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Antideutsche zu Haftstrafen verurteilt

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 3 «  

New York

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Genau das ist lt. Gesetz eine Lüge. Verbrecherische Richter haben in der BRD im Laufe der Zeit die Gesetze nach ihren Maßstäben pervertiert.

Bei 7. wird sogar ausdrücklich darauf verwiesen, dass der Einsatz "gemeingefährlicher Mittel" als Mord zu werten sei, weil der Anwender dieser Mittel, selbst wenn er sein Opfer nur schwer schädigen wollte, nicht "Experte" genug wäre, die "Dosierung" korrekt berechnen zu können.

Blödsinn. Für einen Mord braucht es einen Vorsatz, mindestens einen Eventualvorsatz. Wenn dieser gegeben ist, dann kommen die Merkmale wie du sie aufgeführt hast zum Tragen. Im Übrigen urteilt ein Richter im Rahmen der Gesetzgebung und den Rechtsquellen. Wenn man das Urteil absurd findet, dann müsste man sich wenn schon an die Gesetzgeber wenden und nicht an den Richter. Das einzige was ein Richter machen kann ist seinen richterlichen Spielraum auszunutzen. Da geht es aber nicht um den Grundsatz der Tat, sondern darum wie er Maßnahmen auslegt oder in welcher Bandbreite er einen Täter verurteilt in Bezug auf die im Gesetz vorgegeben Mindest- und Maximalhaftstrafen.

BG, New York
 

Cotti

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Richter interpretieren Gesetzestexte. Wenn dies zu Ergebnissen führt, die der Gesetzgeber nicht im Sinn hatte, so muss er das Gesetz entsprechend ändern..
Wenn der Gesetzgeber seine Gesetze nicht ändert, dann hat er offenbar das im Sinn, was im Gesetzestext steht.

Die Richter als verbrecherisch zu bezeichnen, geht voll daneben; sie dürfen gar nicht anders urteilen.
Diese verbrecherischen Richter urteilen aber nicht so, wie es das Gesetz sagt - sondern sie "interpretieren" die Texte in ihrem jeweilgen Sinne. Darum kann man als Angeklagter nie wirklich abschätzen, welches Urteil einen erwartet und es kommt zur perversen, offenbar allgemein anerkannten Situation, dass man "auf hoher See und vor Gericht, in Gottes Hand" wäre. "Gottest Hand" bedeutet nichts anderes, als dass es völliger Zufall ist, welches Urteil über einen gefällt wird - und nicht dass nach Gesetzeslage geurteilt wird. In Polen versuchen sie gerade, ihre Richter endlich auf den Boden eines Rechtsstaates zu zwingen - finden aber Gegenwind aus allen Unrechtsstaaten dieser Drecks-"EU".
 

New York

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Dann finde dieses Mordmerkmal!

Vorsatz und Eventualvorsatz ist kein Mordmerkmal, sondern etwas, was sich jemand bewusst, entschlossen vorgenommen hat; feste Absicht; fester Entschluss oder eben diesen billigend in Kauf nimmt.

BG, New York
 

imho

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Wenn der Gesetzgeber seine Gesetze nicht ändert, dann hat er offenbar das im Sinn, was im Gesetzestext steht.

Diese verbrecherischen Richter urteilen aber nicht so, wie es das Gesetz sagt - sondern sie "interpretieren" die Texte in ihrem jeweilgen Sinne. Darum kann man als Angeklagter nie wirklich abschätzen, welches Urteil einen erwartet und es kommt zur perversen, offenbar allgemein anerkannten Situation, dass man "auf hoher See und vor Gericht, in Gottes Hand" wäre. "Gottest Hand" bedeutet nichts anderes, als dass es völliger Zufall ist, welches Urteil über einen gefällt wird - und nicht dass nach Gesetzeslage geurteilt wird. In Polen versuchen sie gerade, ihre Richter endlich auf den Boden eines Rechtsstaates zu zwingen - finden aber Gegenwind aus allen Unrechtsstaaten dieser Drecks-"EU".

