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BGH-Urteil: Dashcam-Videos vor Gericht zulässig

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sportsgeist

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Das ist doch auch wieder hoffnungslos übertrieben.

Ich bin sogar dafür, dass jeder das Recht haben sollte, eine solche Kamera jederzeit betreiben zu dürfen. Dann würde es ganz sicher weniger Nötigungen und sonstige Gefährdungen geben - bzw. sie könnten beweisbar angezeigt werden. Heute hat ja immer noch der die besseren Karten vor den Richtern, der entweder als erster (falsche) Anzeige erstattet oder mehr "Zeugen" vorweisen kann.
von den üblichen Täter-/Opfernarrativen der Linksgrünen abgesehen ... da bleibt sogar jemand in der typischen Opferrolle der linksgrünversifften Welt, wenn er schwerste Delikte begeht, wird nicht gar zum Täter, nein, er bleibt weiter Opfer ... sind die Geschichten reichlich konstruiert und es wird verschwiegen, dass das auch heute schon per Privatdetektivüberwachung zum Beispiel möglich wäre ...

gibt es also für betrogene Ehefrauen und hintergangene Arbeitgeber stichhaltige Anfangsverdachtsmomente, dass sie von ihren Ehemännern und Arbeitnehmern beshizzen und betrogen werden ... die armen Opfer ... dann können sie auch heute schon privatdetektivische Beweise sammeln, was im Prinzip auch nichts anderes ist, als die armen Opfer bei der Begehung ihrers Betruges und ihrer Taten zu dokumentieren ...

... oder anders gesagt, die Dashcam ändert daran gar nix
 

sportsgeist

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Ich finde diese teilweise hysterische "Datenschutz"-Kreischerei für vollkommen überzogen. Stattdessen hält man "Augenzeugen" für verlässliche Quellen zur "Wahrheitsfindung" - einfach nur lächerlich!
das kommt noch aus einer Zeit, als die Bilder im Kopf oft die einzige Aufzeichnungsquelle waren ...

... Deutschland ist in Sachen "mit der Zeit gehen" immer etwas hinterher, kann sich aber nicht ewig dem verschließen, was in anderen Industriestaaten ... und das sind auch keine rechtlichen Bananenrepubliken ... Gang und Gäbe ist, nämlich objektives Material selbstverständlich zur Wahrheitsfindung nicht nur zuzulassen, sondern sogar zu bevorzugen.

Denn tatsächlich, an das was sich Augenzeugen zu erinnern glauben unterscheidet sich nicht selten diametral von dem, was dann objektive Medien belegen ...

Andere Industrieländer hatten halt keinen 50 Jahre langen Ungeist von 68ern und ihrem gutmenschlich linksgrünkuschelverseuchten Gedankengut in ihrer Justiz und ihrer Rechtsliteratur herumwüten, und bis dieser Sondermüll aus dem deutschen Rechts- und Justizgedankengut wieder entsorgt ist, wird es noch ein bisschen dauern ... in kleinen Schritten halt, wie dieses BGH Urteil zur Dashcam ...
 
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Wie es sein kann, dass solches Material nicht verwendet werden darf, ist relativ simpel.

Diese Videos enthalten IMMER auch Aufnahmen von unbeteiligten Personen, z.B. Fussgänger, die auf dem Gehweg rumlaufen.
WENN nun solche Videos ganz generell vor Gericht zulässig sind, dann wird es zwangsläufig passieren, dass da Leute gefilmt werden, die das nicht wollen, z.B. Verheiratete in Begleitung ihrer Seitensprünge, krank Geschriebene, die im Bett sein sollten aber auf der Strasse rumlaufen, usw., usw.
Wenn solches Material ganz offen verfügbar ist, weil die meisten Gerichtsverhandlungen nun mal öffentlich sind, wird es zwangsläufig passieren, dass aufgrund eines Verkehrsunfalls völlig Unbeteiligte "bestraft" werden, mit Scheidung, oder Kündigung, oder sonstwas und DICH möchte ich hören, wenn du deinen Job verlierst, weil dein Arbeitgeber systematisch alle diese Gerichts-Videos mit einer Geischtserkennungs-Software nach seinen Mitarbeitern durchforstet und dich irgendwo gefunden hat, wo du zu der Zeit seiner Meinung nach nicht sein solltest, z.B. vorm Eingang von einem Bordell, oder mit einem Aktenkoffer in der Hand vor einem Büro der Konkurrenz.

