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Nein, das ist eine freie Erfindung.
Die Pensionsansprüche der ehemaligen Bahn- und Postbeamten sind nicht auf den Rententräger übergegangen.
Auch das ist eine freie Erfindung, solltest Du unterstellen, dass dies ohne erhebliche Pensionsabschläge gehen sollte.
Schade, dass ich Dir Deine Hassträume zerstören muss.
Auch den Pensionär geht mit Abschlag in Pension, sollte diese vor 67 (ist dieselbe Staffelung wie bei Rentnern) beginnen.
Auch die 45 Jahre gelten für die Beamten; allerdings erreicht die 45 Jahre so gut wie keiner, da Akademiker später mit dem Verdienen anfangen.
Nur schnell eine Frage: Wie unterscheidet ihr Pension und Rente?