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ICE-Schubser soll schuldunfähig sein

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 1 «  

Druckbert

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Nu übertreibe mal nicht.

Einen positiven Daumen hast Du aber trotzdem von mir bekommen, weil Du mich mit Deinem Hinweis auf eine Idee gebracht hast:


Die AfD möge fordern, dass bereits bei der Einreise von Invasoren/Asylbewerbern die zukünftige Schuldfähigkeit bei eventuell zukünftigen Straftaten festgestellt wird. Das Ergebnis soll richtungsweisend für die Erstunterbringung sein...


Dankbar
Debitist

Das würde den nächsten vibre im Wasserglas des überfüllten, hohen Hause auslösen...
 

Druckbert

Deutscher Bundeskanzler
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Ich habe mir das nicht angesehen. Ich möchte die Gedankengänge eines Psychopathen nicht hören!
Vergeltung ist der richtige Begriff! Darauf stehe ich sehr!;) Und ja, natürlich öffentlich!

Die beste Schule ist das Leben und die Zweitbeste, wenn man sieht und miterlebt, was mit Einem passiert, wenn man was falsch macht.

Genau das haben uns die Moslems voraus oder dahinter, wie man will.
 

Hinterfrager

zeitgeistkritisch
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sehe keinerlei Anzeichen dafür, außer dass die sich selber rechtsstaatspenible Nennenden am liebsten in Auge-um-Auge Willkürlynchjustizzeiten zurückfallen würden, wenn es ihnen gerade in den Kram passt

nein, auch dieser Angeklagte hat in einem Rechtsstaat Rechte, ob es einem nun passt oder nicht passt

zum Beispiel das Recht, dass Vorwürfe gegen ihn grundsätzlich auch zu beweisen sind ...
... und wer behauptet dass es Mord war, hat dies im justiziablen Sinne dann auch zu belegen

und diese Belege müssen dann auch vollumfänglich und schlüssig zu den ermittelten Daten und Fakten passen, die wir hier ja alle gar nicht kennen können.
oder ist hier jemand ein Whistleblower aus der Staatsanwaltschaft Frankfurt und hat alle Ermittlungsdaten vorliegen ?!

Das ist keine direkte Erwiderung auf meine Aussage, dass ein weiteres Ansteigen der Zuwanderung mit absehbaren islamischen oder "flüchtlingstraumatisierten" hochexplosiven Zeitbomben, in der deutschen Restbevölkerung durchaus zu entsprechenden und auch verständlichen archaischen "Auge um Auge" - Reaktionen führen kann.
 

Le Bon

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sportsgeist

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Das ist keine direkte Erwiderung auf meine Aussage, dass ein weiteres Ansteigen der Zuwanderung mit absehbaren islamischen oder "flüchtlingstraumatisierten" hochexplosiven Zeitbomben, in der deutschen Restbevölkerung durchaus zu entsprechenden und auch verständlichen archaischen "Auge um Auge" - Reaktionen führen kann.
alles Meinungen und hypothetische Spekulationen
... keine Ahnung, welche Glaskugel dir das sagt ... ich hab leider keine

... hier ging es um die Frage, ob die Staatsanwaltschaft mit dem Plädoyer "Totschlag" im juristischen Sinne nicht zu tief greift ... ??!

da wir das alle auf Grund der Beweis- und Faktenlage nicht wissen können, müssen wir halt aus gutem Grunde annehmen, dass die Staatsanwaltschaft den Vorwurf "Mord" nicht einwandfrei beweisen kann ... fertig

Plausibilität zu 100% erfüllt
 

Druckbert

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alles Meinungen und hypothetische Spekulationen
... keine Ahnung, welche Glaskugel dir das sagt ... ich hab leider keine

... hier ging es um die Frage, ob die Staatsanwaltschaft mit dem Plädoyer "Totschlag" im juristischen Sinne nicht zu tief greift ... ??!

