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Rassismus gegen Deutsche

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6. September 2018 – No. 27162


S t r a f a n z e i g e g e g e n

die Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Dorothea Merkel, (* 17. Juli 1954 in Hamburg als
Angela Dorothea Kasner), Bundeskanzleramt, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin,
– B e s c h u l d i g t e (1) – und

ihren „Regierungssprecher” und Chef des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung,
Herrn Staatssekretär Steffen Rüdiger Seibert (* 7. Juni 1960 in München), Dorotheenstraße
84, 10117 Berlin,
– B e s c h u l d i g t e r (2) – w e g e n

des Verdachts auf falsche Verdächtigung zum Nachteil eines (?) „anderen“, tatsächlich zum
Nachteil einer hundertfachen Vielzahl von Personen, die nicht unbedingt namentlich
bezeichnet, aber so weit erkennbar sein müssen, daß sie identifiziert werden können,*
*) Vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 1959 – 2 StR 220/59 (BGHSt 13, 219 – 223; JZ 1960,
446-447; MDR 1959, 1022-1023; NJW 1959, 2172-2173)

Straftat gemäß § 164 des Strafgesetzbuches (StGB).
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§ 164 StGB hat folgenden Wortlaut:
Falsche Verdächtigung.
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur
Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder
öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer
Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche
Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis
zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten
Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung
tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere
behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche
Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b
dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. In minder schweren
Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Z u r V e r g l e i c h u n g :
Das von den Beschuldigten Merkel und Seibert bei der Tatausführung
gebrauchte Wort „Zusammenrottung“ stammt aus dem „Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik (StGB)“, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 1974 (GBl. I. S. 591), neu bekannt gemacht am 19. Dezember 1974 (GBl. 1975 I S. 13). § 217 des Strafgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik hatte folgenden Wortlaut:
Zusammenrottung.
(1) Wer sich an einer die öffentliche Ordnung und Sicherheit
beeinträchtigenden Ansammlung von Personen beteiligt und sie nicht unverzüglich
nach Aufforderung durch die Sicherheitsorgane verläßt, wird mit Haftstrafe oder
Geldstrafe bestraft.
(2) Wer eine Zusammenrottung organisiert oder anführt (Rädelsführer), wird mit
Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Artikel 8 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) hat folgenden Wortlaut:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich
und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder
auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
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Z u m S a c h v e r h a l t :
Das Internet-Magazin “Publico” berichtete am 4. September 2018 folgenden Sachverhalt,
G r o ß z i t a t :
»Seibert hatte vor der Bundespressekonferenz allerdings nicht diese Fakten dargestellt,
sondern noch wesentlich mehr behauptet:
„Was gestern in Chemnitz zu sehen war und stellenweise auf Video festgehalten wurde (…),
das hat in unserem Rechtsstaat keinen Platz. Solche Zusammenrottungen, Hetzjagden auf
Menschen anderen Aussehens und anderer Herkunft, (…) das nehmen wir nicht hin.“
Bundeskanzlerin Merkel äußerte sich fast wortgleich:
„Wir haben Videoaufnahmen darüber, dass es Hetzjagden gab, Zusammenrottungen (…)“
Beide stellten ihre Behauptungen von „Hetzjagden“ ausdrücklich in einen
Zusammenhang mit Videos, die ihnen vorlägen.
Da entsprechende Videos bis dahin nicht aufgetaucht waren, fragte Publico am 31. August
telefonisch bei dem Sprecher der sächsischen Generalstaatsanwaltschaft Wolfgang Klein
nach. Klein antwortete:
„Nach allem uns vorliegenden Material hat es in Chemnitz keine Hetzjagd gegeben.“
Vgl. https://www.publicomag.com/2018/09/sachsens-generalstaatsanwaltschaftwiderspricht-
merkel/
Ebenfalls am 31. August stellte Publico eine Presseanfrage an Steffen Seibert und Angela
Merkel und wollte wissen, auf welche Videos sie sich in ihren Aussagen beziehen.
Am 4. September antwortete das Bundespresseamt:
