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    Denk daran: Bevor du das PSW-Forum in vollen Umfang nutzen kannst, stell dich kurz im gleichnamigen Unterforum vor: »Stell dich kurz vor«. Zum Beispiel kannst du dort schreiben, wie dein Politikinteresse geweckt wurde, ob du dich anderweitig engagierst, oder ob du Pläne dafür hast. Poste bitte keine sensiblen Daten wie Namen, Adressen oder Ähnliches. Bis gleich!

Ein Stück aus dem Tollhaus: Stromkosten-Rückerstattung gilt als Einkommen!

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Dr. Nötigenfalls

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Aber vorstellen könntest du es dir: Dieselben Gesetze ud Steuern und Strafen von Portugal bis Finnland. Bravo, richtig!!

Dieser feuchte Traum ist längst ausgeträumt,seitdem immer mehr Eu Länder mit Merkels Alleingang in Sachen Migration nichts zu tun haben wollen.
Polen driftet deswegen gerade in die Arme Putins.
 

Orwellhatterecht

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Dieser feuchte Traum ist längst ausgeträumt,seitdem immer mehr Eu Länder mit Merkels Alleingang in Sachen Migration nichts zu tun haben wollen.
Polen driftet deswegen gerade in die Arme Putins.


Nimmt dafür aber "zum Ausgleich!" liebend gerne die Finanzhilfen der EU, insbedsondere ihrer Nettozahler. Man muß halt nur stets wissen, wo die Rosinen sitzen, dann kann man sie sich ganz gezielt heraus picken!
 
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Kein Blödsinn der Regelsatz liegt über 450 ,-€. Stromkosten und Mietzuschuss kommt oben drauf .
Existenzminimum setzt sich aus Hartz IV Satz , aus Mietzuschuss aus Vergünstigungen wie beim
ÖPNV kostenlose Kitaplätze u.v.a. zusammen . Wenn sich herausstellt Zuschüsse decken mehr als die
dadurch entstehenden Kosten ab sind diese zurückzuzahlen bzw. für die Zukunft zu kürzen.

Bei Hartz 4 werden die Stromkosten nicht übernommen.
Strom muss vom Hartz-4-Empfänger vom Regelsatz bezahlt werden.
Erhalten Hartz-4-Bezieher für Strom eine Rückerstattung, wird diese nicht angerechnet, wenn die Kosten aus dem Regelsatz beglichen werden.
Entstehen bei einem Bezug von Hartz 4 Stromschulden, können Empfänger ein Darlehen beim Jobcenter beantragen, um diese zu begleichen.

https://www.hartz4.de/strom/

Im Gegensatz zu den Ausgaben für Miete und Heizung werden für Hartz-4-Empfänger die Stromkosten nicht pauschal übernommen. Stattdessen müssen Leistungsbezieher die anfallenden Rechnungen aus dem Regelsatz bezahlen.
Wie gestaltet sich jedoch die Sachlage, wenn Hartz-4-Empfänger Energiespar*tipps umgesetzt, Strom gespart haben und eine Rückzahlung erhalten? Bis vor einigen Jahren galt die Regel, dass die ausbezahlte Summe als Einnahme verbucht und angerechnet wurde. Als Folge sanken die Leistungen des ALG II.

Laut eines Urteils des Bundessozialgerichts vom 23. August 2011 (Az.: B 14 AS 185/10 R) hat sich dies jedoch geändert. Erhalten Hartz-4-Empfänger eine Stromrückzahlung, wird der Betrag nicht mehr angerechnet. Allerdings gilt dies nur, wenn der Strom ausschließlich aus dem Regelsatz bezahlt wurde.

https://www.hartz4hilfthartz4.de/strom/

Damit ist der Thread eigentlich obsolet geworden,denn seit 2011 dürfen Rückzahlungen vom Stromanbieter nicht mehr angerechnet werden.
 

Voller Hanseat

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In ferner Zukunft wird das wohl so kommen. Aber bis da hin wäre es klug Politiker zu haben die auch ihre Nationalstaaten vertreten und nicht wie bei uns gleich den Weltkommunismus mit samt seiner Elendsvermehrung wollen. Ein Europa der Völker ist zunächst einmal das Ziel.
Wir waren ja auch auf einem guten Weg dann kam der Euro. Dann wird einem ein Parlament vor die Nase gesetzt (Europa Parlament) das sich zwar gewählt heist aber nur die Beamten im Hintergrund das sagen haben. Jetzt auch noch Merkel und ab da sag ich. "Nein das will ich nicht mehr. Ich sage mal echt wenn ich diese Frau Sehe bekomme ich Brechreiz (Kein Witz).
Da hat man Jahrzehnte lang für ein Deutschland gestanden und zum Schluss auch gekämpft und jetzt kommt dieses Ungeheuer und vernichtet alles wieder. An Europa ist mit dieser Frau nicht zu Denken wenn sie es auch manchen Propagiert.

