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Dann dürften doch eigentlich keine Strafgebühren eingetrieben werden, wenn man dieser nicht vorhandenen Pflicht nicht nachkommt.
Oooh, sehr gute Frage - breites Diskussionsfeld. Kann ich aus dem Stegreif nicht beantworten, weil - Recht haben und Recht kriegen sind zweierlei Paar Schuhe.
Normale Logik: Eine Pflicht, die es nicht gibt, kann man nicht verletzten und damit auch nicht bestraft werden. Aaaaaber, was sagte Ralf Ludwig: Der Staat tut so, als GÄBE es diese Pflicht.
Sprich, wer das Schlupfloch nicht kennt, zahlt - und wer es kennt, muss ggf. sein Recht erstreiten, zuerst bei Feststellung der angeblichen Verletzung, wenn das schief geht beim Bußgeldbescheid und notfalls vor Gericht.
Was glaubst du, was bei der Masern-Impfung los ist: Bußgeld 2.500,- Euro.
Was kommt bald? Corona-Impfung-Bußgeld? Wie hoch? 10.000? 20.000? 30.000? Wer bietet mehr. Eine super Einnahmequelle - und Erpressung ohne Beweisgrundlage.
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