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Antideutsche zu Haftstrafen verurteilt

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 3 «  

Cotti

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Könnte man die Sachverhalte so knapp formulieren, schrieben Richter keine seitenlangen Urteilsbegründungen, Staatsanwälte und Verteidiger hielten keine langen und umständlichen Plädoyers.
Sicher, je länger solche "Prozesse" dauern, umso mehr können sich die Justizverbrecher in die Taschen schaufeln.
 

Picasso

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Ist zu mager. Könnte auch schwere Körperverletzung mit Todesfolge sein. Das wichtigste Merkmal für einen Mord wäre ein Plan dahingehend.

BG, New York

Das heißt ich könnte jemanden über Stunden malträtieren, ihm alle Knochen brechen, im Todesfall wäre ich kein Mörder?
 

New York

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Die Frage ist aber auch, wann der Vorsatz gefasst wurde.

In Köln hatten wir gerade den Fall, dass ein Mann einem anderen von hinten in die Schulter schoss, weil er sich von ihm in seiner Ruhe gestört fühlte. Die Ermittlungen laufen jetzt nicht wegen versuchten Mordes, weil er kein weiteres Mal schoss, als er sah, dass er nicht tödlich getroffen hatte. Er habe von einem möglichen Vorsatz Abstand genommen, weil er hätte weiter schießen können. So sieht es die Staatsanwaltschaft zumindest. Mal sehen, wie das Gericht urteilen wird.

Interessanter Fall. Gut möglich, dass auch ein Eventualvorsatz vorhanden sein könnte. Er nahm beim ersten Schuss den Tod "billigend in Kauf".

BG, New York
 

nachtstern

einzig wahrer
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Nein! Das ist kein VORurteil, sondern ein Urteil das ich nach Erfahrung gefällt habe. Ein NACHurteil sozusagen.*LOL*
Das ist gut, aber da die Inhalte oder eben NULLinhalte von anderen Menschen kommen, sollte man das schon ins Kalkül ziehen, meine ich.;) Immerhin schreiben hier Menschen. (keine Personen);)
Meiner Erfahrung nach gibt es keine Rechtsradikalen! Jedenfalls nicht in einer Menge, daß sie gefährlich werden können. Wobei Rechtsradikale eben auch Linksradikale sind.;)
Korrekt!
Bisher konnte mir keiner erklären, was rächtz ist.*LOL*

"Rechts" ist Alles was nicht "Links" ist ^^
Also Jeder der gegen die Ausplünderung des deutschen Sozialsystems ist,
jeder der gegen den ungeordneten Zuzug von Nicht Qualifizierten in den deutschen Arbeitsmarkt.....
(könnte man nun so weiterspinnen)

was den Thread, die Verhandlung und das Urteil betrifft,
wäre interessant in wie weit der BND diesmal mit "V-Leuten" in der Gruppe aktiv war und ob das überhaupt zur Sprache kam ^^
 

New York

Deutscher Bundespräsident
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Das heißt ich könnte jemanden über Stunden malträtieren, ihm alle Knochen brechen, im Todesfall wäre ich kein Mörder?

Die Frage ist was über diese Stunden wirklich passiert. Ist es ein gegenseitiger Kampf der letztlich mit Todesfolge endet oder ist es ein Täter der sein Opfer über Stunden malträtiert und das Opfer sich kaum wehre kann.
Deshalb habe ich ja "könnte" geschrieben.

BG, New York
 

KurtNabb

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Die Frage ist aber auch, wann der Vorsatz gefasst wurde.

In Köln hatten wir gerade den Fall, dass ein Mann einem anderen von hinten in die Schulter schoss, weil er sich von ihm in seiner Ruhe gestört fühlte. Die Ermittlungen laufen jetzt nicht wegen versuchten Mordes, weil er kein weiteres Mal schoss, als er sah, dass er nicht tödlich getroffen hatte. Er habe von einem möglichen Vorsatz Abstand genommen, weil er hätte weiter schießen können. So sieht es die Staatsanwaltschaft zumindest. Mal sehen, wie das Gericht urteilen wird.