da wir das alle auf Grund der Beweis- und Faktenlage nicht wissen können, müssen wir halt aus gutem Grunde annehmen, dass die Staatsanwaltschaft den Vorwurf "Mord" nicht einwandfrei beweisen kann ... fertig

Plausibilität zu 100% erfüllt

Der erste Anschein des Beweises gilt dennoch. Bahnsteig (Gefahrenbewusstsein, einfahrende Züge sind keine Luftballons), Kind und Mutter von hinten mit Wucht in den enfahrenden Zug "werfen" (wie es Zeugen beschrieben), erfüllen diesen Anschein. Sowas stellt sich als geplante Mordlust aus niederen Beweggründen dar. Da kann dem Opfer, äh, Schubbser irgendwer jemand, auch Allah, irgendwas ins Öhrchen geträllert haben, wie der Wüstengott es will, Fakt ist Fakt und ein Plädoyer auf psychische Ausfälle aufgrund von blablabla, die Gründ soll er sich in der Schweiz pflegen lassen. Die lene nicht von der Null Zins Politik. Da kommt der Eritäer doch her, oder nicht? Seehofer, humpeln Sie.
 

Heli

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@ sportsgeist


Außerdem erfüllt die Tat um die es hier geht wohl den Tatbestand der Heimtücke. Daher dürfte meines Erachtens eine gerichtliche Auslegung der Tat als Todschlag ''vom Tisch sein'', wie es umgangssprachlich heisst!

Und auch hier wieder mal ''input'' für dich, Forenkollege...

https://strafrecht-online.org/problemfelder/bt/211/heimtuecke/



... diese Heimtücke konnte die Staatsanwaltschaft aber offensichtlich nicht beweisen, oder die Ermittlungsdaten gaben das nicht her, also musste die Staatsanwaltschaft vom Vorwurf "Mord" ganz offensichtlich auf "Totschlag" zurückfahren ...

... dass eine Staatsanwaltschaft klare Beweise und Ermittlungsdaten für Mord hätte, aber dennoch nur auf "Totschlag" plädiert, ist ja völlig unplausibel und völlig hinrissig. Kann man also gleich vom Tisch tun ...

wenn die Staatsanwaltschaft auf "Totschlag" plädiert, hat sie auch nur Beweise für Totschlag
Punkt, fertig

Wenn du dir die kleine Mühe machen würdest die Quellen welche man dir extra noch als aktive Internetlinks präsentiert auch mal anzuschauen, dann wäre dies in puncto themenbezogener Diskussion sicher äußerst hilfreich Forenkollege...

Also, hier extra für dich ein Auszug:
''Nach der gängigen Definition handelt heimtückisch, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tat ausnutzt.

Dies ermöglicht eine sehr weite Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Heimtücke, wodurch praktisch jede überraschende Tötung zum Heimtückemord wird, dem eine lebenslange Freiheitsstrafe folgt. Es besteht praktisch kein Raum für die Berücksichtigung entlastender Motive. Daher ist eine einschränkende Auslegung der Heimtücke erforderlich.''


Der letzte (und gefettete) Satz ist entscheident.



Die Staatsanwatlschaft muss demnach gar nicht die Heimtücke beweisen! Sondern der Anwalt des dringens Tatverdächtigen versuchen die Heimtücke als nicht gegeben dem Richter plausibel darzulegen. Auf Grund von eben solchen Einschränkungen der Schuldfähigkeit.



Was normal schwierig werden dürfte, weil der mutmassliche Mörder nicht nur einen ihm unbekannten minderjährigen Jungen vor den Zug gestoßen hat, sondern auch noch eine alte Frau vor den Zug werfen wollte. Daher versucht man seitens der Verteidigung jetzt den mutmaßlichen Täter für geisteskrank zu erklären (umgangsspachlich). Eben damit eine solche Einschränkung gegeben ist/wäre.


In dem Falle eines solchen psychiatrischen Gutachtens welches auf zumindest verminderte Schuldfähigkeit ''kommt'', würde die Staatsanwaltschaft NICHT auf Heimtücke plädieren, weil sie dies vor Gericht nicht durchsetzen könnte!
Völlig logisch.