Sollte ein Gericht anders urteilen als es das Gesetz vorgibt, so kann man in Berufung gehen. Sollten mehrere Instanzen nicht in Deinem Sinn urteilen, solltest Du Deinen eigenen Standpunkt überdenken.
 

Cotti

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Vorsatz und Eventualvorsatz ist kein Mordmerkmal, sondern etwas, was sich jemand bewusst, entschlossen vorgenommen hat; feste Absicht; fester Entschluss oder eben diesen billigend in Kauf nimmt.

BG, New York
Auch bei Totschlag ist lt. Gesetz kein Vorsatz nötig! Wer da nur bei Wiki sucht, wird gleich im ersten Satz belogen.

StGB schrieb:
§ 212
Totschlag

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
Für Totschlag ist also nur nötig, einen Menschen zu töten. Um auf Mord erkennen zu kennen, müsste ein Richter dem Angeklagten eines der Mordmerkmale nachweisen können - aber "Vorsatz" gehört lt. Gesetz nicht dazu.

StGB schrieb:
§ 211
Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Alles was du bisher dazu geäußert hast, beruht nicht auf den Gesetzen der BRD.
 

Cotti

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Sollte ein Gericht anders urteilen als es das Gesetz vorgibt, so kann man in Berufung gehen. Sollten mehrere Instanzen nicht in Deinem Sinn urteilen, solltest Du Deinen eigenen Standpunkt überdenken.
Das hilft nur leider nicht, weil diese bekloppte Gesellschaft diesen verbrecherischen Richtern ja sogar Recht gibt. M. Bachmeier hatte einen glasklaren Mord begangen. Tötungsabsicht, gemeingefährliche Waffe und Arglosigkeit des Opfers waren gegeben - sie wurde aber nicht wegen Mordes verurteilt.
 

New York

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Auch bei Totschlag ist lt. Gesetz kein Vorsatz nötig! Wer da nur bei Wiki sucht, wird gleich im ersten Satz belogen.

Für Totschlag ist also nur nötig, einen Menschen zu töten. Um auf Mord erkennen zu kennen, müsste ein Richter dem Angeklagten eines der Mordmerkmale nachweisen können - aber "Vorsatz" gehört lt. Gesetz nicht dazu.

Alles was du bisher dazu geäußert hast, beruht nicht auf den Gesetzen der BRD.

Unfug, du ziehst die falschen Schubladen, weil es dir an juristischen Kenntnissen mangelt.

Ein Totschlag bestätigt sich gerade dergestalt, dass keine Absicht einer Tötung nachgewiesen werden konnte. Die Planung der Tat fehlt und somit der Vorsatz oder allenfalls der Eventualvorsatz. Ein Totschlag findet somit meistens im Affekt statt.

BG, New York
 

New York

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Cotti

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Unfug, du ziehst die falschen Schubladen, weil es dir an juristischen Kenntnissen mangelt.

Ein Totschlag bestätigt sich gerade dergestalt, dass keine Absicht einer Tötung nachgewiesen werden konnte. Die Planung der Tat fehlt und somit der Vorsatz oder allenfalls der Eventualvorsatz. Ein Totschlag findet somit meistens im Affekt statt.

BG, New York
Völlig falsch und das zeigt, dass du keinen blassen Schimmer juristischer Kenntnisse hast. Totschlag ist es, wenn du in Tötungsabsicht eine Person angreifst, die sich mit Leibeskräften wehrt, du sie aber trotzdem tötest. Dafür gibt es massenweise Beispiele - sogar weit weniger offensichtliche, wie in meinem Beispiel.
 

Picasso

Die letzten Tage.
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Völlig falsch und das zeigt, dass du keinen blassen Schimmer juristischer Kenntnisse hast. Totschlag ist es, wenn du in Tötungsabsicht eine Person angreifst, die sich mit Leibeskräften wehrt, du sie aber trotzdem tötest. Dafür gibt es massenweise Beispiele - sogar weit weniger offensichtliche, wie in meinem Beispiel.

Totschlag bezieht sich doch eher auf den Affekt , oder? Wenn sich jemand lange wehrt, und ich ihn trotzdem zielgerichtet töte, dann würde ich eher auf Mord tippen.
 