Aus diesem Grunde hat der BGH diese Videos nicht grundsätzlich für verwendbar erklärt, sondern nur gesagt, dass man die Wichtigkeit der verschiedenen Interessen, also Beweisführung vom Unfallhergang vs Privatsphäre von Unbeteiligten abwägen muss und diese Videos nur unter bestimmten Umständen verwendet werden dürfen.

Wer in der Öffentlichkeit herumturnt, muss wissen,
dass er beobachtet und ggf. auch von Kameras aufgenommen wird.
Der Überwachungsstaat ist schon länger auf dem Vormarsch.

In Gerichtsverhandlungen ist meist
sehr viel ungenutzter Platz für die Öffentlichkeit,
weil sich niemand für das interessiert,
was im Namen des Volkes geschieht.

Datenschutz wird genauso doof ausgelegt
wie viele andere juristisch relevante Begriffe.
Weil den wenigsten bewusst ist,
worum es letztlich geht bei Veranstaltungen der Dritten Gewalt
und auch Wissende zu doof sind,
mit dem Überziel Gerechtigkeit was anzufangen,
das hilft, gerechte Verhältnisse herzustellen.

Man müsste Gerichtsputzfrauen halt sagen,
sie sollen Arbeitgebern, die in den Archiven herumwühlen
und Aktenschränke der Spruchkörpersekretärinnen durchsuchen,
um einem unliebsamen Mitarbeiter was anzuhängen
(was für ein Aufwand, haben Unternehmer sonst nichts zu tun?),
Hausverbot erteilen
und sie mit einer Wasserpistole,
gefüllt mit Tinte samt Schulterhalfter ausstatten,
damit die dann verständigte Polizei auch schnell erkennen kann.

Piranha schwebt schon zu lange durch die Luft beim Schwimmen.
 

sportsgeist

Deutscher Bundespräsident
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Wer in der Öffentlichkeit herumturnt, muss wissen,
dass er beobachtet und ggf. auch von Kameras aufgenommen wird.
Der Überwachungsstaat ist schon länger auf dem Vormarsch.
wer sich schon einmal einem Schwall an Falschbeschuldigungen und reinen Behauptungen in diesem Land und seinem *hüstel* 'feinen' Rechtsstaat ausgesetzt sah, wird vielleicht froh sein, wenn er objektives Material an der Seite hat, welches die reinen Lügen der Gegenseite belegen und ihn selbst entlasten ...

im linksgrünversifften deutschen Alt-68er Rechtssystem, das bestimmte Gesellschaftsgruppen pauschal zu Tätern stempelt, ist das nämlich oft gar nicht so einfach ... eine von diesen Pauschaltätern heißt "Mann"

eine Frau braucht nur zu behaupten, und du hast als Mann sofort riesige Probleme, obwohl du nie was getan hast
zudem wird auch nicht selten einfach die Beweislast umgedreht, das heißt du als Mann musst entlastendes Material bringen, dass du die Tussi samt ihren 100 Falschbeschuldigungen nie schief angesehen, noch je angefasst hättest ...

... beweis das mal ohne entsprechende Videoaufnahmen, wenn Die einfach drauf los behauptet !!
Die kann Gott und die Welt behaupten ...

