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Karlsruhe kippt Verbot der Sterbehilfe

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gerthans

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2015 beschloss der Bundestag, mit § 217 geschäftsmäßige Sterbehilfe zu verbieten, obwohl 67 % der Bundesbürger für Sterbehilfe sind:

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/104419/67-Prozent-der-Bundesbuerger-fuer-aktive-Sterbehilfe

Das zeigte einmal wieder, wie abgehoben unsere "Volksvertreter" sind, wie weit sie sich vom Willen des Souveräns, des Volks, entfernt haben.

Heute hat Karlsruhe das Verbot gekippt:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Homepage/homepage_node.html

Die Justiz fällt immer wieder Urteile, die dem Establishment nicht passen, aber gerecht sind. Das macht Mut: Die Justiz ist wohl wirklich noch in gewissem Maße unabhängig vom politisch-medialen Komplex.
 

zwei2Raben

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Todesstrafe durch die Hintertür?
 

Cotti

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2015 beschloss der Bundestag, mit § 217 geschäftsmäßige Sterbehilfe zu verbieten, obwohl 67 % der Bundesbürger für Sterbehilfe sind:

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/104419/67-Prozent-der-Bundesbuerger-fuer-aktive-Sterbehilfe

Das zeigte einmal wieder, wie abgehoben unsere "Volksvertreter" sind, wie weit sie sich vom Willen des Souveräns, des Volks, entfernt haben.

Heute hat Karlsruhe das Verbot gekippt:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Homepage/homepage_node.html

Die Justiz fällt immer wieder Urteile, die dem Establishment nicht passen, aber gerecht sind. Das macht Mut: Die Justiz ist wohl wirklich noch in gewissem Maße unabhängig vom politisch-medialen Komplex.
Mein Wunsch wäre, dass es kommerzielle Sterbehilfe geben sollte - und zwar auch ohne, dass man erst schwer sterbenskrank sein müsste. Es sollten sich verschiedene Anbieter in Konkurrenz zueinander bilden können, so dass man als Sterbewilliger eine Auswahl hätte.

Aber das ist ganz sicher Zukunftsmusik.
 

Cotti

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Naja, alles andere wird auch mißbraucht...
man fälscht eine Willenserklärung und dann wirds sadistisch...
Es soll ja auch schon ohne eine ganze Menge Morde an alten Leuten geben.
Für jede gute Idee gibt es Schwachköpfe, die da etwas Negatives hinein interpretieren. :nono:
 
OP
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gerthans

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Naja, alles andere wird auch mißbraucht...
man fälscht eine Willenserklärung und dann wirds sadistisch...
Es soll ja auch schon ohne eine ganze Menge Morde an alten Leuten geben.

In Belgien, den Niederlanden und der Schweiz ist organisierte Sterbehilfe schon lange erlaubt und Praxis und dergleichen ist dort nicht geschehen, zumindest nicht bekannt geworden.
 
OP
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gerthans

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Mein Wunsch wäre, dass es kommerzielle Sterbehilfe geben sollte - und zwar auch ohne, dass man erst schwer sterbenskrank sein müsste. Es sollten sich verschiedene Anbieter in Konkurrenz zueinander bilden können, so dass man als Sterbewilliger eine Auswahl hätte.

Aber das ist ganz sicher Zukunftsmusik.

Aber was ist denn mit dem Werther-Jüngling, der Liebeskummer hat und vom Sterbehelfer ein tödliches Medikament kaufen will!

Sterbehilfe darf keine Dienstleistung wie Haareschneiden werden.
 

Iles9

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Mein Wunsch wäre, dass es kommerzielle Sterbehilfe geben sollte - und zwar auch ohne, dass man erst schwer sterbenskrank sein müsste. Es sollten sich verschiedene Anbieter in Konkurrenz zueinander bilden können, so dass man als Sterbewilliger eine Auswahl hätte.

Aber das ist ganz sicher Zukunftsmusik.

