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Gebührenordnung der Bundespolizei BMIBGebV

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Nora

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Gebührenordnung der Bundespolizei BMIBGebV


Ist mir wohl entgangen, erst heute Morgen im Käseblatt entdeckt.

Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich

https://www.gesetze-im-internet.de/bmibgebv/BJNR135900019.html

https://www.destatis.de/DE/Methoden...ehrensaetze-052019.pdf?__blob=publicationFile

Eine Verordnung, inwieweit ist dies zulässig?


Das kann teuer werden!
28. März 2019

Heiko Teggatz fordert, der DFL und den Fußballvereinen die Kosten für die allwöchentlichen Fanbegleitungen in Rechnung zu stellen.
Überfällig und genau richtig nennt Heiko Teggatz, 1. stellvertretender Bundesvorsitzender, den Gesetzentwurf des BMI zur Besonderen Gebührenverordnung (BMI-BGebV).
Darin erhält die Bundespolizei erstmalig umfassende Möglichkeiten, Gebühren für individuell zurechenbare Sicherheitsleistungen in allen Bereichen ihrer präventiven polizeilichen Tätigkeit zu erheben.

Endlich werden damit zukünftig zum Beispiel polizeiliche Maßnahmen gegen Verhaltens- oder Zustandsverantwortliche gebührenpflichtig.

Aber auch andere Personen, wie beispielsweise Aufsichtspflichtige oder Betreuer werden von der BMI-GebV umfasst“, so der Gewerkschafter.
Im Gebührenverzeichnis werden künftig Gebühren und Auslagen erhoben.
„Das wird sich auf alle Aufgaben der Bundespolizei auswirken.


Ich denke aber gerade an die in Zügen randalierenden Fußballfans, denen wir künftig Gebühren für den Einsatz der Polizeikräfte und unsere Auslagen zum Beispiel für das Ablöschen bengalischer Feuer usw. in Rechnung stellen können!“, sagt Teggatz.

Die zumeist umfassenden Polizeimaßnahmen bei unbeaufsichtigten Gepäckstücken in Bahnhöfen und Flughafen-Terminals können künftig ebenso in Rechnung gestellt werden, wie das Hinzuziehen eines Dolmetschers, der Einsatz von Hubschraubern, Booten, Wasserwerfern, die Kosten für die Reinigung von Diensträumen, Dienstfahrzeugen, Uniformen, die Ersatzvornahme bis hin zu Maßnahmen der Identitätsfeststellung und der Anwendung unmittelbaren Zwangs werden künftig von Gebühren und Auslagen begleitet werden.

Damit kommen künftig umfassende zusätzliche Aufgaben auf die Bundespolizistinnen und -polizisten zu, die mit jedem Einschreiten dann auch die „Polizeikosten“ abrechnen müssen.

Die Gebührensätze sollen nach dem Willen des BMI noch im Spätsommer 2019 in Kraft treten.
Unzulänglich ist der Gesetzentwurf für Heiko Teggatz noch hinsichtlich der Gebühren für Polizeieinsätze und -begleitungen bei Fußballspielen.

„Es leuchtet mir nicht ein, dass zu jedem Spieltag tausende Bundespolizistinnen und -polizisten Fußballfans durch ganz Deutschland begleiten müssen und der Steuerzahler hierfür aufkommen muss!“, so Teggatz.
Er fordert daher, die Gebührenverordnung des BMI um diesen Tatbestand zu ergänzen, wie es das Land Bremen bereits umgesetzt hat.

„Wenn die DFL und Vereine für die Kosten der Polizeieinsätze aufkommen müssen, werden sie sich hoffentlich und endlich auch mit den Gewaltanwendungen bei den An- und Abreisen ihrer Fans befassen und wirksame Maßnahmen zur Reduzierung einleiten“, hofft Teggatz.
Er werde sich weiterhin für die Einführung einer solchen Gebühr einsetzen.

https://dpolg-bpolg.de/wp/?p=16759

Gebührenordnung der Bundespolizei BMIBGebV


https://www.reddit.com/r/de/comments/f4uggq/gebührenordnung_der_bundespolizei_bmibgebv/
 
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Ist mir wohl entgangen, erst heute Morgen im Käseblatt entdeckt.

[COLOR="#FF0000"]Besondere Gebührenverordnung[/COLOR] des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich

https://www.gesetze-im-internet.de/bmibgebv/BJNR135900019.html

https://www.destatis.de/DE/Methoden...ehrensaetze-052019.pdf?__blob=publicationFile

Eine Verordnung, inwieweit ist dies zulässig?


Das kann teuer werden!
28. März 2019

Heiko Teggatz fordert, der DFL und den Fußballvereinen die Kosten für die allwöchentlichen Fanbegleitungen in Rechnung zu stellen.
Überfällig und genau richtig nennt Heiko Teggatz, 1. stellvertretender Bundesvorsitzender, den Gesetzentwurf des BMI zur Besonderen Gebührenverordnung (BMI-BGebV).
Darin erhält die Bundespolizei erstmalig umfassende Möglichkeiten, Gebühren für individuell zurechenbare Sicherheitsleistungen in allen Bereichen ihrer präventiven polizeilichen Tätigkeit zu erheben.