... wenn du kein Videomaterial hast, oder Zeugen, bist du als Mann nicht selten voll gearscht
wärst nicht der erste Mann am gesellschaftlichen Pranger, obwohl du nie was getan hast
 
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Das war ja wohl auch überfällig! Wie kann ein Richter den objektiven Beweis, über den Ablauf eines Ereignisses, einfach ignorieren - um ohne dessen Würdigung ein rechtmäßiges Urteil sprechen zu können? Es gibt schließlich noch genügend Situationen, in denen keine Kamera die Szenerie beobachtet und wo es dann noch reichlich Fehlurteile geben kann, die einen Geschädigten an der Justiz verzweifeln lassen.

Dass man Beweisvideos auch verpixeln kann,
um z. B. einen nebenbei gefilmten Bankräuber nicht zu enttarnen,
der zuvor mit der Staatsanwaltschaft vereinbart hat,
dass sie nicht ermitteln, wenn er ihnen die Hälfte der Beute abgibt,
:cool:
sollte man den Richtern vielleicht mitteilen ...

Die können jetzt ja immer noch Videobeweise nicht zulassen,
weil Rechtsprechung grundsätzlich unverbindlich ist für Spruchkörper (!).
Bekanntlich sind Richter unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen ...

Dass die Justiz ein kaputtes Verhältnis hat zur Wahrheit,
ist auch dem Dr. Frank Bräutigam bewusst,
der sich gerade mit mir über das Recht des Volkes,
mündliche Gerichtsverhandlungen elektronisch aufzuzeichnen,
auseinandersetzt.
 
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Das Urteil stellt nicht nur den Datenschutz in Frage (Art. 2 GG).
Auch die Freiheit des Glaubens wird durch das Urteil ausgehebelt. (Art. 4 GG)

Denn nicht nur in Naturreligionen ist das Schaffen von Bildern des Menschen ein Tabu.
Auch die westlichen Religionen untersagen das Schaffen von Bildern.
Das erste und damit wichtigste Gebot Gottes (christlicher Glauben) untersagt bereits dieses:
"Ich bin der Herr dein Gott. Du sollst keine anderen Götter haben neben mir." (evangelisch)
"Du sollst an einen Gott glauben." (katholisch)
Also keine kleinen Götter, die die angebliche Wahrheit verkünden.
(Ich schreibe bewußt angeblich, weil bereits seit den Anfängen der Fotografie Bilder verfälscht werden. Dazu zeigen Bilder lediglich ein 2-dimensionales Geschehen, während wir in einer 3-dimensionalen Welt leben. Jeder der die Welt nur 2-dimensional wahrnehmen kann (Verlust/Blindheit eines Auges), weiß wie schwer es sein kann, ein 2-dimensionales Geschehen 3-dimensional zu interpretieren.)

Die Bibel ist hier noch eindeutiger (dort 2. Gebot, 2. Mose Kap. 20, 5. Mose Kap. 5):
"Du sollst dir kein Bildnis noch irgendein Gleichnis machen, weder von dem, was oben im Himmel, noch von dem, was unten auf Erden, noch von dem, was im Wasser unter der Erde ist"
Es ist die Schaffung von Bildern somit untersagt.

Damit verstößt die bereits heute überhand nehmende private und öffentliche Überwachung nicht nur gegen Art. 2 GG (dieses Recht ist einschränkbar),
sondern auch und vor allem gegen das uneinschränkbare Recht aus Art. 4 GG.

Denn jeder, von dem ein Bild gemacht wird, kann allein dadurch in seiner Freiheit des Glaubens verletzt werden.
Da dieses Recht uneinschränkbar ist, hat der Staat für die Sicherstellung dieses Rechtes zu sorgen.
Dies ist nicht möglich, wenn er die uneingeschränkte Videoüberwachung zuläßt.

Klingt nach "altem Indianerglauben",
dass eine Ablichtung eines Menschen das Stehlen/Wegnehmen der Seele bedeutet

Jetzt solltest Du nur noch erklären, welchem Fundamentalismus du diese Thesen entnommen hast, bzw. vllt. zugehörst....
 

