- Registriert
- 23 Feb 2014
- Zuletzt online:
- Beiträge
- 10.514
- Punkte Reaktionen
- 2.409
- Punkte
- 64.820
- Geschlecht
Genau das ist lt. Gesetz eine Lüge. Verbrecherische Richter haben in der BRD im Laufe der Zeit die Gesetze nach ihren Maßstäben pervertiert.
Bei 7. wird sogar ausdrücklich darauf verwiesen, dass der Einsatz "gemeingefährlicher Mittel" als Mord zu werten sei, weil der Anwender dieser Mittel, selbst wenn er sein Opfer nur schwer schädigen wollte, nicht "Experte" genug wäre, die "Dosierung" korrekt berechnen zu können.
Blödsinn. Für einen Mord braucht es einen Vorsatz, mindestens einen Eventualvorsatz. Wenn dieser gegeben ist, dann kommen die Merkmale wie du sie aufgeführt hast zum Tragen. Im Übrigen urteilt ein Richter im Rahmen der Gesetzgebung und den Rechtsquellen. Wenn man das Urteil absurd findet, dann müsste man sich wenn schon an die Gesetzgeber wenden und nicht an den Richter. Das einzige was ein Richter machen kann ist seinen richterlichen Spielraum auszunutzen. Da geht es aber nicht um den Grundsatz der Tat, sondern darum wie er Maßnahmen auslegt oder in welcher Bandbreite er einen Täter verurteilt in Bezug auf die im Gesetz vorgegeben Mindest- und Maximalhaftstrafen.
BG, New York