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Offener Brief an den Deutschen Anwaltverein

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Debitist

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http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=498704&page=0&order=last_answer&descas

Man muß kein Anwalt sein, um den Inhalt des Briefes zu erfassen.
Er spiegelt die Realität in Absurdistan wieder.

Vollzitat:

Offener Brief an den Deutschen Anwaltverein

Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen,

Sie fragen an, welche Gründe die Unterzeichnerin hat, einer Interessenvertretung, der sie mehr als 20 Jahre angehörte, den Rücken zu kehren.

Der Austritt ist nicht in der Unzufriedenheit mit dem örtlichen Anwaltsverein begründet, die Arbeit vor Ort ist zufriedenstellend.

Der Grund, nicht länger vom Anwaltverein vertreten werden zu wollen, war die Iniativstellungnahme zur Kinderehe, SN 7/17.

Dort wird wörtlich ausgeführt:

Der staatlich gebotene Respekt vor einer anderen staatlichen Rechtsordnung gebietet es, ihre das Personalstatut ihrer Bürger regelnde Hoheitsakte zu akzeptieren. Sie als „nichtig“ oder – trotz Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen des anderen Staates – als „aufhebbar“ zu bezeichnen, offenbart mangelnden Respekt einer sich „überlegen“ dünkenden Rechtsordnung.

Damit wird begründet, warum Kinderehen in Deutschland nicht als nichtig gewertet werden dürfen.

Lassen Sie mich hierzu ausführen:

Der Geschlechtsverkehr Erwachsener mit Kindern unter 14 Jahren ist in Deutschland immer strafbar, mit Kindern zwischen 14 und 16 Jahren ist er bei Vorliegen engerer Voraussetzungen strafbar.

Deshalb erreicht man die Ehemündigkeit in Deutschland erst mit 18 Jahren.

Sinngemäß Gleiches gilt für ALLE Staaten, mit der Möglichkeit für Ausnahmegenehmigungen für Mädchen ab dem 16. Lebensjahr. Eine Ausnahme gilt seit 2017 in Bangladesh, dort ist das Mindestalter für Ehemündigkeit komplett gefallen.

Auch in Syrien, von dort kommen offensichtlich viele „verheiratete“ Mädchen, beträgt die Untergrenze für die Ehefähigkeit von Frauen bei 17 Jahren.

Es ist daher unmöglich, daß legal verheiratete Kinder nach Deutschland kommen.

Die Eheschließung nach islamischen Riten, die wohl teilweise in abgelegenen Bergdörfern in Syrien noch vollzogen wird, ist nach syrischem Recht illegal, ebenso wie nach deutschem Recht.

Kinderehen widersprechen so eklatant europäischem odre public und verletzen das Recht nach Art 1 GG, daß der Staat nach Ansicht der Unterzeichnerin nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht hat, die minderjährigen Ehefrauen, zumindest, soweit sie jünger als 16 sind, in Obhut zu nehmen. Dies umso mehr, wenn die Ehefrauen, noch minderjährig, bereits Mütter eines oder mehrere Kinder sind.

Die oben zitierte Begründung ist nicht nur familienrechtlich und verfassungsrechtlich grob fehlerhaft, sie stellt zudem eine Verletzung der Souveränität Deutschlands und allen Grundsätzen der Integration dar.

Es ist nicht die Frage, ob wir, als schutzgebendes Land, „mangelnden Respekt“ vor der Rechtsordnung eines anderen Landes zeigen, sondern sie zeigt einen zutiefst fehlenden Respekt vor der Rechts-staatlichkeit und der Gesetzgebung des eigenen Landes.

Grundsätzlich gilt das Recht des Landes, in dem man sich aufhält.

Da in Deutschland Kinderehen und Geschlechtsverkehr mit Kindern unzulässig, mit erheblicher Strafandrohung sanktioniert sind, hat sich JEDE Person, die hier lebt, diesen Regeln zu unterwerfen.

Wollte man diesen grundlegenden Rechtsgedanken aufheben, „Respekt vor anderen Rechtsordnungen“
in Deutschland vollständig realisieren, führte dies dazu, daß jeder Migrant seine eigene Rechtsordnung mitbringt und hier lebt.

