Aktuelles
  • Hallo Neuanmeldung und User mit 0 Beiträgen bisher (Frischling)
    Denk daran: Bevor du das PSW-Forum in vollen Umfang nutzen kannst, stell dich kurz im gleichnamigen Unterforum vor: »Stell dich kurz vor«. Zum Beispiel kannst du dort schreiben, wie dein Politikinteresse geweckt wurde, ob du dich anderweitig engagierst, oder ob du Pläne dafür hast. Poste bitte keine sensiblen Daten wie Namen, Adressen oder Ähnliches. Bis gleich!

ohne Friedensvertrag keine Deutschen Grenzen

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 2 «  

Perkeo

Selbstdenker
Registriert
20 Jan 2013
Zuletzt online:
Beiträge
1.580
Punkte Reaktionen
8
Punkte
0
Geschlecht
Den Stuss erzählst du hier.
Nur zu deiner Erinnerung, den Krieg hat das Deutsche Reich geführt, nicht die Bundesrepublik Deutschland und auch nicht die ehem. DDR.
Weder die BRD noch die DDR sind oder waren Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, demzufolge gilt das auch für das sog. wiedervereinigte Deutschland nach 1990. Der Bundeskanzler vor 1990 vertrat die damaligen 11 Bundesländer, der Staatsratsvorsitzende der DDR vertrat die Bezirke der DDR. Beide besaßen bzw. besitzen auch heute nicht die territoriale Hoheitsgewalt über das Deutsche Reich, welches den Krieg begonnen, geführt und verloren hat. Infolgedessen sind sie auch nicht befugt einen Friedensvertrag zu unterzeichnen.
Nehmen wir mal an diese Rechtsauffassung würde stimmen. Wer ist denn da der noch einen Friedensvertrag braucht? Mit wem sollen die Alliierten denn Frieden schließen, wenn die BRD gar nicht die Kriegspartei ist?

Übrigens: Die 2+4 Verhandlungen waren mit dem geteilten Deutschland, die Ratifizierung aber erfolgte nach der Wiedervereinigung, durch die vom geeinten deutschen Volk gewählten Volksvertreter.
 

Holsteiner

Deutscher Bundeskanzler
Registriert
21 Sep 2014
Zuletzt online:
Beiträge
3.033
Punkte Reaktionen
1.736
Punkte
49.820
Geschlecht
Nehmen wir mal an diese Rechtsauffassung würde stimmen. Wer ist denn da der noch einen Friedensvertrag braucht? Mit wem sollen die Alliierten denn Frieden schließen, wenn die BRD gar nicht die Kriegspartei ist?

Übrigens: Die 2+4 Verhandlungen waren mit dem geteilten Deutschland, die Ratifizierung aber erfolgte nach der Wiedervereinigung, durch die vom geeinten deutschen Volk gewählten Volksvertreter.

Die BRD ist ja definitiv nicht Kriegspartei, jedenfalls kann ich mich an keinen Krieg erinnern, den die Bundesrepublik DL geführt hat.
Natürlich ist die Frage berechtigt, wozu man nach so vielen Jahren noch einen Friedensvertrag braucht, aber völkerrechtlich befindet sich das Deutsche Reich, welches offiziell nie aufglöst wurde, immer noch im Kriegszustand.
Und damit wäre auch die völkerrechtliche Zugehörigkeit der ehem. Provinzen Pommern und Schlesien zu Polen eigentlich auch noch nicht geklärt. Polen wurden 1945 diese Gebiete nur zur Verwaltung unterstellt, mehr nicht. Das sollte laut Vereinbarungen des Potsdamer Vertrages erst mit Abschluß einer friedensvertraglichen Regelung geschehen.
Nun kann man natürlich argumentieren, die 2+4 Verträge haben einen Friedensvertrag ersetzt, aber ist das wirklich so? Wenn ja, warum hat man diesen Vertrag dann nicht auch Friedensvertrag genannt? Vermutlich deshalb, weil 1990 kein deutscher Politiker befugt war, einen solchen zu unterzeichnen. Daher mußte eine Art Ersatzkonstrukt geschaffen werden, damit der Beitritt der ehem. DDR zum Geltungsbereich der Grundgesetzes irgendwie über die Bühne gehen konnte.
Bedauerlicherweise ist eine vernünftige und sachliche Diskussion darüber in den deutschen Medien kaum möglich. Um solche Themen gleich im Keim zu unterbinden, hat man als Diskussions-Notbremsen die Begriffe "Reichsbürger" und "Verschwörungstheoretiker" geschaffen.
Funktioniert ja auch prima....
 

