten funktioniert der Rechtsstaat nicht. Der Vorstand dieser Schule gehört sofort ausgewechselt und vor Gericht gestellt.

BG, New York
Da der Vorstand einer privaten Schule "in freier Trägerschaft" keine Straftat begangen hat, wird er in einem Rechtsstaat auch nicht vor Gericht gestellt.

Auch der Vater des Kindes wird nicht vom Jugendamt zur Verantwortung gezogen, obwohl er bereit war, sein Kind dem Gespött auszusetzen.
 
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dann liefer mir bitte nur einen einzigen Beweis dafür, dass ein DDR-Bürger wider besseren Wissens zum illegalen Grenzübertritt gezwungen wurde

man kann ja zur Mauer stehen wie man will, aber es wurde niemand gezwungen sie illegal zu überwinden und allen war bekannt, was passieren konnte wenn man bei dem Versuch erwischt wird, gerade jenen die einen solchen Versuch planten

das hat nichts mit "Getreuer dieses Staates" zu tun, dieses Wissen hatte auch jeder Kritiker des Systems, dein Spruch beweist eigentlich nur, dass du mit Absicht die Toten an der Mauer überbewerten willst, genauso wie der Staat der sich gezwungen sah das Befolgen von Befehlen zu bestrafen, weil er den Befehlenden nicht bekommen konnte


Leidest du heute noch an der Bestrahlung...Spätfolgen ? Etwas seichte Verteidigung deiner "alten Heimat", gelle.

PS.: ich bewerte die Toten an der Mauer nicht "über"...du solltest sie aber nicht mit "selber schuld" bewerten....und was meinst du wieviel Bürger diese Grenze "legal" überqueren wollten...
 
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Picasso

Picasso

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Bei privaten Schulen geht diese das durchaus etwas an.
Im Gegensatz zu öffentlichen Einrichtungen unterliegen die keiner Neutralität und dürfen durchaus weltanschauliche Grundprinzipien haben, zum Beispiel religiöse oder spezifische pädagogische. Dementsprechend steht diesen Schulen dann auch ein höheres Selektionsrecht zu.

Achso. Und wie bitte wird nachgeprüft was die Eltern wählen? Kommt ein Vertrauenslehrer mit in die Wahlkabine? Ist im Pass vermerkt was man wählt? Was ist das für ein Blödsinn?
 
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Gelöschtes Mitglied 2801

[COLOR="#008080"]Achso. Und wie bitte wird nachgeprüft was die Eltern wählen? Kommt ein Vertrauenslehrer mit in die Wahlkabine? Ist im Pass vermerkt was man wählt? Was ist das für ein Blödsinn?[/COLOR]

Es geht nicht um die Kontrolle des Wählens in diesem Fall oder sonst irgendeinem, weswegen die Frage auch keinen Zweck außer unsachlicher Provokation erfüllt. Wir haben geheime Wahlen, Punkt.

Privatschulen dürfen sich in Deutschland ihr Klientel heraussuchen, das ist nunmal so und auch vollkommen in Ordnung. Und in dem dieser Diskussionzugrunde liegenden Fall ging es schließlich um einen Funktionär einer Partei mit spezifischen Weltanschauungen. Wenn diese denen der Schule nicht entsprechen, hat diese das Recht ein Kind abzulehnen. Die Schule ist ja nicht in einer monopolistischen Position, in der es tatsächlich diskriminierend wäre.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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