Das ist richtig und kein Widerspruch zu dem was ich geschrieben hab, es geschehen zu lassen war damals die einfachste Lösung, 2 Millionen Menschen abzuschieben mit all den bürokratischen Hürden ist in einem Rechtsstaat schlicht unmöglich.
Sie können klagen, sie können sich der Abschiebung entziehen, sie können kriminell werden und haben dabei Kirchen und Sozialverbände hinter sich. Besser obdach- und mittellos in Deutschland als in Somalia.
Die deutsche Öffentlichkeit wird tatsächlich keine Massendeportationen ertragen, es würden sofort Parallelen zur NS-Zeit gezogen. Die meisten haben mehr Angst vor Nazis als vor Nafris, so wird das Schicksal seinen Lauf nehmen. Das Maximum was wir erwarten können ist, dass die ärgsten Straftäter abgeschoben werden und der künftige Zuzug unterbunden wird, aber selbst dafür muss die AfD sehr viel stärker werden.
Wenn man das Recht vom Kopf auf die Füße stellt, gibt es keine unüberwindlichen Hindernisse. Prinzipiell ist keiner dieser Flüchtlinge nach der GFK oder dem GG Art.16 a oder Dublin III zu Recht in Deutschland. Bis auf tatsächliche Einzelfälle haben alle vor der Zuwanderung nach Deutschland mehrere sichere Staaten durchquert. Ihre Aufnahme beruht ausschließlich auf der zu nichts verpflichtenden Entscheidung sozusagen " Gnade vor Recht " ergehen zu lassen, dem sogenannten Selbsteintrittsrecht, ein Instrument, dafür angedacht, die Odyssee einzelner Asylbewerber ( wie bspw. Snowden ) zu beenden, wenn andere Staaten keinen Schutz bieten ( wollen ).
Daraus folgt das Fehlen des Anspruches sich hier einklagen zu dürfen, denn Voraussetzung dafür ist der Anspruch, der sich aus den rechtlichen Bedingungen ergibt hier überhaupt Asyl zu beantragen. Den erfüllt fast niemand, man hätte sowieso auf Asylverfahren verzichten müssen, stattdessen verdeutlichen, der Aufenthalt sei für alle begrenzt, eine Ausnahmesituation und diese endet unmittelbar mit der Einschätzung der zuständigen Behörden über den Wegfall der Gründe.
Beispiel : Wenn Syrien befriedet wird, müssten demzufolge alle Syrer unmittelbar das Land verlassen, die wenigen, die tatsächlich Verfolgung bei Rückkehr plausibel nachweisen können, müssten ihren Antrag im ersten EU - Land stellen, dessen Boden sie betraten.