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Ein Stück aus dem Tollhaus: Stromkosten-Rückerstattung gilt als Einkommen!

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Voller Hanseat

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Bremen, der größte Industriestandort Deutschlands.
Lach!
Nic hat der größte eines der Größten . Die in Bremen beschäftigten AN zahlen ihre
Steuern im Wohnort . Trotzdem herrlich zu lesen wie ahnungslos du bist .
Wenn du denn meinst die Menschen in HB verhungern sind arm dann lasse ich dir den Glauben .
Bekloppte kann man nicht heilen .Nun bekommen wir eine Rot -Dunkelrot Grüne Regierung .
Der Schuss kann allerdings für den Wirtschaftsstandort nach hinten los gehen .
Deshalb wird es den Menschen hier nicht schlechter gehen .Übrigens HB ist die
Stadt mit einer der höchsten Millionärsdichte. Daran wird die AFD auch nichts ändern .
Zum Glück hat diese Partei hier keine Chancen . Wer Menschen
Millionärs





Das ist normal.



Die 100.000 Pendler zahlen ihre Einkommensteuern über ihren bremischen Arbeitgeber selbstverständlich in Bremen.
Und bekommen die Erstattung aus Niedersachsen, wenn sie eine Steuererklärung machen.


.

Ich bin oft dort.
Meist in Bremerhaven.
Da sehe ich, wie das so nach und nach im öffentlichen Raum verkommt.



Klar; ichs ehe es doch.



Doch, die SPD.

Richtig . Auch diese Partei hat es nicht fertig gebracht den hohen Wohlstand in dieser Stadt
zu stoppen. Eine intakte Wirtschaft sorgt für Wohlstand .
Deine Behauptung aus dem Umland in HB beschäftigte AN bezahlen in HB Einkommen Steuern
zeigt wie ahnungslos du bist .Über den Unsinn den du da verbreitest kann man nur den Kopf schütteln
 

Uwe O.

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Deine Behauptung aus dem Umland in HB beschäftigte AN bezahlen in HB Einkommen Steuern
zeigt wie ahnungslos du bist .Über den Unsinn den du da verbreitest kann man nur den Kopf schütteln

Die Ahnungslosigkeit liegt komplett auf deiner Seite.
Solltest Du Arbeitnehmer sein, dann schau doch mal auf den jährlichen Lohnzettel, was dort als Finanzamt angegeben ist, an das die Lohnsteuer überwiesen wurde.
 

Voller Hanseat

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Die Ahnungslosigkeit liegt komplett auf deiner Seite.
Solltest Du Arbeitnehmer sein, dann schau doch mal auf den jährlichen Lohnzettel, was dort als Finanzamt angegeben ist, an das die Lohnsteuer überwiesen wurde.
Meine AG hatten ihren Sitz fast alle in anderen BL . Meine Steuern wurden ans Finanzamt meines Wohnortes gezahlt . Steuern zahlt man am Wohnsitz nicht am Sitz des AG .
Mach es nicht noch peinlicher für dich . Übrigens bis Ende der 60er
Jahre war das anders . Bis dahin gehörte unser BL noch zu den Geberländern .
 

Uwe O.

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Voller Hanseat

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Noch einmal extra für Dich:
Die Lohnsteuern zahlt der Arbeitgeber an sein Betriebsfinanzamt und nicht an Dein Wohnsitzfinanzamt.

https://www.steuertipps.de/gesetze/estg/41a-anmeldung-und-abfuehrung-der-lohnsteuer
Nochmals für dich .Steuern zahlt man in dem BL in dem AN leben .Nicht am Sitz der AG.
Wäre ja schön wenn mehr als 100000 in NS Lebende aber in HB arbeitende ihre Steuern in HB
bezahlen würde. Deine Links solltest du vorher durchlesen . Nur noch peinlich was du hier ablieferst .
 
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Uwe O.

