Nein, ich hatte das Problem ( den Fall vor Gericht ) erst beschrieben, dann das Urteil des OLG Frankfurt mit dessen eigner Begründung verlinkt, also alles, was du gebraucht hättest. In diesem Urteil wird Bundesrecht außer Kraft gesetzt ( § 1 StVO ) und der Fußgänger bevorrechtigt, etwas, dass die StVO nicht kennt.
Diese Argumentation ist infantil. Mit ihr könnte man auch Fußgänger und Autofahrer gemeinsam auf die Straße verfrachten, oder Autos und Traktoren auf die Autobahn - sollen sie sich halt irgendwie miteinander arrangieren. Trotz aller möglichen Rücksichtnahme entstehen objektiv unkalkulierbare Gefahren für beide Parteien, wenn eine aus jedweder Aufmerksamkeit, Verantwortung und Rücksichtnahme entlassen wird. Ein Radfahrer müsste konsequenterweise vor jeder Kurve, Hecke etc auf Schrittgeschwindigkeit reduzieren, auch bei jedem Fußgänger den er überholt, denn der könnte ja spontan im 90 Grad Winkel die Fahrbahn queren. Die Geschwindigkeit des Radfahrers ist hier auch nicht ausschlaggebend, selbst bei einem Sturz in Schrittgeschwindigkeit kann man sich schwerst verletzen, die Fallhöhe genügt, trifft man mit dem Kopf auf den Asphalt auf.
Welches know how könnte ich hier wie genau anwenden, um die Entscheidung des OLG Frankfurt anzufechten und den Gesetzgeber zu veranlassen sein eignes Recht ( §1 StVO ) auf gemeinsamen, gleichberechtigten Verkehrsflächen zwischen Radfahrern und Fußgängern durchzusetzen ?
So wie Du hier deine Erinnerungen wirkungsvoll für dich uminterpretierst
(man könnte auch
zurechtlügen sagen, weil sie nicht darstellen,
was sich tatsächlich ereignet hat, nachlesbar gleich anschließend
im betreffenden Beitrag von dir, zu dem Du mir irreführenderweise
vorgeworfen hattest, ich hätte mich nicht um dein Problem gekümmert,
was nachlesbar die Unwahrheit ist,
wirst Du
wohl auch im Gerichtsverfahren gelogen haben,
dass die Fußgängerin plötzlich hinter einem Gebüsch aufgetaucht sei.
Spruchkörpern genügen einige Anhaltspunkte,
um nicht mehr an die Glaubwürdigkeit jener zu glauben, die sie vor sich haben.
Hinzu kommt, dass auch die Unterinstanz vermutlich gerne
schnell fertig werden wollte mit deinem Rechtsfall,
sodass möglicherweise von Polizisten verschlampte gerichtstaugliche Beweise
erst gar nicht erhoben worden sind ...
All das hättest Du sichtbar machen können und damit positiv für dich verrechnen,
hättest Du von Anfang an alle nicht nachweisbaren Aktivitäten nachweisbar gemacht.
Auch durch eine elektronische Aufzeichnung des bzw. der Gerichtsverfahren!
Würde letztgenanntes öfter genutzt, würde das alle Vorbereitungen
für ungerechte Deals und Vergleiche,
aber auch danebene Urteile entsprechend konditionieren.
Dir ging es aber immer nur darum, Recht zu haben, gleichgültig was passiert.
Vermutlich bist Du nicht mal langsam gefahren an der Stelle,
an der dann plötzlich eine Frau hinter einem Busch
sozusagen mit einem Riesenhüpfer vor dein Fahrrad sprang,
vielleicht um sich zu töten, weil ein Sichwerfen vor einen Zug
ihr zu viel Angst gemacht hat ... Also auf dem Radweg, der auch für Fußgänger da war.
...
Ok. Lass es uns mal an einem Beispiel exerzieren. Das OLG Frankfurt hat vor einigen Jahren Radfahrer auf dem gemeinsamen Rad- Fussweg de facto entrechtet. Ein Radfahrer hatte erfolglos geklagt, der mit einer Fußgängerin kollidiert war, stürzte und sich schwer verletzte - selbige tauchte wohl völlig überraschend hinter einer Hecke auf dem Weg auf. Sein Schadensersatzanspruch wurde abgelehnt. Im Urteil wurde damit Radfahrern in solchen Fällen die Generalschuld zugesprochen, sie hätten also immer und prinzipiell schuld, sie müssten sich entsprechend auf überraschendes Verhalten der Fussgänger einstellen, Fussgänger müssten Radfahrer aber passieren lassen ( wie immer das funktionieren soll ohne jedwede Aufmerksamkeit ! )
Praktisch bedeutet das, ein Radfahren auf einem gemeinsamen Fuss- Radweg ist eigentlich nicht möglich unter der Voraussetzung, wenn für andere Verkehrsteilnehmer ( Fussgänger, Jogger ) keinerlei Regeln auf dieser gemeinsamen Verkehrsfläche gelten !