Deshalb ist dieses psychiatrische Gutachten so elementar in diesem Fall.
Wenn der Täter als voll schuldfähig eingestuft wird/werden würde, müßte er ohne Migrantenbonus eigentlich 25 Jahre bis lebenlang hinter Gittern. Eben wg. besagter Heimtücke.


Siehste Forenkollege, wieder was gelernt. (Einfach die Quellen nutzen wenn man sich schon die Mühe macht für dich):cool:

-----------------

@ Hinterfrager

... hier ging es um die Frage, ob die Staatsanwaltschaft mit dem Plädoyer "Totschlag" im juristischen Sinne nicht zu tief greift ... ??!

da wir das alle auf Grund der Beweis- und Faktenlage nicht wissen können, müssen wir halt aus gutem Grunde annehmen, dass die Staatsanwaltschaft den Vorwurf "Mord" nicht einwandfrei beweisen kann ... fertig

Plausibilität zu 100% erfüllt

Siehe oben.


:coffee:
 
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Heli

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@ sportsgeist

Der erste Anschein des Beweises gilt dennoch. Bahnsteig (Gefahrenbewusstsein, einfahrende Züge sind keine Luftballons), Kind und Mutter von hinten mit Wucht in den enfahrenden Zug "werfen" (wie es Zeugen beschrieben), erfüllen diesen Anschein. Sowas stellt sich als geplante Mordlust aus niederen Beweggründen dar. Da kann dem Opfer, äh, Schubbser irgendwer jemand, auch Allah, irgendwas ins Öhrchen geträllert haben, wie der Wüstengott es will, Fakt ist Fakt und ein Plädoyer auf psychische Ausfälle aufgrund von blablabla, die Gründ soll er sich in der Schweiz pflegen lassen. Da kommt der Eritäer doch her, oder nicht? Seehofer, humpeln Sie.

Ich denke die Frage wer der Täter ist, das dürfte nicht übermässig viel Zeit in Anspruch nehmen vor Gericht. (Mit der Einschränkung vielleicht dass der Täter kein Deutscher sondern Migrant ist)


Es geht wohl eher darum die Strafe für ihn so gering wie möglich zu halten. Und seine Schuldfähigkeit in Frage zu stellen.

Dies dürfte seit dem Jahr 2015 und der weltberühmtheit erlangten Silvesternacht in Köln das Hauptanliegen sein im Gutmenschendeutschland, wenn als Täter ein Flüchtling oder generell jemand mit Migrantenhintergrund als Täter in Frage kommt. (Wenn alle möglichen Traumatisierungen herbei geredet werden von den Gutmenschen...)
 

Tooraj

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Aus meiner Sicht agiert die Staatsanwaltschaft korrekt.
Allerdings wäre es besser, wenn sich die Schweiz zuständig erklären würde.
 

Druckbert

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Aus meiner Sicht agiert die Staatsanwaltschaft korrekt.
Allerdings wäre es besser, wenn sich die Schweiz zuständig erklären würde.

Die Schweizer produzieren zwar viel Käse, aber sie sind deshalb doch nicht dumm? Sich für zuständig erklären, so dumm sind nur wir Deutschen. Wirklich gut wenn die Gutmenschlichen Deutschen abgeschafft werden. Dann kommt auch keiner mehr auf die Idee sich nen Deutschen Pass ab zu betteln.
 

sportsgeist

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Die Staatsanwatlschaft muss demnach gar nicht die Heimtücke beweisen! Sondern der Anwalt des dringens Tatverdächtigen versuchen die Heimtücke als nicht gegeben dem Richter plausibel darzulegen.
Dummerchen,

... wegen irgendwelchen Gesellschaftsklappstühlen, die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben, wird doch nicht einfach die Beweislast umgekehrt
 

sportsgeist

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Aus meiner Sicht agiert die Staatsanwaltschaft korrekt.
Allerdings wäre es besser, wenn sich die Schweiz zuständig erklären würde.
... wieso das ?!