Mino

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Das war ja wohl auch überfällig! Wie kann ein Richter den objektiven Beweis, über den Ablauf eines Ereignisses, einfach ignorieren - um ohne dessen Würdigung ein rechtmäßiges Urteil sprechen zu können? Es gibt schließlich noch genügend Situationen, in denen keine Kamera die Szenerie beobachtet und wo es dann noch reichlich Fehlurteile geben kann, die einen Geschädigten an der Justiz verzweifeln lassen.

Das hängt einfach damit zusammen das der fälschlicherweise als "Rechts"staat bezeichnede Apparat sich seine eigenen Gesetze zu hinbiegt wie er es gerade für nötig hält. Denn es ist ja nun so das dieses Urteil völlig obsolet ist da das Filmen im sogenannten öffentlichen Raum sowieso schon gesetzlich legitim war, allerdings wissen wir wie mit diesem Recht von Seiten des Staates umgegangen wird. z.B. bei angeblich öffentlichen Gerichtsverhandlungen, wo gerade dem vermeintlich "politisch Unkorrekten" die Dokumentation auch via Bild untersagt wird. Dabei von Öffentlichkeit zu sprechen ist schon sehr gewagt. Heißt also unsere Gerichte beschäftigen sich einmal mehr mit überflüssigen Dingen, da wir anscheinend keine anderen Probleme haben. Nur wenn der Staat selber auf der Anklagebank sitzen müsste kommt es zu keiner Entscheidung eines obersten Gerichtes, und wenn doch einmal wird eben auch diese Entscheidung ignoriert. In seiner bisher extremsten Form ist das aus den Migrationsklagen bekannt, da 99% der Betreffenden sich illegal in der BRD aufhalten sind auch annähernd 99% dieser Klagen überflüssig bzw. illegal. Die Gesetzeslage ist unzweifelhaft eindeutig, das Urteil - zu dem es rechtlich betrachtet gar nicht kommen dürfte - steht schon vorher fest. Aber trotzdem hat der Staat kein Problem damit seinen korrupten und aufgeblasenen Apparat schalten und walten zu lassen wie es gerade beliebt und damit natürlich auch Gerichte u.ä. für wirklich legale Verhandlungen zu blockieren. Und selbstverständlich müsste bei diesem Thema einmal mehr einzig und allein der Staat auf der Anklagebank sitzen, obwohl auch hierbei das Urteil schon vorher fest steht da die Gesetzeslage ja eindeutig ist.
 

Mino

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Wie es sein kann, dass solches Material nicht verwendet werden darf, ist relativ simpel.

Diese Videos enthalten IMMER auch Aufnahmen von unbeteiligten Personen, z.B. Fussgänger, die auf dem Gehweg rumlaufen.
WENN nun solche Videos ganz generell vor Gericht zulässig sind, dann wird es zwangsläufig passieren, dass da Leute gefilmt werden, die das nicht wollen, z.B. Verheiratete in Begleitung ihrer Seitensprünge, krank Geschriebene, die im Bett sein sollten aber auf der Strasse rumlaufen, usw., usw.
Wenn solches Material ganz offen verfügbar ist, weil die meisten Gerichtsverhandlungen nun mal öffentlich sind, wird es zwangsläufig passieren, dass aufgrund eines Verkehrsunfalls völlig Unbeteiligte "bestraft" werden, mit Scheidung, oder Kündigung, oder sonstwas und DICH möchte ich hören, wenn du deinen Job verlierst, weil dein Arbeitgeber systematisch alle diese Gerichts-Videos mit einer Geischtserkennungs-Software nach seinen Mitarbeitern durchforstet und dich irgendwo gefunden hat, wo du zu der Zeit seiner Meinung nach nicht sein solltest, z.B. vorm Eingang von einem Bordell, oder mit einem Aktenkoffer in der Hand vor einem Büro der Konkurrenz.

Aus diesem Grunde hat der BGH diese Videos nicht grundsätzlich für verwendbar erklärt, sondern nur gesagt, dass man die Wichtigkeit der verschiedenen Interessen, also Beweisführung vom Unfallhergang vs Privatsphäre von Unbeteiligten abwägen muss und diese Videos nur unter bestimmten Umständen verwendet werden dürfen.

