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"Mietendeckel - dann wird enteignen einfacher"

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

Woppadaq

FEAR THE BIN CHICKEN !
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Wenn Du ihm nicht zuhörst, kannst Du auch nicht wissen, dass er "Stuss" erzählt. Du erzählst also nur Müll.

Vielleicht liegt es daran, dass ich mich doch erniedrigt habe, ihm eine Weile zuzuhören?

Kannst du auch was anderes als stänkern?
 

Woppadaq

FEAR THE BIN CHICKEN !
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Der Unterschied zu Deutschland ist eben, dass die Schweiz viel effizienter arbeitet und sich an Gesetze hält. Die Deutsche Regierung hat ungefragt und selbstherrlich einfach die Schengen Verträge gebrochen und somit das Sicherheitsrisiko in unverantwortlicher Weise für den ganzen Schengen Raum erhöht.

Inwiefern hat Deutschland das Schengen-Abkommen gebrochen?
 

denmarkisbetter

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Die Schweiz hat nur schon während dem Jugoslawienkrieg 150.000 aufgenommen. Hochgerechnet auf Deutschland, welches gar noch Kriegspartei war, wären dies 1,5 Millionen. Dies waren aber deutlich weniger. Momentan haben wir 300.000 Kosovo Albaner die immer noch da sind. Im Jahr 2015 mag es sein, dass die Schweiz weniger betroffen war, jedoch war dies nur wegen der Balkanroute. Wenn die Italienroute wieder aktuell ist, dann sieht es wieder anders aus. Der Unterschied zu Deutschland ist eben, dass die Schweiz viel effizienter arbeitet und sich an Gesetze hält. Die Deutsche Regierung hat ungefragt und selbstherrlich einfach die Schengen Verträge gebrochen und somit das Sicherheitsrisiko in unverantwortlicher Weise für den ganzen Schengen Raum erhöht.

BG, New York

Also wer jetzt genau dageblieben ist, darum geht es letztlich.Und vor allem: wer lebt von Sozialleistungen.Das wir inzwischen ein Drittel der Hartz4 Empfänger aus Syrien und Afrika haben ist bei uns ja nur die versteckte Spitze des Eisbergs.Rund die Hälfte der Arbeitslosen hat einen Migrationshintergrund ,aber auch dies sagt Nichts über zwei grosse Gruppe aus : Sozialhilfeempfänger die als nicht arbeitsfähig und nicht abschiebbar eingestuft werden (zum Grossteil kassieren diese Therapiekosten im sechs bis siebenstelligen Bereich) und die zur Belohnung eine lebenslange Duldung bekommen, und die zweite Gruppe der Ausreisepflichtigen ,die aber nahtlos irgendwann zu den Hartzern oder Stützeempfängern übergeht.

Man müsste mal die Sozialleistungen gegenüberstellen die an nicht arbeitende Ausländer ausgeschüttet werden.
 

KurtNabb

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Also wenn ich mir die Statistiken so angucke, sehe ich zwar, dass die Flüchtlingszahlen in der Schweiz steigen, aber bisher find ich nur was zur Gesamtzahl der Flüchtlinge. Die liegt bei knapp 60 000. Umgerechnet auf Deutschland wären das 600 000. Wir haben allerdings allein 2016 schon mehr aufgenommen.

Wieviele Flüchtlinge kamen bislang 2016 ins Land?
Im sogenannten Easy-System, das auf Registrierungen durch die Bundesländer beruht, wurden in den ersten elf Monaten knapp 305.000 neue Asylsuchende in Deutschland erfasst. Die von der CSU geforderte Obergrenze von 200.000 Flüchtlingen pro Jahr wäre damit überschritten.


Also rund die Hälfte im Vergleich. https://www.welt.de/politik/deutsch...koemmlinge-unterschreitet-CSU-Obergrenze.html

Und die Schweiz hat keine Obergrenze für Flüchtlinge. Widerspricht der Verfassung, der EMRK und der Genfer Konvention. Deutschland vermutlich auch nicht, die checken einfach den Unterschied zwischen Flüchtling und Einwanderer noch nicht oder man versucht den Bürgern Sand die Augen zu streuen.