Kamikatze

Deutscher Bundeskanzler
Registriert
6 Mrz 2016
Zuletzt online:
Beiträge
4.485
Punkte Reaktionen
205
Punkte
30.152
Geschlecht
--
... Vermutlich deshalb, weil 1990 kein deutscher Politiker befugt war, einen solchen zu unterzeichnen. Daher mußte eine Art Ersatzkonstrukt geschaffen werden, damit der Beitritt der ehem. DDR zum Geltungsbereich der Grundgesetzes irgendwie über die Bühne gehen konnte.
Vermuten kann ja jeder, wie er lustig ist!

Die DDR konnte nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik beitreten, wie es auch das Saarland getan hatte.

Du hast doch selber geschrieben, dass die Bundesrepublik Deutschland "nicht Kriegspartei" war (auch nicht die DDR), also brauchte es 1990 keines Friedensvertrages.

Und da das Deutsche Reich mangels Organisation nicht handlungsfähig ist, wird es auch keinen Friedensvertrag schließen können, und dessen einstige Kriegsgegner brauchen ihn auch nicht. Nur einzelne Leute in einigen Ländern faseln manchmal davon, um Forderungen daran zu knüpfen.

Wenn du eine Idee hast, was in dem Zusammenhang zu diskutieren ist, dann stell' sie doch mal zur Diskussion.
 

Holsteiner

Deutscher Bundeskanzler
Registriert
21 Sep 2014
Zuletzt online:
Beiträge
3.033
Punkte Reaktionen
1.736
Punkte
49.820
Geschlecht
Vermuten kann ja jeder, wie er lustig ist!

Die DDR konnte nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik beitreten, wie es auch das Saarland getan hatte.

Du hast doch selber geschrieben, dass die Bundesrepublik Deutschland "nicht Kriegspartei" war (auch nicht die DDR), also brauchte es 1990 keines Friedensvertrages.

Und da das Deutsche Reich mangels Organisation nicht handlungsfähig ist, wird es auch keinen Friedensvertrag schließen können, und dessen einstige Kriegsgegner brauchen ihn auch nicht. Nur einzelne Leute in einigen Ländern faseln manchmal davon, um Forderungen daran zu knüpfen.

Wenn du eine Idee hast, was in dem Zusammenhang zu diskutieren ist, dann stell' sie doch mal zur Diskussion.

Alles schon geschehen, allerdings in einem andern Forum.
Die Sache wurde ganz einfach erledigt, in dem ich als Verschwörungstheoretiker abgestempelt wurde.
Damit sind dann ja auch alle Fragen geklärt....
 

gert friedrich

Deutscher Bundespräsident
Registriert
19 Aug 2014
Zuletzt online:
Beiträge
21.158
Punkte Reaktionen
8.938
Punkte
50.820
Alles schon geschehen, allerdings in einem andern Forum.
Die Sache wurde ganz einfach erledigt, in dem ich als Verschwörungstheoretiker abgestempelt wurde.
Damit sind dann ja auch alle Fragen geklärt....

Was bringt es, alte Wunden wieder aufzureißen? Wenn man alte Wunden nicht verheilen läßt, fangen sie an zu eitern.Ein geflügeltes Wort sagt zudem, man solle keine schlafenden Hunde wecken.
 

Kamikatze

Deutscher Bundeskanzler
Registriert
6 Mrz 2016
Zuletzt online:
Beiträge
4.485
Punkte Reaktionen
205
Punkte
30.152
Geschlecht
--
... Wenn du eine Idee hast, was in dem Zusammenhang zu diskutieren ist, dann stell' sie doch mal zur Diskussion.
Alles schon geschehen, allerdings in einem andern Forum.
Die Sache wurde ganz einfach erledigt, in dem ich als Verschwörungstheoretiker abgestempelt wurde.
Damit sind dann ja auch alle Fragen geklärt....
Tja, wenn du in einem anderen Forum etwas zur Diskussion gestellt hast, dann ist hier schwer darüber zu diskutieren!

