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Erneuter Freibrief für muselmanische Vergewaltigerhorden
Passend zum Fest der Liebe gibt es wieder ein zünftiges BRD-Urteil:
Artikel
Besonders perfide:
Jeder Idiot weiß, dass KO-Tropfen schon nach kurzer Zeit nicht mehr nachweisbar sind.
Passend zum Fest der Liebe gibt es wieder ein zünftiges BRD-Urteil:
Gericht sieht Gruppenvergewaltigung nicht als erwiesen an: Lediglich Geldstrafen
Im Prozess um mutmaßliche Gruppenvergewaltigungen sind die Angeklagten am Landgericht Kleve lediglich zu Geldstrafen verurteilt worden. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Frauen gegen ihren Willen zu sexuellen Handlungen gezwungen worden seien, befand das Gericht am Freitag nach Angaben eines Sprechers.
Es gebe auch keine Anhaltspunkte für eine Betäubung der Frauen etwa mit K.o.-Tropfen. Die beiden Frauen seien auch nicht völlig bewusstseinsgetrübt gewesen.
Zwar seien die Frauen deutlich alkoholisiert gewesen, dies sei aber nicht gegen ihren Willen geschehen. Die Geldstrafen in Höhe von 700 bis 2700 Euro erhielten vier der fünf Männer, weil sie ohne Einverständnis der Frauen Sex-Aufnahmen angefertigt hatten. Ein Angeklagter wurde von allen Vorwürfen freigesprochen.
Untersuchungen ergaben keine Hinweise auf K.o.-Tropfen
Die Staatsanwaltschaft hatte bis zu siebeneinhalb Jahre Haft beantragt. Sie sah es als erwiesen an, dass die zwei Frauen Opfer des Quartetts geworden seien.
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Besonders perfide:
Toxikologische Untersuchungen hatten aber keine Hinweise auf K.o.-Tropfen ergeben.
Jeder Idiot weiß, dass KO-Tropfen schon nach kurzer Zeit nicht mehr nachweisbar sind.