Dies führt wiederum dazu, daß Moslems in Deutschland die Vielehe erlaubt wäre, es (zumindest bis 2016) für Pakistani straflos gewesen wäre, einen Ehrenmord zu begehen, wenn die Familie der Getöteten die Tat verzieh. Der Ehebruch für saudiarabische Frauen wäre mit der Todesstrafe zu ahnden, Körperstrafen wären bei afrikanischen Dieben zu vollziehen.

Als in 2007 eine Frankfurter Richterin die Scheidung einer marrokanischen Frau vor Ablauf der einjährigen Trennungsfrist verweigerte, die von ihrem Ehemann mehrfach mißhandelt wurde, weil im Koran ein Züchtigungsrecht des Ehemannes normiert ist, löste dies noch einen Skandal aus.

Heute stellt die Ansicht dieser Richterin die Normalität dar.

Ich erwarte von dem Anwaltverein, der die Interessen der Anwälte, die ein Organ der Rechtspflege sind, daß er für die Rechtsstaatlichkeit eintritt, die Grundrechte nicht aus politischer Opportunität über Bord wirft, und die Schwächsten, für deren Schutz der Staat als Sozialstaat einzustehen hat, übersieht und als Kollateralschaden eines Umbaus der Zivilgesellschaft am Wege liegen läßt.

Ebenfalls erwarte ich von dem Anwaltverein, wenn er sich gegen Extremismus stellt, was selbstverständlich begrüßt wird und seinem Auftrag entspricht, er sich gegen ALLE Formen des Extremismusses stellt.

Die Gründung einer Stiftung contra Rechtsextremismus ist ehrenwert, wenn gleichzeitig eine Stiftung contra Linksextremismus gegründet wird.

Auf die Tatsache, daß weitaus mehr Gewalttaten von Linksextremen als von Rechtsextremen ausgeübt werden, erlaube ich mir hinzuweisen. Als Beispiel sei nur der Gewaltexzess in Hamburg beim G20 Gipfel zu nennen, oder als Beispiel für „Hatespeech“ und Aufruf zu Gewalttaten die Äußerungen von Politikern, die die erneute Bombardierung von Dresden fordern. Das Zitat, das Sie sicher kennen, erlaube ich mir, mir zu ersparen.

Auf die Frage im Fragebogen, ob ich mir vorstellen kann, wieder Mitglied des Anwaltvereines zu werden, kann die Antwort nur sein:

Wenn der Anwaltverein sich wieder politisch in der Mitte positioniert, sein Wort wieder für den Rechtsstaat, in dem jeder vor dem Gesetz gleich zu behandeln ist, erhebt, für die Demokratie und die Meinungsfreiheit einsteht, kann ich wieder guten Gewissens sagen: Der Anwaltverein vertritt auch mich.


Mit freundlichen kollegialen Grüssen

Rain

Ende Vollzitat.


LG
Debitist
 

Iles9

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Kann nur hoffen das sich dem noch mehr Anwälte anschließen damit deutsche Gesetze egal bei wem wieder durchgesetzt werden auch strafrechtlich.
 

Pommes

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Kann nur hoffen das sich dem noch mehr Anwälte anschließen damit deutsche Gesetze egal bei wem wieder durchgesetzt werden auch strafrechtlich.

Wie stellst du dir das vor?
Sollen dann ALLE Ausländer, die in ihrer Heimat irgendwas getan haben was nach deutschem Recht illegal ist, bei Einreise nach Deutschland verhaftet werden?
Sollen umgekehrt auch alle Deutschen die in Deutschland irgendwas tun was in irgendeinem anderen Land illegal ist bei Einreise in dieses andere Land verhaftet werden?

Hast du eine entfernte Vorstellung davon, wie viele Dinge schon zwischen innig befreundeten Nachbarländern wie Deutschland und Österreich in einem der beiden Länder legal sind und im anderen Land nicht?
Z.B. sind in Österreich alle Arten von Springmessern für Personen über 18 Jahren vollkommen legal, in der Schweiz sind sie generell verboten und in Deutschland nur mit heftigen Einschränkungen, z.B. zur Länge der Klinge, bedingt erlaubt.
 