KurtNabb

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Völlig falsch und das zeigt, dass du keinen blassen Schimmer juristischer Kenntnisse hast. Totschlag ist es, wenn du in Tötungsabsicht eine Person angreifst, die sich mit Leibeskräften wehrt, du sie aber trotzdem tötest. Dafür gibt es massenweise Beispiele - sogar weit weniger offensichtliche, wie in meinem Beispiel.

Könnte man die Sachverhalte so knapp formulieren, schrieben Richter keine seitenlangen Urteilsbegründungen, Staatsanwälte und Verteidiger hielten keine langen und umständlichen Plädoyers.
 

New York

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Totschlag bezieht sich doch eher auf den Affekt , oder? Wenn sich jemand lange wehrt, und ich ihn trotzdem zielgerichtet töte, dann würde ich eher auf Mord tippen.

Ist zu mager. Könnte auch schwere Körperverletzung mit Todesfolge sein. Das wichtigste Merkmal für einen Mord wäre ein Plan dahingehend.

BG, New York
 

imho

Deutscher Bundeskanzler
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Die klassischen Mordmerkmale können ohne Vorsatz nicht zutreffen. Insofern ist der Vorsatz letztendlich ein implizites Mordmerkmal.

Die Frage ist aber auch, wann der Vorsatz gefasst wurde.

In Köln hatten wir gerade den Fall, dass ein Mann einem anderen von hinten in die Schulter schoss, weil er sich von ihm in seiner Ruhe gestört fühlte. Die Ermittlungen laufen jetzt nicht wegen versuchten Mordes, weil er kein weiteres Mal schoss, als er sah, dass er nicht tödlich getroffen hatte. Er habe von einem möglichen Vorsatz Abstand genommen, weil er hätte weiter schießen können. So sieht es die Staatsanwaltschaft zumindest. Mal sehen, wie das Gericht urteilen wird.
 

Le Bon

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Du bist "wahrlich" nicht "Vorurteilsfrei"*g
Nein! Das ist kein VORurteil, sondern ein Urteil das ich nach Erfahrung gefällt habe. Ein NACHurteil sozusagen.*LOL*
Da mich weniger interessiert "Wer" was sagte, beschäftige ick mich lieber mit Inhalten (falls vorhanden) als mit "Quellen" oder auch "Titeln".
Das ist gut, aber da die Inhalte oder eben NULLinhalte von anderen Menschen kommen, sollte man das schon ins Kalkül ziehen, meine ich.;) Immerhin schreiben hier Menschen. (keine Personen);)
Eine Kuscheljustiz gegen rechts gab es bis in die 60er für die Verbrechen der Nationalsozialisten, weil diese Leute die Behörden durchseucht hatten und dann noch ein wenig um die RAF herum. Aber spätestens seit den 90ern sind die Behörden von Stalinisten, von der Stasi und von linken Mitläufern durchseucht und die Kuscheljustiz gegen rechts Geschichte, was auch richtig ist. Ich finde es vollkommen richtig, dass die rechtsradikale Deppen beeignet abgeurteil wurden und werden.
Meiner Erfahrung nach gibt es keine Rechtsradikalen! Jedenfalls nicht in einer Menge, daß sie gefährlich werden können. Wobei Rechtsradikale eben auch Linksradikale sind.;)
Die Formulierung des Eingangstextes zeigt nur leider deutlich, dass der Threadersteller auf der anderen Seite des Spektrums blind ist, was seine Texte stark entwertet. Wie alle Statistiken, selbst die gefälschten zeigen, ist die Tatsache, dass die Gewalt in D von Mohamedanern ausgeht und dann, allerdings ebenfalls in geringerem Maße von der sogenannten Antifa. Statt Häme wäre eine geeignete Abstufung der Gewaltproblematik sinnvoll.
Korrekt!
Aber klar, rechte Gewalttäter müssen auch ins Gefängnis.
Bisher konnte mir keiner erklären, was rächtz ist.*LOL*
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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