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EuGH-Urteil zu Streit um Rundfunkbeitrag

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 1 «  

Funkelstern

Ethnopluralist
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Im Rechtsstreit um Barzahlung der Rundfunkgebühr hat sich der EuGH erwartungsgemäß auf die Seite der ÖR geschlagen:
Zwei Bargeld-Liebhabern aus Hessen droht nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine Niederlage im Streit mit dem Hessischen Rundfunk über die Zahlung des Rundfunkbeitrags.

Ein Land mit dem Euro als Währung könne seine Verwaltung zwar zur Annahme von Bargeld verpflichten, urteilten die höchsten EU-Richter in Luxemburg. Diese Möglichkeit könne aus Gründen des öffentlichen Interesses jedoch auch beschränkt werden (Rechtssachen C-422/19 und C-432/19). Der Hessische Rundfunk begrüßte das Urteil.

Hintergrund ist der Fall zweier Deutscher, die den Rundfunkbeitrag an den Hessischen Rundfunk in bar zahlen möchten. Die Anstalt lehnte ab und versandte stattdessen Zahlungsbescheide. Dagegen klagten die Betroffenen bis zum Bundesverwaltungsgericht, das schließlich den EuGH anrief.

Die Richter in Luxemburg stellten nun eines fest: Im Allgemeinen könne der Euro mit seinem Status als „gesetzliches Zahlungsmittel” in den Euro-Staaten nicht zur Begleichung einer Schuld in dieser Währung abgelehnt werden. Gleichzeitig müsse jedoch auch keine absolute Verpflichtung zur Annahme von Euro-Banknoten geben, um diesen Status zu verankern und zu wahren. Auch müssten etwaige Ausnahmen von der Verpflichtung, Bargeld anzunehmen, nicht einheitlich festgelegt werden, sofern die Zahlung mit Bargeld in der Regel möglich sei.

Demnach sind es die Euro-Staaten selbst, die festlegen, wie Zahlungsverpflichtungen erfüllt werden können. Sie können öffentliche Verwaltungen also auch dazu verpflichten, Bargeld anzunehmen. Eben diese Verpflichtung kann nach Ansicht der EuGH-Richter jedoch mit Blick auf das öffentliche Interesse eingeschränkt werden - vorausgesetzt, dies geschieht auf verhältnismäßige Art und Weise.

So sei es etwa im öffentlichen Interesse, dass die Begleichung von Schulden gegenüber öffentlichen Stellen nicht zu unangemessenen Kosten führe, die sie daran hindern würden, ihre Leistungen günstiger anzubieten. Insbesondere, wenn die Zahl der Beitragspflichtigen sehr hoch sei, könne die Beschränkung der Barzahlung gerechtfertigt sein, stellten die Richter klar.

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Jakob

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Erwartungsgemäß? Erklären, bitte.
 

Tooraj

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Es soll auch schon den Fall gegeben haben, dass jemand mit einer Schubkarre voller 1-Cent Münzen beim Finanzamt vorgefahren ist. ;)

Das noch ausstehende Urteil des Verwaltungsgerichts könnte (und sollte) zur Folge haben, dass öffentliche Einrichtungen, die kein Bargeld akzeptieren, die Kosten der Bargeldeinzahlung bei einer Bank zur Überweisung auf deren Konto selbst zu tragen haben. ( Die Bank erhebt dafür von Personen, die bei ihr kein eigenes Konto unterhalten, in der Regel eine Servicegebühr von ca. 5 € )
 

Piranha

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Das noch ausstehende Urteil des Verwaltungsgerichts könnte (und sollte) zur Folge haben, dass öffentliche Einrichtungen, die kein Bargeld akzeptieren, die Kosten der Bargeldeinzahlung bei einer Bank zur Überweisung auf deren Konto selbst zu tragen haben. ( Die Bank erhebt dafür von Personen, die bei ihr kein eigenes Konto unterhalten, in der Regel eine Servicegebühr von ca. 5 € )

Die Frage ist nur was das bringen soll.
Entweder wird dann die Gebühr um 5€ teurer, oder der Service um 5€ mal Anzahl der Barzahler schlechter, wobei in jedem Fall die überweisende Bank der lachende Dritte ist.
 

Tooraj

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Die Frage ist nur was das bringen soll.
Entweder wird dann die Gebühr um 5€ teurer, oder der Service um 5€ mal Anzahl der Barzahler schlechter, wobei in jedem Fall die überweisende Bank der lachende Dritte ist.

Juristen müssen die Dinge pragmatisch sehen und fragen nicht "was das bringen soll".
Man könnte ja im Gegenzug auch fragen , was es bringen soll, etwa von chinesischen Gast-Studenten oder rumänischen Saison-Arbeitern (die oftmals gar kein dt. Konto haben ) GEZ-Gebühren zu verlangen.
 

Träumer

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Die Frage ist nur was das bringen soll.
Entweder wird dann die Gebühr um 5€ teurer, oder der Service um 5€ mal Anzahl der Barzahler schlechter, wobei in jedem Fall die überweisende Bank der lachende Dritte ist.