Franco B.

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Kann nur hoffen das sich dem noch mehr Anwälte anschließen damit deutsche Gesetze egal bei wem wieder durchgesetzt werden auch strafrechtlich.

Anwälte sind Freiberufler, die wollen ja ihre Kosten reinkriegen.
Ich weiß selber dass sich die meisten Anwälte sich auf die Wünsche ihrer eingewanderten Klienten einstellen und alles tun, um die durch zu boxen.
Migranten sind lukrativ. Und der Staat schießt das Honorar vor.
 

schnipp-schnapp

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Wie stellst du dir das vor?
Sollen dann ALLE Ausländer, die in ihrer Heimat irgendwas getan haben was nach deutschem Recht illegal ist, bei Einreise nach Deutschland verhaftet werden?
Sollen umgekehrt auch alle Deutschen die in Deutschland irgendwas tun was in irgendeinem anderen Land illegal ist bei Einreise in dieses andere Land verhaftet werden?

Hast du eine entfernte Vorstellung davon, wie viele Dinge schon zwischen innig befreundeten Nachbarländern wie Deutschland und Österreich in einem der beiden Länder legal sind und im anderen Land nicht?
Z.B. sind in Österreich alle Arten von Springmessern für Personen über 18 Jahren vollkommen legal, in der Schweiz sind sie generell verboten und in Deutschland nur mit heftigen Einschränkungen, z.B. zur Länge der Klinge, bedingt erlaubt.

Das kann man sehen wie man will....Kinderficker egal unter welchen Vorwand oder Gründe sind abzulehnen....
wer sie nicht befolgen will, darf hier kein Bleiberecht bekommen.
Dem Kind das zur Ehe gezwungen wurde soll die Wahl haben hier zu bleiben oder mit aus zu Reisen wenn es
seinen Kinderficker folgen will......
Das Hauptproblem ist, das die Grünen ja solchen Beziehungen eher fördern würden....und es gibt leider auch andere Politriker die Pedos sind.....drum scheitern auch unsere Gesetze zum Schutze dieser Kinderliebhaber
 
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Van der Graf Generator

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Kann nur hoffen das sich dem noch mehr Anwälte anschließen damit deutsche Gesetze egal bei wem wieder durchgesetzt werden auch strafrechtlich.

Kaum. Der RA wird von seinen Kollegen und der Öffentlichkeit der brd als "Islamfeind" gejagt werden.
 

Nora

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In diesem Land sprechen Richter Urteile, kein Recht.

Jede Verwerfung bekommt hier Recht, der gesunde Menschenverstand wird verurteilt und bestraft.

Rechtsperversion

ist die Perversion von Recht in Unrecht. Sie liegt vor, wenn unter dem Schein des Rechts Unrecht geschieht.
Sie ist beispielsweise (in besonderem Maße) gegeben, wenn von einem Mitglied eines (rechtswissenschaftlichen) Gremiums verlangt wird, dass es seine Mitgliedsrechte nicht ausübt und gleichwohl von den übrigen Mitgliedern des Gremiums über seine sonstigen Rechte zu seinen Lasten entschieden wird, eine Stelle nur zum Schein ausgeschrieben wird oder Inzucht, Betrug und Korruption sowie Kollusion allgemein das scheinbar gewahrte Recht rechtstatsächlich verdrängen.
Historisch gewichtige Fälle von R. sind endlicher Rechtstag, Verfassungen in totalitären Diktaturen oder Nürnberger Gesetze. Lit.: Hippel, F. v., Die Perversion von Rechtsordnungen, 1955
http://www.rechtslexikon.net/d/rechtsperversion/rechtsperversion.htm
 

Nora

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Die zwölf Rechtsvermutungen der BAR
eingetragen am Nov 26, 2016 von Gerhard Breunig in Andere Sichtweisen



Die alten Preußen wussten schon, wer die größten Spitzbuben in ganzen Land sind. Deshalb verfügte Friedrich Wilhelm I am 15. Dezember 1726 per Kabinettsorder folgendes:
„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unsere Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann.“
Diesen Spitzbubenerlass kennen heute leider nur noch die wenigsten Menschen. Leider deshalb, weil die vom Preußenkönig so verachteten Advocati heute noch viel schlimmer ihr Unwesen treiben als zu seiner Zeit.

