Aktuelles
  • Hallo Neuanmeldung und User mit 0 Beiträgen bisher (Frischling)
    Denk daran: Bevor du das PSW-Forum in vollen Umfang nutzen kannst, stell dich kurz im gleichnamigen Unterforum vor: »Stell dich kurz vor«. Zum Beispiel kannst du dort schreiben, wie dein Politikinteresse geweckt wurde, ob du dich anderweitig engagierst, oder ob du Pläne dafür hast. Poste bitte keine sensiblen Daten wie Namen, Adressen oder Ähnliches. Bis gleich!

Anwältin Beate Bahner in Psychiatrie?

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 3 «  

Franco B.

Deutscher Bundeskanzler
Registriert
15 Jan 2018
Zuletzt online:
Beiträge
5.926
Punkte Reaktionen
2.746
Punkte
33.820
Geschlecht
--
G

Gelöschtes Mitglied 2265

Nach Aufruf zu Corona-Demo
Heidelberger Anwältin in psychiatrischer Einrichtung (Update)


https://www.rnz.de/nachrichten/heid...vNiMGMyVJwo91r90pvN4T1N8uRUOtNVJh4MCu2G8nrguk

Unglaublich. :toben:

Bitte anhören:

https://soundcloud.com/user-9480401...Kfw5ELL1ZGID1xXBhBqgEitDJPtOcukHzBHabaRx_QdZM

Wenn sie wirklich zu einer DEMO aufgerufen hat, dann hat sie den Rechtsweg als gelernte Rechtsanwältin getauscht für ein legales Mittel, was aber in jedem einzelnen Fall genehmigt (angemeldet) werden muss. Da diese Anmeldung dieser Tage prinzipiell ausgeschlossen wurde (was sie natürlich auch beklagen kann), ist es - sorry für die harten Worte - an der Grenze des Zurechenbaren.
 

nachtstern

einzig wahrer
Registriert
15 Mai 2013
Zuletzt online:
Beiträge
87.979
Punkte Reaktionen
51.783
Punkte
101.486
Geschlecht
Hatte denn irgendwer anderes vermutet, als das was nun geschah?
Auf einen "offenen Prozeß" nach offizieller Anklage hätte es diese Regierung niemals ankommen lassen,
also entschied man sich zur, vor erst, temporären Unterbringung in der "geschlossenen Psychiatrie".....
was Leider in einigen Bundesländer durch aus durch Gesetze möglich gemacht wurde.
"Sollte" sich nun kein Berufskollege finden, der Ihr Beiseite steht,
dann ist das auch das Ende ihres Widerstandes.
 

nachtstern

einzig wahrer
Registriert
15 Mai 2013
Zuletzt online:
Beiträge
87.979
Punkte Reaktionen
51.783
Punkte
101.486
Geschlecht
Wenn sie wirklich zu einer DEMO aufgerufen hat, dann hat sie den Rechtsweg als gelernte Rechtsanwältin getauscht für ein legales Mittel, was aber in jedem einzelnen Fall genehmigt (angemeldet) werden muss. Da diese Anmeldung dieser Tage prinzipiell ausgeschlossen wurde (was sie natürlich auch beklagen kann), ist es - sorry für die harten Worte - an der Grenze des Zurechenbaren.

ähnlich wie Du hier nun,
hätte es vermutlich so mancher Mitarbeiter im "Ministerium für Staatssicherheit" auch formuliert....
 
G

Gelöschtes Mitglied 2265

ähnlich wie Du hier nun,
hätte es vermutlich so mancher Mitarbeiter im "Ministerium für Staatssicherheit" auch formuliert....
Ich hoffe doch. Wenns um die Gesundheit des Volkes geht, sollte jedes Staatsorgan seine Aufgabe ernst nehmen. Diese mir unbekannte RA kann doch nicht einfach Anordnungen des Staates ignorieren. Ihre Verfassungsbedenken sind sowieso auf Klageweg einzureichen, sonst kann es ja gar nicht geändert werden. Die muss es beruflich wissen und wenn sie anders handeln will, aufwiegeln und Chaos stiften, dann gehört sie vorläufig weggesperrt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
OP
Franco B.

Franco B.

Deutscher Bundeskanzler
Registriert
15 Jan 2018
Zuletzt online:
Beiträge
5.926
Punkte Reaktionen
2.746
Punkte
33.820
Geschlecht
--
Hatte denn irgendwer anderes vermutet, als das was nun geschah?

Verhaften und in die Isolation der Psychiatrie einsperren, das machten Diktaturen wie die Sowjet Union und andere.
Auch dieser Staat zeigt sich jetzt als Diktatur.
 

roadrunner

Deutscher Bundespräsident
Registriert
10 Okt 2018
Zuletzt online:
Beiträge
6.776
Punkte Reaktionen
1.592
Punkte
74.820
Geschlecht
OP
Franco B.

Franco B.

Deutscher Bundeskanzler
Registriert
15 Jan 2018
Zuletzt online:
Beiträge
5.926
Punkte Reaktionen
2.746
Punkte
33.820
Geschlecht
--
Als Mensch kann man ihre "Freudsche Fehlleistung" noch milde belächeln, als Rechtsanwältin gehört sie in die Klapse.