Du musst noch lange brechen . Iss nicht soviel dann wird's weniger . Die Partei der Kanzlerin hat nun mal die meisten Stimmen bei den letzten Wahlen bekommen . Deine Partei nicht .
 

Voller Hanseat

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Bei Hartz 4 werden die Stromkosten nicht übernommen.
Strom muss vom Hartz-4-Empfänger vom Regelsatz bezahlt werden.
Erhalten Hartz-4-Bezieher für Strom eine Rückerstattung, wird diese nicht angerechnet, wenn die Kosten aus dem Regelsatz beglichen werden.
Entstehen bei einem Bezug von Hartz 4 Stromschulden, können Empfänger ein Darlehen beim Jobcenter beantragen, um diese zu begleichen.

https://www.hartz4.de/strom/

Im Gegensatz zu den Ausgaben für Miete und Heizung werden für Hartz-4-Empfänger die Stromkosten nicht pauschal übernommen. Stattdessen müssen Leistungsbezieher die anfallenden Rechnungen aus dem Regelsatz bezahlen.
Wie gestaltet sich jedoch die Sachlage, wenn Hartz-4-Empfänger Energiespar*tipps umgesetzt, Strom gespart haben und eine Rückzahlung erhalten? Bis vor einigen Jahren galt die Regel, dass die ausbezahlte Summe als Einnahme verbucht und angerechnet wurde. Als Folge sanken die Leistungen des ALG II.

Laut eines Urteils des Bundessozialgerichts vom 23. August 2011 (Az.: B 14 AS 185/10 R) hat sich dies jedoch geändert. Erhalten Hartz-4-Empfänger eine Stromrückzahlung, wird der Betrag nicht mehr angerechnet. Allerdings gilt dies nur, wenn der Strom ausschließlich aus dem Regelsatz bezahlt wurde.

https://www.hartz4hilfthartz4.de/strom/

Damit ist der Thread eigentlich obsolet geworden,denn seit 2011 dürfen Rückzahlungen vom Stromanbieter nicht mehr angerechnet werden.

Bei uns ist es lange Usus das die Differenz mit dem ersten Monatsabschlag verrechnet wird .
Bedeutet wenn jemand 85.- € pro Monat Abschlagzahlung hat eine Jahresgutschrift von 20 ,-€ bekommt
bezahlt er den 1. Monat des Berechnungszeitraums eben nur 65 ,-€.
Liegt die Jahresabrechnung höher als der gezahlte Abschlag wird die
erste Monatsrechnung um den Fehlbetrag erhöht .Wo ist das Problem ?
 
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Voller Hanseat

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Man sollte die Dinge nicht besser darstellen, als sie tatsächlich sind.
Die "Vergünstigungen beim ÖPNV" unterliegen z.B. der jeweiligen Kommune und sind sehr unterschiedlich ausgestaltet.
Wenn man mal unterstellt, dass ein H4-Empfänger keine Monatskarte benötigt, dann ist er auf Einzelfahrscheine angewiesen.
Dafür gab es in Frankfurt keinerlei Vergünstigung. Ein Bekannter auf H4 war z.B. richtig sauer, wenn er wegen Fehlern beim JobCenter, deren Überweisung nicht
pünktlich eintraf, dort persönlich vorstellig werden musste. Das kostete ihm dann knapp 6 EUR Fahrgeld für die U-Bahn.
Die JobCenter begehen aus meiner Sicht auch vielerlei Rechtsbruch: eigentlich sollen ja die Kosten für Bewerbungen zurück erstattet werden, aber dies geschieht nur teilweise und nach Gutdünken. Und die Frage, wie hoch dürfen "angemessene Mietosten" sein, wird von Kommune zu Kommune anders entschieden, manche werden dann zum Umzug gezwungen. Es werden auch z.B. von den Mitarbeitern mündliche Zusicherungen gemacht, dass bei Arbeitsaufnahme für die ersten drei Monate die Fahrtkosten übernommen würden - hinterher sagen sie, da hätte ja ein schriftlicher Antrag vorliegen müssen, usw.
Insgesamt scheint es sich bei den JobCenter-Beamten um eine ziemlich schmierige Bagage zu handeln, von der ich annehme, dass sie sadistisch veranlagt sind, gestandene "Ausländer-Feinde" sind und der AfD nahe stehen.