Endlich werden damit zukünftig zum Beispiel polizeiliche Maßnahmen gegen Verhaltens- oder Zustandsverantwortliche gebührenpflichtig.

Aber auch andere Personen, wie beispielsweise Aufsichtspflichtige oder Betreuer werden von der BMI-GebV umfasst“, so der Gewerkschafter.
Im Gebührenverzeichnis werden künftig Gebühren und Auslagen erhoben.
„Das wird sich auf alle Aufgaben der Bundespolizei auswirken.


Ich denke aber gerade an die in Zügen randalierenden Fußballfans, denen wir künftig Gebühren für den Einsatz der Polizeikräfte und unsere Auslagen zum Beispiel für das Ablöschen bengalischer Feuer usw. in Rechnung stellen können!“, sagt Teggatz.

Die zumeist umfassenden Polizeimaßnahmen bei unbeaufsichtigten Gepäckstücken in Bahnhöfen und Flughafen-Terminals können künftig ebenso in Rechnung gestellt werden, wie das Hinzuziehen eines Dolmetschers, der Einsatz von Hubschraubern, Booten, Wasserwerfern, die Kosten für die Reinigung von Diensträumen, Dienstfahrzeugen, Uniformen, die Ersatzvornahme bis hin zu Maßnahmen der Identitätsfeststellung und der Anwendung unmittelbaren Zwangs werden künftig von Gebühren und Auslagen begleitet werden.

Damit kommen künftig umfassende zusätzliche Aufgaben auf die Bundespolizistinnen und -polizisten zu, die mit jedem Einschreiten dann auch die „Polizeikosten“ abrechnen müssen.

Die Gebührensätze sollen nach dem Willen des BMI noch im Spätsommer 2019 in Kraft treten.
Unzulänglich ist der Gesetzentwurf für Heiko Teggatz noch hinsichtlich der Gebühren für Polizeieinsätze und -begleitungen bei Fußballspielen.

„Es leuchtet mir nicht ein, dass zu jedem Spieltag tausende Bundespolizistinnen und -polizisten Fußballfans durch ganz Deutschland begleiten müssen und der Steuerzahler hierfür aufkommen muss!“, so Teggatz.
Er fordert daher, die Gebührenverordnung des BMI um diesen Tatbestand zu ergänzen, wie es das Land Bremen bereits umgesetzt hat.

„Wenn die DFL und Vereine für die Kosten der Polizeieinsätze aufkommen müssen, werden sie sich hoffentlich und endlich auch mit den Gewaltanwendungen bei den An- und Abreisen ihrer Fans befassen und wirksame Maßnahmen zur Reduzierung einleiten“, hofft Teggatz.
Er werde sich weiterhin für die Einführung einer solchen Gebühr einsetzen.

https://dpolg-bpolg.de/wp/?p=16759

Gebührenordnung der Bundespolizei BMIBGebV


https://www.reddit.com/r/de/comments/f4uggq/gebührenordnung_der_bundespolizei_bmibgebv/

Das ist doch grundsätzlich eine gute Maßnahme, wenn Vereine die Kosten für ihre Veranstaltungen tragen müssen, anstelle der Gemeinschaft.
 
OP
Nora

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Gelöschtes Mitglied 2801

Auf den ersten Blick sieht es so aus.

Für meine Begriffe sollte man eine begrenzte Verursacherleistung forcieren. Wir haben in Deutschland seit Jahren das Problem, dass wir mehr Notrufe für tendenziell weniger problematische Situationen erleben. Das belastet die 3 Hauptzweige und kostet sehr viel Geld. Entsprechend bin ich durchaus für eine strengere Auslegung einer Gebührenordnung.
Dem sei allerdings hinzugefügt, dass eine solche Ordnung unter der Berücksichtigung von Rechten des Bürgers geschehen muss. Demonstrationen (friedlich und im Rahmen der Vereinbarungen) müssen z.B. kostenfrei möglich sein.
 
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Auf den ersten Blick sieht es so aus.

Ist das schön, :happy: euch beim Träumen zu erwischen ! :giggle:

Denn die Vereine - werden die KOSTEN der Veranstaltungen - auf den > EINTRITT < umlegen.

Und damit sind wir wieder beim STAATS-PRINZIP - - -

DAS Volk - als END-VERBRAUCHER - bezahlt als Leibeigener und Arbeitssklave - alles - was die Wertabschöpfer -

sich für das dUMM-Volk einfallen lassen.

Wie bei den Hygiene-Artikeln für FRAUEN - der STAAT senkt die MwSt.- - - aber dafür erhöhen die Konzerne IHRE Gewinne,
weil das Produkt gleich teuer bleibt. Das Volk verarschen muß Spaß machen.
 
