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Es geht um die "Anwendung von Familial Searching im Rahmen von DNA-Analysen".
Der Bundestag legalisierte Ende Juni 2017 das "Familial Searching" genannte Verfahren,
das vor allem im Rahmen von DNA-Reihenuntersuchungen zum Einsatz kommt und im Falle sogenannter
>>Beinahetreffer << Rückschlüsse auf Verwandte erlaubt.
Ermittlungen könnten sich nun nicht mehr nur gegen Speichelprobengeber selbst richten, sondern seien - im Falle von >> Beinahetreffern <<
- auch gegen deren Verwandte bis zum dritten Grad erlaubt.
Mit >>Beinahetreffern << sind den Angaben zufolge DNA-Profile gemeint, die nur zum Teil mit dem Profil einer an einem Tatort gefundenen DNA übereinstimmen.
Die dahinter stehende Annahme laute, daß solche Profile von einem Verwandten der gesuchten Person stammen.
Unter welchen Bedingungen sich Verwandte von Personen mit Teiltreffer-Übereinstimmung einer DNA-Probe unterziehen müssen ist noch nicht definiert.
Damit werden von der Staatsdiktatur die Voraussetzungen vorbereitet,
um auch „unliebsame“ zu Tätern zu machen?
Man kann in Deutschland darauf warten, das mit der Geburtsurkunde auch eine DNA – Probe erstellt und abverlangt wird.
Die Diktatur, wie der finanziell, kriminelle Abschaum,
muß sich doch vor dem eigenen Volk schützen dürfen.
:kopfkratz:
Aber das Volk schaut Fernsehen, Fußball, Autorennen, regt sich über jeden vorgesetzten, unwichtigen "bullshit" auf,
es macht alles, um nicht zu denken, um nicht zu verstehen,
um nicht zu erkennen was der Staat mit dem Volk vor hat.
weiter so !
:happy:
Der Bundestag legalisierte Ende Juni 2017 das "Familial Searching" genannte Verfahren,
das vor allem im Rahmen von DNA-Reihenuntersuchungen zum Einsatz kommt und im Falle sogenannter
>>Beinahetreffer << Rückschlüsse auf Verwandte erlaubt.
Ermittlungen könnten sich nun nicht mehr nur gegen Speichelprobengeber selbst richten, sondern seien - im Falle von >> Beinahetreffern <<
- auch gegen deren Verwandte bis zum dritten Grad erlaubt.
Mit >>Beinahetreffern << sind den Angaben zufolge DNA-Profile gemeint, die nur zum Teil mit dem Profil einer an einem Tatort gefundenen DNA übereinstimmen.
Die dahinter stehende Annahme laute, daß solche Profile von einem Verwandten der gesuchten Person stammen.
Unter welchen Bedingungen sich Verwandte von Personen mit Teiltreffer-Übereinstimmung einer DNA-Probe unterziehen müssen ist noch nicht definiert.
Damit werden von der Staatsdiktatur die Voraussetzungen vorbereitet,
um auch „unliebsame“ zu Tätern zu machen?
Man kann in Deutschland darauf warten, das mit der Geburtsurkunde auch eine DNA – Probe erstellt und abverlangt wird.
Die Diktatur, wie der finanziell, kriminelle Abschaum,
muß sich doch vor dem eigenen Volk schützen dürfen.
:kopfkratz:
Aber das Volk schaut Fernsehen, Fußball, Autorennen, regt sich über jeden vorgesetzten, unwichtigen "bullshit" auf,
es macht alles, um nicht zu denken, um nicht zu verstehen,
um nicht zu erkennen was der Staat mit dem Volk vor hat.
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