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Kindergeld für Ausländer oder wo nur noch Instinkte wirken.

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gert friedrich

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Du gehörst also zu den Habenichtsen. Schon meine Oma wusste: "Je mehr er hat, je mehr er will."

Das Wort "eh" im Bayrischen ist eine eher gelangtweilte Kommentierung des "G'schpicktseins"(Reichtums) des "Oandern" (Nachbarn)...:winken:
 

Orwellhatterecht

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"Dass so viel mehr Ausländer Kindergeld bekommen, hängt mitnichten mit einer angeblich betrügerischen Masseneinwanderung in die deutschen Sozialsysteme zusammen, sondern mit der Personenfreizügigkeit innerhalb der EU. Sie bewirkt, dass aus Osteuropa immer mehr Menschen zu uns kommen, um hier zu arbeiten, aber auch aus Frankreich, Italien, Spanien. Gerade Osteuropäer übernehmen in Deutschland besonders schlecht bezahlte Tätigkeiten. Der eigentliche Skandal ist ein anderer. Ein reiches – und immer älter werdendes – Land wie Deutschland zahlt ausgerechnet in Sozialberufen so schlecht, dass ganze Bereiche gänzlich kollabieren würden, gäbe es nicht Menschen aus Osteuropa, die bereit sind, zu diesen Konditionen zu schuften." (So der KÖLNER STADT-ANZEIGER -Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/presseschau-aus-deutschen-zeitungen.2287.de.html?drn:news_id=913029)

Vielleicht einmal nachdenken und nachfühlen bevor man in einen Lautschreihalskrampf verfällt!

Einen entspannten Samstag!


Es gibt wirklich große Skandale in diesem Land, über die man sich maßlos aufregen kann, weil sie schon Jahre andauern, den Regierenden bekannt sind, den Steuerzahler Milliarden kosteten und immer noch kosten aber ausser einem oder mehreren Achselzucken nichts bis wenig hervorrufen! Ohne Anspruch auf Vollständigkeit:


Panama-papers
Luxemburg-leaks
Paradise-Papers
Cum-Ex
Cum-Cum
Flick
Zwick
Amigos


Jetzt muß ich auch an einen Vogelschiß denken, allerdings in etwas anderem Zusammenhang als unser Gauleiter! Allerdings bedient die Kindergeld Affäre hervorragend den derzeitigen Zeitgeist,
ein Wunder, dass die Herren Seehofer und Dobrindt nicht selbst darauf gekommen sind!
 
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Piranha

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Allerdings bedient die Kindergeld Affäre hervorragend den derzeitigen Zeitgeist,
ein Wunder, dass die Herren Seehofer und Dobrindt nicht selbst darauf gekommen sind!

Genau so sieht es aus.
Kleinigkeiten vorschieben und die grossen Schweinereien dahinter verstecken.
Ist sowas wie ein Markenzeichen rechter Politik.
 

Cotti

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...Faktisch bekommt er dann Kindergeld, aber derselbe Betrag wird ihm vom HartzIV gleich wieder abgezogen, ist also aus Sicht des Empfängers identisch zu kein Kindergeld.
Der Grund für die Anrechnung liegt wohl darin begründet, dass in ALG II schon Kosten für Kinder eingerechnet sind.
 

Piranha

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Der Grund für die Anrechnung liegt wohl darin begründet, dass in ALG II schon Kosten für Kinder eingerechnet sind.

Mir ist schon klar, warum das so gerechnet wird, ich finde es trotzdem Blödsinn.
Selbst die AfD will mehr Kinder (wenn auch nur von deutschen Eltern), aber wie sollen potentielle Eltern ermutigt werden Kinder zu wollen, wenn 15 Mio. Geringverdiener im Vergleich zu wem der nur 1€ über HartzIV verdient durch Kinder eine Einbusse von +/- 200€ im Monat pro Kind haben?
Da werden offensichtlich absichtlich Besserverdiener besser gestellt, was ja nun die Definition rechter Politik ist, aber gleichzeitig wollen, dass die Einheimischen mehr Kinder bekommen wird dann schwer zu begründen.
 

Cotti

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Mir ist schon klar, warum das so gerechnet wird, ich finde es trotzdem Blödsinn.
Selbst die AfD will mehr Kinder (wenn auch nur von deutschen Eltern), aber wie sollen potentielle Eltern ermutigt werden Kinder zu wollen, wenn 15 Mio. Geringverdiener im Vergleich zu wem der nur "1€ über HartzIV verdient" durch Kinder eine Einbusse von +/- 200€ im Monat pro Kind haben?
Wer "nur 1€ über HartzIV verdient", erhält gar kein ALG II mehr, bekommt dann zwar Kindergeld - dürfte dann aber ziemlich schlecht gegenüber demjenigen dastehen, der noch ALG II bekommt. DAS ist das große Problem!
 

