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Ohne muslimischen Friedensrichter sind deutsche Gerichte inzwischen hilflos

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Manchmal ist der dt. Justiz nicht mehr zu helfen: wenn ich als Richter es in einem Prozess mit zwei verfeindeten Araber-Clans zu hätte, dann würde ich den Prozess nicht öffentlich führen und nur die Presse zulassen. Oder ihn gleich in eine andere Stadt verlegen.


Ob die Journaille da richtig wäre?
 
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Wenn Du nun trotz Presse-Zulassung immer noch "Geheim-Prozesse" befürchtest, dann könnte man solche Verhandlungen eben auch live streamen.
Die Presse ist nicht die Öffentlichkeit!
Hier verspielst du viel zu leichtfertig ein Recht... Aber bitte, ich hab meinen Senf dazu abgelassen :).
 

Tooraj

Deutscher Bundeskanzler
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Eigentlich sind diese Araber-Clans doch ein Fall für arabische Gerichte, oder?
Man könnte die Fälle ausgliedern und die Täter an ein libanesisches Gericht überstellen.
Auch wenn das im Moment nicht durchsetzbar ist, man sollte mal hinterfragen,
warum Araber, die mit Integration nie was am Hut hatten, überhaupt in Deutschland festgehalten werden.
Sie leben für ihre Clans und nicht für die offene "demokratische" Gesellschaft.

Und du als Richter würdest kuschen?
Vor Arabern, die niemand gerufen hat? :kopfkratz:

Die Straftaten müssen zwangsläufig vor dt. Gerichten verhandelt werden. Und arabische Clans sind keinesfalls ein Sonderfall: es gibt auch italienische, polnische, albanische...usw. Clans.
Auch im aktuellen AWO-Eklat kriegt man es mit einem Clan zu tun, diesmal mit einem deutschen.
Und ja, viele Verhandlungen vor Gericht werden hoch-emotional geführt, ich erinnere mich: die Forderung meines Klägers hatte ich schriftlich abgewiesen mit den Worten: "Insofern erschiene mir die Begleichung ihrer Forderung als eine Art Schutzgeldzahlung an die Mafia.". Der Typ wäre mir im Gerichtssaal fast an die Gurgel gegangen.
 

imho

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Irgendwann hat der Normalverbraucher die Schnauze voll und wenn Björn Höcke dann im Kanzleramt sitzt wird der Spuk wohl sehr schnell vorbei sein.
Vielleicht merken bis dahin auch einige Journalisten das sie auf dem falschen Gaul sitzen.

Dann müsstest Du gleichzeitig auch den Rechtsstaat abschaffen. Die Bundesregierung ist nicht befugt, auf einen solchen Prozess Einfluss zu nehmen.

Die NRW-Landesregierung hat sich zur Aufgabe gemacht, konsequent gegen die Clan-Kriminalität vorzugehen. Anfänge sind gemacht. Jetzt braucht es Zeit, bis sich Erfolge zeigen. Der vorliegende Fall kommt der Regierung recht. Man muss nicht lange ermitteln und kann die Schuldigen an der Schlägerei schnell aburteilen. Sie müssen lernen, dass jeder Rechtsverstoß Folgen hat.
 

KurtNabb

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Dann müsstest Du gleichzeitig auch den Rechtsstaat abschaffen. Die Bundesregierung ist nicht befugt, auf einen solchen Prozess Einfluss zu nehmen.

Die Abschaffung des Rechtsstaats ist dazu absolut nicht nötig. Es reicht, eine solide Rechtsgrundlage zu schaffen.

Davon abgesehen könnte der Generalbundesanwalt durchaus einige Fälle an sich ziehen. Insoweit hat die Bundesregierung jederzeit die Befugnisse, auf derlei Prozesse Einfluss zu nehmen.