Wer dem System gefährlich wird, wird zwangs-psychiatrisiert.
Gabs ja schon ähnliche Fälle in anderen Diktaturen.

 

roadrunner

Deutscher Bundespräsident
Registriert
10 Okt 2018
Zuletzt online:
Beiträge
6.776
Punkte Reaktionen
1.592
Punkte
74.820
Geschlecht
Wer dem System gefährlich wird, wird zwangs-psychiatrisiert.
Gabs ja schon ähnliche Fälle in anderen Diktaturen.


Wer als Juristin Mitbürger zu rechtswidrigen Handlungen veranlassen will, gehört psychiatrisch untersucht.
 

nachtstern

einzig wahrer
Registriert
15 Mai 2013
Zuletzt online:
Beiträge
87.979
Punkte Reaktionen
51.783
Punkte
101.486
Geschlecht
Ich hoffe doch. Wenns um die Gesundheit des Volkes geht, sollte jedes Staatsorgan seine Aufgabe ernst nehmen. Diese mir unbekannte RA kann doch nicht einfach Anordnungen des Staates ignorieren. Ihre Verfassungsbedenken sind sowieso auf Klageweg einzureichen, sonst kann es ja gar nicht geändert werden. Die muss es beruflich wissen und wenn sie anders handeln will, aufwiegeln und Chaos stiften, dann gehört sie vorläufig weggesperrt.

In dem sie sich auf das im Grundgesetz verankerte Widerstandsrecht berief, beschritt sie schon den richtigen Weg.
Selbstredend, das es solches in der DDR nicht gab.
 

nachtstern

einzig wahrer
Registriert
15 Mai 2013
Zuletzt online:
Beiträge
87.979
Punkte Reaktionen
51.783
Punkte
101.486
Geschlecht
Verhaften und in die Isolation der Psychiatrie einsperren, das machten Diktaturen wie die Sowjet Union und andere.
Auch dieser Staat zeigt sich jetzt als Diktatur.

Richtig....nur tarnt sich hier diese "Demokratur" noch recht geschickt
 
G

Gelöschtes Mitglied 2265

In dem sie sich auf das im Grundgesetz verankerte Widerstandsrecht berief, beschritt sie schon den richtigen Weg.
Selbstredend, das es solches in der DDR nicht gab.

Dann hol raus den Paragrafen und dann versuchen wir mal als Laien nachzuvollziehen, ob Widerstandsrecht angemessen und damit anwendbar wäre.
 

zwei2Raben

sitzen auf wtc7
Registriert
6 Mai 2013
Zuletzt online:
Beiträge
19.284
Punkte Reaktionen
13.398
Punkte
149.042
Geschlecht
Sie wollten ihr eines auswischen und ein Exempel statuieren. Vermutlich wäre Gefängnis nicht darstellbar gewesen. Man wollte sie unbedingt schädigen und mundtot machen, sie ihrer Rechte berauben und so einschüchtern, dass sie in Zukunft nicht mehr für Bürgerrechte eintritt. Dikaturen, gerade Stalinisten schicken dann so jemand in die Psychiatrie, foltern mit Elektroschocks, Spritzen, Narkosemitteln und fesseln sie ans Bett. In Rechtsstaaten wäre so etwas natürlich nicht möglich. Das zeigt, wie weit D schon ist.
 
OP
Franco B.

Franco B.

Deutscher Bundeskanzler
Registriert
15 Jan 2018
Zuletzt online:
Beiträge
5.926
Punkte Reaktionen
2.746
Punkte
33.820
Geschlecht
--
Wer als Juristin Mitbürger zu rechtswidrigen Handlungen veranlassen will, gehört psychiatrisch untersucht.

Für mich gilt das Grundgesetz.

Auch in Zeiten des Corona-Schwindels.

Noch mehr als das GG natürlich mein Gewissen. ;)
Mahatma Gandhi war auch Jurist und hat bewusst und öffentlich gegen das damalige Gesetz gehandelt.
 

nachtstern

einzig wahrer
Registriert
15 Mai 2013
Zuletzt online:
Beiträge
87.979
Punkte Reaktionen
51.783
Punkte
101.486
Geschlecht
Für mich gilt das Grundgesetz.

Auch in Zeiten des Corona-Schwindels.

Noch mehr als das GG natürlich mein Gewissen. ;)
Mahatma Gandhi war auch Jurist und hat bewusst und öffentlich gegen das damalige Gesetz gehandelt.

Interessanterweise findet sich im Landesgesetz:

http://www.nw3.de/rechtsarchiv/4oerecht/7freihschutz/bw_ubg.html
§ 1 Voraussetzungen der Unterbringung
(1) Psychisch Kranke können gegen ihren Willen in einer nach § 2 anerkannten Einrichtung untergebracht werden, wenn sie unterbringungsbedürftig sind.