Piranha

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Wer "nur 1€ über HartzIV verdient", erhält gar kein ALG II mehr, bekommt dann zwar Kindergeld - dürfte dann aber ziemlich schlecht gegenüber demjenigen dastehen, der noch ALG II bekommt. DAS ist das große Problem!

Das musst du mir erklären.
Wer mehr verdient kann nur besser dastehen, denn wenn er schlechter dastehen würde als ein HartzIV-Empfänger, würde er ja HartzIV bekommen, bzw. aufgestockt bekommen.
 

Cotti

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Das musst du mir erklären.
Wer mehr verdient kann nur besser dastehen, denn wenn er schlechter dastehen würde als ein HartzIV-Empfänger, würde er ja HartzIV bekommen, bzw. aufgestockt bekommen.
Wie strikt das gehandhabt wird, weiß ich natürlich auch nicht - aber wenn man nach dem "Buchstaben des Gesetzes geht, ist es so:

Ab wann kann man mit Hartz IV sein Gehalt aufstocken?

Ein Erwerbstätiger hat dann Anspruch auf eine Aufstockung mit Hartz IV, wenn er weniger als 1.200 Euro brutto verdient. Dieser Betrag erhöht sich auf 1.500 Euro, wenn man sich um mindestens ein Kind kümmern muss.
Das bedeutet also, wer (dieses Beispiel) mehr als 1.200/1.500 BRUTTO verdient, erhält kein ALG II mehr. Damit entfällt für ihn:

Wieviel aber am Ende ein Einzelner genau erhält, errechnet sich aus der Höhe des Einkommens und dem Bedarf den er hat.

Kann von dem Einkommen etwas abgesetzt werden?

Von dem Einkommen kann tatsächlich etwas abgesetzt werden, was zu einer Erhöhung der Leistung von Hartz IV führt. Zu den absetzbaren Aufwendungen gehören beispielsweise:

auf das Einkommen entfallende Steuern
Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
Werbungskosten
gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen (Bsp.: Kfz-Haftpflicht)
Zusatz-Freibetrag von 30 Euro pro Monat für angemessene private Versicherungen

Zusätzlich wird ein Freibetrag auf Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit gewährt. So werden die ersten 100 Euro aus einem Erwerbseinkommen nicht angerechnet. Dies ist der sogenannte Grundfreibetrag. Anrechnungsfrei verbleiben zudem 20 % des über 100 Euro bis einschließlich 1000 Euro liegenden Teils des Bruttoeinkommens. Zusätzlich zu den beiden anderen Freibeträgen werden 10 % vom Bruttolohn über 1000 Euro bis zur Verdienstobergrenze von 1.200 Euro bzw. 1.500 Euro nicht angerechnet.
Das gilt aber nur, wenn man BRUTTO überhaupt erst berechtigt ist. Wenn man über der Grenze verdient, hat man aber auch diese Aufwendungen, kann die aber nicht einfach irgendwo absetzen, um ein höheres NETTO zu erhalten. Und das alles nur, weil man "1 Eumel" zu viel BRUTTO "verdient". :kopfkratz:
 

HaddschiUmar

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"Dass so viel mehr Ausländer Kindergeld bekommen, hängt mitnichten mit einer angeblich betrügerischen Masseneinwanderung in die deutschen Sozialsysteme zusammen, sondern mit der Personenfreizügigkeit innerhalb der EU. Sie bewirkt, dass aus Osteuropa immer mehr Menschen zu uns kommen, um hier zu arbeiten, aber auch aus Frankreich, Italien, Spanien. Gerade Osteuropäer übernehmen in Deutschland besonders schlecht bezahlte Tätigkeiten. Der eigentliche Skandal ist ein anderer. Ein reiches – und immer älter werdendes – Land wie Deutschland zahlt ausgerechnet in Sozialberufen so schlecht, dass ganze Bereiche gänzlich kollabieren würden, gäbe es nicht Menschen aus Osteuropa, die bereit sind, zu diesen Konditionen zu schuften." (So der KÖLNER STADT-ANZEIGER -Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/presseschau-aus-deutschen-zeitungen.2287.de.html?drn:news_id=913029)

Vielleicht einmal nachdenken und nachfühlen bevor man in einen Lautschreihalskrampf verfällt!

