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Es ist grundsätzlich eine Frage des Vergehens was du geahndet sehen möchtest.
A ob es ein Offizialdelikt ist,
B es sich um einen attestierten Mindeststreitwert von mindestens ungefähr 500€ handelt, oder im Laufe des Verfahrens ergeben könnte...
Ihr müsst aber nicht meinen, dass diese Gerichtskostenbeihilfe, oder vor dem Arbeitsgericht die Prozesskostenbeihilfe ( in manchen anderen Fällen auch ) ein rückzahlungsloser Kredit ist!
Im Endeffekt, selbst wenn ihr gar nichts gemacht habt und der Geschädigte seid, kann und wird es sehr häufig passieren, dass sich Kosten gegeneinander aufheben, oder du teilweise noch anteilig einen späteren Obolus leisten musst!
Das passiert IMMER dann, wenn der Richter der Klage nicht voll umfänglich statt gibt.
Widerspricht er nur in EINEM Punkt bei dem Urteil, ist das für beide Seiten ärgerlich und kein Grund den Schampus danach knallen zu lassen.
Kommt halt von der Mentalität, das Richter sehr gerne auch mit aus diesem Grund eher auf einen Vergleich hinsteuern ( teilweise auch in Strafverfahren! ).
( Staats / Kommunenkasse-Pflege nannte das mal ein Staatsanwalt ... )
Ja, das ist leider wahr. Wahrscheinlich gibt es keine Statistiken darüber, wie oft Geschädigte deshalb einfach auf ihr Recht verzichten, weil sie einfach nur „ihre Ruhe haben wollen.
Ich kann als ehemaliger, geschädigter Bauherr ein Liedchen davon singen, trotz gravierender Baumängel wegen erwiesenem Pfusch waren 7 Jahre Prozessiererei nötig, um wenigstens für die schlimmsten Mängel entschädigt zu werden. Dabei schwebte ständig das Damoklesschwert „... falls ich verliere, was dann?“ über mir, dann hätte ich zusätzlich zu den Baumängeln auch noch die Prozesskosten am Wickel gehabt. Entgegen den Befürchtungen auch meines Anwalts habe ich den Prozess in 2 Instanzen dennoch gewonnen, ein zweites Mal in solcher Situatiob würde ich vermutlich eher auf mein Recht verzichten!