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isser nicht ^^
nicht im eigentlichen Sinne von Verbot!
https://k-networld.de/2016/05/09/generalstreik-verboten-oder-nur-unerwuenscht/
In der Bundesrepublik ist ein Generalstreik nicht vom Streikrecht abgedeckt und somit rechtswidrig, weil er politisch motiviert ist. Er ist zwar nicht verboten, aber durch einen Gerichtsentscheid von 1955 untersagt. Den Gewerkschaften würden massive Schadensersatzforderungen drohen.
Der damalige Präsident des Bundesarbeitsgerichts, Hans Carl Nipperdey, setzte sich damit gegen die Gewerkschaften durch. Er war übrigens vorher bei den Nazis aktiv und beteiligte sich als Jurist an den faschistischen Kriegs- und Okkupationsstrategien. Der erfolgreichste Generalstreik der deutschen Arbeiterbewegung richtete sich 1920 gegen einen rechtsgerichteten Putsch gegen die Weimarer Republik – die Vorläufer der Faschisten scheiterten an der Einheit der Arbeiterbewegung
Hitler wäre wohl auch nur mit einem Generalstreik zu verhindern gewesen. Ist es ein Zufall, dass die Bundesrepublik in Deutschland (BRiD) diese Kampfform der Arbeiter untersagt?
interessant- oder? ^^
p.s
auch "Merkel" und Merkels Flutung mit Massen an Ausländern wäre mit einem Generalstreik zu verhindern gewesen,
nur da liegen die Gewerkschaften ALLE genau auf Regierungskurs!
"No Nation-No Boarders"
Wenn wir uns 1989 an das in der DDR offiziell geltende Demonstrations- und Versammlungsverbot gehalten hätten, würde wohl die Mauer heute noch stehen. Man kann sich im Kampf um sein Recht nicht immer an Gesetze halten, zumal wenn sie gegen das Volk gerichtet sind!