Aktuelles
  • Hallo Neuanmeldung und User mit 0 Beiträgen bisher (Frischling)
    Denk daran: Bevor du das PSW-Forum in vollen Umfang nutzen kannst, stell dich kurz im gleichnamigen Unterforum vor: »Stell dich kurz vor«. Zum Beispiel kannst du dort schreiben, wie dein Politikinteresse geweckt wurde, ob du dich anderweitig engagierst, oder ob du Pläne dafür hast. Poste bitte keine sensiblen Daten wie Namen, Adressen oder Ähnliches. Bis gleich!

EGMR-Urteil und die Richterschelte aus Täterland

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

Cotti

Deutscher Bundeskanzler
Registriert
28 Apr 2016
Zuletzt online:
Beiträge
9.499
Punkte Reaktionen
1.741
Punkte
38.820
Geschlecht
--
EGMR-Urteil und die Richterschelte aus Täterland

Dieses Urteil steht beispielhaft für das Versagen der EU-Flüchtlingspolitik

Es war ein sensationelles Urteil, das die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag sprach: Einstimmig wiesen die Richter die Klage zweier afrikanischer Migranten ab, die im Jahr 2014 den Grenzzaun der spanischen Exklave Melilla überwunden hatten und kurz darauf von Beamten der Guardia Civil zurück nach Marokko gebracht wurden. Eine Schnellabschiebung, ein klassischer „Pushback“.

Im Jahr 2017 noch hatte die Kleine Kammer des EGMR anders geurteilt, der Klage stattgegeben und Spanien aufgefordert, den Männern Schadensersatz zu zahlen. Die Begründung: Wer EU-Territorium erreicht hat, kann nicht einfach so ohne Einzelfallprüfung abgeschoben werden. Diese Entscheidung fügte sich ein in eine Reihe von EGMR-Urteilen, die die Rechte von Migranten und Flüchtlingen stärkten. 2012 etwa urteilte das Gericht, dass die Rückführung von Bootsmigranten aus italienischen Gewässern nach Libyen illegal war.

Der Entscheid vom Donnerstag stellt nun eine 180-Grad-Wende dar, nimmt er den spanischen Staat doch aus der Verantwortung für das Wohl und Wehe der Menschen. In der Begründung der Richter heißt es, die Männer hätten ihr Recht auf den Zugang zu einem individuellen Asylverfahren durch ihre illegale Einreise verwirkt; bestehende Gesetze – die Genfer Flüchtlingskonventionen, das Non-Refoulement-Prinzip – würden angesichts des unerlaubten Handelns der Migranten beim Grenzübertritt hier nicht greifen. Die Kläger, Staatsangehörige Malis und der Elfenbeinküste, hätten, so das Gericht, ja legal am Grenzposten einen Asylantrag stellen können.

Durch diese Einschätzung wird deutlich, dass nun auch die Richter am EGMR einer grundsätzlichen Fehleinschätzung der Lage an den EU-Außengrenzen unterlegen sind. Denn de facto konnten Migranten 2014 an der Grenze zu Melilla kein Asyl beantragen.

https://www.welt.de/debatte/komment...ignoriert-die-Realitaet-der-Fluechtlinge.html

Tja, was soll man dazu sagen? :kopfkratz:

Hat das Gericht hier gegen das "Menschenrecht auf illegalen Sturm" von Grenzzäunen geurteilt? Wenn Merkel die Grenzen Täterlandes extra offen lässt, ist das etwas anderes. Aber wenn Ungarn die Grenzen sichert und Illegale sofort wieder zurück schafft, dann ist das deren Pflicht, die Außengrenzen der "EU" vor Eindringlingen zu schützen.

Bin mal gespannt, wie lange der EGMR dieses Urteil aufrecht halten kann.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

Ähnliche Themen

Neueste Beiträge

Putins Kriegserklaerung?
ich weiß nicht ob du verstanden hast was ich geschrieben habe oder ob du auf meine...
DFB auf Islam-Linie
ja, die Einen sehen das Glas immer halb voll die Anderen sehen das Glas immer halb...
Die Umwelt-Lügner
Oben