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Das Bundesverfassungsgericht hat die Staatsanleihenpolitik der EZB beanstandet.
Anders als der EuGH entschieden die Karlsruher Richter, die Notenbank habe ihr Mandat überspannt. Das EuGH-Urteil nannten sie „objektiv willkürlich“ und „methodisch nicht mehr vertretbar“.
Nun hat der EUGH verlauten lassen, dass Karlsruhe nicht befugt sei, in europäischen Rechtsfragen zu urteilen. Und von Leiden prüft ein "Vertragsverletzungsverfahren" gegen Deutschland.
Man kann die Briten nur beneiden. Wer ist noch für diese EUdSSR ?
https://www.welt.de/politik/ausland...ahren-gegen-Deutschland-wegen-EZB-Urteil.html
Anders als der EuGH entschieden die Karlsruher Richter, die Notenbank habe ihr Mandat überspannt. Das EuGH-Urteil nannten sie „objektiv willkürlich“ und „methodisch nicht mehr vertretbar“.
Nun hat der EUGH verlauten lassen, dass Karlsruhe nicht befugt sei, in europäischen Rechtsfragen zu urteilen. Und von Leiden prüft ein "Vertragsverletzungsverfahren" gegen Deutschland.
Man kann die Briten nur beneiden. Wer ist noch für diese EUdSSR ?
https://www.welt.de/politik/ausland...ahren-gegen-Deutschland-wegen-EZB-Urteil.html