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Nochmals für dich .Steuern zahlt man in dem BL in dem AN leben .Nicht am Sitz der AG.
Wäre ja schön wenn mehr als 100000 in NS Lebende aber in HB arbeitende ihre Steuern in HB
bezahlen würde. Deine Links solltest du vorher durchlesen . Nur noch peinlich was du hier ablieferst .

Du hast keine Ahnung und lesen kannst Du offensichtlich auch nicht.

Was verstehst Du an diesem Gesetzestext nicht:

Der Arbeitgeber hat spätestens am zehnten Tag nach Ablauf eines jeden Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums

1.

dem Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Betriebsstätte (§ 41 Absatz 2) befindet (Betriebsstättenfinanzamt), eine Steuererklärung einzureichen, in der er die Summen der im Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum einzubehaltenden und zu übernehmenden Lohnsteuer angibt (Lohnsteuer-Anmeldung),


2.

die im Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum insgesamt einbehaltene und übernommene Lohnsteuer an das Betriebsstättenfinanzamt abzuführen.
 

Voller Hanseat

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Du hast keine Ahnung und lesen kannst Du offensichtlich auch nicht.

Was verstehst Du an diesem Gesetzestext nicht:

Ich denke eher du verstehst nichts . Zuständig nach § 19 ist das Finanzamt in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen
Wohnsitz hat . Würden die im Speckgürtel Lebenden und in den Stadtstaaten Arbeitenden
ihre Steuern am Sitz der AG zahlen wären alle Kommunen lange Pleite . Das Gegenteil ist aber der Fall .Diesen Kommunen, rings um unser BL, geht es besonders gut weil dort vor allem
gut und sehr gut Verdienende leben .
Nochmals für dich ,auch wenn du zu blöde bist es zu begreifen, Einkommensteuer (Lohnsteuer) werden am Wohnsitz des AN, nicht am Sitz der AG gezahlt . .Blamiere dich weiter .
Übrigens meine AG hatten ihren Sitz in NRW oder NS . Meine Steuern wurde an das Finanzamt
meines Wohnortes abgeführt ,dort habe ich dann auch den Einkommenssteuer Jahresausgleich
eingereicht .Zuviel gezahlte Steuern wurde mir auch von meinen zuständigen Finanzamt erstattet . Wäre auch grotesk gewesen, hätte ich meine Steuern am Sitz des AG bezahlt
und für die Erstattung müsste das Finanzamt am Wohnsitz aufkommen .
Trotzdem darfst du bei deinen peinlichen Behauptungen bleiben .
Deine AfD Sympathisanten äußern sich lieber nicht zu deinem Bockmist. Dann müssten sie ja zugeben welche Geistesblitze
mit diese Partei sympathisieren .
 
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Maier zwo

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Nochmals für dich .Steuern zahlt man in dem BL in dem AN leben .Nicht am Sitz der AG.
Wäre ja schön wenn mehr als 100000 in NS Lebende aber in HB arbeitende ihre Steuern in HB
bezahlen würde. Deine Links solltest du vorher durchlesen . Nur noch peinlich was du hier ablieferst .

Nimm es ihm nicht übel, uns´ [MENTION=1752]Uwe[/MENTION] wird immer älter und verbitterter. Da ist er froh, mit einem Hinweis auf Bremerhaven um die Ecke kommen zu können.
 
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Ich denke eher du verstehst nichts . Zuständig nach § 19 ist das Finanzamt in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen
Wohnsitz hat . Würden die im Speckgürtel Lebenden und in den Stadtstaaten Arbeitenden
ihre Steuern am Sitz der AG zahlen wären alle Kommunen lange Pleite . Das Gegenteil ist aber der Fall .Diesen Kommunen, rings um unser BL, geht es besonders gut weil dort vor allem
gut und sehr gut Verdienende leben .
Nochmals für dich ,auch wenn du zu blöde bist es zu begreifen, Einkommensteuer (Lohnsteuer) werden am Wohnsitz des AN, nicht am Sitz der AG gezahlt . .Blamiere dich weiter .
Übrigens meine AG hatten ihren Sitz in NRW oder NS . Meine Steuern wurde an das Finanzamt
meines Wohnortes abgeführt ,dort habe ich dann auch den Einkommenssteuer Jahresausgleich
eingereicht .Zuviel gezahlte Steuern wurde mir auch von meinen zuständigen Finanzamt erstattet . Wäre auch grotesk gewesen, hätte ich meine Steuern am Sitz des AG bezahlt
und für die Erstattung müsste das Finanzamt am Wohnsitz aufkommen .
Trotzdem darfst du bei deinen peinlichen Behauptungen bleiben .
Deine AfD Sympathisanten äußern sich lieber nicht zu deinem Bockmist. Dann müssten sie ja zugeben welche Geistesblitze
mit diese Partei sympathisieren .

