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Linkes Denken positiv oder negativ für unser Land?

Werden Fußballspiele manipuliert?

  • Ja, alle

    Stimmen: 4 13,8%
  • über 50 %

    Stimmen: 6 20,7%
  • nur wenige

    Stimmen: 18 62,1%
  • keins

    Stimmen: 1 3,4%

  • Umfrageteilnehmer
    29
  • Umfrage geschlossen .
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Ohne technologische Beschreibung oder Funktionsfähigkeit würdest du es nicht anmelden können.

So lange dieses ERLOSCHENE Gebrauchsmuster, was daher sowieso keine Rechtsansprüche in irgendeiner Form rechtfertigen würde, von niemandem angegangen wird, ist das ziemlich einfach einzutragen.
 
OP
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Deine Fähigkeit zur Selbsttäuschung ist vermutlich die einzige Eigenschaft, die man bei dir als Fähigkeit bezeichnen könnte.

Das kann man sich einreden, nur zutreffen tuts halt nicht. Also typisch in der Psychologie...
Es steht noch die Antwort auf Beitrag #11855, wo dich vorher deine Nerven im Stich ließen.
 
OP
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So lange dieses ERLOSCHENE Gebrauchsmuster, was daher sowieso keine Rechtsansprüche in irgendeiner Form rechtfertigen würde, von niemandem angegangen wird, ist das ziemlich einfach einzutragen.

Da geht es um den Gültigkeitszeitraum, du Esel. Und der umfaßt 7.2006 bis 7.2018. Nach dem 7.2018 natürlich nicht mehr.
Was soll denn der Rest für eine schwachsinnige Aussage sein? Also, du wenn kein ausgemachter Trottel bist...

Wenn es so einfach ist, nur zu.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Da geht es um den Gültigkeitszeitraum, du Esel. Und der umfaßt 7.2006 bis 7.2018. Nach dem 7.2018 natürlich nicht mehr.
Was soll denn der Rest für eine schwachsinnige Aussage sein? Also, du wenn kein ausgemachter Trottel bist...

Wenn es so einfach ist, nur zu.

Genau, das Gebrauchsmuster ist erloschen, deswegen ist damit sowieso kein Anspruch mehr durchsetzbar.
 
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Genau, das Gebrauchsmuster ist erloschen, deswegen ist damit sowieso kein Anspruch mehr durchsetzbar.

Sag mal, du hast sie wohl nicht alle? Auch Patente erlöschen irgendwann. Aber im Gültigkeitszeitraum kann man Lizenzgebühren
fordern. Auch noch dann, wenn es längst abgelaufen ist. Müßte dir eigentlich schon die rechtliche Logik sagen.
 

Nüchtern betrachtet

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Sag mal, du hast sie wohl nicht alle? Auch Patente erlöschen irgendwann. Aber im Gültigkeitszeitraum kann man Lizenzgebühren
fordern. Auch noch dann, wenn es längst abgelaufen ist. Müßte dir eigentlich schon die rechtliche Logik sagen.

Da müsstest du erst mal nen Hersteller finden, der zweiseitige Displays für den angedachten Zweck und Ausstattung verwendete.
Du bist immer noch nen Hersteller schuldig, der das Patent verletzt haben solle.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Sag mal, du hast sie wohl nicht alle? Auch Patente erlöschen irgendwann. Aber im Gültigkeitszeitraum kann man Lizenzgebühren
fordern. Auch noch dann, wenn es längst abgelaufen ist. Müßte dir eigentlich schon die rechtliche Logik sagen.

Kannst du ja mal versuchen.... Da käme eh nichts bei raus, weil du keine der notwendigen Eigenschaften erfüllst und schon die Beschränkung des Verwendungszwecks dich vor Gericht vernichten würde.
Und da du das eh nicht machen wirst, kommt einfach irgendwann wieder irgendeine an den Haaren herbeigezogene Geschichte, wieso das dieses mal alles wieder nichts wird. In Wahrheit hast du eh niemals was gemacht.
Das ist auch nichts anderes als deine Hochstilisierung mit Lesch.
 

Nüchtern betrachtet

Ministerpräsident
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Sag mal, du hast sie wohl nicht alle? Auch Patente erlöschen irgendwann. Aber im Gültigkeitszeitraum kann man Lizenzgebühren
fordern. Auch noch dann, wenn es längst abgelaufen ist. Müßte dir eigentlich schon die rechtliche Logik sagen.