„Sehr geehrter Herr Wendt,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Regierungssprecher Steffen Seibert hat sich am Montag, 27. August 2018, in der
Regierungspressekonferenz zu den Ereignissen in Chemnitz geäußert und die Vorfälle des
Vortags politisch eingeordnet.
Zu diesem Zeitpunkt existierten in den sozialen Medien bereits vielfach verbreitete
Schilderungen der Geschehnisse, darunter auch eine Videoaufnahme, die zeigt, wie
Demonstranten in aufgeladener Stimmung Migranten mit Sätzen wie „Haut ab!“, „Was wollt
ihr, ihr Kanaken“ und „Ihr seid nicht willkommen“ nachsetzen und diese in die Flucht jagen.
Auch die „Freie Presse Chemnitz“ berichtete darüber, dass es aus der Demonstration heraus
Angriffe auf „Migranten, Linke und Polizisten“ gegeben habe.
Die Einordnung der Ereignisse von Chemnitz war schließlich am Montag, 3. September 2018,
ein weiteres Mal Thema in der Regierungspressekonferenz. Regierungssprecher Steffen
Seibert hat auf die Frage eines Journalisten wie folgt geantwortet:
„Ich werde hier keine semantische Debatte über ein Wort führen. Wenn die
Generalstaatsanwaltschaft das sagt, dann nehme ich das natürlich zur Kenntnis. Es bleibt
aber dabei, dass Filmaufnahmen zeigen, wie Menschen ausländischer Herkunft nachgesetzt
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wurde und wie sie bedroht wurden. Es bleibt dabei, dass Polizisten und Journalisten bedroht,
zum Teil auch angegriffen wurden. Es bleibt dabei, dass es Äußerungen gab, die bedrohlich
waren, nah am Aufruf zur Selbstjustiz. Also da gibt es aus meiner Sicht auch nichts
kleinzureden.“
Quelle: „ein Regierungssprecher“ (ohne Namensnennung)
Damit stellt Seibert klar, dass er und Merkel sich auf Material gestützt hatten, das „in den
sozialen Medien“, also im Internet kursierte. Publico hatte auch die Frage gestellt, ob Seibert
vor seinem Gang zur Bundespressekonferenz am 27. August Kontakt mit der Polizei Chemnitz
oder einer zuständigen Staatsanwaltschaft aufgenommen hatte, um sich Informationen geben
zu lassen. Auf diese Frage geht das Bundespresseamt nicht ein. Implizit heißt das also: nein.
Das Presseamt nennt zwar – anders, als Publico angefragt – nicht direkt das Video, auf das
sich Seibert und Merkel bezogen. Aber anhand der Tonspur, die in der Antwort
wiedergegeben wird –„Haut ab!“, „Was wollt ihr, ihr Kanaken“ und „Ihr seid nicht willkommen“
– ist es identifizierbar als das 19 Sekunden lange Video der „Antifa Zeckenbiss“, das einen
einzelnen Mann zeigt, der auf einen anderen drohend zuläuft. Andere Video-Quellen nennt die
Antwort an Publico nicht. Dass das Zurennen einer Person auf eine andere und beleidigende
Rufe keine Hetzjagd darstellt, schon gar keine im Plural: dazu ist tatsächlich keine
semantische oder sonstige Analyse nötig.
Etwas merkwürdig mutet an, dass das Bundespresseamt in der Antwort auch mitteilt, die
Chemnitz „Freie Presse“ habe berichtet, dass es am vorvergangenen Sonntag in Chemnitz zu
einzelnen Übergriffen aus der Menge heraus gekommen sei. Genau das hatte Publico in
seinem Text auch geschrieben. Hitlergrüße und Übergriffe sind ohne Zweifel strafbar und
empörend, Beleidigungen auch.
Einzelne Übergriffe aus einer Menge von Demonstranten heraus, Angriffe auf Polizisten – das
geschieht auf sehr vielen Demonstrationen, ohne dass sich Bundeskanzlerin und ihr Sprecher
dazu äußern würden. Die Angriffe auf Polizisten im Hambacher Forst mit Steinen und
Molotowcocktails an dem gleichen vorvergangenen Sonntag durch linksradikale Täter waren
übrigens sehr viel härter ausgefallen als in Chemnitz, ein Beamter musste ins Krankenhaus.
Diese Angriffe waren von Seibert überhaupt nicht erwähnt worden.
Nach Publico-Informationen hatten sich nach ihrem Einsatz in Chemnitz am 26. August zwei
Polizeibeamte als leicht verletzt gemeldet – einer von ihnen, weil er mit dem Knöchel
umgeknickt war.
Die BILD vom 4. September erwähnt die Anfrage von Publico bei der sächsischen
Generalstaatsanwaltschaft in einem Beitrag mit der Überschrift „gab es wirklich keine
Hetzjagd?“.
Darin schreibt BILD:
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„Seltsam: Ausgerechnet der Staatsanwalt lehnt sich in so einer sensiblen Frage, die von der
ganzen Welt beobachtet wird, weit aus dem Fenster – obwohl er selbst zugibt, noch nicht alle
Videos gesichtete zu haben ‚nach allem uns vorliegenden Material – was bis zur vergangenen
Woche von den Kollegen gesichtet worden ist – hat es in Chemnitz keine Hetzjagd gegeben’,
sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein zunächst zu ‚Publico’.“ Was BILD daran „seltsam“