Du bezahlst schon mal gar keine Steuer an irgendein Finanzamt sondern DEIN AG behält deine Lohn- Einkommensteuer ein und überweist den Betrag an das zuständige Finanzamt, dass für die Betriebsstätte zuständig ist.
DU gibst deine Lohn-Einkommensteuererklärung bei dem Finanzamt ab, dass für deinen Wohnort zuständig ist und bekommst auch von denen deine Steuerrückerstattung überwiesen.
 

Voller Hanseat

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Du bezahlst schon mal gar keine Steuer an irgendein Finanzamt sondern DEIN AG behält deine Lohn- Einkommensteuer ein und überweist den Betrag an das zuständige Finanzamt, dass für die Betriebsstätte zuständig ist.
DU gibst deine Lohn-Einkommensteuererklärung bei dem Finanzamt ab, dass für deinen Wohnort zuständig ist und bekommst auch von denen deine Steuerrückerstattung überwiesen.

Noch eine verblödete Aussage mehr . Es geht nicht um den Weg den abgeführte Steuern
nehmen, sondern wo diese Steuern landen. Fakt ist die landen am Wohnsitz des AN.
Das bedeutet, auch wenn du zu blöde bist das zu begreifen, bei dem zuständigen Finanzamt der Stadt oder Kommune in der der AN seinen Wohnsitz hat . bedeutet weiter die Steuern von über 100000 Pendler die ihren Arbeitsplatz in HB haben landen bei den Finanzämtern die für deren Wohnort zuständig sind . Auch du darfst das bestreiten ,nach dem Slogan
Dumme vereint euch . .
 

Uwe O.

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Ich denke eher du verstehst nichts .

Da irrst Du Dich gewaltig.


Zuständig nach § 19 ist das Finanzamt in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat .
§ 19 welches Gesetz?

Ich verrate es Dir:
AO.

Da wird festgelegt, bei welchem Finanzamt Du Deine Steuererklärung einreichen musst; nicht, wohin der Arbeitgeber Deine Lohnsteuer überweisen muss.
Den $ 41a EStG hatte ich Dir bereits als Quelle genannt.



Würden die im Speckgürtel Lebenden und in den Stadtstaaten Arbeitenden ihre Steuern am Sitz der AG zahlen wären alle Kommunen lange Pleite .

Noch mehr Unwissenheit in einem einzigen Satz.
Die Lohnsteuern werden an das Finanzamt, also an das Bundesland des Sitzes des Arveitgebers, abgeführt und nicht an die Kommunen.
Die bekommen vom Land Zuweisungen aus der Einkommensteuer je Bürger.
Und zwar 15% der Einkommensteuer und 12% der Zinsabschlagsteuer.



Nochmals für dich ,auch wenn du zu blöde bist es zu begreifen, Einkommensteuer (Lohnsteuer) werden am Wohnsitz des AN, nicht am Sitz der AG gezahlt .

Die Bezeichnung blöde für mich entstammt Deiner kompletten unwissenheit; noch nicht einmal Halbwissen kannst Du zu diesem Thema vorweisen.


.Blamiere dich weiter .

Mache ich nicht.
Machst Du.



Übrigens meine AG hatten ihren Sitz in NRW oder NS . Meine Steuern wurde an das Finanzamt meines Wohnortes abgeführt

Das wäre gesetzeswidrig gewesen und ist daher von Dir frei erfunden.



