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Wer bestimmt: Karlsruhe oder EUGH ?

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

Roquette

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Das Bundesverfassungsgericht hat die Staatsanleihenpolitik der EZB beanstandet.

Anders als der EuGH entschieden die Karlsruher Richter, die Notenbank habe ihr Mandat überspannt. Das EuGH-Urteil nannten sie „objektiv willkürlich“ und „methodisch nicht mehr vertretbar“.

Nun hat der EUGH verlauten lassen, dass Karlsruhe nicht befugt sei, in europäischen Rechtsfragen zu urteilen. Und von Leiden prüft ein "Vertragsverletzungsverfahren" gegen Deutschland.

Man kann die Briten nur beneiden. Wer ist noch für diese EUdSSR ?

https://www.welt.de/politik/ausland...ahren-gegen-Deutschland-wegen-EZB-Urteil.html
 
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Machst du guck,

gleiche Meldung anderes Medium!

 

KurtNabb

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Das Bundesverfassungsgericht hat die Staatsanleihenpolitik der EZB beanstandet.

Anders als der EuGH entschieden die Karlsruher Richter, die Notenbank habe ihr Mandat überspannt. Das EuGH-Urteil nannten sie „objektiv willkürlich“ und „methodisch nicht mehr vertretbar“.

Nun hat der EUGH verlauten lassen, dass Karlsruhe nicht befugt sei, in europäischen Rechtsfragen zu urteilen. Und von Leiden prüft ein "Vertragsverletzungsverfahren" gegen Deutschland.

Man kann die Briten nur beneiden. Wer ist noch für diese EUdSSR ?

https://www.welt.de/politik/ausland...ahren-gegen-Deutschland-wegen-EZB-Urteil.html

Das ist ein höchst interessantes Thema.

Tatsächlich ist das Bundesverfassungsgericht natürlich nicht befugt, in die Entscheidungen der EZB oder der EU einzugreifen. Die alleinige Zuständigkeit des EUGH für diese Belange kann kaum bestritten werden.

Andererseits ist natürlich das BVerfG nicht nur befugt, sondern sogar verpflichtet, die Entscheidungen der Bundesregierung bezüglich der Übertragung von Kompetenzen an die EU zu hinterfragen und ggfls. der Bundesregierung Handlungsanweisungen zu geben.

Wo EU-Richtlinien, -Entscheidungen und -Verträge gegen das Grundgesetz verstoßen, muss also die Bundesregierung auf Anpassung drängen oder in letzter Konsequenz den Austritt Deutschlands aus der EU betreiben.

Ein Vertragsverletzungsverfahren halte ich für unangemessen. Schließlich hat Deutschland niemals vertraglich zugesagt, seine Verfassung zu Gunsten der EU aufzugeben.
 
OP
Roquette

Roquette

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Neues dazu:

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erwägt nach dem Urteil aus Karlsruhe rechtliche Schritte gegen Deutschland. „Auf der Basis dieser Erkenntnisse prüfen wir mögliche nächste Schritte bis hin zu einem Vertragsverletzungsverfahren“, teilte sie dem EU-Abgeordneten Sven Giegold (Grüne), in einem Brief mit, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt.

Giegold von den "Grünen" hatte von der Leyen zuvor aufgefordert, ein Verfahren gegen Deutschland einzuleiten.

„Das Bundesverfassungsgericht nötigt die Bundesbank sowie Bundesregierung und Bundestag in einen Konflikt mit der EZB“, mahnte er.

Hallo, Verfassungsschutz. Giegold fordert Missachtung der Karlsruher Entscheidung. Er, Giegold, ist der zu beobachtende Verfassungsfeind!

Dem pflichtete die Vizepräsidentin des EU-Parlaments, Katarina Barley (SPD), bei. „Wenn nationale Gerichte Entscheidungen des EuGH nicht beachten wollen, ist das ein fatales Signal und eine Gefahr für die politische Union“, sagte sie der Passauer Neuen Presse.