Einen entspannten Samstag!
Man muss zwei Dinge auseinander halten:
1. Kinder von Leuten, die in Deutschland einer "geregelten" (sozialversicherungspflichtigen) Arbeit nachgehen
(zu einem großen Teil Polen)
2. Kinder von Leuten, die nur nach Deutschland gekommen sind, um das Kindergeld "abzugreifen".
(vorwiegend aus den "Balkan-EU-Staaten)

den "Fällen" von "2." sollte ein Riegel vorgeschoben werden,

Bei "1." sollte man bedenken, dass es für Deutschland sogar eine Entlastung bringt, dass die Kinder von Deutschland "nur" das Kinergeld erhalten, aber in einem aderen EU-Land leben. Wären die Kinder auch hier, würden für sie eine Menge weiterer "Leistungen des Staates" und Subventionen fällig: Kindergarten, Schule, OPNV, ...

Deshalb sollte man "1." und "2." auseinander halten und "nicht in einen Topf werfen" !
 

Piranha

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Man muss zwei Dinge auseinander halten:
1. Kinder von Leuten, die in Deutschland einer "geregelten" (sozialversicherungspflichtigen) Arbeit nachgehen
(zu einem großen Teil Polen)
2. Kinder von Leuten, die nur nach Deutschland gekommen sind, um das Kindergeld "abzugreifen".
(vorwiegend aus den "Balkan-EU-Staaten)

den "Fällen" von "2." sollte ein Riegel vorgeschoben werden, .....

Nein muss man nicht, denn der ist schon vorgeschoben.
Wer nicht arbeitet bekommt HartzIV und Kindergeld wird auf HartzIV angerechnet, sprich er bekommt es nicht.
Der Fall "2." existiert nicht.

Es gibt nur Leute, die in Deutschland einer "geregelten" (sozialversicherungspflichtigen) Arbeit nachgehen und dann 4 statt 2 Kindern angeben, weil die Kinder vom Nachbarn mit falschen Papieren dazugemogelt werden, oder so ähnlich.
 
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MiaPetra

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Man muss zwei Dinge auseinander halten:
1. Kinder von Leuten, die in Deutschland einer "geregelten" (sozialversicherungspflichtigen) Arbeit nachgehen
(zu einem großen Teil Polen)
2. Kinder von Leuten, die nur nach Deutschland gekommen sind, um das Kindergeld "abzugreifen".
(vorwiegend aus den "Balkan-EU-Staaten)

den "Fällen" von "2." sollte ein Riegel vorgeschoben werden,

Bei "1." sollte man bedenken, dass es für Deutschland sogar eine Entlastung bringt, dass die Kinder von Deutschland "nur" das Kinergeld erhalten, aber in einem aderen EU-Land leben. Wären die Kinder auch hier, würden für sie eine Menge weiterer "Leistungen des Staates" und Subventionen fällig: Kindergarten, Schule, OPNV, ...

Deshalb sollte man "1." und "2." auseinander halten und "nicht in einen Topf werfen" !
Nein muss man nicht, denn der ist schon vorgeschoben.
Wer nicht arbeitet bekommt HartzIV und Kindergeld wird auf HartzIV angerechnet, sprich er bekommt es nicht.
Der Fall "2." existiert nicht.

Es gibt nur Leute, die in Deutschland einer "geregelten" (sozialversicherungspflichtigen) Arbeit nachgehen und dann 4 statt 2 Kindern angeben, weil die Kinder vom Nachbarn mit falschen Papieren dazugemogelt werden, oder so ähnlich.
Ach je, du scheinst auch davon wieder einmal sehr viel Ahnung nur vortäuschen zu wollen!

Nur sind die Rechtsanwälte Pankalla nicht auf deinem Wissensstand:
http://www.rechtsanwalt-pankalla.de/news-urteile/eu-auslander-hartz-4-erst-nach-5-jahren/
>>
EU-Ausländer – Anspruch auf Hartz 4 erst nach 5 Jahren

Die gesetzliche Änderung des § 7 SBG II

Seit Anfang 2017 gibt es eine Änderung im SBG II. Demnach werden EU-Ausländer von Sozialleistungen ausgeschlossen. Die Bundesregierung wollte verhindert, dass ein sog. “Arbeitslosen-Tourismus” entsteht. “Wer hier lebt, arbeitet und Beiträge zahlt, der hat auch einen berechtigten Anspruch auf Leistungen aus den Sozialsystemen”, betont Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. “Wer jedoch noch nie hier gearbeitet hat und für seinen Lebensunterhalt auf staatliche finanzielle Unterstützung aus der Grundsicherung angewiesen ist, für den gilt der Grundsatz: Existenzsichernde Leistungen sind im jeweiligen Heimatland zu beantragen.”

§ 7 SBG II alte Fasssung
Satz 2 Nr. 1 gilt nicht für Ausländerinnen und Ausländer, die sich mit einem Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Aufenthaltsrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.