,dort habe ich dann auch den Einkommenssteuer Jahresausgleich eingereicht
.

Klar, wo sosnst. Quelle siehe oben.

Zuviel gezahlte Steuern wurde mir auch von meinen zuständigen Finanzamt erstattet .

Richtig.


Wäre auch grotesk gewesen, hätte ich meine Steuern am Sitz des AG bezahlt und für die Erstattung müsste das Finanzamt am Wohnsitz aufkommen .


Das, was Du grotesk nennst, nennt der Fachmann Länderfinazausgleich.

Dein Denkfehler ist, dass Du überhaupt keinen einzigen Cent selbst (!) an das Finanzamt an das Finanzamt zahlst.


Trotzdem darfst du bei deinen peinlichen Behauptungen bleiben .

Ich erzähle Dir die Gesetzeslage, die Du in Borniertheit ignorierst.

Deine AfD Sympathisanten äußern sich lieber nicht zu deinem Bockmist. Dann müssten sie ja zugeben welche Geistesblitze mit diese Partei sympathisieren .

Wann das so stimmt, musst Du in der AfD-Hierachie schon sehr hoch aufgestiegen sein.
 

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Da irrst Du Dich gewaltig.



§ 19 welches Gesetz?

Ich verrate es Dir:
AO.

Da wird festgelegt, bei welchem Finanzamt Du Deine Steuererklärung einreichen musst; nicht, wohin der Arbeitgeber Deine Lohnsteuer überweisen muss.
Den $ 41a EStG hatte ich Dir bereits als Quelle genannt.





Noch mehr Unwissenheit in einem einzigen Satz.
Die Lohnsteuern werden an das Finanzamt, also an das Bundesland des Sitzes des Arveitgebers, abgeführt und nicht an die Kommunen.
Die bekommen vom Land Zuweisungen aus der Einkommensteuer je Bürger.
Und zwar 15% der Einkommensteuer und 12% der Zinsabschlagsteuer.





Die Bezeichnung blöde für mich entstammt Deiner kompletten unwissenheit; noch nicht einmal Halbwissen kannst Du zu diesem Thema vorweisen.




Mache ich nicht.
Machst Du.





Das wäre gesetzeswidrig gewesen und ist daher von Dir frei erfunden.



.

Klar, wo sosnst. Quelle siehe oben.



Richtig.





Das, was Du grotesk nennst, nennt der Fachmann Länderfinazausgleich.

Dein Denkfehler ist, dass Du überhaupt keinen einzigen Cent selbst (!) an das Finanzamt an das Finanzamt zahlst.




Ich erzähle Dir die Gesetzeslage, die Du in Borniertheit ignorierst.



Wann das so stimmt, musst Du in der AfD-Hierachie schon sehr hoch aufgestiegen sein.

Was willst du denn nun mit deinen Gequatsche aussagen ?
Es geht um Steuereinnahmen . Lohsteuer werden am Wohnort fällig nicht am Sitz des AG.
Wieso mein Denkfehler ? Natürlich zahle ich keine Steuern direkt sondern die zahlt
der AG an das zuständige Finanzamt . Du darfst natürlich deine Dämlichkeiten weiterverbreiten .
Die Steuern der AN landen am zuständigen Finanzamt in dem der AN seinen Wohnsitz hat .
Nun lass es gut sein du bist halt doof und dagegen helfen keine Pillen .
Schon im ersten Satz in deinem Link kannst du nachlesen .
An das zuständige Finanzamt
im Wohnort des AN.
Nun spinn weiter
 
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Was willst du denn nun mit deinen Gequatsche aussagen ?
Es geht um Steuereinnahmen . Lohsteuer werden am Wohnort fällig nicht am Sitz des AG.
Wieso mein Denkfehler ? Natürlich zahle ich keine Steuern direkt sondern die zahlt
der AG an das zuständige Finanzamt . .
Du bist doch Rentner, schreibst du jedenfalls immer , und schon sooo alt. Und dann willst du noch so viel arbeiten, dass du Steuern entrichten musst. Na ja, wers glaubt...
Hast du nicht auch noch ne Eigentumswohnung auf den Kanaren?
 

