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Soforthilfe für Selbstständige ?

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Tooraj

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Soforthilfe für Selbstständige ?

Vollmundig wird in den Nachrichten verkündet, dass von dem aufgelegten „Soforthilfe-Programm“ für Selbstständige auch Freiberufler, Solo-Selbstständige und Künstler profitieren würden. Bis zu 9000 € bzw. 10000 € macht der Bund in Kooperation mit dem Bundesland dafür locker, für 3 Monate.

Allerdings: diese Hilfe bezieht sich ausschließlich auf den Ausgleich laufender Betriebskosten bei auftretenden „Liquiditätsengpässen“.

Was bedeutet das für Solo-Selbstständige / Freiberufler / Künstler ?
Deren laufende Betriebskosten, die auch steuerlich anerkannt werden, beschränken sich im Regelfall auf folgende Sachverhalte:
- Laufende Kosten für die Anmietung von Geschäftsräumen oder das häusliche Arbeitszimmer
- Laufende Kosten für den Dienstwagen ( z.B. Leasing-Rate )
- Laufende AfA-Abschreibungskosten für Investitionen und Büro-Ausstattung

Den Bärenanteil der Betriebsausgaben von Solo-Selbstständigen machen normalerweise ja die Reisekosten aus – aber mit wegfallenden Aufträgen fallen die weg.

Und was ist ein „Liquiditätsengpass“ ?
Die Liquidität mag auf dem Girokonto aktuell noch da sein… aber wenn man die voraussichtliche Steuer-Nachforderung des Finanzamts für 2019 abzieht – wieviel ist dann noch übrig ? Und was ist mit der Fondsbeteiligung, deren Betreiber sich seit Jahren vor Finanzgerichten streiten und für die ab dem Jahr 2011 jährliche Steuernachzahlungen fällig werden könnten, die zwar derzeit mit „AdV (Aussetzung der Vollstreckung)“ ausgesetzt sind, die Herr Finanzminister Scholz jedoch weiterhin einfordert und jährlich mit 6 Prozent verzinst haben möchte ? Kann man die im Raum stehenden, noch ungeklärten Forderungen des Finanzamts von der „Liquidität“ als „Reserve“ abziehen ?

Tja, der Verdienstausfall wird mit der „Soforthilfe“ offenbar kein bisschen ausgeglichen: der Solo-Selbstständige in der Krise kann ja Grundsicherung/H4 beantragen. Die "Bedürftigkeits- und Angemessenheitsprüfung" ist jedoch nur für 6 Monate ausgesetzt – und keinesfalls aufgehoben. Es läuft auf einen Kredit hinaus.

In den Augen des Solo-Selbstständigen handelt es sich um eine vom Geiz getriebene Mogelpackung mit den typischen bürokratischen Hürden. Und viele Selbstständige erinnern sich: schon in 2009 hat ihnen das Finanzamt gehörig in den Arsch getreten: in 2009 konnten sie wegen Auftragsausfall und fehlenden Einnahmen nicht mal den Steuerfreibetrag von ca. 8000 € geltend machen – in 2010 durften sie dann aber den Steuer-Höchstsatz zahlen.

Der Unmut wächst.
 

Cotti

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Der Unmut wächst.
Dumm nur, dass eine Klage bis zur höchsten Instanz Jahre dauert - was hat man dann davon, dass man "Recht" bekommt?

Man muss leider hoffen, dass daran viele Existenzen zerbrechen und den Verantwortlichen zeigen, wie unverantwortlich ihr Handeln war. Aber die werden nicht persönlich zur Verantwortung gezogen - sondern wir Steuerzahler.
 

sportsgeist

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Vollmundig wird in den Nachrichten verkündet, dass von dem aufgelegten „Soforthilfe-Programm“ für Selbstständige auch Freiberufler, Solo-Selbstständige und Künstler profitieren würden. Bis zu 9000 € bzw. 10000 € macht der Bund in Kooperation mit dem Bundesland dafür locker, für 3 Monate.

Allerdings: diese Hilfe bezieht sich ausschließlich auf den Ausgleich laufender Betriebskosten bei auftretenden „Liquiditätsengpässen“.

