Und was machst Du mit schwer kranken Kindern und Jugendlichen, die dürfen dann auch weiter
vegetieren, weil sie das Geld nicht haben und die Eltern es nicht geben, weil sie ihre Kinder nicht verlieren wollen. Sie haben ja die Qualen nicht. Und das man alle Schmerzen mit Medis behandeln kann ist Blödsinn, irgendwann hilft gar nichts mehr nicht mal Morphium in hohen Dosen. Und betäuben lassen nur das der Organismus noch lebt, ist nicht mehr lebenswert, wenn keine Besserung mehr abzusehen ist.
Jugendliche die nicht mehr weiter wissen. Da denk ich an Bautzen an die Todesbrücke. Da springen bis heute welche runter, wenn sie in eine Sackgasse in ihrem Leben geraten. Da würde bei vielen eine vorheriger Beratung den Weg zu einer Behandlung führen und den Todeswunsch meist verhindern. Die Beratung kann doch kostenfrei sein, glaub nicht das bei der Abtreibung das was kostet.
Im Alter nur noch im Bett rumliegen, weil man es nicht mehr selber raus schafft. Gewindelt, gefüttert werden, sich wund liegen, den ganzen Tag an die Decke starren, nee danke, das würd ich nicht wollen. Und ein Hungertot durch Verweigerung der Nahrungsaufnahme find ich auch nicht prickelnd, so wie es manche dann machen, weil sie sich nicht erlösen lassen dürfen.
Wer das alles nicht durchlebt hat, bei Angehörigen hautnah erlebt hat, kann das gar nicht nachvollziehen und sich da reinversetzten, aber gute Ratschläge geben und verbieten oder Gott, für mich eine geistige Erfindung, vorschieben.
Das Thema ist zu persönlich, als dass ich mit dir jetzt einen Streit führen wollte, wie ich es jetzt bei Pillepalle-Themen machen würde, weil du einen Aspekt heraus gesucht hast, der extrem polemisch ist.
Kinder und Jugendliche sind per se davon ausgenommen, von sich aus einen begleiteten Suizid einfordern zu dürfen, von daher ist das Thema damit eigentlich schon beendet. Damit meine ich, dass kein Kind zu einer Sterbehilfe-Organisation gehen könnte, um dort Mithilfe bei seinem Suizid erwarten zu dürfen. Schwerstkranke Kinder und Jugendliche werden immer im staatlichen Krankensystem versorgt - bis zum Schluss. Dort müssen dann Patient, Eltern, eingesetzte Betreuer, Ärzte,... hoffentlich human über die Chancen auf ein lebenswertes Leben und auch Sterben des betroffenen Minderjährigen entscheiden. Das ist aber auf keinen Fall Thema dieses Urteils gewesen.
Organisatorisch kann man die "finanzielle Hürde" dadurch übersteigbar machen, indem man die Möglichkeit der Mitgliedschaft schafft, mit einem entsprechenden Mitgliedsbeitrag. Das Problem ist doch, dass selbst 20.000 Eumel pro Fall nicht ausreichen könnten, weil die Führung einer solchen Organisation sehr teuer sein wird. Da muss nur ein Angehöriger klagen, weil einem 20jährigen angeblich zu Unrecht beim Suizid geholfen wurde, weil der Angehörige eben nicht einsehen wollte, dass die schwere Krankheit seinen Wunsch nach einem Ende gerechtfertigt hätte - weil da ja noch irgend ein Arzt war, der noch einen "erfolgversprechenden Therapieversuch" versprach. So ein Verein braucht ganz dringend die besten Anwälte in seinen Reihen. Ansonsten müsste von diesem Geld die Beratung und auch die "psychologische Untersuchung" bezahlt werden - da bleibt schon kaum noch was für die Führung des Vereins übrig.
Deine Aufzählung von "Helfern" (Rechtsanwälte, Notare) sind doch die schlimmsten Heuschrecken in solchen Angelegenheiten - die muss sich so ein Sterbewilliger auch erst einmal leisten können. Dann ist er auch schon 10.000 Eumel los und hat nur die "Gewissheit", dass sein Wunsch für ein paar Jahre "beurkundet" ist - aber der "Rechtsbeistand" schon sagte, dass man ihn immer wieder (kostenbringend) "auffrischen" müsste.
Und überhaupt, was soll das mit der "Zwangsberatung" und "Zwangsuntersuchung"? Da geht es doch in erster Linie um Geldschacherei. Was glaubst du denn, was so ein "Psychologe" für eine "Expertise" erstellt, wenn du da eigentlich nur diesen Zwang hinter dich bringen willst, ihm dein Leid über deine Krankheit klagst und der dich für "psychisch eingeschränkt" erklärt, weil da ja "noch nicht alle Therapien durchgeführt" worden wären.
Oder noch "besser", du bist gar nicht krank (wurde ja vom Gericht gesagt, dass du in jeder Lebenssituation ein Recht auf Beistand zum Suizid hast). Welcher "Psychologe" würde dich dann nicht für "psychisch gestört" diagnostizieren?
Wenn nach erfolgter Zwangsberatung und -untersuchung nur eine Teilnahmebestätigung vorgelegt werden müsste, um damit dem Organisator die Rechtssicherheit zu geben, dass er alle Anforderungen für legale Suizidbegleitung erfüllt hat, wäre das ja noch in Ordnung. Aber ich glaube kaum, dass so ein "Psychologe", wenn der einen für geisteskrank hält, einfach so eine Teilnahmebestätigung ausstellt, ohne irgendwelche Behörden einzuschalten, die einen dann für unmündig erklären könnten. "Psychologen" sind für mich ein rotes Tuch. Ich halte die durchweg für schlimmste Scharlatane.