Voller Hanseat

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Du bist doch Rentner, schreibst du jedenfalls immer , und schon sooo alt. Und dann willst du noch so viel arbeiten, dass du Steuern entrichten musst. Na ja, wers glaubt...
Hast du nicht auch noch ne Eigentumswohnung auf den Kanaren?

Ich bin Rentner richtig .Ich arbeite trotzdem noch ,richtig .Steuern zahlt man auf das Gesamt Einkommen. Als WET muss man eh eine Steuererklärung abgeben .Das erledigt
mein Steuerberater mit dem Erfolg, dass ein Teil der von mir gezahlten Steuern
zurückerstattet werden .Ich arbeite ca 7-8 Tage im Monat , zuviel um unter die 450,-€ Regel zu fallen. Für 2018 wurde mir die Steuerrückzahlung bereits überwiesen .
Genau der Betrag, den der Steuerberater vorausberechnet hat .
Nur das hat nichts damit zu tun ,dass Pendler aus den benachbarten Kommunen
ihre Steuern am Wohnsitz bezahlen und nicht am Sitz des AG .
 
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hoksila

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Ich bin Rentner richtig .Ich arbeite trotzdem noch richtig .Steuern zahlt man auf das Gesamt Einkommen als WET muss man eh eine Steuererklärung abgeben .Das erledigt
mein Steuerberater mit dem Erfolg dass ein Teil der von mir gezahlten Steuern
zurückerstattet werden .Ich arbeite ca 7-8 Tage in der Woche Zuviel um unter die 450,-€ Regel zu fallen. Für 2018 wurde mir die Steuerrückzahlung bereits überwiesen .
Geanu der Betrag den der Steuerberater vorausgerechnet hat .
Nur das hat nichts damit zu tun ,dass Pendler aus den benachbarten Kommunen
ihre Steuern am Wohnsitz bezahlen und nicht am Sitz des AG .

Wieviele Tage hat denn bei Dir eine Woche?

Gruß, hoksila
 

Uwe O.

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Was willst du denn nun mit deinen Gequatsche aussagen ?


Falls Dub es noch nicht gemerkt hast:

Ich möchte Dir die Rechtslage nahebringen, damit Du aus Deiner Fantasiewelt erwachst.



Es geht um Steuereinnahmen . Lohsteuer werden am Wohnort fällig nicht am Sitz des AG.

Das ist und bleibt falsch.

Wie Du hier nachlesen kannst:

(1) 1Der Arbeitgeber hat spätestens am zehnten Tag nach Ablauf eines jeden Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums

1.
dem Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Betriebsstätte (§ 41 Absatz 2) befindet (Betriebsstättenfinanzamt), eine Steuererklärung einzureichen, in der er die Summen der im Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum einzubehaltenden und zu übernehmenden Lohnsteuer angibt (Lohnsteuer-Anmeldung),
2.
die im Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum insgesamt einbehaltene und übernommene Lohnsteuer an das Betriebsstättenfinanzamt abzuführen.



Du darfst natürlich deine Dämlichkeiten weiterverbreiten .
Die Steuern der AN landen am zuständigen Finanzamt in dem der AN seinen Wohnsitz hat .
Nun lass es gut sein du bist halt doof und dagegen helfen keine Pillen .

Nimm selbst welche. Vielleicht hilft es bei Dir als ausgewiesenen Wissensrestistenten.




Schon im ersten Satz in deinem Link kannst du nachlesen .
An das zuständige Finanzamt im Wohnort des AN.

Gilt für die Abgabe Deiner persönlichen Steuererklärung.

Kannst Du das nicht auseinanderhalten?
Wohnsitzfinanzamt (Steuererklärung abgeben) und Betriebsstättenfinanzamt (AG zahlt dorthin die einbehaltene Lohnsteuer aller (!) seiner Arbeitnehmer. Auch die, derjenigen, die im Ausland wohnen.
 
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