Die Knüppel, die man uns heute weltweit mit über 80 Millionen Gesetzen, Verordnungen, Statuten und Weisungen zwischen die Beine wirft, haben Methode – eine weltweite Methode, die zu durchblicken für den normalen Menschen absolut unmöglich geworden ist.
Es ist auch überhaupt nicht wichtig, all diese Methoden der perfiden Unterwerfung zu kennen. Was wir jedoch wissen und kennen sollten, sind die 12 Schlüsselvermutungen der BAR. Denn damit knechten und unterdrücken sie uns. Wer diese Rechtsvermutungen kennt und diese rechtzeitig aus dem Weg räumt, hat gute Chancen, sich aus den „Mühlen der Justiz“ befreien zu können.

Haben Sie irgendwann schon einmal etwas von der British Accreditation Registy kurz BAR gehört?
Wenn Sie kein Anwalt sind, vermutlich eher nicht. Die BAR ist nämlich eine private Verbindung oder Gilde für Anwälte und Richter.
Die BAR beherrscht heimlich und für den Laien unsichtbar, das Rechtssystem der Welt.
Die Bar ist der Kern des auch bei uns in Deutschland angewendeten Rechtssystems.

Über die quasi Zwangsmitgliedschaft in nationalen Anwaltskammern und Verbände sind praktisch alle Anwälte automatisch auch Mitglieder der BAR.
Selbst die Bundesanwaltskammer ist direkt mit der IBA (International BAR Assosiation) verbunden. Das Spinnennetz der Advocati hat die ganze Welt im Griff.
Wer heute die richterliche Jurisdiktion eines Gerichtssaales betritt, der unterwirft sich ohne es zu wissen, den 12 Rechtsvermutungen der privaten BAR-Gilde.
Frank O`Collins (www.one-haven.org), Forscher auf dem Gebiet des Kanonischen Rechts, hat diese Vermutungen des Rechts aufgedeckt und dabei geholfen, sie den Menschen zugänglich zu machen.
Zunächst müssen wir erkennen, dass unsere so genannten Gerichte ohne Ausnahme von der privaten Gilde British Accreditation Registry (BAR) betrieben werden. Staatsgerichte gibt es bekanntermaßen in der BRD seit vielen Jahren nicht mehr. Im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) stand einstmals unter §15 „Alle Gerichte sind Staatsgerichte“. Heute lesen wir dort „weggefallen“.

In ihrer Konstruktion erlaubt es die IBA, die aus der britischen, von Rothschild gegründeten BAR hervorging, den internationalen Bänkern die Herrschaft und Kontrolle über das weltweite Recht auszuüben.
Das Gewohnheitsrecht (common law) der Menschen musste trickreich durch das Seehandels- und Vertragsrecht ersetzt werden, weil es die Menschen durch viele verfahrenstechnische Schutzmechanismen vor dem angestrebten Recht der Banken schützte.

Sowohl das Seehandelsrecht als auch das Vertragsrecht basieren auf Römischem Recht und haben das Kanonische Recht der Kirche als Grundlage. Ein römisches Gericht arbeitet nicht nach irgendwelchen Rechtsgrundsätzen sondern mit Vermutungen des Rechts.

"Fiktion(Erdichtung) ist der Rechtssatz, der eine in Wahrheit nicht bestehende Tatsache als bestehend behandelt. Die Fiktion kann im Gegensatz zur Vermutung nicht durch Gegenbeweis entkräftet werden.‘ (Def. ‚Fiktion‘ S. 146)" Köblers Juristisches Wörterbuch

Wenn demnach die Rechtsvermutungen der privaten BAR-Gilde präsentiert und nicht von uns zurückgewiesen werden, erlangen diese den Status von Tatsachen und werden zur rechtlichen Wahrheit.