BG, New York
 

KurtNabb

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...Obergrenze für Flüchtlinge. Widerspricht der Verfassung, der EMRK und der Genfer Konvention. ...

Das kann ich so nicht sehen. Keine Einheit, kein Staat, Land, Volk, ... kann unbeschränkt Flüchtlinge aufnehmen. Ab irgend einer Grenze muss der Selbstschutz wirksam werden.
 

New York

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Inwiefern hat Deutschland das Schengen-Abkommen gebrochen?

Unkontrolliert Personen in den Schengen Raum hereingelassen, obwohl dies nicht in der Kompetenz der deutschen Regierung war. Der jetzige Innenminister redete ja selbst vom "Unrechtsstaat". Schon vergessen?
Dank den Ösis wurde eingermassen wieder Ordnung hergestellt, weil die Deutschen nicht fähig waren.

BG, New York
 

bourg

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Inwiefern hat Deutschland das Schengen-Abkommen gebrochen?

Das Schengenabkommen gilt ausschließlich für EU Bürger. Wenn ein anderes EU-Land Zuwanderer ungeprüft durchreisen lässt, kann man doch den Schluss ziehen, selbst diese Kontrolle vor Einreise nachzuholen.
Auch der im GG genannte alleinige Asylgrund wird vermutlich auch umgangen, indem man wohl Duldungen ausspricht und sonstige Hintertürchen findet und wenn nicht, gibt es findige Rechtsanwälte.
 

New York

Deutscher Bundespräsident
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Das kann ich so nicht sehen. Keine Einheit, kein Staat, Land, Volk, ... kann unbeschränkt Flüchtlinge aufnehmen. Ab irgend einer Grenze muss der Selbstschutz wirksam werden.

Bei 2 % Anerkennungsquote ist noch lange nicht von Selbstschutz die Rede. Man muss halt das Verfahren sauber durchführen und nicht jeden Glücksritter aufnehmen und somit den echten Flüchtlingen ihre Möglichkeiten nehmen.

BG, New York
 

New York

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Also wer jetzt genau dageblieben ist, darum geht es letztlich.Und vor allem: wer lebt von Sozialleistungen.Das wir inzwischen ein Drittel der Hartz4 Empfänger aus Syrien und Afrika haben ist bei uns ja nur die versteckte Spitze des Eisbergs.Rund die Hälfte der Arbeitslosen hat einen Migrationshintergrund ,aber auch dies sagt Nichts über zwei grosse Gruppe aus : Sozialhilfeempfänger die als nicht arbeitsfähig und nicht abschiebbar eingestuft werden (zum Grossteil kassieren diese Therapiekosten im sechs bis siebenstelligen Bereich) und die zur Belohnung eine lebenslange Duldung bekommen, und die zweite Gruppe der Ausreisepflichtigen ,die aber nahtlos irgendwann zu den Hartzern oder Stützeempfängern übergeht.

Man müsste mal die Sozialleistungen gegenüberstellen die an nicht arbeitende Ausländer ausgeschüttet werden.

Das ist aber ein deutsches Problem, dass die Deutschen selber lösen könnten. Wer natürlich so mit dem Geld herumwirft, der muss sich nicht wundern, wenn immer mehr kommen.

BG, New York
 

KurtNabb

fränkischer Separatist
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Bei 2 % Anerkennungsquote ist noch lange nicht von Selbstschutz die Rede. Man muss halt das Verfahren sauber durchführen und nicht jeden Glücksritter aufnehmen und somit den echten Flüchtlingen ihre Möglichkeiten nehmen.

BG, New York

Eine Kennziffer alleine ist nur wenig relevant. Hierzulande besteht inzwischen ein Fünftel der Bevölkerung aus Personen mit Migrationshintergrund, die (wenn überhaupt) weit unterdurchschnittlich zum Volkseinkommen beitragen. Damit, und weil viel zu viele dieser Leute an einer effektiven Integration kein Interesse zeigen, ist hier die Aufnahmefähigkeit erschöpft.
 