Eine unverfrorene Behauptung . Nach deiner Auffassung müssten dann ja alle Hartz IV Bezieher
Ausländer sein oder. ? Nicht alle aber ein hoher Prozentsatz der Migranten sind Hartz IV Bezieher .
Ich denke die fühlen sich trotzdem wohl hier sonst würden sie ja wieder abreisen .
 

Dr. Nötigenfalls

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Bei uns ist es lange Usus das die Differenz mit dem ersten Monatsabschlag verrechnet wird .
Bedeutet wenn jemand 85.- € pro Monat Abschlagzahlung hat eine Jahresgutschrift von 20 ,-€ bekommt
bezahlt er den 1. Monat des Berechnungszeitraums eben nur 65 ,-€.
Liegt die Jahresabrechnung höher als der gezahlte Abschlag wird die
erste Monatsrechnung um den Fehlbetrag erhöht .Wo ist das Problem ?

Das Problem scheint deine geistige Schwerfälligkeit zu sein,zuzugeben, das du mit deiner Behauptung das zum Regelsatz noch die Stromkosten obendrauf bezahlt werden würden,völlig falsch lagst.
 

Voller Hanseat

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Das Problem scheint deine geistige Schwerfälligkeit zu sein,zuzugeben, das du mit deiner Behauptung das zum Regelsatz noch die Stromkosten obendrauf bezahlt werden würden,völlig falsch lagst.

Nee lag ich nicht es können Zuschüsse zur Miete und Stromkosten beantragt werden .
Schwerfälligkeit liegt eher bei dir . Keinem Hartz Iv Empfänger wird etwas abgezogen wenn
die Vorauszahlungen zu hoch waren .Die Summe wird mit der ersten Stromrechnung verrechnet Eventuell wird die Abschlagszahlung verringert . Du meinst nun der Betrag um den die Abschlagszahlung gesenkt wird, zieht man dem Bezieher von Hartz IV vom Regelsatz ab. Völliger Quatsch das jemand vom Regelsatz
etwas abgezogen wird nur weil die erste Stromrechnung um einige € gekürzt wird. Wenn Stromkosten im Regelsatz enthalten sind
interessiert es auch niemanden wie hoch sich die Stromkosten belaufen . Wohl aber wenn jemand Zuschüsse beantragt .
Wem zieht man denn die Summe ab ? Dem Ehepartner oder der Oma ?
 
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Voller Hanseat

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Natürlich sind sie es nicht, daran besteht kein Zweifel.
Wer beispielsweise einen ALDI oder LIDL in der Nähe hat, ist eindeutig im Vorteil gegenüber demjenigen, der etwa auf "REWE" oder "Edeka" angewiesen ist.
Wer aufgrund von Nikotin-Abhängigkeit 2 Schachteln Zigaretten pro Tag braucht, der muss dafür 14 € hinlegen und bezahlt über Tabaksteuer damit ca. 10 € in die Staatskasse ein.
Ist das fair ?
Der zuständige CDU-Minister benimmt sich derweil wie eine widerlich-arrogante Laus - und kalkuliert perverse Rechnungen über die Discounter-Kosten für Fischstäbchen und Makkaroni.
Dieses Arsch-Gesicht !

keinen Spiegel? Da könntest du so ein Gesicht sehen .
 

Eisbaerin

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Richtig, Stromkosten sind zwar reintheoretisch auch Nebenkosten, was aber von Seiten der Behörden als Nebenkosten veranschlagt wird sind Kosten für Wärme, Wasser usw., also quasi alles was in der Jahresendabrechnung auftaucht.

der Typ will nur hetzen,hat aber Null Ahnung.

beidem zugestimmt :))

auch die kosten für heißes wasser zum baden oder duschen sind ja eigentlich nebenkosten, müssen aber vom regelsatz bestritten werden. je nach heizung werden die dann pauschal berechnet und so die ausgezahlte summe reduziert :))
 

Eisbaerin

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Bei Hartz 4 werden die Stromkosten nicht übernommen.
Strom muss vom Hartz-4-Empfänger vom Regelsatz bezahlt werden.
Erhalten Hartz-4-Bezieher für Strom eine Rückerstattung, wird diese nicht angerechnet, wenn die Kosten aus dem Regelsatz beglichen werden.
Entstehen bei einem Bezug von Hartz 4 Stromschulden, können Empfänger ein Darlehen beim Jobcenter beantragen, um diese zu begleichen.