Insgesamt gibt es mindestens 12 Schlüsselvermutungen der BAR. Diese werden automatisch durch Nichtwiderlegung wahr und sorgen so dafür, dass man uns unbedarfte Rechtsstaatsgläubige im Rechtssystem wesentlich leichter verwursten kann.
Sie werden schnell feststellen, dass es sich immer um das genaue Gegenteil von dem Handelt, was wir selbst vermuten.
Möglicherweise liegt es genau daran, dass wir vor Gericht fast immer den Kürzeren ziehen. Es geht dort nämlich nicht um Recht sondern ausschließlich um die Rechtsvermutungen der BAR.

1. Die Vermutung der Öffentlichen Aufzeichnung
Sie bedeutet, dass jede Angelegenheit, die vor ein untergeordnetes Römisches Gericht gebracht wird, eine Sache der Öffentlichen Aufzeichnung ist. Die BAR vermutet das genaue Gegenteil. Diese vermutet nämlich, dass die Sache eine geschäftliche Angelegenheit der privaten BAR-Gilde ist.
Besteht man nicht ganz deutlich und klar darauf, dass das Verfahren als Angelegenheit öffentlich aufgezeichnet werden soll, verbleibt die Sache vor privaten BAR Gerichten immer im privaten Bereich der BAR Gilde. Damit unterwirft man sich, ohne es zu wissen deren privater Jurisdiktion.

2. Die Vermutung der Öffentlichen Dienstleistung
Alle Mitglieder der privaten BAR Gilde haben einen feierlichen, geheimen und absoluten Eid auf ihre Gilde geschworen. Indem sie zusätzliche Eide auf das Öffentliche Büro schwören, werden sie zu öffentlichen Agenten der Regierung und handeln als „public officials“. Dies widerspricht ihren privaten, höherrangigen Eiden, die sie ihrer Gilde geschworen haben. So lange man nicht offen mittels Anfechtung oder Zurückweisung widerspricht, besteht der Anspruch, dass die Mitglieder der privaten BAR-Gilde legitimierte öffentliche Bedienstete sind und deshalb als Treuhänder unter öffentlichem Eid stehen obwohl sie genau das Gegenteil tun.

3. Die Vermutung des Öffentlichen Eids
Diese besagt, dass alle Mitglieder der privaten BAR-Gilde in der Hoheitsbefugnis als „öffentlicher Bediensteter (public officials) handeln. Sie sind an den feierlichen öffentlichen Eid gebunden und gelten deshalb als ehrenvoll, unvoreingenommen und fair. Dies diktiert dieser öffentliche Eid. Wird diese Annahme nicht offen angefochten, bleibt die Vermutung, dass die Mitglieder der privaten BAR-Gilde unter ihrem öffentlichen Eid und im Widerspruch zu ihrem Gilde-Eid fungieren bestehen. Bei Anfechtung der Vermutung müssen sich solche Individuen für befangen erklären, da sie naheliegender Weise nicht unter öffentlichem Eid stehen sondern private Ziele der BAR verfolgen.

4. Die Vermutung der Immunität
Dies bedeutet, dass Schlüsselmitglieder der privaten BAR-Gilde mit der Handlungsbefugnis von „public officials“ als Richter, Staatsanwälte und Friedensrichter, die einen öffentlichen Eid nach Treu und Glauben geschworen haben, immun gegenüber persönlicher Beanspruchung oder Haftbarkeit sind. Ohne offene Anfechtung und ohne Einforderung dieses Eides besteht jedoch die Rechtsvermutung, dass diese Mitglieder der privaten BAR-Gilde als öffentliche Treuhänder in ihrem Amt immun gegenüber jeglicher persönlicher Rechenschaftspflicht für ihre Handlungen sind.