findet, erschließt sich nicht recht. Klein hatte den vorläufigen Ermittlungsstand dargestellt. An
ihm hat sich bis jetzt nichts geändert. Seine Behörde ist zuständig. Dagegen sind weder das
Bundeskanzleramt noch das Bundespresseamt Ermittlungsbehörden. Trotzdem hielten sie es
für richtig, die hoch dramatische Vokabel „Hetzjagden“ – gestützt auf das „Zeckenbiss“-Video
– als höchstamtliche Tatsache auszugeben. Um nur auf Nachfrage die vermeintlich
faktengestützte Darstellung zur „politischen Einordnung“ – um es mit Seiberts Worten zu
sagen – „kleinzureden“.
Bleibt noch eine Frage: Wie kommt es, dass nach einem Ereignis wie in Chemnitz, über das
weltweit berichtet wurde, offenbar nur Publico bei der zuständigen Ermittlungsbehörde
detailliert nachfragte?«
Beweis: 1.) URL: https://www.publicomag.com/2018/09/nach-publico-anfragemerkel-
und-seibert-lassen-hetzjagd-vorwurf-fallen/
2.) Zeugnis des Herrn Alexander Wendt, in Firma „agentur blueprint“,
Trogerstraße 46, 81675 München, E-Mail: alexander@publicomag.com
* * *
Z u r R e c h t s l a g e :
Nach dem mutmaßlichen Mord** zum Nachteil des getöteten Herrn Daniel Hillig hat die
Staatsanwaltschaft Chemnitz ein Ermittlungsverfahren gegen die mutmaßlichen Mörder**
Yousif Ibrahim Abdullah (vorgeblich aus Bashika im Irak) und Alaa Sheikhi eingeleitet, der
diesbezügliche Haftbefehl des Amtsgerichts Chemnitz wegen gemeinschaftlich begangenen
Totschlags gemäß §§ 212 Abs. 1, 25 Abs. 2 StGB ist im Internet veröffentlicht worden,
heute – sic! – noch im Internet erreichbar,
und deshalb allgemein bekannt.
Beweis: 1.) Beiziehung der Ermittlungsakte 210 Js 27835/18 der Staatsanwaltschaft
Chemnitz,
2.) URL: https://morgenzeitung.wordpress.com/2018/08/29/haftbefehl-auschemnitz/
vgl.
3.) https://en.wikipedia.org/wiki/2018_Chemnitz_stabbing_attack#cite_notewarrant-
15
Außerdem wurde durch das Amtsgericht Chemnitz auch ein Haftbefehl gegen den 22-jährigen
irakischen Staatsangehörigen Farhad RAMAZAN AHMAD erlassen.
Beweis: URL: https://www.polizei.sachsen.de/de/59341.htm
**) Auf die Mordmerkmale (§ 211 Abs. 2 StGB) „aus niedrigen Beweggründen“ und
„heimtückisch“ wird ausdrücklich hingewiesen!
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Infolge des sachlichen Zusammenhangs ist die Staatsanwaltschaft Chemnitz auch
örtlich und sachlich zuständig für die Ermittlungen und die Anklage gegen die
Beschuldigten Merkel und Seibert!
Nach der Bluttat zum Nachteil des in Chemnitz erstochenen Herrn Daniel Hillig soll zunächst
daran erinnert werden, daß auch zwei Zeugen der Tat durch die mutmaßlich mindestens drei
Messerstecher schwer verletzt wurden.
* * * Die Zahl der drei Messerstecher läßt auch den Gedanken an eine „Bande“ oder
kriminelle Vereinigung aus mindestens drei kriminellen Personen aufkommen! * * *
Jedenfalls ist die allgemeine und öffentliche Empörung der Bevölkerung von Chemnitz vor
dem Hintergrund der Bluttat von nicht anerkannten Asylantragstellern und ausreisepflichtigen
Ausländern zum Nachteil von drei unbescholtenen Deutschen mehr als verständlich – und vor
allem: Die diesbezüglichen Versammlungen gemäß Artikel 8 GG sind Ausdruck der
grundgesetzlich garantierten Verfassungsrechte aller Deutschen in Chemnitz.
Diese friedlichen Versammlungen zu diskreditieren war die böse Absicht der Beschuldigten
Merkel und Seibert!
Ganz offensichtlich wollten die propagandistisch geschulten Beschuldigten Merkel und Seibert die zuständigen Behörden mit agigatorischen und propagandistischen Mitteln dazu bringen, durch „behördliche Maßnahmen“ (§ 164 Abs. 1 und Abs. 2 StGB) weitere
gemäß Artikel 8 GG rechtmäßige Versammlungen – unrechtmäßig – zu verbieten!
Die ehemalige FDJ-Sekretärin Merkel hat das „Propaganda-Handwerk“ in der „DDR“ gelernt,
und sie hat ganz offenkundig bei ihrer falschen Verdächtigung zum Nachteil der Chemnitzer
Demonstranten sogar die Wortwahl des DDR-Unrechtsstaates, dem sie früher diente,
unkritisch aus ihrem anerzogenen „DDR-Gedankengut“ übernommen!
Nichts anderes gilt für den Beschuldigten Seibert, der sein „Propaganda-Handwerk“ beim
öffentlichrechtlichen „Staatsfernsehen“ (ZDF) der Bundesrepublik Deutschland erlernt hat,
und infolge seiner Biographie als der getreueste Gehilfe der Beschuldigten Merkel angesehen
werden muß.
Hochachtungsvoll
(Schneider)
Anzeigeerstatter
P. S.: Um eine Eingangsnachricht mit dem Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft wird
höflichst gebeten. – Nota bene: Es besteht natürlich Verdunkelungsgefahr!
(Schneider)
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bejaka