Das ist natürlich ein vorgeschobener Grund, den zum Ersten existiert keine Privatsphäre bzw. es wird mit ihr nach staatlichen Belieben umgesprungen und zum Zweiten stellt es kein Problem dar die nicht beteiligten Personen auf den Aufnahmen unkenntlich zu machen, wenn diese es überhaupt für nötig halten sollten. Und das Filmmaterial bekommt ja auch keine breite Masse zu Gesicht, sondern ein kleiner Kreis von Leutn die eigentlich der Verschwiegenheit verpflichtet sind.
 

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Andere Industrieländer hatten halt keinen 50 Jahre langen Ungeist von 68ern und ihrem gutmenschlich linksgrünkuschelverseuchten Gedankengut in ihrer Justiz und ihrer Rechtsliteratur herumwüten, und bis dieser Sondermüll aus dem deutschen Rechts- und Justizgedankengut wieder entsorgt ist, wird es noch ein bisschen dauern ... in kleinen Schritten halt, wie dieses BGH Urteil zur Dashcam ...

Ich denke der Datenschutz hierzulande liegt eher im Dritten Reich und der SED-Diktatur begründet, andere Industriestaaten haben diese Altlasten nicht.
 

Mino

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typisch linke Täter-/Opferverdrehung

bei Linken kann man sich wirklich nur noch an den Kopf langen.
was hat man denen eigentlich einst mal gegeben, dass die so dermaßen verbogen sind in den Windungen ?!

hoffentlich wird dieser ganze linke Alt-68er Restmüll aus der Justiz, Erziehung, aus der Geisteshaltung und aus den Köpfen bald entfernt
das ist ja nicht mehr auszuhalten ...

Dieser links-Staat schert sich im Übrigen sonst einen Dreck um vermeintliche Privatsphären. Er überwacht und durchleuchtet bis in den winzigst Zipfel hinein. Aber bei strafrelevanten Überschreitungen im Straßenverkehr soll die vermeintliche Privatsphäre nun auf einmal eine Rolle spielen? Wer daran glaubt glaubt auch noch an den Weihnachtsmann.
 

Mino

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Du hast doch wohl ne Macke, der Einwand ist völlig berechtigt, abgesehen davon kann dir bei ner ganz ordinären Verkehrskontrolle der Speicherchip abgenommen werden und da sind deine eigenen Fahrfehler dann auch zu sehen.

Nein, denn du kannst diese Verkehrskontrolle ablehnen, was natürlich jetzt nicht heißen soll das sie von den sogenannt Staatsbeamten nicht trotzdem durchgeführt wird.
 
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im linksgrünversifften deutschen Alt-68er Rechtssystem, das bestimmte Gesellschaftsgruppen pauschal zu Tätern stempelt, ist das nämlich oft gar nicht so einfach ... eine von diesen Pauschaltätern heißt "Mann"

eine Frau braucht nur zu behaupten, und du hast als Mann sofort riesige Probleme, obwohl du nie was getan hast
zudem wird auch nicht selten einfach die Beweislast umgedreht, das heißt du als Mann musst entlastendes Material bringen, dass du die Tussi samt ihren 100 Falschbeschuldigungen nie schief angesehen, noch je angefasst hättest ...

... beweis das mal ohne entsprechende Videoaufnahmen, wenn Die einfach drauf los behauptet !!
Die kann Gott und die Welt behaupten ...

... wenn du kein Videomaterial hast, oder Zeugen, bist du als Mann nicht selten voll gearscht
wärst nicht der erste Mann am gesellschaftlichen Pranger, obwohl du nie was getan hast

Trifft.