Ich hab mir das Urteil angehört. Und so weit ich verstanden habe ist die Sterbehilfe nicht mehr an eine Krankheit gebunden. Auch haben Religionen, Weltanschauungen usw. kein Recht den freien Willen des Einzelnen zu behindern.
Das Urteil geht weit über das hinaus was es eigentlich entschieden werden sollte. Kläger die gegen die Sterbehilfe waren, werden sich in den Hintern beißen.
Ich find es gut. Wenn jemand kein Lebenswillen mehr hat, ob nun durch Schicksalsschläge, Krankheit sollte die Möglichkeit gegeben werden mit Hilfe zu gehen.

Voraussetzung der Sterbehilfe wie auch das BGH geurteilt hat, diese Vereine müssen ordentlich kontrolliert werden und wenn ein Verdacht besteht das der Sterbewillige von jemandem dazu genötigt wird, dem erst mal nachzugehen.

Nun bin ich mal gespannt wie die Regierung versuchen wird mit irgendwelchen Anordnungen das Urteil zu umgehen und somit wieder vielen Sterbewilligen die Hilfe zu verweigern.
Wie sagte der Richter vom BGH in einigen Fällen hat sich die Klage durch den Tot schon erledigt.
Danke her Span und Co.
 
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Cotti

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Aber was ist denn mit dem Werther-Jüngling, der Liebeskummer hat und vom Sterbehelfer ein tödliches Medikament kaufen will!

Sterbehilfe darf keine Dienstleistung wie Haareschneiden werden.
Doch, genau das wäre mein Wunsch. Wo wäre denn das Problem, wenn jeder Volljährige sein Leben selbst in die Hand nehmen dürfte - auch um es, ohne "triftigen Grund", selbstbestimmt und würdig beenden zu dürfen?

Die dummen "Hilfeschreie" würden dadurch ganz sicher nicht betroffen werden - also jemand, der "eigentlich gar nicht sterben will", sondern nur einen "Suizid-Versuch" unternehmen wollte.

Es gäbe ganz sicher Möglichkeiten, dass Menschen eine Möglichkeit gegeben werden könnte, "eigenhändig" aus dem Leben scheiden zu dürfen - sanft und ohne Schmerzen, wie ein geliebtes Haustier, wenn es "eingeschläfert" wird. Als "Hürde" könnte man ja eine größere Geldsumme verlangen, so ab 20.000 Eumel.
 

Cotti

Deutscher Bundeskanzler
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Ich hab mir das Urteil angehört. Und so weit ich verstanden habe ist die Sterbehilfe nicht mehr an eine Krankheit gebunden. Auch haben Religionen, Weltanschauungen usw. kein Recht den freien Willen des Einzelnen zu behindern.
Das Urteil geht weit über das hinaus was es eigentlich entschieden werden sollte. Kläger die gegen die Sterbehilfe waren, werden sich in den Hintern beißen.
Ich find es gut. Wenn jemand kein Lebenswillen mehr hat, ob nun durch Schicksalsschläge, Krankheit sollte die Möglichkeit gegeben werden mit Hilfe zu gehen.

Voraussetzung der Sterbehilfe wie auch das BGH geurteilt hat, diese Vereine müssen ordentlich kontrolliert werden und wenn ein Verdacht besteht das der Sterbewillige von jemandem dazu genötigt wird, dem erst mal nachzugehen.

Nun bin ich mal gespannt wie die Regierung versuchen wird mit irgendwelchen Anordnungen das Urteil zu umgehen und somit wieder vielen Sterbewilligen die Hilfe zu verweigern.
Wie sagte der Richter vom BGH in einigen Fällen hat sich die Klage durch den Tot schon erledigt.
Danke her Span und Co.
Na wie gesagt, ich bin gespannt. Spahn hatte sich ja schon gegen das Urteil gestemmt, dass Sterbewillige Anspruch auf ein bestimmtes Medikament hätten - indem er die Ausgabe des Medikamentes verbot.
 

zwei2Raben

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Für jede gute Idee gibt es Schwachköpfe, die da etwas Negatives hinein interpretieren. :nono:

Sollte die Sterbehilfe die einzige Sache auf dieser Welt sein, die nicht ihre zwei Seiten hat? Die Sterbehilfe ist das Göttlichmakellose schlechthin. Das Nonplusultra, das worauf die Menschheit vom Anbeginn gewartet hat.
:p:dance::happy::giggle::rolleyes:;):))
 