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Der Irrsinn geht weiter: Jetzt wirbt der ADAC mit „Wir sind nicht Deutsch“

Der ADAC wirbt im öffentlichen Raum derzeit mit Plakaten, auf dem der Automobilclub die Staatenlosigkeit anpreist.

„Wir sind nicht Deutsch“, behauptet der ADAC in seiner 1,5 Millionen Euro teuren Werbekampagne und präsentiert – nicht nur für verärgerte „deutsche“ ADAC-Mitglieder – sein falsches Verständnis von Internationalität.

Damit die Leute langsam mal begreifen, dass der in München ansässige „Allgemeine Deutsche Automobil-Club e. V.“ (ADAC), mit rund 20 Millionen Mitglieder Deutschlands größter Automobilclub, ein ultramoderner Mobilitäts-Dienstleister ist, gibt’s jetzt die passende – anti-deutsche – 1,5 Millionen Euro teure Werbekampagne dazu.

Auf den gelben Werbeplakaten des ADAC ist zu lesen: „Wir sind nicht Deutsch. Wir sind überall. Und an Grenzen machen wir nicht halt.“


Der ADAC sollte sich nach Ansicht des AfD-Bundestagsabgeordnete Petr Bystron in „AAC“ umbenennen.: „Grenzenlos wollen die Münchner sich jetzt präsentieren!
Das ist derzeit ja auch voll angesagt! Müsste man bei so viel Weltoffenheit nicht konsequenter Weise auch das „D“ aus dem Namen streichen? Eine Umbenennung in „ADAC – Anti-Deutscher Automobil Club“ ginge natürlich auch!“

https://www.journalistenwatch.com/2018/08/30/der-irrsinn-jetzt/

Kommentare

Der Austritt aus dem ADAC wird auf dem Fuße folgen. Wer es gleich tun will, einfach das Online-Kündigungsformular ausfüllen. https://www.adac.de/mitgliedschaft/kuendigung/formular/
Heute tritt meine gesamte Familie aus. Wenn ich denen das erzähle, sind die alle dabei. Wir sind so ungefähr 8-9 Mitglieder. Unter Kollegen wird das natürlich auch verbreitet.