Was bedeutet das für Solo-Selbstständige / Freiberufler / Künstler ?
Deren laufende Betriebskosten, die auch steuerlich anerkannt werden, beschränken sich im Regelfall auf folgende Sachverhalte:
- Laufende Kosten für die Anmietung von Geschäftsräumen oder das häusliche Arbeitszimmer
- Laufende Kosten für den Dienstwagen ( z.B. Leasing-Rate )
- Laufende AfA-Abschreibungskosten für Investitionen und Büro-Ausstattung

Den Bärenanteil der Betriebsausgaben von Solo-Selbstständigen machen normalerweise ja die Reisekosten aus – aber mit wegfallenden Aufträgen fallen die weg.

Und was ist ein „Liquiditätsengpass“ ?
Die Liquidität mag auf dem Girokonto aktuell noch da sein… aber wenn man die voraussichtliche Steuer-Nachforderung des Finanzamts für 2019 abzieht – wieviel ist dann noch übrig ? Und was ist mit der Fondsbeteiligung, deren Betreiber sich seit Jahren vor Finanzgerichten streiten und für die ab dem Jahr 2011 jährliche Steuernachzahlungen fällig werden könnten, die zwar derzeit mit „AdV (Aussetzung der Vollstreckung)“ ausgesetzt sind, die Herr Finanzminister Scholz jedoch weiterhin einfordert und jährlich mit 6 Prozent verzinst haben möchte ? Kann man die im Raum stehenden, noch ungeklärten Forderungen des Finanzamts von der „Liquidität“ als „Reserve“ abziehen ?

Tja, der Verdienstausfall wird mit der „Soforthilfe“ offenbar kein bisschen ausgeglichen: der Solo-Selbstständige in der Krise kann ja Grundsicherung/H4 beantragen. Die "Bedürftigkeits- und Angemessenheitsprüfung" ist jedoch nur für 6 Monate ausgesetzt – und keinesfalls aufgehoben. Es läuft auf einen Kredit hinaus.

In den Augen des Solo-Selbstständigen handelt es sich um eine vom Geiz getriebene Mogelpackung mit den typischen bürokratischen Hürden. Und viele Selbstständige erinnern sich: schon in 2009 hat ihnen das Finanzamt gehörig in den Arsch getreten: in 2009 konnten sie wegen Auftragsausfall und fehlenden Einnahmen nicht mal den Steuerfreibetrag von ca. 8000 € geltend machen – in 2010 durften sie dann aber den Steuer-Höchstsatz zahlen.

Der Unmut wächst.
also ich kenne mindestens zwei duzend Bekannte im eigenen Bekanntenkreis, die die Soforthilfe vor gut 1/2, wenn nicht 1 Woche schon beantragt haben ...
... mal schauen, wann die Gelder überwiesen werden

laut Regierung (damit ist die bayerische Landesregierung gemeint) ja diese Woche noch
 
OP
Tooraj

Tooraj

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also ich kenne mindestens zwei duzend Bekannte im eigenen Bekanntenkreis, die die Soforthilfe vor gut 1/2, wenn nicht 1 Woche schon beantragt haben ...
... mal schauen, wann die Gelder überwiesen werden

laut Regierung (damit ist die bayerische Landesregierung gemeint) ja diese Woche noch

Na ja, in Hessen geht das erst seit heute.
Aber es geht ja nicht um eine halbe Woche zeitliche Verschiebung, sondern um die inhaltliche Ausrichtung, die sich einseitig an laufenden Betriebskosten und fehlender Liquidität orientiert- und damit den meisten Selbstständigen wenig nützt.
 

sportsgeist

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Na ja, in Hessen geht das erst seit heute.
Aber es geht ja nicht um eine halbe Woche zeitliche Verschiebung, sondern um die inhaltliche Ausrichtung, die sich einseitig an laufenden Betriebskosten und fehlender Liquidität orientiert- und damit den meisten Selbstständigen wenig nützt.
... in Bayern wurde gesagt, dass die Bedürftigkeit erst im Nachhinein geprüft wird
nicht schon vorschüssig ...

Selbständige, die also das Geld gar nicht brauchten, müssen es u.U. im kommenden Herbst oder Winter wieder zurückzahlen
 
OP
Tooraj

Tooraj

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... in Bayern wurde gesagt, dass die Bedürftigkeit erst im Nachhinein geprüft wird
nicht schon vorschüssig ...