Du solltest dann auch nicht hier darüber jammern, dass "solche Themen gleich im Keim" unterbunden würden!
In diesem Forum kann doch nahezu jedes Thema zur Diskussion gestellt werden und es braucht schon viel, bis ein Thema geschlossen wird!

Auch sollten User in solchen anonymen Foren nicht zu empfindlich sein, wenn andere User in Ermangelung von Argumenten zu persönlichen Unterstellungen und hilflosen Beleidigungsversuchen greifen.
Die machen doch nur sich selber lächerlich damit!
 
Registriert
28 Apr 2015
Zuletzt online:
Beiträge
1.779
Punkte Reaktionen
9
Punkte
0
Geschlecht
Die BRD ist ja definitiv nicht Kriegspartei, jedenfalls kann ich mich an keinen Krieg erinnern, den die Bundesrepublik DL geführt hat.
Natürlich ist die Frage berechtigt, wozu man nach so vielen Jahren noch einen Friedensvertrag braucht, aber völkerrechtlich befindet sich das Deutsche Reich, welches offiziell nie aufglöst wurde, immer noch im Kriegszustand.
Und damit wäre auch die völkerrechtliche Zugehörigkeit der ehem. Provinzen Pommern und Schlesien zu Polen eigentlich auch noch nicht geklärt. Polen wurden 1945 diese Gebiete nur zur Verwaltung unterstellt, mehr nicht. Das sollte laut Vereinbarungen des Potsdamer Vertrages erst mit Abschluß einer friedensvertraglichen Regelung geschehen.
Nun kann man natürlich argumentieren, die 2+4 Verträge haben einen Friedensvertrag ersetzt, aber ist das wirklich so? Wenn ja, warum hat man diesen Vertrag dann nicht auch Friedensvertrag genannt? Vermutlich deshalb, weil 1990 kein deutscher Politiker befugt war, einen solchen zu unterzeichnen. Daher mußte eine Art Ersatzkonstrukt geschaffen werden, damit der Beitritt der ehem. DDR zum Geltungsbereich der Grundgesetzes irgendwie über die Bühne gehen konnte.
Bedauerlicherweise ist eine vernünftige und sachliche Diskussion darüber in den deutschen Medien kaum möglich. Um solche Themen gleich im Keim zu unterbinden, hat man als Diskussions-Notbremsen die Begriffe "Reichsbürger" und "Verschwörungstheoretiker" geschaffen.
Funktioniert ja auch prima....
[MENTION=2173]Holsteiner[/MENTION],
Deine Zeilen kommen sehr nah an die Wahrheit heran. Danke!
Mir ist es völlig klar, dass es hier drinnen Schreiberlinge gibt, die sich lieber die Zunge abbeißen oder den PC aus den Fenster schmeißen würden als ehrlich zuzugeben, dass sie nicht Bescheid wissen über die tatsächlich aktuelle Situation der BRD in Deutschland seit 1945. Das ist völlig logisch, wenn wir bedenken, dass das gesamte Schulwesen, aber auch die Medien, also auch die Scheinregierung um Merkel sich in den Händen der Alliierten befinden.
Ich könnte jetzt ...zig Seiten schreiben, hab keine Lust. Nur ein Denkanstoß: Lest gefälligst selbst nach!!!
im GG Art.120/1 werden die Besatzungskosten erwähnt. Haben die das vergessen zu löschen, wenn die BRD tatsächlich ein Staat wäre?
Im Art.133 ist von einem Vereinigtem Wirtschaftsgebiet die Rede und von Bewohnern...
Wäre die BRD ein Staat, hätte sie Bürger!