wurde denn die Tat auf dem Züricher Hauptbahnhof begangen ?!
 

sportsgeist

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Der erste Anschein des Beweises gilt dennoch. Bahnsteig (Gefahrenbewusstsein, einfahrende Züge sind keine Luftballons), Kind und Mutter von hinten mit Wucht in den enfahrenden Zug "werfen" (wie es Zeugen beschrieben), erfüllen diesen Anschein. Sowas stellt sich als geplante Mordlust aus niederen Beweggründen dar. Da kann dem Opfer, äh, Schubbser irgendwer jemand, auch Allah, irgendwas ins Öhrchen geträllert haben, wie der Wüstengott es will, Fakt ist Fakt und ein Plädoyer auf psychische Ausfälle aufgrund von blablabla, die Gründ soll er sich in der Schweiz pflegen lassen. Die lene nicht von der Null Zins Politik. Da kommt der Eritäer doch her, oder nicht? Seehofer, humpeln Sie.
... ich danke dir sehr für deine Meinung

justiziabel von Interesse ist jedoch alleine, was die Staatsanwaltschaft beweisen kann ...
... Meinungen irgendwelcher Prozessschaulustiger sind da eher nebensächlich
 

sportsgeist

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Ich denke die Frage wer der Täter ist, das dürfte nicht übermässig viel Zeit in Anspruch nehmen vor Gericht. (Mit der Einschränkung vielleicht dass der Täter kein Deutscher sondern Migrant ist)


Es geht wohl eher darum die Strafe für ihn so gering wie möglich zu halten. Und seine Schuldfähigkeit in Frage zu stellen.

Dies dürfte seit dem Jahr 2015 und der weltberühmtheit erlangten Silvesternacht in Köln das Hauptanliegen sein im Gutmenschendeutschland, wenn als Täter ein Flüchtling oder generell jemand mit Migrantenhintergrund als Täter in Frage kommt. (Wenn alle möglichen Traumatisierungen herbei geredet werden von den Gutmenschen...)
irgendwelche Randmeinungen irgendwelcher in Sachfragen mittelgebildeter Zuschauer aus der Laienliga dürften die Staatsanwaltschaft und die Ermittlungsbehörden nur sehr rudimentär interessieren ...

... von Interesse ist der Staatsanwaltschaft alleine, was sie aus den Ermittlungsdaten und -fakten zweifelsfrei und einwandfrei beweisen kann

und der Rest ist Störrauschen im Äther
vor Gericht nicht weiter relevant
 

Heli

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@ sportsgeist


Außerdem erfüllt die Tat um die es hier geht wohl den Tatbestand der Heimtücke. Daher dürfte meines Erachtens eine gerichtliche Auslegung der Tat als Todschlag ''vom Tisch sein'', wie es umgangssprachlich heisst!

Und auch hier wieder mal ''input'' für dich, Forenkollege...

https://strafrecht-online.org/problemfelder/bt/211/heimtuecke/



... diese Heimtücke konnte die Staatsanwaltschaft aber offensichtlich nicht beweisen, oder die Ermittlungsdaten gaben das nicht her, also musste die Staatsanwaltschaft vom Vorwurf "Mord" ganz offensichtlich auf "Totschlag" zurückfahren ...

... dass eine Staatsanwaltschaft klare Beweise und Ermittlungsdaten für Mord hätte, aber dennoch nur auf "Totschlag" plädiert, ist ja völlig unplausibel und völlig hinrissig. Kann man also gleich vom Tisch tun ...

wenn die Staatsanwaltschaft auf "Totschlag" plädiert, hat sie auch nur Beweise für Totschlag
Punkt, fertig

@ sportsgeist

Wenn du dir die kleine Mühe machen würdest die Quellen welche man dir extra noch als aktive Internetlinks präsentiert auch mal anzuschauen, dann wäre dies in puncto themenbezogener Diskussion sicher äußerst hilfreich Forenkollege...

