Bei Hartz 4 werden die Stromkosten nicht übernommen.
Strom muss vom Hartz-4-Empfänger vom Regelsatz bezahlt werden.
Erhalten Hartz-4-Bezieher für Strom eine Rückerstattung, wird diese nicht angerechnet, wenn die Kosten aus dem Regelsatz beglichen werden.
Entstehen bei einem Bezug von Hartz 4 Stromschulden, können Empfänger ein Darlehen beim Jobcenter beantragen, um diese zu begleichen.
https://www.hartz4.de/strom/
Im Gegensatz zu den Ausgaben für Miete und Heizung werden für Hartz-4-Empfänger die Stromkosten nicht pauschal übernommen. Stattdessen müssen Leistungsbezieher die anfallenden Rechnungen aus dem Regelsatz bezahlen.
Wie gestaltet sich jedoch die Sachlage, wenn Hartz-4-Empfänger Energiespar*tipps umgesetzt, Strom gespart haben und eine Rückzahlung erhalten? Bis vor einigen Jahren galt die Regel, dass die ausbezahlte Summe als Einnahme verbucht und angerechnet wurde. Als Folge sanken die Leistungen des ALG II.
Laut eines Urteils des Bundessozialgerichts vom 23. August 2011 (Az.: B 14 AS 185/10 R) hat sich dies jedoch geändert. Erhalten Hartz-4-Empfänger eine Stromrückzahlung, wird der Betrag nicht mehr angerechnet. Allerdings gilt dies nur, wenn der Strom ausschließlich aus dem Regelsatz bezahlt wurde.
https://www.hartz4hilfthartz4.de/strom/
Damit ist der Thread eigentlich obsolet geworden,denn seit 2011 dürfen Rückzahlungen vom Stromanbieter nicht mehr angerechnet werden.