OP
Roquette

Roquette

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Ja, das ist eben der Unterschied zwischen eurer kleinen, verschlossenen, pingeligen Schweiz, die Flüchtlinge gar nicht erst reinlässt, und Deutschland, welches mit den Massen irgendwie umgeht, zum einen, weil sie es können, zum anderen, weil Leute gebraucht werden..........

Nur weil die Mehrheit in diesem Forum keine Ausländer haben möchte, heisst das nicht, dass das für den Rest Deutschlands auch gilt.

Wir haben eigene Analphabeten und brauchen keine weiteren Sozialfälle. Und zu "Ausländern": Die wenigsten hier werden etwas gegen Italiener, Briten, Dänen, US-Bürger, Asiaten usw haben. Aber die eine Art Ausländer mit den mördischen Glauben - die braucht keiner, weltweit.

Wie wäre es sich mal für die 25 -40 % jugendlichen Arbeitslosen in Süd- und Westeuropa einzusetzen? Alles Leute, die uns nicht verachten oder gar ... na, du weisst schon.
 
OP
Roquette

Roquette

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Inwiefern hat Deutschland das Schengen-Abkommen gebrochen?

Such dir einen der Verfassungsrechtler aus:

0.
Asyl ist illegal / ERHEBLICHE Rechtsverstöße der Bundesregierung / Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz:

Kein “Flüchtling” hat Anspruch auf Asyl in Deutschland …..Die Bundeskanzlern handelt in der “Flüchtlingskrise” gegen das Grundgesetz und gleich gegen mehrere Gesetze, kritisiert der Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz.

Das Abkommen von Dublin wurde missachtet eben so wie der Vertrag von Schengen, das Asylverfahrensgesetz und den Asylartikel selbst, so der Jurist. Im Interview begründet er, warum eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht seiner Meinung nach Chancen hätte.

https://www.youtube.com/watch?v=qFnIut4b1Fo

1.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat massive Kritik an der bundesdeutschen Rechtspraxis geübt.

Es sei „etwas ins Rutschen gekommen, wenn der Staat selbst auf gewissen Gebieten Recht nicht anwendet, ignoriert oder nicht durchsetzt“, sagte Papier der „Bild“ (Montagsausgabe). „Indem geltendes Recht nicht eingehalten und durchgesetzt wird, wird ein ungutes Gefühl in weiten Teilen der Bevölkerung geweckt, was die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats anlangt. Das führt dazu, dass Vertrauen in unsere Rechtsordnung, in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert wird.“

Das Resultat dieser Rechtspraxis sei „nach den Wahlen der letzten Zeit offenkundig“, so Papier.

So sei etwa beim Umgang mit Flüchtlingen und Migranten deutsches und europäisches Recht „über Jahre nicht wirklich umgesetzt worden und wird noch immer nicht durchgesetzt“. Noch immer sei „in beträchtlichem Maße illegale Zuwanderung nach Deutschland zu verzeichnen“, so der ehemalige Gerichtspräsident.

„Eine Grenzschließung steht gar nicht zur Diskussion. Aber Personen, die ersichtlich keinen Anspruch auf Asyl oder subsidiären Schutz in Deutschland haben, weil sie aus einem sicheren Drittstaat einreisen, ist nach geltendem deutschen Recht grundsätzlich die Einreise zu verweigern.“ Wer dennoch Einreisen ermöglichen wolle, müsse „das Gesetz ändern. Aber das tut man nicht, man ignoriert es einfach.“

2.
Ex-Bundesverfassungsgericht Udo di Fabio in dem von der CSU angeforderten Gutachten:

„Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen (…) verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist“.

3.
Udo di Fabio Gutachten zur Asylpolitik:

„Das Grundgesetz garantiert nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht auch weder europarechtlich noch völkerrechtlich.“

„Die Staatsgrenzen sind die tragenden Wände der Demokratien. Wer sie einreißt, sollte wissen, was er tut. Es mag schwer sein, Grenzen in einer wirksamen und zugleich humanen Weise zu schützen, aber diese Aufgabe kann keine Regierung entgehen.“

4.
Michael Bertrams, früherer Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, hat die Grenzöffnung im Alleingang als „Akt der Selbstermächtigung“, Kompetenzüberschreitung und möglichen Verfassungsbruch klar beim Namen genannt.