Jeder hier im Forum, draußen auf Arbeit, bei der Bundeswehr, im BUndestag...überall:

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Wenn wir es weiterhin klaglos zulassen, dass unser Land immer mehr verkommt, nur weil wir zu faul, zu blöd, zu feige, zu primitiv sind, uns zu informieren, haben wir es nicht anders verdient, unter zu gehen
 

bourg

Deutscher Bundespräsident
Registriert
19 Sep 2015
Zuletzt online:
Beiträge
2.716
Punkte Reaktionen
172
Punkte
57.652
Geschlecht
[MENTION=2173]Holsteiner[/MENTION],
Deine Zeilen kommen sehr nah an die Wahrheit heran. Danke!
Mir ist es völlig klar, dass es hier drinnen Schreiberlinge gibt, die sich lieber die Zunge abbeißen oder den PC aus den Fenster schmeißen würden als ehrlich zuzugeben, dass sie nicht Bescheid wissen über die tatsächlich aktuelle Situation der BRD in Deutschland seit 1945. Das ist völlig logisch, wenn wir bedenken, dass das gesamte Schulwesen, aber auch die Medien, also auch die Scheinregierung um Merkel sich in den Händen der Alliierten befinden.
Ich könnte jetzt ...zig Seiten schreiben, hab keine Lust. Nur ein Denkanstoß: Lest gefälligst selbst nach!!!
im GG Art.120/1 werden die Besatzungskosten erwähnt. Haben die das vergessen zu löschen, wenn die BRD tatsächlich ein Staat wäre?
Im Art.133 ist von einem Vereinigtem Wirtschaftsgebiet die Rede und von Bewohnern...
Wäre die BRD ein Staat, hätte sie Bürger!

Jeder hier im Forum, draußen auf Arbeit, bei der Bundeswehr, im BUndestag...überall:

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Wenn wir es weiterhin klaglos zulassen, dass unser Land immer mehr verkommt, nur weil wir zu faul, zu blöd, zu feige, zu primitiv sind, uns zu informieren, haben wir es nicht anders verdient, unter zu gehen

Und u. a. deshalb wurde nach meiner Einschätzung auch keine neue Verfassung errichtet, wie es im GG geregelt ist, sondern das GG gilt nach wie vor. Dann müsste ja in dieser Hinsicht auch Farbe bekannt werden.
 

Piranha

Deutscher Bundespräsident
Registriert
29 Nov 2016
Zuletzt online:
Beiträge
9.130
Punkte Reaktionen
1.054
Punkte
64.820
Website
www.piranhazone.com
Geschlecht
...., wie es im GG geregelt ist, ....

Im Grundgesetz ist geregelt, dass dieses Grundgesetz so lange gilt, bis eine neue Verfassung beschlossen wird.
Da steht NICHT, dass es eine Verfassung geben muss und/oder wann es die geben soll, da steht noch nicht mal ob es überhaupt jemals eine neue Verfassung geben wird.

Stell dir das wie deinen Telefonvertrag vor, der gilt so lange bis du ihn kündigst, aber es gibt NICHTS was dich zwingen könnte ihn zu kündigen und solange du ihn nicht kündigst und der Anbieter auch nicht, so lange gilt der Vertrag weiter.
 

bourg

Deutscher Bundespräsident
Registriert
19 Sep 2015
Zuletzt online:
Beiträge
2.716
Punkte Reaktionen
172
Punkte
57.652
Geschlecht
Im Grundgesetz ist geregelt, dass dieses Grundgesetz so lange gilt, bis eine neue Verfassung beschlossen wird.
Da steht NICHT, dass es eine Verfassung geben muss und/oder wann es die geben soll, da steht noch nicht mal ob es überhaupt jemals eine neue Verfassung geben wird.

Stell dir das wie deinen Telefonvertrag vor, der gilt so lange bis du ihn kündigst, aber es gibt NICHTS was dich zwingen könnte ihn zu kündigen und solange du ihn nicht kündigst und der Anbieter auch nicht, so lange gilt der Vertrag weiter.