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Im Gegensatz zu den Ausgaben für Miete und Heizung werden für Hartz-4-Empfänger die Stromkosten nicht pauschal übernommen. Stattdessen müssen Leistungsbezieher die anfallenden Rechnungen aus dem Regelsatz bezahlen.
Wie gestaltet sich jedoch die Sachlage, wenn Hartz-4-Empfänger Energiespar*tipps umgesetzt, Strom gespart haben und eine Rückzahlung erhalten? Bis vor einigen Jahren galt die Regel, dass die ausbezahlte Summe als Einnahme verbucht und angerechnet wurde. Als Folge sanken die Leistungen des ALG II.

Laut eines Urteils des Bundessozialgerichts vom 23. August 2011 (Az.: B 14 AS 185/10 R) hat sich dies jedoch geändert. Erhalten Hartz-4-Empfänger eine Stromrückzahlung, wird der Betrag nicht mehr angerechnet. Allerdings gilt dies nur, wenn der Strom ausschließlich aus dem Regelsatz bezahlt wurde.

https://www.hartz4hilfthartz4.de/strom/

Damit ist der Thread eigentlich obsolet geworden,denn seit 2011 dürfen Rückzahlungen vom Stromanbieter nicht mehr angerechnet werden.

dürfen ist eine sache.

seit wann interessiert das diese sklavenhalter. erstmal abziehen, wenn keiner meckert ist doch alles ok :(
 

Dr. Nötigenfalls

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Nee lag ich nicht es können Zuschüsse zur Miete und Stromkosten beantragt werden .
Schwerfälligkeit liegt eher bei dir . Keinem Hartz Iv Empfänger wird etwas abgezogen wenn
die Vorauszahlungen zu hoch waren .Die Summe wird mit der ersten Stromrechnung verrechnet Eventuell wird die Abschlagszahlung verringert . Du meinst nun der Betrag um den die Abschlagszahlung gesenkt wird, zieht man dem Bezieher von Hartz IV vom Regelsatz ab. Völliger Quatsch das jemand vom Regelsatz
etwas abgezogen wird nur weil die erste Stromrechnung um einige € gekürzt wird. Wenn Stromkosten im Regelsatz enthalten sind
interessiert es auch niemanden wie hoch sich die Stromkosten belaufen . Wohl aber wenn jemand Zuschüsse beantragt .
Wem zieht man denn die Summe ab ? Dem Ehepartner oder der Oma ?

Wir reden aneinander vorbei.
Grundsätzlich müssen Stromkosten aus dem Satz den man eigentlich für Lebensmittel etc. benötigt (Regelsatz) bezahlt werden.
Strom zählt nicht als Existenzminimum,sondern als Luxus den man sich vom Mund abzusparen hat.
 

Voller Hanseat

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Wir reden aneinander vorbei.
Grundsätzlich müssen Stromkosten aus dem Satz den man eigentlich für Lebensmittel etc. benötigt (Regelsatz) bezahlt werden.
Strom zählt nicht als Existenzminimum,sondern als Luxus den man sich vom Mund abzusparen hat.

Wenn Strom aus dem Regelsatz bezahlt wird ohne das jemand Zuschüsse dafür beantragt wird
die Gutschrift auch nicht vom Regelsatz abgezogen . Die Gutschrift wird mit der ersten Abschlagsrechnung verrechnet und niemand bekommt da etwas abgezogen .
Ich muss den Luxus Strom ,was für ein Quatsch auch bezahlen .
Deine Fußnote ist so etwas von bekloppt ,schlimmer geht's nimmer .
Du finanzierst bestimmt niemanden aus dem oberen Einkommensdrittel.
Das Gegenteil wird der Fall sein . Die finanzieren Leute wie dich mit .
 