Der Service schlechter?
Wenn es bedeuten würde, das der Meinungsterror weniger wird, dann wäre dies schon ein Erfolg!
 

Smoker

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Klar doch, und wer Krähe ist, betimmst du.

Abhängigkeiten... der EUHG hängt ab von der EU. DIese hängt überwiegend von der EU Kommission ab. Diese hängt von den Regierungen der Mitgliedsstaaten ab, diese hängen (noch einigermaßen) von der Wählergunst ab. Die Wählergunst hängt von den Medien ab. Ergo arbeiten die Politik für die Medien und die Medien wiederum für die Politik. Der EUHG ist davon nur ein kleiner Teil. Oder glaubst du wirklich diesen Schwachsinn von Gewaltenteilung der real schon lange und in DE sowieso per Verfassung gar nicht gegeben ist?
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Im Rechtsstreit um Barzahlung der Rundfunkgebühr hat sich der EuGH erwartungsgemäß auf die Seite der ÖR geschlagen:


Artikel

Ein erwartbares Urteil und auch nicht unsinnig.
Für eine absurd kleine Zahl an Personen die aus welchen Gründen auch immer einen vergleichsweise kleinen Betrag bar zahlen wollen, ein System vorzuhalten, welches dieses ermöglicht, ist kostenprohibitiv.
 

sportsgeist

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Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
... ist doch gut
jetzt können sich auch all Diejenigen auf dieses Urteil berufen, denen die Handhabung mit Bargeld schon immer mehr Aufwand gekostet hat, als es ihnen je eingebracht hätte

man muss halt lediglich beachten, dass man eine verhältnismäßige und adequate Ersatz-Bezahlmöglichkeit anbieten muss, was ja im Digitalzeitalter selbst in der Digitalwüste Deutschland eigentlich kein prinzipielles Problem mehr ist
 

sportsgeist

Deutscher Bundespräsident
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Oder glaubst du wirklich diesen Schwachsinn von Gewaltenteilung der real schon lange und in DE sowieso per Verfassung gar nicht gegeben ist?
na, prinzipiell ist die Idee von der Gewaltenteilung schon gewahrt
ob es hingegen jedem Praxistest standhält, sei mal dahingestellt

aber was am Prinzip der Gewaltenteilung könnte man denn besser machen ??!

alle Vorschläge und Maßnahmen aus der politisch rechten Ecke, waren in der historischen Erfahrung gesehen, eher immer nachteilig, als vorteilig
letztes schlechte Beispiel dahingehend, dass Gewaltenteilung der politisch rechten Art eher nicht funktioniert: der blonde Lord, den sie jetzt aus DC gekegelt haben
 

Smoker

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na, prinzipiell ist die Idee von der Gewaltenteilung schon gewahrt
ob es hingegen jedem Praxistest standhält, sei mal dahingestellt

aber was am Prinzip der Gewaltenteilung könnte man denn besser machen ??!

alle Vorschläge und Maßnahmen aus der politisch rechten Ecke, waren in der historischen Erfahrung gesehen, eher immer nachteilig, als vorteilig
letztes schlechte Beispiel dahingehend, dass Gewaltenteilung der politisch rechten Art eher nicht funktioniert: der blonde Lord, den sie jetzt aus DC gekegelt haben

Von Rechts müsste eigentlich letztlich zu einer Monarchie führen xD Aber muss ja nicht von Rechts sein... Ausserdem hab ich an der Gewaltenteilung grundsätzlich nichts auszusetzen, aber wenn regierende und parteien Richter ernennen, die dann über jene Politiker wachen sollen, dann ist das Schmu.
Richter gehören meiner Meinung nach gewählt und müssen Parteilos sein und somit möglichst unabhängig. Und dann funktioniert das auch.
 

sportsgeist

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Von Rechts müsste eigentlich letztlich zu einer Monarchie führen xD Aber muss ja nicht von Rechts sein... Ausserdem hab ich an der Gewaltenteilung grundsätzlich nichts auszusetzen, aber wenn regierende und parteien Richter ernennen, die dann über jene Politiker wachen sollen, dann ist das Schmu.
Richter gehören meiner Meinung nach gewählt und müssen Parteilos sein und somit möglichst unabhängig. Und dann funktioniert das auch.
naja, für mich müssen Richter erstmal kompetent sein ... A und O

ob sie dadurch kompetenter würden, wenn man sie wählen würde, bezweifle ich mal im höchsten Grade
schon die jetzigen Wahlen belegen kaum, dass damit Fachkompetenz nach oben gewählt würde
 

Smoker

Deutscher Bundespräsident
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naja, für mich müssen Richter erstmal kompetent sein ... A und O

ob sie dadurch kompetenter würden, wenn man sie wählen würde, bezweifle ich mal im höchsten Grade
schon die jetzigen Wahlen belegen kaum, dass damit Fachkompetenz nach oben gewählt würde

Naja bevor man Richter wird muss man schon Jura studiert haben und ein paar Jahre Praxis im Rechtsverdrehen...
 

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