Ich denke schon, dass die "Väter und Mütter" des GG seinerzeit anders dachten. Sie hatten vornehmlich eine Wiedervereinigung der besetzten Teile Deutschlands im Sinn, die ja bis zur Wiedervereinigung hierzulande ständig und probat beschworen wurde. Beide Teile, BRD und DDR, hatten ihre jeweilige Verfassung. Ich stimme dem zu, dass im GG kein präziser Termin festgelegt wurde,
um eine Verfassung zu errichten. Juristen fragen eigentlich immer, oder sollten es tun, was mit einem Gesetzestext gemeint ist. Ein Prof. sagte einmal,
Recht ist das, was jeder rechtdenkende Mensch als Recht empfindet. Da kann man schon den Zeitpunkt des Beitritts der DDR, zusammen mit den
ganzen begleitenden Verträgen, so interpretieren. Natürlich ist die von dir genannte Auslegung für die entsprechende Politik eine sehr bequeme
Möglichkeit, sich um die vielfältigen Sondervereinbarungen im GG, zumindest die angesprochenen Artikel (daneben gibt es noch weitere Texte) nicht anrühren zu müssen. Mag sein, dass ich falsch liege, das würde mir den Glauben in aktuelle Politik wiedergeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
28 Apr 2015
Zuletzt online:
Beiträge
1.779
Punkte Reaktionen
9
Punkte
0
Geschlecht
Und u. a. deshalb wurde nach meiner Einschätzung auch keine neue Verfassung errichtet, wie es im GG geregelt ist, sondern das GG gilt nach wie vor. Dann müsste ja in dieser Hinsicht auch Farbe bekannt werden.

Das stimmt nicht! So einfach ist das bei Weitem nicht!
Der Geltungsbereich des GG wurde 1990 aufgehoben, ohne dem kein einziges Gesetz gültig ist. 2006 und 2007 griffen die Bundesbereinigungsgesetze, in dessen Folge auch die ZPO, das StGB, das Owig aufgehoben wurde. das konnten die ganz locker machen, weil aus der DDR und der BRD ein Firmenkonsortium geschaffen wurde. Handelsrechtlich - nicht staatsrechtlich- völlig legitim.
In einer Firma gelten einzig die AGBs, in Vereinen sinds die Satzungen. Gesetze braucht keine Firma!
Nur die Wilhelmsche Verfassung von 1871 (Gründung des DR) würde uns jetzt noch helfen, denn die wurde niemals abgeschafft. Allerdings steht das Handelsrecht über dem Staatsrecht - ist also höherwertig, wesshalb die BRD und alle ihre GmbHs international gelistet sind
 

Holsteiner

Deutscher Bundeskanzler
Registriert
21 Sep 2014
Zuletzt online:
Beiträge
3.033
Punkte Reaktionen
1.736
Punkte
49.820
Geschlecht
Und u. a. deshalb wurde nach meiner Einschätzung auch keine neue Verfassung errichtet, wie es im GG geregelt ist, sondern das GG gilt nach wie vor. Dann müsste ja in dieser Hinsicht auch Farbe bekannt werden.


Völlig unklar ist mir aber die (immer noch) Existenz des Art. 146 im GG, auch in der neusten Ausgabe.
Nochmal zur Erinnerung:

Artikel 146 Grundgesetz lautet: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Nun kann nach meiner Ansicht das GG nicht einfach so als Verfassung deklariert werden, weil dem GG die demokratische Legitimation fehlt.
Das GG wurde 1948 und 49 vom Parlamentarischen Rat ausgearbeitet, unter Maß- und Vorgabe der Alliierten West-Siegermächte.
Der Parl. Rat setzte sich zusammen aus den Ministerpräsidenten der deutschen (West)Länder, nicht Bundesländer, denn die BRD gab es zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Diese Ministerpräsidenten wurden aber nicht vom Volke frei gewählt, sondern von den Alliierten eingesetzt.
Das war damals auch unwichtig, weil das GG ausdrücklich nicht für die Ewigkeit geschaffen wurde, sondern nur bis zu dem Tage, an dem eine vom deutschen Volk in freier Entscheidung Verfassung beschlossen wurde und in Kraft tritt.
Siehe Artikel 146 GG

Wann ist denn das mal geschehen? Ich kann mich nicht daran erinnern, dass wir mal über eine Verfassung frei abstimmen konnten.
Nun hatte auch die ehem. DDR eine Verfassung, aber die wurde von der Sowjetunion diktiert, braucht man also nicht weiter drüber diskutieren.