(2) Psychisch Kranke im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, bei denen eine geistige oder seelische

1. Krankheit,
2. Behinderung oder
3. Störung von erheblichem Ausmaß

einschließlich einer physischen oder psychischen Abhängigkeit von Rauschmitteln oder Medikamenten vorliegt (Krankheit).

(3) Steht der psychisch Kranke unter elterlicher Sorge oder Vormundschaft oder ist für ihn ein Pfleger oder Betreuer bestellt, dessen Aufgabenkreis die Aufenthaltsbestimmung umfaßt, so ist der Wille desjenigen maßgeblich, dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht. Bei Bestellung eines Betreuers gilt dies nur, wenn der psychisch Kranke geschäftsunfähig ist oder für ihn ein Einwilligungsvorbehalt hinsichtlich der Aufenthaltsbestimmung angeordnet ist. Im übrigen ist Absatz 1 auch anwendbar, wenn der Sorgeberechtigte, Vormund, Pfleger oder Betreuer mit der Unterbringung einverstanden ist, eine Unterbringung nach §§ 1631b , 1705 , 1800 , 1906 , 1915 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aber unterbleibt.

(4) Unterbringungsbedürftig sind psychisch Kranke, die infolge ihrer Krankheit ihr Leben oder ihre Gesundheit erheblich gefährden oder eine erhebliche gegenwärtige Gefahr für Rechtsgüter anderer darstellen, wenn die Gefährdung oder Gefahr nicht auf andere Weise abgewendet werden kann.


wird vermutlich kaum zu halen sein....
 

Roquette

Unser Land zuerst
Registriert
22 Apr 2019
Zuletzt online:
Beiträge
9.185
Punkte Reaktionen
11.205
Punkte
38.820
Geschlecht
--
Wer als Juristin Mitbürger zu rechtswidrigen Handlungen veranlassen will, gehört psychiatrisch untersucht.

Dann wären die Juristen und alle anderen, die "rechtswidrig" im September usw 1989 in Leipzig, Dresden usw demonstrierten also alles Kandidaten für die Zwangsjacke?

Und Graf von Stauffenberg .... auch "rechtswidrig" gehandelt. Also kein "Verräter", sondern psychiatrischer Fall? Nee.
 
OP
Franco B.

Franco B.

Deutscher Bundeskanzler
Registriert
15 Jan 2018
Zuletzt online:
Beiträge
5.926
Punkte Reaktionen
2.746
Punkte
33.820
Geschlecht
--
Sie wollten ihr eines auswischen und ein Exempel statuieren. Vermutlich wäre Gefängnis nicht darstellbar gewesen. Man wollte sie unbedingt schädigen und mundtot machen, sie ihrer Rechte berauben und so einschüchtern, dass sie in Zukunft nicht mehr für Bürgerrechte eintritt. Dikaturen, gerade Stalinisten schicken dann so jemand in die Psychiatrie, foltern mit Elektroschocks, Spritzen, Narkosemitteln und fesseln sie ans Bett. In Rechtsstaaten wäre so etwas natürlich nicht möglich. Das zeigt, wie weit D schon ist.

Das wird es sein. Der Staat setzt jetzt auf Abschreckung.
Bei Juristen, bei der Bundeswehr, bei Künstlern. Sei es jetzt, Soldaten haben die falsche Gesinnung oder Satiriker,
Autoren, Liedermacher gehen "zu weit".
Wie diese Rechtsanwältin behandelt wurde, das ist ein Skandal, wohl der 1. dieser Art in der BRD seit 1990?
Mit Gewalt auf den Boden gedrückt, eine Frau!
:kopfkratz:
 

zwei2Raben

sitzen auf wtc7
Registriert
6 Mai 2013
Zuletzt online:
Beiträge
19.284
Punkte Reaktionen
13.398
Punkte
149.042
Geschlecht
Es macht mich sehr betroffen, dass deutsche Behörden Andersdenkende jetzt wieder in psychiatrische Anstalten stecken und niemand für sie eintreten kann. Die Kombi: Pschiatrie, Demoverbot, Ausgangssperre, geschlossene Behörden und berufliches unmöglich machen, ist äußerst alarmierend. Kann man irgendetwas für die Dame tun? Was machen ihre Angehörigen?
 
G

Gelöschtes Mitglied 2265

... eine erhebliche gegenwärtige Gefahr für Rechtsgüter anderer darstellen, wenn die Gefährdung oder Gefahr nicht auf andere Weise abgewendet werden kann....
Das Rechtsgut anderer auf Gesundheit und Leben erachte ich schon gefährdet, wenn eine Person währende einer Virenseuche Demos veranstalten will.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

Neueste Beiträge

Ein Rabbi spricht...
Die Christen können sich ja nicht einmal selbst "vereinen", denn die vielen bald...
  • Umfrage
Klimawandel oder Klimalüge ?
Echt jetzt? [twitter]... Interessant. In den letzten Monate hat es wohl sehr viel...
Die totgesagte Welt
Der herrschende Materialismus betrachtet den Menschen und die Welt als sinn- und leblose Apparaturen.
Sektor für Sektor
Oben