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Für das Haushaltsjahr 2020 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 359 796 000 000 Euro für den STAAT festgestellt.
Für das Haushaltsjahr 2020 als Anlage 2 beigefügte Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“
wird für das Jahr 2020 in Einnahmen und Ausgaben auf 1 605 344 000 Euro und mit den ausgebrachten Vermerken festgestellt.
Im Haushaltsjahr 2020 nimmt der Bund keine Kredite zur Deckung von Ausgaben auf.
Die folgenden Absätze bleiben hiervon unberührt.
Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt,
>von wem wurde diese Ermächtigung erteilt?<
Kredite zur Tilgung von im Haushaltsjahr 2020 fällig werdenden Krediten aufzunehmen;
Deren Höhe ergibt sich aus dem Saldo der im Kreditfinanzierungsplan(Teil IV des Gesamtplans) ausgewiesenen
Ausgaben zur Tilgung von Krediten (Nummer 2) und den sonstigen Einnahmen zur Schuldentilgung (Nummer 1.2).
Dem Kreditrahmen nach Satz 1 wachsen im Falle eines unvorhergesehenen Bedarfs Beträge in Höhe von bis
zu 15 000 000 000 Euro zum Rückkauf von Wertpapieren des Bundes oder zur Rückzahlung von Darlehen zu,
soweit die in Satz 1 genannte Summe der Beträge zur Tilgung überschritten wird.
Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt,
>von wem wurde diese Ermächtigung erteilt?<
Mehreinnahmen bei Kapitel 6002 Titel 133 01 zur Tilgung der Schulden des Bundes zu verwenden;
insoweit vermindert sich die Ermächtigung nach Satz 1. Bei Mehreinnahmen nach Satz 3 können Maßnahmen
nach § 60 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung ergriffen werden.
(3) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt,
>von wem wurde diese Ermächtigung erteilt?<
ab Oktober des Haushaltsjahres im Vorgriff auf die Kreditermächtigung des nächsten Haushaltsjahres Kredite
bis zur Höhe von 4 Prozent des in § 1 Absatz 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.
Diese Kredite sind auf die Kreditermächtigung des nächsten Haushaltsjahres anzurechnen.
Weil diese Kredite schon im Vorjahr aufgenommen wurden und so im aktuellen Jahr nicht mehr auftauchen.
Das nennt sich dann:
„Im Haushaltsjahr 2021 nimmt der Bund keine Kredite zur Deckung von Ausgaben auf.“
u.a. zu lesen:
Beihilfen für das Schulprogramm, Abgabe von Schulobst und – Gemüse
Nationale Stützungsmaßnahmen für den Weinsektor
Beihilfen für Hopfen
Direktzahlungen
Sanktionen – Minus
Wiedereingezogene Beträge aus Unregelmäßigkeiten und Betrugsfällen – Minus
Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage Dritter zweckgebunden.
Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.
Versorgungsbezüge der Bundesministerinnen und Bundesminister, parlamentarischen
Staatssekretärinnen und parlamentarischen Staatssekretäre, sonstiger Amtsträger
und deren Hinterbliebenen.
Verwaltungseinnahmen - Gebühren, sonstige Entgelte
Versorgungszuschlag für Beamtinnen und Beamte (30 Prozent)
Versorgungszuschlag für das Volk muß man überblättert haben.
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – die kennt der STAAT schon.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/118/1911800.pdf
Wunderbar zu lesen, da kommt kein Fernsehkrimi mit, nur hat man vom VOLK, für den Bürger wohlwollendes nicht gefunden,
oder sollt man das „überlesen“ haben, oder kommen im STAATSHAUSHALT das VOLK garnicht vor ?
Für das Haushaltsjahr 2020 als Anlage 2 beigefügte Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“
wird für das Jahr 2020 in Einnahmen und Ausgaben auf 1 605 344 000 Euro und mit den ausgebrachten Vermerken festgestellt.
Im Haushaltsjahr 2020 nimmt der Bund keine Kredite zur Deckung von Ausgaben auf.
Die folgenden Absätze bleiben hiervon unberührt.
Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt,
>von wem wurde diese Ermächtigung erteilt?<
Kredite zur Tilgung von im Haushaltsjahr 2020 fällig werdenden Krediten aufzunehmen;
Deren Höhe ergibt sich aus dem Saldo der im Kreditfinanzierungsplan(Teil IV des Gesamtplans) ausgewiesenen
Ausgaben zur Tilgung von Krediten (Nummer 2) und den sonstigen Einnahmen zur Schuldentilgung (Nummer 1.2).
Dem Kreditrahmen nach Satz 1 wachsen im Falle eines unvorhergesehenen Bedarfs Beträge in Höhe von bis
zu 15 000 000 000 Euro zum Rückkauf von Wertpapieren des Bundes oder zur Rückzahlung von Darlehen zu,
soweit die in Satz 1 genannte Summe der Beträge zur Tilgung überschritten wird.
Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt,
>von wem wurde diese Ermächtigung erteilt?<
Mehreinnahmen bei Kapitel 6002 Titel 133 01 zur Tilgung der Schulden des Bundes zu verwenden;
insoweit vermindert sich die Ermächtigung nach Satz 1. Bei Mehreinnahmen nach Satz 3 können Maßnahmen
nach § 60 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung ergriffen werden.
(3) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt,
>von wem wurde diese Ermächtigung erteilt?<
ab Oktober des Haushaltsjahres im Vorgriff auf die Kreditermächtigung des nächsten Haushaltsjahres Kredite
bis zur Höhe von 4 Prozent des in § 1 Absatz 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.
Diese Kredite sind auf die Kreditermächtigung des nächsten Haushaltsjahres anzurechnen.
Weil diese Kredite schon im Vorjahr aufgenommen wurden und so im aktuellen Jahr nicht mehr auftauchen.
Das nennt sich dann:
„Im Haushaltsjahr 2021 nimmt der Bund keine Kredite zur Deckung von Ausgaben auf.“
u.a. zu lesen:
Beihilfen für das Schulprogramm, Abgabe von Schulobst und – Gemüse
Nationale Stützungsmaßnahmen für den Weinsektor
Beihilfen für Hopfen
Direktzahlungen
Sanktionen – Minus
Wiedereingezogene Beträge aus Unregelmäßigkeiten und Betrugsfällen – Minus
Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage Dritter zweckgebunden.
Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.
Versorgungsbezüge der Bundesministerinnen und Bundesminister, parlamentarischen
Staatssekretärinnen und parlamentarischen Staatssekretäre, sonstiger Amtsträger
und deren Hinterbliebenen.
Verwaltungseinnahmen - Gebühren, sonstige Entgelte
Versorgungszuschlag für Beamtinnen und Beamte (30 Prozent)
Versorgungszuschlag für das Volk muß man überblättert haben.
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – die kennt der STAAT schon.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/118/1911800.pdf
Wunderbar zu lesen, da kommt kein Fernsehkrimi mit, nur hat man vom VOLK, für den Bürger wohlwollendes nicht gefunden,
oder sollt man das „überlesen“ haben, oder kommen im STAATSHAUSHALT das VOLK garnicht vor ?