Ich erhebe mit diesen Zeilen keinen Anspruch auf Richtigkeit, wenn etwas falsch ist, dann bitte korrigieren.
 

Piranha

Deutscher Bundespräsident
Registriert
29 Nov 2016
Zuletzt online:
Beiträge
9.130
Punkte Reaktionen
1.054
Punkte
64.820
Website
www.piranhazone.com
Geschlecht
Nun kann nach meiner Ansicht das GG nicht einfach so als Verfassung deklariert werden, weil dem GG die demokratische Legitimation fehlt.

...

Das war damals auch unwichtig, weil das GG ausdrücklich nicht für die Ewigkeit geschaffen wurde, sondern nur bis zu dem Tage, an dem eine vom deutschen Volk in freier Entscheidung Verfassung beschlossen wurde und in Kraft tritt.

Es ist NICHT notwendig eine Sammlung von Gesetzen zu haben die ausdrücklich "Verfassung" heisst, es ist schlicht vollkommen schnurz was oben drüber steht, ob Verfassung oder Grundgesetz oder Tüdelü, wichtig ist nur was in den Paragraphen steht und dass die Justiz auf die Einhaltung dieser Paragraphen achtet.
Es steht auch NICHT im Grundgesetz, dass es ein Verfallsdatum hätte oder haben sollte.

Da steht sinngemäss "dies gilt so lange bis etwas anderes geltend gemacht wird", aber da steht NICHT, ob das in einem Jahr oder in 10 oder in 100 oder in 1000 Jahren oder noch später sein soll.
 

Holsteiner

Deutscher Bundeskanzler
Registriert
21 Sep 2014
Zuletzt online:
Beiträge
3.033
Punkte Reaktionen
1.736
Punkte
49.820
Geschlecht
Es ist NICHT notwendig eine Sammlung von Gesetzen zu haben die ausdrücklich "Verfassung" heisst, es ist schlicht vollkommen schnurz was oben drüber steht, ob Verfassung oder Grundgesetz oder Tüdelü, wichtig ist nur was in den Paragraphen steht und dass die Justiz auf die Einhaltung dieser Paragraphen achtet.
Es steht auch NICHT im Grundgesetz, dass es ein Verfallsdatum hätte oder haben sollte.

Da steht sinngemäss "dies gilt so lange bis etwas anderes geltend gemacht wird", aber da steht NICHT, ob das in einem Jahr oder in 10 oder in 100 oder in 1000 Jahren oder noch später sein soll.

vollkommen schnurz was oben drüber steht, ob Verfassung oder Grundgesetz oder Tüdelü

Sehe ich nicht so, denn im Völkerrecht wird klar definiert, und nicht irgendwie interpretiert.


Wenn ich an einen Apfelbaum ein Schild mit der Aufschrift "Birnenbaum" oder "Tüdelü" ranhänge, dann wird aus dem Apfelbaum auch kein Birnenbaum oder Tüdelü, es bleibt ein Apfelbaum.
 

HaddschiUmar

Deutscher Bundeskanzler
Registriert
5 Nov 2016
Zuletzt online:
Beiträge
4.395
Punkte Reaktionen
1.209
Punkte
43.720
Geschlecht
--
Sehe ich nicht so, denn im Völkerrecht wird klar definiert, und nicht irgendwie interpretiert. ...
Richtig so!

Nenne bitte auch das Zitat und die Quelle, wo im Völkerrecht steht, dass ein Staat eine Verfassung haben muss, die "Verfassung" heißt,
es gibt offensichtlich immer noch User, die das nicht glauben wollen!
 

Piranha

Deutscher Bundespräsident
Registriert
29 Nov 2016
Zuletzt online:
Beiträge
9.130
Punkte Reaktionen
1.054
Punkte
64.820
Website
www.piranhazone.com
Geschlecht
Wenn ich an einen Apfelbaum ein Schild mit der Aufschrift "Birnenbaum" oder "Tüdelü" ranhänge, dann wird aus dem Apfelbaum auch kein Birnenbaum oder Tüdelü, es bleibt ein Apfelbaum.