§ 7 SBG II neue Fasssung
Satz 2 Nummer 1 gilt nicht für Ausländerinnen und Ausländer, die sich mit einem Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Abweichend von Satz 2 Nummer 2 erhalten Ausländerinnen und Ausländer und ihre Familienangehörigen Leistungen nach diesem Buch, wenn sie seit mindestens fünf Jahren ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet haben; dies gilt nicht, wenn der Verlust des Rechts nach § 2 Absatz 1 des Freizügigkeitsgesetzes/EU festgestellt wurde. Die Frist nach Satz 4 beginnt mit der Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde. Zeiten des nicht rechtmäßigen Aufenthalts, in denen eine Ausreisepflicht besteht, werden auf Zeiten des gewöhnlichen Aufenthalts nicht angerechnet. Aufenthaltsrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.

Nothilfe für vier Wochen und Darlehn für Rückreise
Nach dem beschlossenen Gesetz, können EU-Ausländer Überbrückungsleistungen erhalten. Die Leistungen sind jedoch auf einen Monat begrenzt.

Die Neuregelungen sehen ein Überbrückungsgeld vor, das EU-Bürger ohne Anspruch auf Sozialleistungen einmalig beantragen können. Die Hilfe soll für höchstens vier Wochen den unmittelbaren Bedarf für Essen, Unterkunft, Körperpflege und medizinische Versorgung abdecken. Danach sollen die Betroffenen ein Darlehen erhalten können, das ihnen die Reise zurück in ihr Heimatland finanziert.

Für EU-Ausländer, die noch nie in Deutschland gearbeitet haben und Sozialleistungen benötigen, gilt daher: Leistungen sind im eigenen EU-Heimatland zu beantragen.

<<
und auf
https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-auslaender.html
>>
Auch in Deutschland lebende Ausländer haben einen Anspruch auf das deutsche Kindergeld, sofern sie über die entsprechende Niederlassungserlaubnis oder anderweitige Aufenthaltstitel verfügen, die zum Kindergeldbezug berechtigen. Staatsangehörige der EU-Staaten sowie [...] steht Kindergeld auch ohne Niederlassungserlaubnis oder anderer Aufenthaltstitel zu, da diese aufgrund der Freizügigkeit von EU-Bürgern den deutschen Bürgern gleichgestellt sind.

Wer in Deutschland seinen
* a. Wohnsitz oder
* b. gewöhnlichen Aufenthalt

hat, erhält für seine leiblichen Kinder Kindergeld (§ 62 I EStG). Auch in Deutschland wohnende Ausländer erhalten Kindergeld, wenn sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder einen bestimmten Aufenthaltstitel besitzen.

... <<
 

zebra

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"Dass so viel mehr Ausländer Kindergeld bekommen, hängt mitnichten mit einer angeblich betrügerischen Masseneinwanderung in die deutschen Sozialsysteme zusammen, sondern mit der Personenfreizügigkeit innerhalb der EU. Sie bewirkt, dass aus Osteuropa immer mehr Menschen zu uns kommen, um hier zu arbeiten, aber auch aus Frankreich, Italien, Spanien. Gerade Osteuropäer übernehmen in Deutschland besonders schlecht bezahlte Tätigkeiten. Der eigentliche Skandal ist ein anderer. Ein reiches – und immer älter werdendes – Land wie Deutschland zahlt ausgerechnet in Sozialberufen so schlecht, dass ganze Bereiche gänzlich kollabieren würden, gäbe es nicht Menschen aus Osteuropa, die bereit sind, zu diesen Konditionen zu schuften." (So der KÖLNER STADT-ANZEIGER -Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/presseschau-aus-deutschen-zeitungen.2287.de.html?drn:news_id=913029)

Vielleicht einmal nachdenken und nachfühlen bevor man in einen Lautschreihalskrampf verfällt!

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Merkel / Roth / Nahles usw. will betrügerische Masseneinwanderung, und alles was Deutschland schadet ... das haben die doch längst zugegeben, also zu was noch so eine Diskussion um falsche Gesetze > die Politiker müssen ausgetauscht werden ... AFD wählen, und alles wird gut !
Wer macht den Betrug möglich ? .... genau, nicht der Bürger ...
 

Orwellhatterecht

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Merkel / Roth / Nahles usw. will betrügerische Masseneinwanderung, und alles was Deutschland schadet ... das haben die doch längst zugegeben, also zu was noch so eine Diskussion um falsche Gesetze > die Politiker müssen ausgetauscht werden ... AFD wählen, und alles wird gut !
Wer macht den Betrug möglich ? .... genau, nicht der Bürger ...



… glaub lieber an den lieben Gott, das ist nicht so einfach zu widerlegen !
 

Lono

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Nassauer gibt es überall ...
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Noch ein Nassauer:


Henri mit seiner Gemahlin Maria Teresa (aus Kuba stammend)​
 

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