Guten Morgen, aufgrund Ihrer antideutschen Kampagne "Wir sind nicht deutsch" kündige ich meine Mitgliedschaft nach 25 Jahren und bitte um eine kurze Bestätigung per Email. Sie sollten den Begriff "Deutsch" aus ihrem Namen streichen und sich schämen.

Der Irrsinn spitzt sich zu.

Offensichtlich geht der ADAC mit seinem Slogan danach, wer bei ihm die Mitgliedsbeiträge auch wirklich bezahlt.

kh
 
OP
Nora

Nora

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Ich könnte mir vorstellen, sollten Clinton, Bush und Obama, wie einige andere, tatsächlich vor einem Kriegsgericht landen und zum Tode verurteilt werden, was vollstreckt wird, werden die Mitläufer hier ganz schnell ihr Gewissen entdecken und plaudern.

Nicht umsonst will man plötzlich die Todesstrafe abschaffen.
 

Van der Graf Generator

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Ehrenwert, allenthalben. Von solchen Anzeigen aber gab es schon so viele, und keine einzige hatte auch nur annähernd Erfolg, so wird es auch dieser gehen. Man bekommt Merkel nur mit Gewalt aus dem Amt, wobei diese nicht zwangsläufig körperlich sein muss.
 

fluffi

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Du schreibst:
,,Datt ist aber eine komische Erklärung...."
So, findest Du?

Du hattest doch schon immer Probleme, etwas zu kapieren...macht aber nichts, vielleicht kommts irgend wann mal noch!
Über das Thema Staatsangeh. hatte ich hier schon genug geschrieben, wiees scheint jedoch für Dich geistig unerreichbar. Versuchs doch mal mit Eigeninitiative-google nach RuStAG1913. Als 2. Schritt musstes dann nur noch verstehen!

Na - welche Zweifel hatten denn die Behörden, dass Du eine Staatsangehörigenurkunde beantragen musstest?

Die haben wohl auch hier ins PSW geschaut und deine Komments gelesen....:happy:

Hättest ja gleich schreiben können, dass Du eine Staatsangehörigkeitsurkunde beantragen musstest!
Wenn ich so deine Komments lese, glaub ich dir sogar, dass Du per Staatsangehörigkeitsurkunde nachweisen musstst, dass du Deutscher bist....

Es gibt in DE auch Politiker bis in die Spitzen,
bei denen es zweifelhaft erscheint, ob sie Deutsche sind....claudia Roth u. a....

bist also in guter Gesellschaft!
 

Orwellhatterecht

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Ich könnte mir vorstellen, sollten Clinton, Bush und Obama, wie einige andere, tatsächlich vor einem Kriegsgericht landen und zum Tode verurteilt werden, was vollstreckt wird, werden die Mitläufer hier ganz schnell ihr Gewissen entdecken und plaudern.

Nicht umsonst will man plötzlich die Todesstrafe abschaffen.


Bush und Obama in einen Topf werfen, das hat was, so ähnlich, als würde man John F. Kennedy mit Margareth Thatcher oder Ronals Reagan vergleichen.
 

Schipanski

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Bush und Obama in einen Topf werfen, das hat was, so ähnlich, als würde man John F. Kennedy mit Margareth Thatcher oder Ronals Reagan vergleichen.

Findest du Orwell-Mimikry? Der Unterschied ist meiner Meinung nach nur, dass der eine sagte und ausstrahlte was er tat und der andere es durch schöne Reden und adrettes Auftreten kaschierte. Die schenken sich sonst nicht viel...
 
OP
Nora

Nora

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Bush und Obama in einen Topf werfen, das hat was, so ähnlich, als würde man John F. Kennedy mit Margareth Thatcher oder Ronals Reagan vergleichen.

Ich merke du hast voll die Ahnung, herzlichen Glückwunsch, daß wir bestimmt noch, nur nicht aufgeben:D
 

Lono

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Bush und Obama in einen Topf werfen, das hat was, so ähnlich, als würde man John F. Kennedy mit Margareth Thatcher oder Ronals Reagan vergleichen.
"Vergleichen" kann und sollte man immer, sonst stellt man nicht die Unterschiede fest.