OP
Nora

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Ist das schön, :happy: euch beim Träumen zu erwischen ! :giggle:

Denn die Vereine - werden die KOSTEN der Veranstaltungen - auf den > EINTRITT < umlegen.

Und damit sind wir wieder beim STAATS-PRINZIP - - -

DAS Volk - als END-VERBRAUCHER - bezahlt als Leibeigener und Arbeitssklave - alles - was die Wertabschöpfer -

sich für das dUMM-Volk einfallen lassen.

Wie bei den Hygiene-Artikeln für FRAUEN - der STAAT senkt die MwSt.- - - aber dafür erhöhen die Konzerne IHRE Gewinne,
weil das Produkt gleich teuer bleibt. Das Volk verarschen muß Spaß machen.

Es geht immer nach hinten los. Vor allem lassen sich da willkürliche Eingriffe als Terrorverdacht gut behaupten. Da darfst du dein Koffer nicht kurz verlassen um zum Papierkorb zu gehen, aus die Maus. Polizeistaat wurde ja vorausgesagt.

Und wieder mal Seehofer vorne weg.
 
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Gelöschtes Mitglied 2801

Ist das schön, :happy: euch beim Träumen zu erwischen ! :giggle:

Denn die Vereine - werden die KOSTEN der Veranstaltungen - auf den > EINTRITT < umlegen.

Und damit sind wir wieder beim STAATS-PRINZIP - - -

DAS Volk - als END-VERBRAUCHER - bezahlt als Leibeigener und Arbeitssklave - alles - was die Wertabschöpfer -

sich für das dUMM-Volk einfallen lassen.

Wie bei den Hygiene-Artikeln für FRAUEN - der STAAT senkt die MwSt.- - - aber dafür erhöhen die Konzerne IHRE Gewinne,
weil das Produkt gleich teuer bleibt. Das Volk verarschen muß Spaß machen.

Und was wäre daran falsch?
Dann zahlen diejenigen, die das Polizeiaufgebot notwendig machen, anstelle der Gemeinschaft.
 
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Es geht immer nach hinten los. Vor allem lassen sich da willkürliche Eingriffe als Terrorverdacht gut behaupten. Da darfst du dein Koffer nicht kurz verlassen um zum Papierkorb zu gehen, aus die Maus. Polizeistaat wurde ja vorausgesagt.

Und wieder mal Seehofer vorne weg.

Deutschlands Politiker gehören doch dem "Club der Wahnsinnigen" an. :giggle:

Wer von denen nicht BSE hat, wir doch garnicht rein-, oder zugelassen ! :happy:
 
OP
Nora

Nora

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Deutschlands Politiker gehören doch dem "Club der Wahnsinnigen" an. :giggle:

Wer von denen nicht BSE hat, wir doch garnicht rein-, oder zugelassen ! :happy:

Die werden sorgfältig ausgesucht und müssen erpreßbar sein. Mal schauen, was als Nächstes kommt.:coffee:
 
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Und was wäre daran falsch?
Dann zahlen diejenigen, die das Polizeiaufgebot notwendig machen, anstelle der Gemeinschaft.

Weil die Gewinne sich erhöhen, wie die Preise für die Volksabzockerei !

Die Gemeinschaft bezahlt auch alle STAATS-FUZZYS welche überflüssig und entbehrlich sind - (Pensionisten)

weil das STAATSSYSTEM zu einem VOLKS-Betrugs-SYSTEM geworden ist !
 

Tooraj

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Für meine Begriffe sollte man eine begrenzte Verursacherleistung forcieren. Wir haben in Deutschland seit Jahren das Problem, dass wir mehr Notrufe für tendenziell weniger problematische Situationen erleben. Das belastet die 3 Hauptzweige und kostet sehr viel Geld. Entsprechend bin ich durchaus für eine strengere Auslegung einer Gebührenordnung.
...

Na ja, das ist schwierig. Es soll ja durchaus alte Menschen geben, die durchaus noch halbwegs allein zurecht kommen, sogar Auto fahren, aber schon halb dement sind. Wenn sie z.B. ihren Autoschlüssel nicht mehr finden, dann wählen sie die 110 und melden einen Einbruchdiebstahl.
 
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Gelöschtes Mitglied 2801

Na ja, das ist schwierig. Es soll ja durchaus alte Menschen geben, die durchaus noch halbwegs allein zurecht kommen, sogar Auto fahren, aber schon halb dement sind. Wenn sie z.B. ihren Autoschlüssel nicht mehr finden, dann wählen sie die 110 und melden einen Einbruchdiebstahl.

Das kann aber kein Argument dafür sein, dass wiederum Personen mit einer kaum blutenden Schnittverletzung den Krankenwagen rufen.... Wie gesagt, man muss in der Rechnungsstellung abwägen.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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