5.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom vergangenen Jahr stellt fest:

„Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit anderthalb Jahren außer Kraft gesetzt, und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“

6.
Hans-Jürgen Papier, Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, geht noch weiter und argumentiert nicht nur formal, sondern auch inhaltlich in seinem „Angriff auf Merkel: ‚Flüchtlingskrise offenbart ein eklatantes Politikversagen'“. Er meint:

„Noch nie war in der rechtsstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik die Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit so tief wie derzeit. Das ist auf Dauer inakzeptabel.“ Man habe inzwischen „rechtsfreie Räume“ bei der Sicherung der Außengrenzen. Die unbegrenzte Einreise sei „ein Fehler“ – und zwar keiner, der auf umzusetzendem Recht beruhe, sondern auf einer „politischen Entscheidung“. […]

„Es gibt kein voraussetzungsloses Recht auf Einreise für Nicht-EU-Ausländer“, stellt Papier klar. „Notfalls muss also für einen vorübergehenden Zeitraum an den Grenzen die Einreiseberechtigung von Ausländern kontrolliert und müssen illegale Einreisen unterbunden werden.“ Es sei hier besonders bemerkenswert, dass Deutschland von anderen EU-Staaten Grenzsicherung fordere, diese jedoch selbst nicht leisten könne.

11.
Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des BVerfG: „Den wenigsten, die zu uns kommen, steht das Grundrecht auf Asyl zu.“ In Deutschland bestehe vor allem ein „Vollzugsdefizit, wie vor allem der Herbst 2015 gezeigt hat“.

12.
Das Bundesverfassungsgericht stellte dazu klar: „Da nach der derzeit geltenden Rechtslage (Art. 16 a Abs. 2 Satz 1 GG und Anlage I zu § 26a AsylVfG) alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten sichere Drittstaaten sind, ist ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16 a Abs. 1 GG ausgeschlossen, auch wenn sein Reiseweg nicht im Einzelnen bekannt ist.“

13.
Staatsrechtler Prof. Karl A. Schachtschneider in seiner Verfassungsbeschwerde vom 30. Januar 2016:

„Nicht nur die Zulassung der illegalen Einreise von Fremden entgegen den Gesetzen und entgegen dem Grundgesetz verletzt die Verfassungsidentität und die Souveränität der Bürger im Kern, sondern auch die Zuerkennung von Aufenthaltsrechten, insbesondere dem Flüchtlingsstatus, ohne hinreichende Prüfung.
 

Woppadaq

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Asyl ist illegal / ERHEBLICHE Rechtsverstöße der Bundesregierung / Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz:

Kein “Flüchtling” hat Anspruch auf Asyl in Deutschland …..Die Bundeskanzlern handelt in der “Flüchtlingskrise” gegen das Grundgesetz und gleich gegen mehrere Gesetze, kritisiert der Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz.

Das Abkommen von Dublin wurde missachtet eben so wie der Vertrag von Schengen, das Asylverfahrensgesetz und den Asylartikel selbst, so der Jurist. Im Interview begründet er, warum eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht seiner Meinung nach Chancen hätte.

https://www.youtube.com/watch?v=qFnIut4b1Fo

1.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat massive Kritik an der bundesdeutschen Rechtspraxis geübt.

Es sei „etwas ins Rutschen gekommen, wenn der Staat selbst auf gewissen Gebieten Recht nicht anwendet, ignoriert oder nicht durchsetzt“, sagte Papier der „Bild“ (Montagsausgabe). „Indem geltendes Recht nicht eingehalten und durchgesetzt wird, wird ein ungutes Gefühl in weiten Teilen der Bevölkerung geweckt, was die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats anlangt. Das führt dazu, dass Vertrauen in unsere Rechtsordnung, in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert wird.“

Das Resultat dieser Rechtspraxis sei „nach den Wahlen der letzten Zeit offenkundig“, so Papier.