Wer verschiedens "in einen Topf wirft", hat zu wenig verglichen!

So sollte man sich auch nicht scheuen, eine "führende" hiesige Oppositionsführerin mit ihrem Vorbild Margareth Thatcher vergleichen - und sie an deren Format messen.
 

Humanist62

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"Vergleichen" kann und sollte man immer, sonst stellt man nicht die Unterschiede fest.

Wer verschiedens "in einen Topf wirft", hat zu wenig verglichen!

So sollte man sich auch nicht scheuen, eine "führende" hiesige Oppositionsführerin mit ihrem Vorbild Margareth Thatcher vergleichen - und sie an deren Format messen.

Wer soll den diese "führende" hiesige Oppositionsführerin sein ?
Jetzt sag nicht Sahra Wagenknecht ...
 

Orwellhatterecht

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"Vergleichen" kann und sollte man immer, sonst stellt man nicht die Unterschiede fest.

Wer verschiedens "in einen Topf wirft", hat zu wenig verglichen!

So sollte man sich auch nicht scheuen, eine "führende" hiesige Oppositionsführerin mit ihrem Vorbild Margareth Thatcher vergleichen - und sie an deren Format messen.


Du irrst, ledigllich Margareth Thatcher bildet von den erwähnten Personen eine Ausnahme. In Amerika wird nur Präsident, wer ganz viel des großen Geldes an sich binden kann, sprich, wer es versteht, dass er mit Millionen von irgendwelchen Sponsoren unterstützt wird, denen gegenüber er sich später, im Präsidentenamt, dann erkenntlich zeigen muß, keiner spendet schliesslich hohe Beträge für ein "vergelts Gott", sondern verspricht sich Vorteile davon, die zumeist auch nicht lange auf sich warten lassen. So ist es auch erklärbar, dass die reichere Bevölkerung Amerikas noch immer vor größeren Einschnitten seitens des Staates verschont wurde.
Der derzeitige Präsident allerdings verfügt selbst über genügend "Kohle", dass er wohl seinen Wahlkampf selbst finanziert hat.


PS. In meinem Posting ging es um diverse amerikanische Präsidenten, denen nach Meinung einer Forenteilnehmerin die Todesstrafe drohen könnte. Da es in unserem Lande keine Todesstrafe mehr gibt, diese auch selbst bei einem Wahlsieg der AfD nicht wieder eingeführt werden könnte, bleibt diese Option also ausser Betracht.
 
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Humanist62

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Die "Oppositionsführerin" heißt doch wohl noch Weidel - oder? :kopfkratz:

na da bin ich ja beruhigt, wenns nur um Weidel geht, aber wer weiß was da noch kommt,
vielleicht wird Merkel ja abgesetzt und dann ist der Weg frei für eine Koalition CDU/CSU mit AfD ...
 

Lono

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Wer soll den diese "führende" hiesige Oppositionsführerin sein ?
Jetzt sag nicht Sahra Wagenknecht ...
Nein, die "Goldmann Sachs"-Frau, die mit ihrer Sarah (das "h" am Ende!) aus Sri Lanka in der Schweiz "zuhause" ist, hat "Maggie" als "ihr politisches Vorbild" genannt.

Thatcher hatte allerdings einen Gatten namens Denis, und Sahra Wagenknecht ist mit einem "Oskar" verheiratet.
 

Lono

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Du irrst, ledigllich Margareth Thatcher bildet von den erwähnten Personen eine Ausnahme. ...
Also hast du verglichen und dadurch den Unterschied festgestellt!

Wo allerdings in meinem Beitrag
>> "Vergleichen" kann und sollte man immer, sonst stellt man nicht die Unterschiede fest.

Wer verschiedens "in einen Topf wirft", hat zu wenig verglichen!

So sollte man sich auch nicht scheuen, eine "führende" hiesige Oppositionsführerin mit ihrem Vorbild Margareth Thatcher vergleichen - und sie an deren Format messen.
<<

ein Irrtum vorliegen soll, bleibt dein Geheimnis, denn von dem, was du anführst (Amerika, Geld, ...), habe ich garnichts geschrieben !!!
Falls du es nicht mitekommen hast: da ging es um "vergleichen",
was ich für notwendig halte, um auch Unterschiede festzustellen.