Der Europarechtler an der Universität Bielefeld, Franz Mayer, nannte die Situation „hochgefährlich“. Das Urteil des EuGH bezeichnete er laut ARD-„Tagesschau“ als „Atombombe“.
 

opppa

Schaf im Wolfspelz
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Man hat da offensichtlich einen juristischen Weg gefunden, den Deutschen klar zu machen, wer in so einer Demokratur das Sagen hat! Das Volk, das die Volksvertreter angeblich vertreten, jedenfalls nicht!

:mad:
 

bourg

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Neues dazu:

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erwägt nach dem Urteil aus Karlsruhe rechtliche Schritte gegen Deutschland. „Auf der Basis dieser Erkenntnisse prüfen wir mögliche nächste Schritte bis hin zu einem Vertragsverletzungsverfahren“, teilte sie dem EU-Abgeordneten Sven Giegold (Grüne), in einem Brief mit, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt.

Giegold von den "Grünen" hatte von der Leyen zuvor aufgefordert, ein Verfahren gegen Deutschland einzuleiten.

„Das Bundesverfassungsgericht nötigt die Bundesbank sowie Bundesregierung und Bundestag in einen Konflikt mit der EZB“, mahnte er.

Hallo, Verfassungsschutz. Giegold fordert Missachtung der Karlsruher Entscheidung. Er, Giegold, ist der zu beobachtende Verfassungsfeind!

Dem pflichtete die Vizepräsidentin des EU-Parlaments, Katarina Barley (SPD), bei. „Wenn nationale Gerichte Entscheidungen des EuGH nicht beachten wollen, ist das ein fatales Signal und eine Gefahr für die politische Union“, sagte sie der Passauer Neuen Presse.

Der Europarechtler an der Universität Bielefeld, Franz Mayer, nannte die Situation „hochgefährlich“. Das Urteil des EuGH bezeichnete er laut ARD-„Tagesschau“ als „Atombombe“.

Für mich ist Herr Giegold wieder ein Grund, den Grünen meine Stimme bei Wahlen nicht zu geben. Und Frau Barley - na ja. Von Frau v. d. Leyen habe ich im übrigen nichts anderes erwartet - ihr Vater war ein vernünftiger Politiker, das war ihr Kapital. Wertberichtigungen auf Schrottpapiere, für die D mit ca. 30% entsprechend dem Kapitalanteil an der EZB haftet, braucht eine Staatsbank ja nicht zu bilden, da Verluste ausgeglichen werden müssten.
 
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OP
Roquette

Roquette

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Für mich ist Herr Giegold wieder ein Grund, den Grünen meine Stimme bei Wahlen nicht zu geben. Und Frau Barley - na ja. Von Frau v. d. Leyen habe ich im übrigen nichts anderes erwartet - ihr Vater war ein vernünftiger Politiker, das war ihr Kapital. Wertberichtigungen auf Schrottpapiere, für die D mit ca. 30% entsprechend dem Kapitalanteil an der EZB haftet, braucht eine Staatsbank ja nicht zu bilden, da Verluste ausgeglichen werden müssten.

Zu Frau Barley, die halbe Britin ist: Sie sagte:

"Die Briten sind ein stolze Volk, das sich nicht dem Diktat aus Brüssel entwerfen will"

Toll, dass diese Person daran "arbeitet", dass D sich eben diesem Diktat unterwirft.
 

bourg

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Zu Frau Barley, die halbe Britin ist: Sie sagte:

"Die Briten sind ein stolze Volk, das sich nicht dem Diktat aus Brüssel entwerfen will"

Toll, dass diese Person daran "arbeitet", dass D sich eben diesem Diktat unterwirft.

Das ist eben die andere Hälfte der Dame. :))
 

Ophiuchus

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Das Bundesverfassungsgericht hat die Staatsanleihenpolitik der EZB beanstandet.