Dr. Nötigenfalls

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Wenn Strom aus dem Regelsatz bezahlt wird ohne das jemand Zuschüsse dafür beantragt wird
die Gutschrift auch nicht vom Regelsatz abgezogen . Die Gutschrift wird mit der ersten Abschlagsrechnung verrechnet und niemand bekommt da etwas abgezogen .
Ich muss den Luxus Strom ,was für ein Quatsch auch bezahlen .
Deine Fußnote ist so etwas von bekloppt ,schlimmer geht's nimmer .
Du finanzierst bestimmt niemanden aus dem oberen Einkommensdrittel.
Das Gegenteil wird der Fall sein . Die finanzieren Leute wie dich mit .

Ich hatte Zuschüsse,welche mir im übrigen unbekannt sind,da diese in der Regel nicht existieren,nicht erwähnt.
Klar ist,die diese Klientel den Strom aus ihrem Lebensmittelbudget finanzieren,und das die Regierung das Existenzminimum in geradezu Krimineller Weise klein rechnet.
Besonders wird es dann deutlich wenn Unterhalt gepfändet wird,und dem delinquenten der Teppich unter den Füßen weg gezogen wird.
Was heisst,das er seine festen laufenden Kosten,um seiner Arbeit nachzugehen nicht mehr bestreiten kann.

Im übrigen muss ich dich wieder einmal darauf hinweisen das du falsch liegst,mit deiner Behauptung, irgent jemand würde mich finanzieren,oder unterstützen.
In diesem Forum befinden sich eben nicht nur ALG II Bezieher.
 

Voller Hanseat

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Ich hatte Zuschüsse,welche mir im übrigen unbekannt sind,da diese in der Regel nicht existieren,nicht erwähnt.
Klar ist,die diese Klientel den Strom aus ihrem Lebensmittelbudget finanzieren,und das die Regierung das Existenzminimum in geradezu Krimineller Weise klein rechnet.
Besonders wird es dann deutlich wenn Unterhalt gepfändet wird,und dem delinquenten der Teppich unter den Füßen weg gezogen wird.
Was heisst,das er seine festen laufenden Kosten,um seiner Arbeit nachzugehen nicht mehr bestreiten kann.

Im übrigen muss ich dich wieder einmal darauf hinweisen das du falsch liegst,mit deiner Behauptung, irgent jemand würde mich finanzieren,oder unterstützen.
In diesem Forum befinden sich eben nicht nur ALG II Bezieher.

Hatte ich auch nicht behauptet . Schön zu wissen dass du zu dem Drittel gehörst ,die von den
restlichen 2 /3 mit finanziert werden .
Unsinn bleibt deine Fußnote trotzdem .
 

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Hatte ich auch nicht behauptet . Schön zu wissen dass du zu dem Drittel gehörst ,die von den
restlichen 2 /3 mit finanziert werden .
Unsinn bleibt deine Fußnote trotzdem .

Und du bleibst bei deinem Altersstarsinn mit den Demenzanfällen ?
Armer Tropf.
Hast dich längst um Kopf und Kragen schwadroniert.
Ein Trottel in seiner natürlichen Umgebung,...
 

Voller Hanseat

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Und du bleibst bei deinem Altersstarsinn mit den Demenzanfällen ?
Armer Tropf.
Hast dich längst um Kopf und Kragen schwadroniert.
Ein Trottel in seiner natürlichen Umgebung,...

Solange ich dein Format Trottel nicht erreiche kann ich damit leben . Immer wieder belustigend
wenn linke Trottel Deutschland beschimpfen . Du solltest dich einmal in unserem land umsehen
dann würdest du nicht so einen Mist verzapfen .Ich muss ja nicht befürchten das deine linken
schwachsinnigen Ideologien in diesem Land mehrheitsfähig werden .
Du musst es aber ertragen das du in einem der erfolgreichsten Demokratien und Wirtschaftsnationen
leben must . Auswandern außer nach Venezuela ,Kuba , Nord Korea zwecklos .
Griechenland ginge auch noch .
 

Voller Hanseat

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Solange ich dein Format Trottel nicht erreiche kann ich damit leben . Immer wieder belustigend
wenn linke Trottel Deutschland beschimpfen
und meinen ,die Menschen die ihren Hass auf dieses Land nicht teilen leiden an Demenz . Du solltest dich einmal in unserem Land umsehen
dann würdest du nicht so einen Mist verzapfen .Ich muss ja nicht befürchten dass deine linken
schwachsinnigen Ideologien in diesem Land mehrheitsfähig werden .
Mit Demenz ist dein Gelaber sicher nicht zu begründen eher mit geistiger Umnachtung .
Das kennt man bei Links und Rechtspopulisten nicht anders.
 

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