Ist mir, wenn auch in anderen Aktivitätsbereichen menschlicher Gemeinsamkeiten
schon öfter so ergangen und führte dazu,
dass ich mich so intensiv wie bislang kein Wissenschaftler
mit den alles beherrschenden Wörtchen Wahrheit und Gerechtigkeit beschäftigt habe.
Mit Ergebnissen, die verhindern helfen, dass allgegenwärtiger Machtmissbrauch
über die berüchtigte Verkettung widriger Umstände
Betroffene irgendwann am ausgestreckten Arm der Justiz
die Zunge herausstrecken lässt.
(Üppig bewiesen durch viele erfolgreiche Rechtsfälle,
die zuvor von Anwälten, Gutachter und Richtern
systematisch über Jahre verschlimmert worden waren.)

Leider interessiert das die vielen Hosenschei§er nicht.
Statt sich rechtzeitig zu wehren und Unrecht zu verhindern,
akzeptieren sie lieber belastende Rechtsverluste
und sitzen auch mal ein paar Jahre im Knast ein
als sich unermüdlich aber sehr dumm mit untauglichen Waffen zu wehren ...
Mit einem Sandkastenschäufelchen kommen Bürger heute
nicht mal mit cleveren Internet-Recherchen gegen Bulldozer an,
die gleich den kompletten Sandkasten an die Wand unseres Rechtssystems schieben,
auch wenn ein ganzer Kindergarten dabei drauf geht ...

(Ich schätze, dass mindestens 10.000 Kinder massiv unter den Rechtsverlusten leiden,
die ihr Papa oder ihre Mama nach einem schuldlos erlittenen Schicksalsschlag
wie das Amen in der Kirche erwartet, weil die Machtkooperative Anwalt-Gutachter-Richter
sich nahezu alles erlauben kann,
um sich von der Versicherungswirtschaft instrumentalisieren zu lassen.
 

Mino

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Ich hab auch ne Dashcam um private Autovideos zu machen, war das bislang eigentlich rechtswiedrig, hochgeladen habe ich natürlich nichts.

Es wird offiziell behauptet dass das bisher illegal gewesen sei, was natürlich Blödsinn ist. Von Relevanz wäre nur was du mit den Bildern vorhast. Nur wie will man dir da irgendwas nachweisen? Außerdem wäre somit jegliches Urlaubsfoto zumindest vorläufig illegal. Ein völliger Nonsens also.
 

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Tja -
da humpelt das BGH hinter einem 2 Jahre alten Urteil der LG München I hinterher!

und unsere Medien haben mal wieder etwas, um vor den wahren Problemen in der Welt und unserem Ländle abzulenken...

Das ablenken von relevanten Dingen spielt natürlich immer eine große Rolle.
 

Mino

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Merkwürdig, wenn ein Anschlag verübt wird fallen alle Kameras vorher aus. Ist mir auch neu, daß wir überhaupt noch ein Rechtssystem haben.

Ja das berühmte Rechtssystem...köstlich nicht? Und warum zu gewissen Zeitpunkten die öffentliche Überwachung "ganz zufällig" zusammenbricht, oder auf ihr Ungereimtheiten die z.B. den physikalischen Gesetzen widersprechen zu entdecken sind ist wohl auch völlig klar.
 
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Du hast doch wohl ne Macke, der Einwand ist völlig berechtigt, abgesehen davon kann dir bei ner ganz ordinären Verkehrskontrolle der Speicherchip abgenommen werden und da sind deine eigenen Fahrfehler dann auch zu sehen.

Aufgrund welcher Rechtsvorschrift kann dir
im Rahmen einer ganz ordinären Verkehrskontrolle
der Speicherchip abgenommen werden?

Bist Du der Meinung,
unser Rechtsstaat lasse seine Staatsdiener
ganz gerne Diktatur demonstrieren?
 
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Ich hab auch ne Dashcam um private Autovideos zu machen, war das bislang eigentlich rechtswiedrig, hochgeladen habe ich natürlich nichts.

Gegen welches Recht hast Du denn damit versto§en?

Auch Du wei§ das nicht?
Und würde dich auch nie interessieren?

Na, dann bist Du ja tatsächlich der willkommene Staatsbürger
für immer mehr Machtmissbrauch zugunsten allermöglichen Profitinteressen ...
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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