Anders als der EuGH entschieden die Karlsruher Richter, die Notenbank habe ihr Mandat überspannt. Das EuGH-Urteil nannten sie „objektiv willkürlich“ und „methodisch nicht mehr vertretbar“.

Nun hat der EUGH verlauten lassen, dass Karlsruhe nicht befugt sei, in europäischen Rechtsfragen zu urteilen. Und von Leiden prüft ein "Vertragsverletzungsverfahren" gegen Deutschland.

Man kann die Briten nur beneiden. Wer ist noch für diese EUdSSR ?

https://www.welt.de/politik/ausland...ahren-gegen-Deutschland-wegen-EZB-Urteil.html

Man kann die Briten nur beneiden.
Ihnen allen ist bekannt - das die "Europäische Union" in dieser Form von heute - gescheitert ist und zusammenbricht!
England hat nur konsequent gehandelt - seinem VOLK gegenüber und vor Schaden bewahrt!

Der Vorrang des europäischen Rechts (EUGH) gilt für alle Mitgliedstaaten und ihren Bundesverfassungsgerichten.

https://www.faz.net/aktuell/politik...-auf-karlsruhe-keine-extrawurst-16763151.html

Das ist völlig Unzutreffend !

Ein Beispiel an einer Petition:
Steuern und Abgaben – Pet 2-17-08-61-050976 /2013

Wurde nach einer korrekten – Abhandlung des Sachverhalts – folgendes festgestellt!

Mit einer, vielen bekannten >amtlichen, Paragraphen-Abwicklung und fachlicher beeindruckender Experten – Darstellung < kam also folgendes Ergebnis.

Der DEUTSCHER BUNDESTAG – Petitionsausschuss –
erklärte:
Das liege nicht im Bereich der nationalen Zuständigkeit – und ist deshalb an die EU zu richten!“

Der gleiche Sachverhalt nun an die Europäische Union gerichtet ergab:

„ Eine, mit Paragraphen-untermauerte – höfliche – aber bestimmte Absage –
Da dies nicht unter europäisches Recht falle, sondern „nationales Recht“ betrifft.

Also an jene, welche an die EU – verwiesen haben.

Es ist zu offensichtlich, daß hier „Gesetzes-Auslegungen“ so als Recht ausgearbeitet wurden,
welche nur die Absicherung dem „Schmarutzer der Volksausbeutung“ dienen
und nicht dem Volk!

Es ging um die "finanzielle Zwangsenteignung des Volkes" worauf der Staat und die EU - ihre Existenz begründen!

Das dürfte aber wieder die „Bunten-Bildchen-Gucker“ und Medien-Gläubigen nur peripher Interessieren.
 

bourg

Deutscher Bundespräsident
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Ist die von der Leine gelassene Dame nicht das größere Problem ?

Aber zum Thema äußert sich Merz ja heute vernünftig , nur das der Merz ja nicht so richtig weis was er will , Wirtschaft oder Politik !

https://www.faz.net/aktuell/politik/merz-verteidigt-umstrittenes-karlsruher-ezb-urteil-16765577.html

Wenn ihr Vater nicht Albrecht geheißen hätte, wäre sicherlich ihre Karriere nicht wie geschehen verlaufen. Und ihre Kinder hätten keine Kinderfrau gebraucht ...
 
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Van der Graf Generator

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Zu Frau Barley, die halbe Britin ist: Sie sagte:

"Die Briten sind ein stolze Volk, das sich nicht dem Diktat aus Brüssel entwerfen will"

Toll, dass diese Person daran "arbeitet", dass D sich eben diesem Diktat unterwirft.

Sie ist eben typisch westdeutsch sozialisiert. Daher konnte man von ihr nichts anderes erwarten.
 

Ophiuchus

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Wenn ihr Vater nicht Albrecht geheißen hätte, wäre sicherlich ihre Karriere nicht wie geschehen verlaufen. Und ihre Kinder hätten keine Kinderfrau gebraucht ...

Eine fleißige Gebärmutter muß nicht dringend für die EU Spitze sein !
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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