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Zensur für Horst Mahler
Eine Zensur findet nicht statt
steht in Artikel 5 unseres Grundgesetzes.
Wie muss man aber nennen, was für Horst Mahler geplant ist, der heute aus der Haft entlassen wird, weil er seine Freiheitsstrafe abgebüßt hat?
Die Staatsanwaltschaft München II will ihm die „Veröffentlichung von Text- und Sprachbeiträgen im Internet oder in sonstigen Medien" verbieten, "wenn er nicht vorab den Staatsschutz beim brandenburgischen Landeskriminalamt informiert und die Texte dort vorlegt. Veröffentlichungen auf der bislang von Mahler genutzten Internetseite sollen komplett untersagt werden, heißt es dort weiter":
https://www.bz-berlin.de/berlin/umland/neonazi-horst-mahler-84-soll-aus-haft-entlassen-werden
Er darf also nur etwas veröffentlichen, was vorher der Staatsschutz gelesen und durch ein Nihil obstat oder Imprimatur freigegeben hat.
Damit wir uns richtig verstehen: Die Vehemenz, mit der Horst Mahler den Holocaust leugnet, fließt aus einer üblen Kombination aus Altersstarrsinn und pathologischer Obsession. Doch auch für einen Holocaustleugner, der seine Strafe verbüßt hat, gilt das hohe Gut der Meinungsfreiheit.
Dass die Staatsanwaltschaft, die zum politisch-medialen Komplex der BRD gehört, als Maßnahme der Führungsaufsicht Horst Mahler seiner Zensur unterstellt, könnte ein Präzedenzfall werden, der das Regime auf den Geschmack bringt, Zensur auch für andere Verurteilte wie zum Beispiel Stürzenberger zu verhängen - vielleicht wird der Staatsschutz bei seiner anschwellenden Zensurarbeit von Kahane und ihrer Amadeu Antonio Stiftung unterstützt.
Ich habe kein gutes Gefühl.
Eine Zensur findet nicht statt
steht in Artikel 5 unseres Grundgesetzes.
Wie muss man aber nennen, was für Horst Mahler geplant ist, der heute aus der Haft entlassen wird, weil er seine Freiheitsstrafe abgebüßt hat?
Die Staatsanwaltschaft München II will ihm die „Veröffentlichung von Text- und Sprachbeiträgen im Internet oder in sonstigen Medien" verbieten, "wenn er nicht vorab den Staatsschutz beim brandenburgischen Landeskriminalamt informiert und die Texte dort vorlegt. Veröffentlichungen auf der bislang von Mahler genutzten Internetseite sollen komplett untersagt werden, heißt es dort weiter":
https://www.bz-berlin.de/berlin/umland/neonazi-horst-mahler-84-soll-aus-haft-entlassen-werden
Er darf also nur etwas veröffentlichen, was vorher der Staatsschutz gelesen und durch ein Nihil obstat oder Imprimatur freigegeben hat.
Damit wir uns richtig verstehen: Die Vehemenz, mit der Horst Mahler den Holocaust leugnet, fließt aus einer üblen Kombination aus Altersstarrsinn und pathologischer Obsession. Doch auch für einen Holocaustleugner, der seine Strafe verbüßt hat, gilt das hohe Gut der Meinungsfreiheit.
Dass die Staatsanwaltschaft, die zum politisch-medialen Komplex der BRD gehört, als Maßnahme der Führungsaufsicht Horst Mahler seiner Zensur unterstellt, könnte ein Präzedenzfall werden, der das Regime auf den Geschmack bringt, Zensur auch für andere Verurteilte wie zum Beispiel Stürzenberger zu verhängen - vielleicht wird der Staatsschutz bei seiner anschwellenden Zensurarbeit von Kahane und ihrer Amadeu Antonio Stiftung unterstützt.
Ich habe kein gutes Gefühl.