"vergleichen" ist etwas anderes, als "gleichsetzen" !

Nachtrag:
Orwellhatterecht schrieb:
PS. In meinem Posting ging es um diverse amerikanische Präsidenten, denen nach Meinung einer Forenteilnehmerin die Todesstrafe drohen könnte. Da es in unserem Lande keine Todesstrafe mehr gibt, diese auch selbst bei einem Wahlsieg der AfD nicht wieder eingeführt werden könnte, bleibt diese Option also ausser Betracht.
In deinem Posting #129
Bush und Obama in einen Topf werfen, das hat was, so ähnlich, als würde man John F. Kennedy mit Margareth Thatcher oder Ronals Reagan vergleichen.
das ich in #132 zitiert hatte, habe ich "als würde man ... vergleichen" gelesen, und vergleichen muss man doch gerade, wenn es anderen Usern um "Todesstrafe" und den "Wahlsieg" einer oder einer anderen Partei geht!

Wie willst du ohne zu vergleichen feststellen, wer oder was "besser" ist.
Ohne Vergleich gäbe es auch in der Grammatik keine "Vergleichsform" (Komparativ)

Deshalb nochmal:
"vergleichen" ist etwas anderes, als "gleichsetzen" !
 
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Ophiuchus

Putinversteher
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Vor allen Dingen hat man mal wieder die Hinterlistigkeit der DE-Politik deutlich präsentiert bekommen!

Die Demonstration wurde angemeldet, auch der Sachinhalt, um den es geht....
... um die von Öczalan angekurbelte Kurdenpartei PKK (Fahne) und um die Freiheit von Öczalan (Person)!

Logisch, dass bei solchen Demos das Symbol (Fahne) gezeigt wird und die Person Öczalan, (Bild).

Nun wurde diese Demo an zwei Orten abgebrochen....
am Hauptbahnhof, mehr Frauen als Männer hatte ich das Gefühl
und in der Innenstadt, mehr Männer als Frauen.... eindeutig!

Der Grund:

Die PKK ist in EU/DE eine verbotene Partei,

deren Fahne nicht gezeigt werden darf.....!

ich nenne das einen "Taschenspieler-Trick" aus dem Reichstag.... Göbels könnte von unserer GroKo noch so Einiges lernen!
Man nennt es auch im Widersinnigen: "deeskalierende Eskalation"

Da kann ich nur hoffen,
dass wir NICHT für die AfD demonstrieren müssen, um den Erhalt der Demokratie zu verteidigen,

falls die AfD vom Verfassungsschutz als:
nationalistisch, antisemitisch, fremdenfeindlich oder gar DEMOKRATIE-feindlich eingestuft wird!

Die ersten Schreie der VolksVerräterParteien sind ja laut genug,
den "nicht mainstreamkonformen Maaßen" aus dem Verfassungsschutz zu entfernen....
wobei die lautesten Rufe aus der GroKo kommt,

die die AfD als Konkurrent am meisten zu fürchten haben!


Was hat Konkurrenzkampf mit Demokratie zu tun?
am besten Nahles und die Grünen fragen..., das ist die aus der "roten Partei", die schon lange NAZI-BRAUN ist!

wer hat uns verraten, es waren die Sozi.....

Der Grundwert Freiheit sollte unverhandelbar sein , es sollte nicht zählen ob die angestrebte Freiheit den eigenen
Interessen dient oder widerspricht .
 
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Der Grundwert Freiheit sollte unverhandelbar sein , es sollte nicht zählen ob die angestrebte Freiheit den eigenen
Interessen dient oder widerspricht .

Mir ging es eher darum,
dass eine genehmigte Demo mit "fadenscheinigen Argumenten" von der Polizei behindert und beendet wird!

Hat man in Berlin oft zu sehen, dass Polizei Demos, Mahnwachen ohne erkenntlichen Grund beenden....

hauptsächlich in Brennpunktlagen oder Nähe von Regierungsgebäuden, Botschaften .....
oder mindestend so behindert und eingeschränkt,
dass die Demo durch diese Einschränkungen zur Pharce verkommt und kaum beachtet/wahrgenommen werden kann!
 

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