Richtig ........ und wenn ich über eine Sammlung von essentiellen Gesetzen "Grundgesetz" oben drüber schreibe, dann bleibt es eine Sammlung von essentiellen Gesetzen, genauso wie es immer noch eine Sammlung von essentiellen Gesetzen bleiben würde, wenn "Verfassung" oben drüber stehen würde.
 

HaddschiUmar

Deutscher Bundeskanzler
Registriert
5 Nov 2016
Zuletzt online:
Beiträge
4.395
Punkte Reaktionen
1.209
Punkte
43.720
Geschlecht
--
...
Der Parl. Rat setzte sich zusammen aus den Ministerpräsidenten der deutschen (West)Länder, nicht Bundesländer, denn die BRD gab es zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Diese Ministerpräsidenten wurden aber nicht vom Volke frei gewählt, sondern von den Alliierten eingesetzt. ...
Achso!
Welche Ministerpräsidenten haben denn 1948/49 dem Parlamentarischen Rat angehört?
 

Perkeo

Selbstdenker
Registriert
20 Jan 2013
Zuletzt online:
Beiträge
1.580
Punkte Reaktionen
8
Punkte
0
Geschlecht
Völlig unklar ist mir aber die (immer noch) Existenz des Art. 146 im GG, auch in der neusten Ausgabe.
Nochmal zur Erinnerung:

Artikel 146 Grundgesetz lautet: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Nun kann nach meiner Ansicht das GG nicht einfach so als Verfassung deklariert werden, weil dem GG die demokratische Legitimation fehlt.
Das GG wurde 1948 und 49 vom Parlamentarischen Rat ausgearbeitet, unter Maß- und Vorgabe der Alliierten West-Siegermächte.
Der Parl. Rat setzte sich zusammen aus den Ministerpräsidenten der deutschen (West)Länder, nicht Bundesländer, denn die BRD gab es zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Diese Ministerpräsidenten wurden aber nicht vom Volke frei gewählt, sondern von den Alliierten eingesetzt.
Das war damals auch unwichtig, weil das GG ausdrücklich nicht für die Ewigkeit geschaffen wurde, sondern nur bis zu dem Tage, an dem eine vom deutschen Volk in freier Entscheidung Verfassung beschlossen wurde und in Kraft tritt.
Siehe Artikel 146 GG

Wann ist denn das mal geschehen? Ich kann mich nicht daran erinnern, dass wir mal über eine Verfassung frei abstimmen konnten.
Nun hatte auch die ehem. DDR eine Verfassung, aber die wurde von der Sowjetunion diktiert, braucht man also nicht weiter drüber diskutieren.

Ich erhebe mit diesen Zeilen keinen Anspruch auf Richtigkeit, wenn etwas falsch ist, dann bitte korrigieren.

Ich bin zwar kein Jurist und kann daher genauso wenig Anspruch auf Richtignkeit erheben, aber ich sehe die Sache so:
1) Artikel 146 wurde in der Tat nie angewandt, muss er aber nicht. Es ist eine KANN-Bestimmung, auch für den Fall der Wiedervereinigung. Die Wiedervereinigung erfolgte nach Artikel 23 (nicht zu verwechseln mit dem heutigen Artikel 23, die Nummer wirde recycelt):
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
Auch das Saarland trat unter Artikel 23 bei.
Wo steht in Artikel 146 dass die Wiedervereinigung nur mit einer komplett neuen Verfassung gültig ist???
2) Die demokratische Legitimation der Verfassung ist für die Souveränität irrelevant. Die Verfassung der USA wurde von einem Gremium zur Ausarbeitung einer Verfassungsreform erarbeitet, das widerrechtlich seine Kompetenzen erweiterte. Das Vereinigte Königkreich hat bis heute keine kodifizierte Verfassung. Und auch das deutsche Reich hält wohl kaum den Maßstäben stand, die die Reichsbürger beim Grundgesetz anlegen.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

Ähnliche Themen

Neueste Beiträge

"Happy Ramadan" in Frankfurt
Sehr interessanter Artikel, auch wenn ich die bislang kriminalisierte plakative Losung...
Epsteins Liste veröffentlicht
Wenn ich mir anschaue, wer in letzter Zeit so alles aufgeflogen oder verhaftet wurde...
Die Umwelt-Lügner
Oben