Die NRW-Landesregierung hat sich zur Aufgabe gemacht, konsequent gegen die Clan-Kriminalität vorzugehen. Anfänge sind gemacht. Jetzt braucht es Zeit, bis sich Erfolge zeigen. Der vorliegende Fall kommt der Regierung recht. Man muss nicht lange ermitteln und kann die Schuldigen an der Schlägerei schnell aburteilen. Sie müssen lernen, dass jeder Rechtsverstoß Folgen hat.

Wenn die Landesregierung die Aufgabe ernst nimmt, hat die mangelnde Gewaltenteilung hierzulande auch mal einen Vorteil, denn das Justizministerium ist gegenüber der Staatsanwaltschaft weisungsbefugt.
 

Tooraj

Deutscher Bundeskanzler
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Ob die Journaille da richtig wäre?

Eventuell schon. Das Journal "Stern Crime" erweist sich m.E. als sehr kompetent und könnte sich auch diesem Thema widmen.
Sollte ich das Heft abonnieren, dann natürlich indirekt über einen Studenten, denn die kriegen einen Vorzugspreis... ein bisschen "Crime" gehört halt dazu.
 
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Die Straftaten müssen zwangsläufig vor dt. Gerichten verhandelt werden. Und arabische Clans sind keinesfalls ein Sonderfall: es gibt auch italienische, polnische, albanische...usw. Clans.
Auch im aktuellen AWO-Eklat kriegt man es mit einem Clan zu tun, diesmal mit einem deutschen.
Und ja, viele Verhandlungen vor Gericht werden hoch-emotional geführt, ich erinnere mich: die Forderung meines Klägers hatte ich schriftlich abgewiesen mit den Worten: "Insofern erschiene mir die Begleichung ihrer Forderung als eine Art Schutzgeldzahlung an die Mafia.". Der Typ wäre mir im Gerichtssaal fast an die Gurgel gegangen.

Darüber brauchen wir wirklich nicht zu diskutieren. Ausländer die gegen das Strafgesetzbuch verstoßen, haben ihr Aufenthaltsstatus verwirkt und müssten ausgewiesen werden. Hierzu sind kleine Delikte und Ordnungswidrigkeiten nicht zu zählen.
 

Tooraj

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Darüber brauchen wir wirklich nicht zu diskutieren. Ausländer die gegen das Strafgesetzbuch verstoßen, haben ihr Aufenthaltsstatus verwirkt und müssten ausgewiesen werden. Hierzu sind kleine Delikte und Ordnungswidrigkeiten nicht zu zählen.

Im Hinblick auf einige Araber-Clans, die sich hier wie Graf-von-Kotze aufführen , stimmt das .
Für bestimmte Nationalitäten verbietet sich aber m.E. die Abschiebung auch im Fall schwerer Straftaten: Syrer, Afghanen, Eriträer, Iraner... eigentlich auch Äthiopier, Simbabwer, Sudanesen usw.
 
OP
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Im Hinblick auf einige Araber-Clans, die sich hier wie Graf-von-Kotze aufführen , stimmt das .
Für bestimmte Nationalitäten verbietet sich aber m.E. die Abschiebung auch im Fall schwerer Straftaten: Syrer, Afghanen, Eriträer, Iraner... eigentlich auch Äthiopier, Simbabwer, Sudanesen usw.

Abba ganz wichtig:

Die Toorajer, ohne die sind wir gänzlich aufgeschmissen.

Feix
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Pommes

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Dann müsstest Du gleichzeitig auch den Rechtsstaat abschaffen. Die Bundesregierung ist nicht befugt, auf einen solchen Prozess Einfluss zu nehmen.

Die NRW-Landesregierung hat sich zur Aufgabe gemacht, konsequent gegen die Clan-Kriminalität vorzugehen. Anfänge sind gemacht. Jetzt braucht es Zeit, bis sich Erfolge zeigen. Der vorliegende Fall kommt der Regierung recht. Man muss nicht lange ermitteln und kann die Schuldigen an der Schlägerei schnell aburteilen. Sie müssen lernen, dass jeder Rechtsverstoß Folgen hat.