Selbständige, die also das Geld gar nicht brauchten, müssen es u.U. im kommenden Herbst oder Winter wieder zurückzahlen

Komische Logik: diejenigen Selbstständigen, die ihr Geld in Gold oder Aktien oder Immobilien angelegt haben, "brauchen" das Geld wegen fehlender Liquidität . Diejenigen, bei denen das Geld auf dem Konto rumliegt, brauchen es nicht ?
 

sportsgeist

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Komische Logik: diejenigen Selbstständigen, die ihr Geld in Gold oder Aktien oder Immobilien angelegt haben, "brauchen" das Geld wegen fehlender Liquidität . Diejenigen, bei denen das Geld auf dem Konto rumliegt, brauchen es nicht ?
das könnte sein
allerdings könnte es auch so sein, dass Diejenigen, die auf vielen Assets sitzen, ihre Hilfen lediglich als Kredit bekommen
 

interrogativ

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Corona-Soforthilfe: Bund und Länder zahlen Zuschüsse

... in Bayern wurde gesagt, dass die Bedürftigkeit erst im Nachhinein geprüft wird
nicht schon vorschüssig ...

Selbständige, die also das Geld gar nicht brauchten, müssen es u.U. im kommenden Herbst oder Winter wieder zurückzahlen

Die Verdienstausfälle und laufenden Kosten werden mit der Soforthilfe nicht ausgeglichen werden.
Bleibt nur noch ein Kredit.
Tausende Kleinunternehmen werden in Konkurs gehen.

Zitat:
Corona-Soforthilfe: Bund und Länder zahlen Zuschüsse

Die Umsetzung der Bundes-Soforthilfen für kleine Unternehmen steht - und bezieht nun auch die Landwirtschaft explizit mit ein. Bundeswirtschaftsminister Altmaier sagt dazu: "Die Soforthilfen des Bundes gelten auch für Landwirte. Denn ebenso wie andere kleine Unternehmen, Freiberufler und Selbständige ist auch die Not vieler Landwirte aktuell hoch."

Wer kann wo einen Antrag stellen?
Die bundesweite Soforthilfe, die nicht zurückgezahlt werden muss, gibt es unter folgenden Voraussetzungen:
Quelle: https://www.topagrar.com/management...d-und-laender-zahlen-zuschuesse-12010876.html
 

sportsgeist

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Vollmundig wird in den Nachrichten verkündet, dass von dem aufgelegten „Soforthilfe-Programm“ für Selbstständige auch Freiberufler, Solo-Selbstständige und Künstler profitieren würden. Bis zu 9000 € bzw. 10000 € macht der Bund in Kooperation mit dem Bundesland dafür locker, für 3 Monate.
trotz Vollmundigkeit
hab mich gerade erkundigt

Soforthilfen sind noch immer nicht überwiesen
zumindest nicht da, wo ich nachgefragt habe
 

Ophiuchus

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Die Verdienstausfälle und laufenden Kosten werden mit der Soforthilfe nicht ausgeglichen werden.
Bleibt nur noch ein Kredit.
Tausende Kleinunternehmen werden in Konkurs gehen.

Zitat:
Corona-Soforthilfe: Bund und Länder zahlen Zuschüsse

Die Umsetzung der Bundes-Soforthilfen für kleine Unternehmen steht - und bezieht nun auch die Landwirtschaft explizit mit ein. Bundeswirtschaftsminister Altmaier sagt dazu: "Die Soforthilfen des Bundes gelten auch für Landwirte. Denn ebenso wie andere kleine Unternehmen, Freiberufler und Selbständige ist auch die Not vieler Landwirte aktuell hoch."

Wer kann wo einen Antrag stellen?
Die bundesweite Soforthilfe, die nicht zurückgezahlt werden muss, gibt es unter folgenden Voraussetzungen:
Quelle: https://www.topagrar.com/management...d-und-laender-zahlen-zuschuesse-12010876.html

Warum überhaupt Leistungen an welche die selbst keine Vorsorge treffen (müssen ) ?

Dem Arbeiter verkauft man Kurzarbeitergeld für das er Arbeitslosenversicherung gezahlt hat als Geschenk !

Der Leierkastenspieler der seit Jahren nicht geleiert hat bekommt 15000 Euro :kopfkratz:
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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