Nein, sagt die Logik nicht.
Nennt sich Verjährungsfrist.
Der Gültigkeitszeitraum ist jedenfalls längst abgelaufen. :)

https://www.damm-legal.de/olg-duesseldorf-anspruch-aus-patentverletzung-kann-durch-zeitablauf-verwirkt-werden
OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.08.2012, Az. I-2 U 58/10
§ 242 BGB

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Anspruch aus einer Patentverletzung durch Zeitablauf verwirkt werden kann. Vorliegend machte die Klägerin Ansprüche auf Auskunft und Schadenersatz aus einem Vorrichtungsanspruch geltend. Dies geschah jedoch erst, nachdem das Verhalten der Beklagten über einen Zeitraum von mehr als 12 Jahren geduldet worden war. Auf Grund dieses Zeitablaufs könne der Beklagten die Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr an die Klägerin nicht mehr zugemutet werden. Sie habe sich nach diesem ungewöhnlich langen Zeitraum auf die Duldung der patentverletzenden Handlung verlassen dürfen. Zum Volltext der Entscheidung:

Da Tabletts schon lange und VORHER im Einsatz waren ... du Oberkasper, kannst du das gepflegt in die Tonne treten.
 
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Als er dir weismachen wollte, dass ER mehr weiß als die Schulmedizin. *gröhl*
Der kleine Möchtegern möchte gerne bei den Erwachsenen mitstrullen ...

Mein Gott, Prinzessin, ich würde gerne mal einen sinnvollen Beitrag von dir lesen.
Das einzig Sinnvolle, was du die letzten 30 Beiträge eingestellt hast, war Nm = Ws.
 
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Kannst du ja mal versuchen.... Da käme eh nichts bei raus, weil du keine der notwendigen Eigenschaften erfüllst und schon die Beschränkung des Verwendungszwecks dich vor Gericht vernichten würde.
Und da du das eh nicht machen wirst, kommt einfach irgendwann wieder irgendeine an den Haaren herbeigezogene Geschichte, wieso das dieses mal alles wieder nichts wird. In Wahrheit hast du eh niemals was gemacht.
Das ist auch nichts anderes als deine Hochstilisierung mit Lesch.

Deine Faktenignoranz ist offensichtlich angeboren und eine zwingende Voraussetzung als Psychologe.
Wenn ich mir die Nachweise so ansehe, habe ich 100 % mehr geleistet als du. Nur im Sprücheklopfen
bist du unerreichbar. Und im Lügen.
 
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Nein, sagt die Logik nicht.
Nennt sich Verjährungsfrist.
Der Gültigkeitszeitraum ist jedenfalls längst abgelaufen. :)

https://www.damm-legal.de/olg-duesseldorf-anspruch-aus-patentverletzung-kann-durch-zeitablauf-verwirkt-werden

Ja, nur war in diesem Fall die Patentinhaberin sogar an der Maschinenlieferung beteiligt.
Ich kann sagen: Mir ist erst jetzt bewußt geworden, daß dies einen Verstoß gegen mein Gebrauchsmuster darstellt.
Aber es gibt noch ein aktuelleres Urteil, daß angeblich meine Ansprüche rechtfertigt.

Da Tabletts schon lange und VORHER im Einsatz waren ... du Oberkasper, kannst du das gepflegt in die Tonne treten.

Soso. Mal besser recherchieren, hmmm?
https://www.sphone.de/themen/tablet-computer/

Im September 2008 brachte aber Fujitsu-Siemens das erste auf den Markt.

Danke für das Urteil. Du scheinst dir ja richtig Sorgen um mich zu machen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Deine Faktenignoranz ist offensichtlich angeboren und eine zwingende Voraussetzung als Psychologe.
Wenn ich mir die Nachweise so ansehe, habe ich 100 % mehr geleistet als du. Nur im Sprücheklopfen
bist du unerreichbar. Und im Lügen.

Welche Fakten bitte?
Du hast als "Patent" einen E-Book Reader vorgeschlagen, keine technische Spezifikation zu irgendeiner der genannten Eigenschaften angegeben und dieses ist erloschen.
Du tischst hinterher sowieso irgendeine dämliche Geschichte auf, warum das nicht geklappt hat. Entweder hat dein Anwalt den Wert deiner Erfindung nicht erkannt oder die Firmen, die angeblich deine "Erfindung" genutzt haben, konnten dich davon überzeugen es so zu übergeben oder du erzählst irgendwas zu zu hohen Kosten....
Jedenfalls ist jetzt schon unfraglich, dass das genau so wie alle andere Geschichten, die du hier erzählst, sich wieder als völlig substanzbefreit herausstellt.

Du kannst von mir aus so viel über meinen Berufsstand meckern wie du willst, irgndwo ist diese Obsession ja auch ganz witzig.
Mach dir aber wenigstens Gedanken dazu, dass das nach außen doch sehr primitiv wirkt, da es das gleiche Verhaltensmuster ist, wie in frühpubertären Jugendgruppen.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 3 « (insges. 3)

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