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Afghanen Tod SCHLÄGER Urteil keine 2 Jahre

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Kaffeepause930

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Meine Güte, hast du es auch eine Nummer kleiner? Seit wann gibt es bei uns 30 Jahre Knast? Die beiden Verbrecher wurden wegen vahrlässiger Tötung verurteilt, da gibt das Strafmaß nicht mehr her. Ich hoffe, dass es der Staatsanwaltschaft nicht gefällt und in Berufung geht, ebenso die Nebenkläger. Weiter hoffe ich, dass das wahre Alter der Verbrecher festgestellt wird. Sollten sie wie sehr viele wesentlich älter sein, als behauptet: Ab in den Knast und zwar daheim in ihrer Heimat. Da sind zwei Jahre schon eine Herausforderung.

Der Skandal ist ein anderer. Es gibt sehr wohl einen Migrantenbonus in der deutschen Rechtsprechung. Denn in einem ähnlich gelagerten Fall wurde 2009 der Münchner Dominik Brunner geschlagen und getreten, nachdem er sich schützend vor eine Gruppe Schüler stellte. Der Mann wurde als "Held von Solln" zum Synonym für Zivilcourage. Auch Brunner war schwer herzkrank, und die Todesursache waren primär nicht Schläge und Tritte, sondern ein Herzinfarkt. Ein medizinisches Gutachten bestätigte, daß Brunner ohne Erkrankung die Schläge wohl überlebt hätte. Doch die beiden Täter wurden trotzdem zu Haftstrafen von 7 bzw. 9 Jahren und 10 Monaten wegen "gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge" verurteilt. - Der Richter prägte damals den Satz, wonach ein Täter keinen Anspruch auf ein gesundes Opfer habe. Eine mögliche Krankheit des Opfers darf den Täter nicht in seiner Schuld entlasten! Warum Migrantenbonus? In Köthen hießen die Täter mit Vornamen Hidayatullah und Ezatullah. In München 2009 hießen sie Markus und Sebastian. Noch Fragen?:winken:
 
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opppa

Schaf im Wolfspelz
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In Köthen hießen die Täter mit Vornamen Hidayatullah und Ezatullah. In München 2009 hießen sie Markus und Sebastian. Noch Fragen?:winken:

Das ist also einzig und allein durch die Standesbeamten verursacht, die bei den Eingeborenen nicht zulassen, daß die Eltern ihren Kindern exotische Vornamen geben!

:happy:
 

Kaffeepause930

Deutscher Bundeskanzler
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[...]

Ich bin da vielleicht etwas altmodisch und empfinde es als Angriff auf mein Leben, wenn jemand mit einem Messer auf mich losgeht!

:toben:

... und in der Rechtsprechung sollte es keinen Unterschied machen, ob die Täter Markus, Sebastian, oder Achmet, Memmet, Schweinemett heißen!:winken:
 

opppa

Schaf im Wolfspelz
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... und in der Rechtsprechung sollte es keinen Unterschied machen, ob die Täter Markus, Sebastian, oder Achmet, Memmet, Schweinemett heißen!:winken:

Ein Unterschied in der strafrechtlichen Betrachtung kann sein, daß solche Handlungen andernorts zur Folklore gezählt werden!

:kopfkratz:
 

schelm65

Deutscher Bundespräsident
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