So sei etwa beim Umgang mit Flüchtlingen und Migranten deutsches und europäisches Recht „über Jahre nicht wirklich umgesetzt worden und wird noch immer nicht durchgesetzt“. Noch immer sei „in beträchtlichem Maße illegale Zuwanderung nach Deutschland zu verzeichnen“, so der ehemalige Gerichtspräsident.

„Eine Grenzschließung steht gar nicht zur Diskussion. Aber Personen, die ersichtlich keinen Anspruch auf Asyl oder subsidiären Schutz in Deutschland haben, weil sie aus einem sicheren Drittstaat einreisen, ist nach geltendem deutschen Recht grundsätzlich die Einreise zu verweigern.“ Wer dennoch Einreisen ermöglichen wolle, müsse „das Gesetz ändern. Aber das tut man nicht, man ignoriert es einfach.“

2.
Ex-Bundesverfassungsgericht Udo di Fabio in dem von der CSU angeforderten Gutachten:

„Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen (…) verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist“.

3.
Udo di Fabio Gutachten zur Asylpolitik:

„Das Grundgesetz garantiert nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht auch weder europarechtlich noch völkerrechtlich.“

„Die Staatsgrenzen sind die tragenden Wände der Demokratien. Wer sie einreißt, sollte wissen, was er tut. Es mag schwer sein, Grenzen in einer wirksamen und zugleich humanen Weise zu schützen, aber diese Aufgabe kann keine Regierung entgehen.“

4.
Michael Bertrams, früherer Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, hat die Grenzöffnung im Alleingang als „Akt der Selbstermächtigung“, Kompetenzüberschreitung und möglichen Verfassungsbruch klar beim Namen genannt.

5.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom vergangenen Jahr stellt fest:

„Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit anderthalb Jahren außer Kraft gesetzt, und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“

6.
Hans-Jürgen Papier, Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, geht noch weiter und argumentiert nicht nur formal, sondern auch inhaltlich in seinem „Angriff auf Merkel: ‚Flüchtlingskrise offenbart ein eklatantes Politikversagen'“. Er meint:

„Noch nie war in der rechtsstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik die Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit so tief wie derzeit. Das ist auf Dauer inakzeptabel.“ Man habe inzwischen „rechtsfreie Räume“ bei der Sicherung der Außengrenzen. Die unbegrenzte Einreise sei „ein Fehler“ – und zwar keiner, der auf umzusetzendem Recht beruhe, sondern auf einer „politischen Entscheidung“. […]

„Es gibt kein voraussetzungsloses Recht auf Einreise für Nicht-EU-Ausländer“, stellt Papier klar. „Notfalls muss also für einen vorübergehenden Zeitraum an den Grenzen die Einreiseberechtigung von Ausländern kontrolliert und müssen illegale Einreisen unterbunden werden.“ Es sei hier besonders bemerkenswert, dass Deutschland von anderen EU-Staaten Grenzsicherung fordere, diese jedoch selbst nicht leisten könne.

11.
Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des BVerfG: „Den wenigsten, die zu uns kommen, steht das Grundrecht auf Asyl zu.“ In Deutschland bestehe vor allem ein „Vollzugsdefizit, wie vor allem der Herbst 2015 gezeigt hat“.

12.
Das Bundesverfassungsgericht stellte dazu klar: „Da nach der derzeit geltenden Rechtslage (Art. 16 a Abs. 2 Satz 1 GG und Anlage I zu § 26a AsylVfG) alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten sichere Drittstaaten sind, ist ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16 a Abs. 1 GG ausgeschlossen, auch wenn sein Reiseweg nicht im Einzelnen bekannt ist.“

13.
Staatsrechtler Prof. Karl A. Schachtschneider in seiner Verfassungsbeschwerde vom 30. Januar 2016:

„Nicht nur die Zulassung der illegalen Einreise von Fremden entgegen den Gesetzen und entgegen dem Grundgesetz verletzt die Verfassungsidentität und die Souveränität der Bürger im Kern, sondern auch die Zuerkennung von Aufenthaltsrechten, insbesondere dem Flüchtlingsstatus, ohne hinreichende Prüfung.

