Grundsätzlich weißt du ja, das ich KEIN Anwalt bin
.
Deswegen berate ich auch nicht, sondern teile meine Gedanken, was ich machen würde, oder wie ich das sehe.
In den AGBs der Verkehrsbetriebe ( zumindest in denen, die ich bisher gelesen habe ), stand bisher IMMER eine Klausel drin, die bei höherer Gewalt, wie Stürmen, Schnee-Eis, Unfällen aka. dann auch Streik, die Verkehrsbetriebe von ihrem Versprechen dich pünktlich oder generell zu befördern abtreten KÖNNEN.
Das ändert generell allerdings nichts an der Lage des Gesetzes, dass du einen Beförderungsvertrag aka. einen Vertrag über eine Dienstleistung abgeschlossen hast.
Somit sind sie dir auf dem Papier zumindest den anteiligen Betrag für den Ausfall schuldig, sofern die AGBs NICHT dementsprechend dies als höhere Gewalt INKLUDIEREN ( STREIK ).
Selbst wenn das nicht der Fall gewesen wäre, und die AGBs das NICHT einschließen und du somit direkt einen Anspruch auf Schadenersatz hättest, wird das bei so "kurzen" Streiks, sofern es nur ein Tag war direkt unter Treu und Glauben fallen, was ZU DEINEM NACHTEIL ausgelegt werden wird im Ernstfall...
Der Richter würde das nämlich damit begründen, das du nach Treu und Glauben entsprechend dazu verpflichtet wärst wegen so einer Kinderscheisse zumindest ein Schiedsgericht aka. eine PERSÖNLICHE Übereinkunft mit der Firma hättest vorziehen müssen.
Da du dein Privatfahrzeug genutzt hast, kannst du dir auch keine Rechnung ausstellen, selbst mit einer Rechnung über zwei Taxifahrten denke ich bei Streik, keine bis kaum eine Chance...
Ich würde an deiner Stelle eventuell den genauen Verbrauch deines Fahrzeugs im Bezug zu den Kilometern 4x + 4x 150ml für den Startvorgang wahrheitsgemäß in Rechnung stellen.
( Mit Kommastellen! Am besten Betrag krumm... )
Kunden-Service anschreiben, und
"Entstandene Kosten durch Beförderungsausfall 29.09.2020"
drüber schreiben,
darunter einen Fünfzeiler der die Berechnung erklärt
und um Begleichung aka.
( Kürzung des Abobeitrages ersuchen. Antwort erbitten... )
Gleichzeitg kannst du ja auch durchblicken lassen, dass du ebenfalls mit STEMPELKARTEN als Entschädigung EBENFALLS zufrieden wärst!