Gleichwohl (1) haben wir aber infrastrukturbedingt parallel liegende Autofahrbahnen und gemeinsame Fuss- Radwege. Das bedeutet konkret : Der Gesetzgeber negiert bei dieser Konstellation das Recht des Radfahrers Rad zu FAHREN. Auf der Straße darf er nicht, weil auf dem ausgeschilderten Fuss- Radweg ( außerhalb witterungsbedingter u.ä. Behinderungen ) eine Benutzungspflicht besteht. Auf dem gemeinsamen Weg KANN er eigentlich nicht fahren, ohne Rechtssicherheit, ohne Regeln für alle, bei prinzipieller Schuldweisung im Falle eines Unfalls mit einem Fußgänger.
Gleichwohl (2) ignoriert imho das OLG Frankfurt hier Bundesrecht - und Bundesrecht wäre die Straßenverkehrsordnung, §1, die von allen Verkehrsteilnehmern Rücksicht und Aufmerksamkeit gegenseitig verlangt.
So weit der Fall. Also, wie kann ich unter Nutzung der versteckten Möglichkeiten des Rechts das Problem für mich lösen, um tatsächlich auf solchen Wegen unter Nutzung des Vertrauensgrundsatzes im Straßenverkehr FAHREN zu können ?
Ich habe schon viele Leute erlebt, die wollten die Möglichkeit,
Gerichtsverfahren aufzuzeichnen gar nicht nutzen,
damit man ihnen nicht nachweisen kann,
wie sie ihre egoistischen Erinnerungen zur Wahrheit machten.
Die Einsicht dazu bleibt oft nicht nur aus,
sie wird durch entsprechende Rechtfertigungen gerne so manifestiert,
dass sie irgendwann selbst geglaubt wird.
Auch wenn sowas eine geraume Zeit braucht.
Deshalb ist es sehr wichtig, sich mit Selbsttäuschungen zu beschäftigen
und sie mit einfachen Möglichkeiten so einzudämmen,
dass allfälliges Eindringen
in unsere oft mit vielen starken Gefühlen einhergehenden Aktivitäten
rasch erkannt und korrigiert werden kann.
Eigentlich ganz einfach, sagt [MENTION=0]
Dummi[/MENTION] gerne ...
Zu deiner (erneut frechen) Unterstellung, infantiler Argumentation:
Wer andere mit Gewalt behämmert,
dem fehlen meist wirkungsvolle verbale Argumente.
Zum Eigentlichen: Es gibt sehr viele Verkehrswege,
die Autos, Lastwägen, Fahrrädern, Traktoren usw. gleichzeitig zur Verfügung stehen.
BeTEILigte müssen sich dabei nicht nur an die StVO halten,
sondern auch noch an andere Vorschriften, über denen letztlich
ein möglichst gerechtes Verhalten steht, das nicht zufällig
oberste Leitlinie ist für Politik und Justiz, und damit auch für alle anderen Bürger.
Zeitgenossen,
denen Gerechtigkeit schwer fällt, die glauben,
einen Radweg vor sich zu haben, obwohl der auch von Fußgängern benutzt wird,
und sich dann über gemächlich Flanierende ärgern,
weil sie im Stress von einer Geldquelle zur anderen
oder vor lauter Arbeit kaum noch Zeit haben für ihre Alltagsbesorgungen,
oder die ihr Rennsporthobby über die Bedeutung von Spaziergängen stellen,
was für sie schon klar ist, weil die einen nur Schuhe für 100 € brauchen,
während sie für ihr Carbon-Rad mit Sportklamotten 10.000 € ausgegeben haben,
muss man halt klarmachen,
dass Gerechtigkeit anders funktioniert als mit dem, was sie dazu im Hirn haben.
Und das ist mit Sicherheit auch in deiner Denkbeule nichts anderes als das,
was ich seit mehr als 10 Jahren bei jeder sich bietenden Gelegenheit
als gewaltiger Förderungskraft für Ungerechtigkeiten und Unrecht erkenne
über die einfache Frage an meine Mitmenschen
______________________________________ „WAS BEDEUTET FÜR DICH
______________________________________ GERECHTIGKEIT?“
Die meisten waren erst mal baff, grübelten, meinten „GUTE FRAGE!“
und lieferten dann sogar als Akademiker so Hirnloses,
dass man sich nicht wundern muss, wenn so vielen Menschen nicht bewusst ist,
dass alles auf Gemeinsamkeiten beruht und alle dem selben Fernziel folgen.
Das macht sie eigentlich zu Partnern,
denen ein möglichst gerechtes Geben und Nehmen
extrem wichtig sein müsste ...
Gerechtigkeit ist den allermeisten überhaupt nicht wichtig.
Dient nur als Werbebotschaft für Dumme,
die dann davon ausgehen, sie hätten ehrenwerte Menschen vor sich.
Thematisiert wurde der weit verbreitete Quatsch im Zusammenhang
mit dem wohl wichtigsten Wunschaller Vernunftwesen nach Gerechtigkeit schon oft,
doch noch nie gab es Vergleichbares zu dem,
was ich dazu geleistet habe.
Und ich stelle seit langem das Wissen zur Verfügung,
das den allermeisten ermöglicht, sich sehr viel gerechter zu verhalten als bisher.
(Würden das
die meisten tun,
bekämen wir
sehr schnell
fastparadiesische
Zustände.)
Was würdest Du denn antworten auf die Frage,
was für dich „gerecht“ bedeutet?