Also, hier extra für dich ein Auszug:
''Nach der gängigen Definition handelt heimtückisch, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tat ausnutzt.

Dies ermöglicht eine sehr weite Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Heimtücke, wodurch praktisch jede überraschende Tötung zum Heimtückemord wird, dem eine lebenslange Freiheitsstrafe folgt. Es besteht praktisch kein Raum für die Berücksichtigung entlastender Motive. Daher ist eine einschränkende Auslegung der Heimtücke erforderlich.''


Der letzte (und gefettete) Satz ist entscheident.



Die Staatsanwatlschaft muss demnach gar nicht die Heimtücke beweisen! Sondern der Anwalt des dringens Tatverdächtigen versuchen die Heimtücke als nicht gegeben dem Richter plausibel darzulegen. Auf Grund von eben solchen Einschränkungen der Schuldfähigkeit.



Was normal schwierig werden dürfte, weil der mutmassliche Mörder nicht nur einen ihm unbekannten minderjährigen Jungen vor den Zug gestoßen hat, sondern auch noch eine alte Frau vor den Zug werfen wollte. Daher versucht man seitens der Verteidigung jetzt den mutmaßlichen Täter für geisteskrank zu erklären (umgangsspachlich). Eben damit eine solche Einschränkung gegeben ist/wäre.


In dem Falle eines solchen psychiatrischen Gutachtens welches auf zumindest verminderte Schuldfähigkeit ''kommt'', würde die Staatsanwaltschaft NICHT auf Heimtücke plädieren, weil sie dies vor Gericht nicht durchsetzen könnte!
Völlig logisch.


Deshalb ist dieses psychiatrische Gutachten so elementar in diesem Fall.
Wenn der Täter als voll schuldfähig eingestuft wird/werden würde, müßte er ohne Migrantenbonus eigentlich 25 Jahre bis lebenlang hinter Gittern. Eben wg. besagter Heimtücke.


Siehste Forenkollege, wieder was gelernt.
(Einfach die Quellen nutzen wenn man sich schon die Mühe macht für dich):cool:

@ Heli

Dummerchen,

... wegen irgendwelchen Gesellschaftsklappstühlen, die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben, wird doch nicht einfach die Beweislast umgekehrt

Doch (wieder) nichts gelernt, Forenkollege...(?!! :rolleyes:)


Aber wiedermal die üblichen Kindersprüche wenn dein Unsinn widerlegt wurde den du ständig mit deinem Halbwissen von dir gibst...
:rolleyes:

Darf ich fragen wie alt du bist, mit deinem recht kindlichen Gemüt?! Oder soll ich besser schätzen?


Es könnte einem ja fast egal sein, wenn du dich nicht mit deinen Kindersprüchen nicht so trefflich selbst charakterisieren würdest...:cool:


Apopos Dummerchen, ist dir eigentlich noch nie aufgefallen dass ICH in der Diskussion mit Quellenangaben ''arbeite''?!!
Und Leute die Quatschköpfe genannt werden/worden sind im Forum und lustigerweise andere für die Dummerchen halten und nicht etwa sich selbst, dass solche nur mit Halbwissen (das sie natürlich nicht belegen können, wie auch) und Kindersprüchen ''argumentieren''?!!
 

Heli

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Ich denke die Frage wer der Täter ist, das dürfte nicht übermässig viel Zeit in Anspruch nehmen vor Gericht. (Mit der Einschränkung vielleicht dass der Täter kein Deutscher sondern Migrant ist)


Es geht wohl eher darum die Strafe für ihn so gering wie möglich zu halten. Und seine Schuldfähigkeit in Frage zu stellen.


irgendwelche Randmeinungen irgendwelcher in Sachfragen mittelgebildeter Zuschauer aus der Laienliga dürften die Staatsanwaltschaft und die Ermittlungsbehörden nur sehr rudimentär interessieren ...