Man bezeichnet es auch als Holzweg, du bist auf dem Holzweg!
Den Rechtsstaat hat Erika längst beseitigt, eine Regierung die sich nicht mal an das Grundgesetz hält und am Parlament vorbei regiert sich kaufen und die Gesetze von Lobbyisten schreiben läßt, steht wohl kaum noch auf dem Boden irgend einer Rechtsstaatlichkeit.
NRW/Clan-Kriminalität, lächerlich, Clans haben null Respekt und zwar weil sie wissen das ihnen nichts passiert, ansonsten sind Schlägereien in Gerichtssälen jedenfalls kaum zu erklären.
 

Pommes

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Im Hinblick auf einige Araber-Clans, die sich hier wie Graf-von-Kotze aufführen , stimmt das .
Für bestimmte Nationalitäten verbietet sich aber m.E. die Abschiebung auch im Fall schwerer Straftaten: Syrer, Afghanen, Eriträer, Iraner... eigentlich auch Äthiopier, Simbabwer, Sudanesen usw.

Das sehe ich ganz anders, wer nämlich im eigenen Land schwere Strafen oder sogar den Tod fürchten muß hat allen Grund sich hierzulande ordentlich zu benehmen, wer's nicht tut spricht damit sein eigenes Urteil.
Einen in Äthiopien hingerichteter Äthiopier ist nämlich besser als ein in Deutschland von einem Äthiopier ermordetes Mädchen.
 

Franco B.

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Das vielleicht zu vermutende "Deutsche Recht" in Gerichtssälen existiert nicht mehr.

Dort herrscht Privatrecht.

Das wurde vor vielen Jahren bereits geplant und wird generalstabsmäßig durchgesetzt.

Kannst ja mal nach §15 (ersatzlos gestrichen) GVG googeln und herausfinden, warum dieser Paragraph gestrichen wurde und was früher da stand.

Danke, wieder was dazugelernt. Wieder sehr interessant.
Im Grundtext steht "Die Ausübung einer geistlichen Gerichtsbarkeit in weltlichen Angelegenheiten ist ohne bürgerliche Wirkung." Das hätte auch ein Scharia-Recht betroffen.

Die Tendenz geht ja dahin, die zukünftige Rechtsgestaltung mehr und mehr auf EU-Ebene zu verschieben.:kopfkratz:
 

Franco B.

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Die Straftaten müssen zwangsläufig vor dt. Gerichten verhandelt werden. Und arabische Clans sind keinesfalls ein Sonderfall: es gibt auch italienische, polnische, albanische...usw. Clans.

Es gibt sogar eine chinesische Geschäfts-Unterwelt in diesem Land.
Die arabischen Clans stechen hervor, weil sie sehr offen und brutal agieren.
Der Bürger fragt sich, warum lässt "mein Staat" alle möglichen Kulturen einfach so einwandern und
schwupdiwup bekomme die Pässe und alle Rechte.

Als Gegenbild mal Japan: Auch dort gibt es Korruption und es gibt eine traditionelle Unterwelt.
Aber ein Land mit der wohl geringsten Kriminalität! Es könnte daran liegen, dass Japan kaum Zuwanderung aus
solchen Kulturen zulässt, die eine geringere Zivilisationsstufe erreicht haben.

Die Straftaten müssen zwangsläufig vor dt. Gerichten verhandelt werden.

Und arabisch/afrikanische Gesellen müssen zwangsläufig in unserem Land aufgenommen werden?
Diese Jungs fürchten das deutsche Recht nicht mal, wie es aussieht.
:rolleyes2:
 

opppa

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Im Hinblick auf einige Araber-Clans, die sich hier wie Graf-von-Kotze aufführen , stimmt das .
Für bestimmte Nationalitäten verbietet sich aber m.E. die Abschiebung auch im Fall schwerer Straftaten: Syrer, Afghanen, Eriträer, Iraner... eigentlich auch Äthiopier, Simbabwer, Sudanesen usw.