Der Vorsatz allein reicht ohnehin nicht. Es kann nur keinen Mord ohne Vorsatz geben, weil die Mordmerkmale Vorsatz einschließen.
 

KurtNabb

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Das heißt ich könnte jemanden über Stunden malträtieren, ihm alle Knochen brechen, im Todesfall wäre ich kein Mörder?

Ich würde in dem Fall auf Mordlust und Grausamkeit plädieren sowie in Kenntnis weiterer Details sicher auch noch einige weitere niedere Beweggründe finden. Das sind typische Mordmerkmale.
 

Picasso

Die letzten Tage.
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Die Frage ist was über diese Stunden wirklich passiert. Ist es ein gegenseitiger Kampf der letztlich mit Todesfolge endet oder ist es ein Täter der sein Opfer über Stunden malträtiert und das Opfer sich kaum wehre kann.
Deshalb habe ich ja "könnte" geschrieben.

BG, New York

Das Rechtliche ist schon wahnwitzig. Für mich bedeutet Mord jemanden umzubringen.
 

imho

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Interessanter Fall. Gut möglich, dass auch ein Eventualvorsatz vorhanden sein könnte. Er nahm beim ersten Schuss den Tod "billigend in Kauf".

BG, New York

Der erste Schuss könnte auch als versuchter Mord gewertet werden. Ich bin gespannt, wie das ausgeht. Er hat sich einen prominenten Anwalt genommen.
 

Le Bon

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"Rechts" ist Alles was nicht "Links" ist ^^
Rechts ist mEn nur das, was im Parlament vom Sprecher aus gesehen, rechts sitzt! Links eben das, was links sitzt. Früher saßen die mehr sozialistischen links, die Konservativen rechts. Letztlich ist rechts bewahrend, während links umstürzlerisch ist.;) Ich steh mehr auf bewahrend, allerdings nicht fixiert, sondern variabel.;)
Also Jeder der gegen die Ausplünderung des deutschen Sozialsystems ist, jeder der gegen den ungeordneten Zuzug von Nicht Qualifizierten in den deutschen Arbeitsmarkt..... (könnte man nun so weiterspinnen)
So ist der status quo der öffentlichen Meinung, der die ganzen V..., ähhh ... Unwissenden folgen.:mad:
"
was den Thread, die Verhandlung und das Urteil betrifft,
wäre interessant in wie weit der BND diesmal mit "V-Leuten" in der Gruppe aktiv war und ob das überhaupt zur Sprache kam ^^
Ich vermute, daß war wie immer eine Aufforderung zur Straftat. Ausgeführt surch Erfüllungsgehilfen des Grundgesetzschutzes.*LOL*

Es wird von "Staats"seite immer das Hornbachprinzip benutzt: Was nicht paßt, wird passend gemacht!
Jibbet keine Nahziehs, werden sie eben generiert!
 

New York

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Was muss denn noch zu dem Vorsatz hinzukommen?

Grundsätzlich nichts, weil ein Motiv nicht zwingend nötig ist. Allerdings zeigt die Praxis, dass bei einem Vorsatz auch ein Tatbestandsmerkmal vorhanden sein wird und somit wird der Vorsatz dann untermauert.

BG, New York
 

Cotti

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Ist zu mager. Könnte auch schwere Körperverletzung mit Todesfolge sein. Das wichtigste Merkmal für einen Mord wäre ein Plan dahingehend.

BG, New York
Wieder falsch - im Falle eines Kampfes fehlt die Heimtücke.

Ich hatte doch schon ein Mordmerkmal benannt, welches einer Planung oder eines Vorsatzes nicht bedarf - weil das im Auslegunstext explizit ausgeschlossen wurde.