OK, fassen wir mal zusammen: das Dublin-Abkommen wurde gebrochen, oder schlichtweg ignoriert. Das ist bekannt, und dagegen haben gerade jene Staaten nichts, die unter diesen Abkommen die Hauptlast zu tragen hätten und noch haben, darunter ausgerechnet die krisengeschüttelten Länder Griechenland, Spanien und Italien. Kann man kritisieren, aber auch Österreich war ganz froh darüber, ist es doch selbst ein bevorzugtes Ersteinreiseland für Flüchtlinge aus dem Balkan.

Aber im Schengen-Abkommen geht es um die Abschaffung der stationären Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der teilnehmenden Staaten. Deutschland hat nach nirgendwo eine Schengen-Grenze, hat damit auch nicht das Schengen-Abkommen verletzt, wenn es keine Grenzkontrollen mehr einrichtet.

Aber gut, das bin ich von euch AfD-Fans ja gewohnt, ihr haut gerne mal Schengen und Dublin in einen Topf.
 
OP
Roquette

Roquette

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OK, fassen wir mal zusammen: das Dublin-Abkommen wurde gebrochen, oder schlichtweg ignoriert. Das ist bekannt, und dagegen haben gerade jene Staaten nichts, die unter diesen Abkommen die Hauptlast zu tragen hätten und noch haben, darunter ausgerechnet die krisengeschüttelten Länder Griechenland, Spanien und Italien. Kann man kritisieren, aber auch Österreich war ganz froh darüber, ist es doch selbst ein bevorzugtes Ersteinreiseland für Flüchtlinge aus dem Balkan.

Aber im Schengen-Abkommen geht es um die Abschaffung der stationären Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der teilnehmenden Staaten. Deutschland hat nach nirgendwo eine Schengen-Grenze, hat damit auch nicht das Schengen-Abkommen verletzt, wenn es keine Grenzkontrollen mehr einrichtet.

Aber gut, das bin ich von euch AfD-Fans ja gewohnt, ihr haut gerne mal Schengen und Dublin in einen Topf.

Zunächst: Ich bin Fan der Stones, aber nicht Fan der AfD, sondern Mitglied und spende.

Was Schengen angeht, so gilt/galt Schengen unter der Prämise, dass die EU-Aussengrenzen geschützt sind. Da das offensichtlich nicht der Fall ist, ist Schengen erledigt. Juristen sprechen vom "Wegfall der Vertragsgrundlage"
 

Woppadaq

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Zunächst: Ich bin Fan der Stones, aber nicht Fan der AfD, sondern Mitglied und spende.

Was Schengen angeht, so gilt/galt Schengen unter der Prämise, dass die EU-Aussengrenzen geschützt sind. Da das offensichtlich nicht der Fall ist, ist Schengen erledigt. Juristen sprechen vom "Wegfall der Vertragsgrundlage"

Der Schengen-Raum umfasst andere Staaten als nur die EU-Mitglieder. Die Schweiz, Norwegen und Island gehören noch dazu, Rumänien, Bulgarien und zur damaligen Zeit Slowenien allerdings nicht. Österreich hatte damit eine Schengen-Aussengrenze. GB hat zwar kooperiert, war aber nie Teil davon, das hat man bei der Einreise mit dem Zug auch gemerkt.

Schengen erlaubt im übrigen schon Grenzkontrollen für einen gewissen Zeitraum. Deshalb sind Ungarn oder Dänemark auch noch drin, obwohl sie diese wieder eingeführt haben. Es besteht nur keine Pflicht dazu, weshalb Deutschland da auch nichts am Vertrag gebrochen hat.
 
OP
Roquette

Roquette

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Bitte zurück zum Thread-Thema:

Einerseits den Mietendeckel fordern - andererseits die Ölheizungen bis 2025 verbieten. Wer soll denn die Heizungserneuerungen, wenn überhaupt möglich, bezahlen?

"Bei 43 Prozent der privaten Vermieter decken die Mieten die Kosten nicht. Bei 37 Prozent spielt die Miete gerade so die Kosten ein. Nur bei 20 Prozent erzielen einen Kostenüberschuß."


Quelle: Studie „Investitionsprozesse im Wohnungsbestand unter besonderer Berücksichtigung privater Vermieter“ Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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