Es ist doch gerade unser Problem, daß Straftätern aus bestimmten Ländern, die geruhen, sich hier auszutoben. lebenslängliche Gastfreundschaft in Deutschland gesetzlich garantiert wird.

Denen geht es doch im deutschen Knast immer noch besser, als im heimischen Kral!

:mad:
 
OP
D

Debitist

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Danke, wieder was dazugelernt. Wieder sehr interessant.
Im Grundtext steht "Die Ausübung einer geistlichen Gerichtsbarkeit in weltlichen Angelegenheiten ist ohne bürgerliche Wirkung." Das hätte auch ein Scharia-Recht betroffen.

Die Tendenz geht ja dahin, die zukünftige Rechtsgestaltung mehr und mehr auf EU-Ebene zu verschieben.:kopfkratz:

Verdammt, ich hatte unterschätzt, dass das Netz schon so manipuliert ist, das es sehr schwer ist, etwas zu finden, was man nicht schon weiß.

Entschuldigung, ich hätte gezielt auf ein Juraforum verweisen müssen, was ich hiermit nachhole.

Zur Info:

Im §15 GVG stand früher nur ein Satz: "Gerichte sind Staatsgerichte."

https://www.juraforum.de/forum/t/keine-gesetzlichen-richter-in-der-brd.351696/

Jetzt, wo Du das weißt, ist es viel leichter, Quellen zu finden.


LG
Debi
 
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Christ 32

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Darüber brauchen wir wirklich nicht zu diskutieren. Ausländer die gegen das Strafgesetzbuch verstoßen, haben ihr Aufenthaltsstatus verwirkt und müssten ausgewiesen werden. Hierzu sind kleine Delikte und Ordnungswidrigkeiten nicht zu zählen.

das ist die Theorie, aber:
niemand darf ausgewiesen werden der in seinem Heimatland möglicherweise verfolgt wird, das gilt ganz besonders für Straftäter oder mutmaßliche Terroristen

was in der Praxis bedeutet:
es könnten nur Ordnungswidrigkeiten und kleinere Delikte ausgewiesen werden

und da es dafür kein deutsches Recht gibt bleiben alle hier, von der Ordnungswidrigkeit bis zum Kapitalverbrechen ..... also so richtig schön bunt
 
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das ist die Theorie, aber:
niemand darf ausgewiesen werden der in seinem Heimatland möglicherweise verfolgt wird, das gilt ganz besonders für Straftäter oder mutmaßliche Terroristen

was in der Praxis bedeutet:
es könnten nur Ordnungswidrigkeiten und kleinere Delikte ausgewiesen werden

und da es dafür kein deutsches Recht gibt bleiben alle hier, von der Ordnungswidrigkeit bis zum Kapitalverbrechen ..... also so richtig schön bunt

Das ist Unsinn. Nicht einmal auf 0,5 % der Fälle trifft das zu. Ein Mörder oder Vergewaltiger wird in seltensten Fällen in seinem Herkunftsland politisch verfolgt.
 

Christ 32

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Das ist Unsinn. Nicht einmal auf 0,5 % der Fälle trifft das zu. Ein Mörder oder Vergewaltiger wird in seltensten Fällen in seinem Herkunftsland politisch verfolgt.

der Grund der Verfolgung ist irrelevant, dazu kommt das kein Land scharf auf Kriminelle oder Terroristen ist. Selbst wenn wir sie abschieben wollen oder können, oftmals verweigern die Herkunftsländer die Einreise.
 
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der Grund der Verfolgung ist irrelevant, dazu kommt das kein Land scharf auf Kriminelle oder Terroristen ist. Selbst wenn wir sie abschieben wollen oder können, oftmals verweigern die Herkunftsländer die Einreise.

Der Grund ist nicht irrelevant. Man hat den sogenannten Kalifen von Köln, den Chef vom Miri - Clan und viele Afghanen, die ausreisepflichtig waren, auch ausweisen können. Von was redest du also?
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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