Ich bin mir ziemlich sicher, dass das KSK NICHT dem Herrverband untersteht ( genau weiß ich es nicht, müsste ich mal nachlesen )
und somit NICHT der Bundeswehr Klausel im Grundgesetz folgen muss.
Die stellen glaube ich sogar einen eigenen Kommandostab innerhalb der Streitkräfte da.
https://www.tagesschau.de/ausland/faq-bundeswehr-im-innern-101.html
Ein Militäreinsatz ist auch im Fall des sogenannten "inneren Notstandes" möglich - eine extreme Ausnahmesituation. Die Voraussetzungen für einen solchen Einsatz sind extrem streng. Es muss unter anderem eine "Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung" vorliegen, und die Polizeikräfte von Bund und Ländern dürfen nicht ausreichen. Dann darf die Bundeswehr zum Schutz ziviler Objekte und zur "
Bekämpfung organisierter und
militärisch bewaffneter Aufständischer" eingesetzt werden.
GG Art. 85
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_85.html
(1) Führen die Länder die Bundesgesetze im Auftrage des Bundes aus, so bleibt die Einrichtung der Behörden Angelegenheit der Länder, soweit nicht Bundesgesetze mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes bestimmen. Durch Bundesgesetz dürfen Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben nicht übertragen werden.
(2) Die Bundesregierung kann mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassen. Sie kann die einheitliche Ausbildung der Beamten und Angestellten regeln. Die Leiter der Mittelbehörden sind mit ihrem Einvernehmen zu bestellen.
(3)
Die Landesbehörden unterstehen den Weisungen der zuständigen obersten Bundesbehörden. Die Weisungen sind, außer wenn die Bundesregierung es für dringlich erachtet, an die obersten Landesbehörden zu richten. Der Vollzug der Weisung ist durch die obersten Landesbehörden sicherzustellen.
(4)
Die Bundesaufsicht erstreckt sich auf Gesetzmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Ausführung.
Die Bundesregierung kann zu diesem Zwecke Bericht und Vorlage der Akten verlangen und
Beauftragte zu allen Behörden entsenden.
(
Soweit ich informiert bin, ist der oberste Minister Teil der Bundesbehörde, wenn nicht kann er aber sicherlich ein Amtsbeihilfegesuch stellen. )
Bei dieser unbekannten Bedrohungslage finde ich es schon angemessen dort ein Amtsbeihilfegesuch zu stellen, da man die Gefahrenlage nicht abschätzen kann, in wie weit der Mann gefährlich ist, oder was er vorhat. Da zählen Minuten, das rechtfertigt meiner Ansicht nach in JEDEM FALL so einen Einsatz. Wäre ich Landesminister, meine Polizeichefs dürften nach Einweisung selbst solche Einsätze im Notfall auslösen. Das zahle ich von mir aus dann auch gerne aus der Landeskasse!
Also wenn man der Bild folgen darf, ist der RAMBO der auf der Flucht ist genau so ein klassifizierter "Zwischenfall"
...
( Ich denke es wäre angemessen gewesen! Vor allem, wenn die Ficker vom Dienst anrücken, dann ist auch sehr schnell Feierabend mit Krieg spielen. )
Taktisch gesehen würde das auch Sinn machen, dass das KSK nicht dem Heerverband untersteht.