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Soforthilfe für Selbstständige ?
Vollmundig wird in den Nachrichten verkündet, dass von dem aufgelegten „Soforthilfe-Programm“ für Selbstständige auch Freiberufler, Solo-Selbstständige und Künstler profitieren würden. Bis zu 9000 € bzw. 10000 € macht der Bund in Kooperation mit dem Bundesland dafür locker, für 3 Monate.
Allerdings: diese Hilfe bezieht sich ausschließlich auf den Ausgleich laufender Betriebskosten bei auftretenden „Liquiditätsengpässen“.
Was bedeutet das für Solo-Selbstständige / Freiberufler / Künstler ?
Deren laufende Betriebskosten, die auch steuerlich anerkannt werden, beschränken sich im Regelfall auf folgende Sachverhalte:
- Laufende Kosten für die Anmietung von Geschäftsräumen oder das häusliche Arbeitszimmer
- Laufende Kosten für den Dienstwagen ( z.B. Leasing-Rate )
- Laufende AfA-Abschreibungskosten für Investitionen und Büro-Ausstattung
Den Bärenanteil der Betriebsausgaben von Solo-Selbstständigen machen normalerweise ja die Reisekosten aus – aber mit wegfallenden Aufträgen fallen die weg.
Und was ist ein „Liquiditätsengpass“ ?
Die Liquidität mag auf dem Girokonto aktuell noch da sein… aber wenn man die voraussichtliche Steuer-Nachforderung des Finanzamts für 2019 abzieht – wieviel ist dann noch übrig ? Und was ist mit der Fondsbeteiligung, deren Betreiber sich seit Jahren vor Finanzgerichten streiten und für die ab dem Jahr 2011 jährliche Steuernachzahlungen fällig werden könnten, die zwar derzeit mit „AdV (Aussetzung der Vollstreckung)“ ausgesetzt sind, die Herr Finanzminister Scholz jedoch weiterhin einfordert und jährlich mit 6 Prozent verzinst haben möchte ? Kann man die im Raum stehenden, noch ungeklärten Forderungen des Finanzamts von der „Liquidität“ als „Reserve“ abziehen ?
Tja, der Verdienstausfall wird mit der „Soforthilfe“ offenbar kein bisschen ausgeglichen: der Solo-Selbstständige in der Krise kann ja Grundsicherung/H4 beantragen. Die "Bedürftigkeits- und Angemessenheitsprüfung" ist jedoch nur für 6 Monate ausgesetzt – und keinesfalls aufgehoben. Es läuft auf einen Kredit hinaus.
In den Augen des Solo-Selbstständigen handelt es sich um eine vom Geiz getriebene Mogelpackung mit den typischen bürokratischen Hürden. Und viele Selbstständige erinnern sich: schon in 2009 hat ihnen das Finanzamt gehörig in den Arsch getreten: in 2009 konnten sie wegen Auftragsausfall und fehlenden Einnahmen nicht mal den Steuerfreibetrag von ca. 8000 € geltend machen – in 2010 durften sie dann aber den Steuer-Höchstsatz zahlen.
Der Unmut wächst.
Vollmundig wird in den Nachrichten verkündet, dass von dem aufgelegten „Soforthilfe-Programm“ für Selbstständige auch Freiberufler, Solo-Selbstständige und Künstler profitieren würden. Bis zu 9000 € bzw. 10000 € macht der Bund in Kooperation mit dem Bundesland dafür locker, für 3 Monate.
Allerdings: diese Hilfe bezieht sich ausschließlich auf den Ausgleich laufender Betriebskosten bei auftretenden „Liquiditätsengpässen“.
Was bedeutet das für Solo-Selbstständige / Freiberufler / Künstler ?
Deren laufende Betriebskosten, die auch steuerlich anerkannt werden, beschränken sich im Regelfall auf folgende Sachverhalte:
- Laufende Kosten für die Anmietung von Geschäftsräumen oder das häusliche Arbeitszimmer
- Laufende Kosten für den Dienstwagen ( z.B. Leasing-Rate )
- Laufende AfA-Abschreibungskosten für Investitionen und Büro-Ausstattung
Den Bärenanteil der Betriebsausgaben von Solo-Selbstständigen machen normalerweise ja die Reisekosten aus – aber mit wegfallenden Aufträgen fallen die weg.
Und was ist ein „Liquiditätsengpass“ ?
Die Liquidität mag auf dem Girokonto aktuell noch da sein… aber wenn man die voraussichtliche Steuer-Nachforderung des Finanzamts für 2019 abzieht – wieviel ist dann noch übrig ? Und was ist mit der Fondsbeteiligung, deren Betreiber sich seit Jahren vor Finanzgerichten streiten und für die ab dem Jahr 2011 jährliche Steuernachzahlungen fällig werden könnten, die zwar derzeit mit „AdV (Aussetzung der Vollstreckung)“ ausgesetzt sind, die Herr Finanzminister Scholz jedoch weiterhin einfordert und jährlich mit 6 Prozent verzinst haben möchte ? Kann man die im Raum stehenden, noch ungeklärten Forderungen des Finanzamts von der „Liquidität“ als „Reserve“ abziehen ?
Tja, der Verdienstausfall wird mit der „Soforthilfe“ offenbar kein bisschen ausgeglichen: der Solo-Selbstständige in der Krise kann ja Grundsicherung/H4 beantragen. Die "Bedürftigkeits- und Angemessenheitsprüfung" ist jedoch nur für 6 Monate ausgesetzt – und keinesfalls aufgehoben. Es läuft auf einen Kredit hinaus.
In den Augen des Solo-Selbstständigen handelt es sich um eine vom Geiz getriebene Mogelpackung mit den typischen bürokratischen Hürden. Und viele Selbstständige erinnern sich: schon in 2009 hat ihnen das Finanzamt gehörig in den Arsch getreten: in 2009 konnten sie wegen Auftragsausfall und fehlenden Einnahmen nicht mal den Steuerfreibetrag von ca. 8000 € geltend machen – in 2010 durften sie dann aber den Steuer-Höchstsatz zahlen.
Der Unmut wächst.