Gemeingefährliche Mittel: Mittel, dessen Wirkungsweise der Täter im konkreten Fall nicht beherrschen kann und dessen Einsatz geeignet ist, eine allgemeine Lebensgefahr für eine unbestimmte Anzahl anderer Personen entstehen zu lassen (z. B.: Brandstiftung, Explosivmittel, Essensvergiftung in Gemeinschaftsküche).
Wenn jemand bspw. eine Bombe irgendwo zur Explosion bringt, weil er Geld erpressen wollte, dabei aber Menschen getötet werden, dann müsste das auch als Mord gelten. Erstens weil auch bei Totschlag kein Vorsatz notwendig ist...
§ 212
Totschlag
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
...und 2. wegen des verwendeten "gemeingefährlichen Mittels" ein glasklares Mordmerkmal vorliegt.

In § 212 müsste ansonsten heißen: "Wer einen Menschen vorsätzlich tötet..." - wenn das so gemeint sein sollte, dann stünde das auch so, wenn das Gesetz in einem demokratischen Entscheidungsfindungsverfahren entstanden sein sollte. Dürfen wir davon ausgehen, dass Gesetze in der BRD auf einem solchen Verfahren fußen? Sind diese Gesetze von gewählten "Volksvertretern" ratifiziert worden - und dürfen nicht gewählte Richter diese Gesetze nach ihrem Gutdünken wirklich zerfetzen? Bisher entscheiden Richter in der BRD jedenfalls kaum noch nach "Recht und Gesetz", sondern nur noch zufällig.
 

New York

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Wieder falsch - im Falle eines Kampfes fehlt die Heimtücke.

Ich hatte doch schon ein Mordmerkmal benannt, welches einer Planung oder eines Vorsatzes nicht bedarf - weil das im Auslegunstext explizit ausgeschlossen wurde.

Wenn jemand bspw. eine Bombe irgendwo zur Explosion bringt, weil er Geld erpressen wollte, dabei aber Menschen getötet werden, dann müsste das auch als Mord gelten. Erstens weil auch bei Totschlag kein Vorsatz notwendig ist... ...und 2. wegen des verwendeten "gemeingefährlichen Mittels" ein glasklares Mordmerkmal vorliegt.

In § 212 müsste ansonsten heißen: "Wer einen Menschen vorsätzlich tötet..." - wenn das so gemeint sein sollte, dann stünde das auch so, wenn das Gesetz in einem demokratischen Entscheidungsfindungsverfahren entstanden sein sollte. Dürfen wir davon ausgehen, dass Gesetze in der BRD auf einem solchen Verfahren fußen? Sind diese Gesetze von gewählten "Volksvertretern" ratifiziert worden - und dürfen nicht gewählte Richter diese Gesetze nach ihrem Gutdünken wirklich zerfetzen? Bisher entscheiden Richter in der BRD jedenfalls kaum noch nach "Recht und Gesetz", sondern nur noch zufällig.

Sorry, dir fehlt einfach das juristische Verständnis. Mag mich nicht nochmals zu wiederholen.

BG, New York
 

Cotti

Deutscher Bundeskanzler
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Sorry, dir fehlt einfach das juristische Verständnis. Mag mich nicht nochmals zu wiederholen.

BG, New York
Das ist das einzige, was du hier so absonderst - nur belegen kannst du deine belanglosen Aussagen nicht. Klar, du hast die unrechtsstaatliche Vorgehensweise der Verbrecherjustiz auf deiner Seite. "Wo Unrecht zu Recht wird... "
 
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Grundsätzlich nichts, weil ein Motiv nicht zwingend nötig ist. Allerdings zeigt die Praxis, dass bei einem Vorsatz auch ein Tatbestandsmerkmal vorhanden sein wird und somit wird der Vorsatz dann untermauert.

BG, New York


Ach...bei einer Tat wird auch ein "Tatbestandsmerkmal" vorhanden sein...also sowas...:p

Hier sind wahrlich "Rechtsgelehrte" im Einsatz....:p
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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