... von Interesse ist der Staatsanwaltschaft alleine, was sie aus den Ermittlungsdaten und -fakten zweifelsfrei und einwandfrei beweisen kann

und der Rest ist Störrauschen im Äther
vor Gericht nicht weiter relevant

@sportsgeist, du Quatschkopf möchtest dich hier offenbar mit deinen meist kindlichen Kommentaren zum Forumtrottel des Monats bewerben,oder?!!


Also meine Stimme hast du sicher...:coffee:
 

sportsgeist

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Apopos Dummerchen
ist nicht mein Problem, dass du die Prozessordnung nicht kennt, nie je was von Beweislast gehört hast, und auch ansonsten in jedem deiner infantilen Stußbeiträge durchscheinen läßt, dass du von nichts innerhalb der Judikative wirklich Ahnung hast, und davon jede Menge ...

und Meinungen kannst du hier gerne absondern, bis dir die Finger abfallen

alles andere liegt im Moment in der Hand der Staatsanwaltschaft Frankfurt und der dahinter verbundenen Ermittlungsbehörden ...
... wirst dich damit abfinden müssen, oder kannst hier noch ein bissi wütend durch den Nikolaus stapfen und poltern

deine Sache
 

Titanic deckchair

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Soll vorerst in geschlossene PsychiatrieGutachter:Bahnsteig-Mörder von Voerde "nicht voll schuldfähig"

https://www.focus.de/panorama/welt/soll-vorerst-in-geschlossene-psychiatrie-bahnsteig-moerder-von-voerde-womoeglich-nicht-voll-schuldfaehig_id_11148476.html

Der nächste Typ, der nicht schuldfähig ist. Hach, was bin ich froh, dass wir so engagierte Staatsanwaltschaften haben, die das alles so toll machen - zumindest will dies eine Figur hier suggerieren.
... ist denn schon ein Urteil gefallen ??!
ich hab jedenfalls noch keines vernommen

oder will da mal wieder jemand schlauer sein, als die Prozessbeteiligten ?!
 

Heli

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@ Heli

ist nicht mein Problem, dass du die Prozessordnung nicht kennt, nie je was von Beweislast gehört hast, und auch ansonsten in jedem deiner infantilen Stußbeiträge durchscheinen läßt, dass du von nichts innerhalb der Judikative wirklich Ahnung hast, und davon jede Menge ...

und Meinungen kannst du hier gerne absondern, bis dir die Finger abfallen

alles andere liegt im Moment in der Hand der Staatsanwaltschaft Frankfurt und der dahinter verbundenen Ermittlungsbehörden ...
... wirst dich damit abfinden müssen, oder kannst hier noch ein bissi wütend durch den Nikolaus stapfen und poltern

deine Sache

Blubber Blubber blubber...:rolleyes2:



Ich zitiere mich mal selber:

@ sportsgeist... ist dir eigentlich noch nie aufgefallen dass ICH in der Diskussion mit Quellenangaben ''arbeite''?!!
Und Leute die Quatschköpfe genannt werden/worden sind im Forum und lustigerweise andere für die Dummerchen halten und nicht etwa sich selbst, dass solche nur mit Halbwissen (das sie natürlich nicht belegen können, wie auch) und Kindersprüchen ''argumentieren''?!!

Und, ist es dir schon aufgefallen?


Oder gibt es da bei dir eine intellektuelle Bremse, um es einmal so zu umschreiben, welche es dir unmöglich macht solche Fakten bzw. Unterschiede was unser beider Diskussionpraktiken angeht, zu erkennen?:)rolleyes:)

Und sicherlich hat sich jemand mit deinem offenbarten Intellekt noch nie Gedanken drüber gemacht, dass er für sein oftmals kindlich-trotziges Geschreibsel jedesmal keine Quellenachweise hat (zumindest in den Diskussionen welche ich von dir kenne)...(?!):rolleyes:

----

@ sportggeist
Darf ich fragen wie alt du bist, mit deinem recht kindlichen Gemüt?! Oder soll ich besser schätzen?

Und?
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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