Cotti

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Sollte die Sterbehilfe die einzige Sache auf dieser Welt sein, die nicht ihre zwei Seiten hat? Die Sterbehilfe ist das Göttlichmakellose schlechthin. Das Nonplusultra, das worauf die Menschheit vom Anbeginn gewartet hat.
:p:dance::happy::giggle::rolleyes:;):))
Genau das ist sie - denn sie hat nun einmal nur dieses eine "Ziel". Das ist aber nicht, einen Menschen zu töten, sondern ihm seinen Willen durchsetzen zu lassen, sein Leben selbst in Würde beenden zu dürfen - und nicht vor einen Zug oder von einem Haus springen zu müssen.

Ich wünschte, demnächst sprießen Sterbehilfe-Organisationen - da würde ich sofort beitreten.

Konkrete Vorschläge für die Umsetzung
Das Gericht machte auch konkrete Vorschläge, wie solch eine Regelung aussehen könnte. Es könne Sicherungsmechanismen wie Aufklärungs- oder Wartepflichten geben und auch bestimmte Anforderungen an Anbieter.
Dann sollten die mir von mir aus jährlich "Aufklärungs-Broschüren" ins Haus schicken, damit ich diesen Schwachsinn schon mal hinter mir hätte. Dafür würde ich mich vor bevormundenden "Wartepflichten" verwahren, für die es gar keine Begründung gibt.
 

zwei2Raben

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Endlich können wir Oppa um die Ecke bringen.
 
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gerthans

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Das Urteil geht weit über das hinaus was es eigentlich entschieden werden sollte. Kläger die gegen die Sterbehilfe waren, werden sich in den Hintern beißen.
Ich find es gut. Wenn jemand kein Lebenswillen mehr hat, ob nun durch Schicksalsschläge, Krankheit sollte die Möglichkeit gegeben werden mit Hilfe zu gehen.

Voraussetzung der Sterbehilfe wie auch das BGH geurteilt hat, diese Vereine müssen ordentlich kontrolliert werden und wenn ein Verdacht besteht das der Sterbewillige von jemandem dazu genötigt wird, dem erst mal nachzugehen.

Nun bin ich mal gespannt wie die Regierung versuchen wird mit irgendwelchen Anordnungen das Urteil zu umgehen und somit wieder vielen Sterbewilligen die Hilfe zu verweigern.
Wie sagte der Richter vom BGH in einigen Fällen hat sich die Klage durch den Tot schon erledigt.
Danke her Span und Co.

Die Karlsruher Entscheidung ist eine schwere Niederlage für die bevormundende Verbotspolitik des Gutmenschentums.

Das Verbot der Sterbehilfe war ein Stück christliche Scharia. Kein Zufall war ja, dass vor allem christliche Politiker wie zum Beispiel Katrin Göring-Eckardt von den GRÜNEN damals im Bundestag für das Verbot stimmten. Sie verbieten so gerne, die Linksgrünen - das haben sie mit den Christen und einer gewissen anderen immer dominanter werdenden Religion gemeinsam - das Karlsruher Urteil ist ein vernichtender Schlag dagegen.

Das Urteil zeigt: Bürgerliche Freiheiten und Rechtsstaatlichkeit sind noch nicht am Boden zerstört - die Merkel-BRD ist zwar ein failing state, aber noch kein failed state - manchmal funktioniert der Rechtsstaat noch!
 

MaBu

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Aber was ist denn mit dem Werther-Jüngling, der Liebeskummer hat und vom Sterbehelfer ein tödliches Medikament kaufen will!

Sterbehilfe darf keine Dienstleistung wie Haareschneiden werden.

Er wird es nicht kriegen, so hoch muss die Hürde sein.
 

MaBu

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Naja, alles andere wird auch mißbraucht...
man fälscht eine Willenserklärung und dann wirds sadistisch...
Es soll ja auch schon ohne eine ganze Menge Morde an alten Leuten geben.

In der Schweiz ist die Hürde schon recht hoch, eine einfache Willenserklärung reicht nicht.
 

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