5. Die Vermutung der gerichtlichen Vorladung
Das Erscheinen vor Gericht erfolgt in der Regel auf eine gerichtliche Vorladung hin. Die Vermutung der gerichtlichen Vorladung bedeutet, dass eine Vorladung gewohnheitsmäßig unwiderlegt bleibt und dass von demjenigen, der vor Gericht erscheint, vermutet wird, dass er seiner Position als Beklagter, Schöffe oder Zeuge sowie der Jurisdiktion des Gerichts zugestimmt hat. Ohne Zurückweisung und Rückgabe der gerichtlichen Vorladung mit einer Kopie der Zurückweisung, die im Vorfeld vor dem Erscheinen protokolliert wurde, gilt die Jurisdiktion und die Position als Angeklagter als anerkannt. Darüber hinaus steht dessen Schuld bereits fest.
 

Nora

Deutscher Bundespräsident
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6. Die Vermutung der Bewachung
Gewöhnlich bleibt eine Vorladung oder ein Haftbefehl zur Arrestierung unwiderlegt. Deshalb steht fest, dass derjenige, der vor Gericht erscheint, vermutlich ein Gegenstand oder eine Sache ist. Dieser Gegenstand ist haftbar und deshalb durch einen Aufseher in Gewahrsam zu nehmen. Diese Annahme schließt die tote, legale Fiktion der nicht-Mensch Person ein, für welche die Bestimmungen und Regeln der Regierungskonzerne eigentlich geschrieben wurden. Aufseher können nämlich lediglich Besitztümer und Gegenstände rechtmäßig in Gewahrsam nehmen, jedoch keine menschlichen Wesen, die Seelen aus Fleisch und Blut sind. Solange man diese Vermutung nicht offen und unter Zurückweisung der Vorladung und des Gerichtes anficht, steht die Vermutung, dass man ein Besitzgegenstand ist und deshalb rechtmäßig durch Aufseher in Gewahrsam genommen werden darf.

7. Die Vermutung des Gerichts der Aufseher

Es wird vermutet, dass man Ansässiger eines Bezirks einer Kommunalregierung ist, dass man im Reisepass den Buchstaben P für pauper (arm) hat und deshalb unter der Aufsicht der Regierungskräfte und ihrer Agenten steht, die als „Gericht der Aufseher“ (Court of Guardians) fungieren. So lange diese Vermutung nicht offen zurückgewiesen wird, indem man anzeigt, dass man selbst Aufseher und Exekutor der Angelegenheit (Trust) vor dem Gericht ist, besteht die Vermutung, dass man ein Pauper (Armer) aufgrund Verzichts (by default) ist. Ebenso gilt man als schwachsinnig und muss deshalb den Vorschriften des Amtsvorstehers (Justiziar des Amtsgerichte) gehorchen.

8. Die Vermutung des Treuhandgerichts

Die Mitglieder der privaten BAR-Gilde nehmen an, dass man das treuhänderische Gericht als ein „öffentlicher Diener“ und „Regierungsbeschäftigter“ (Personal deutsch) akzeptiert. Dies wird allein schon deshalb unterstellt, weil man ein Römisches Gericht besucht. Da diese Gerichte nur für öffentliche Treuhänder nach den Regeln der Gilde und des Römischen Rechtssystems handeln, gibt es keinen Zweifel daran. Bevor diese Vermutung nicht offen bestritten wird, gilt diese Vermutung als einer der maßgeblichsten Gründe, mit dem sie ihre Jurisdiktion beanspruchen. Nur weil man vor ihnen erschienen ist. Es ist daher unabdingbar klar zu stellen, dass man nur zu Besuch und aufgrund einer Einladung anwesend ist. Man will nur einer Angelegenheit auf den Grund gehen und ist weder Regierungsbeschäftigter noch öffentlicher Treuhänder.

9. Die Vermutung, dass die Regierung in zweierlei Rollen (als Exekutor und Begünstigter) handelt
Die private Bar-Gilde ernennt den Richter/Friedensrichter für die bevorstehende Angelegenheit zum Exekutor, während der Staatsanwalt die Rolle als Begünstigter des Trusts übernimmt. Bevor diese Vermutung nicht offen zurückgewiesen wird und man dem Gericht nicht klar erklärt, dass man selbst der Begünstigte und Exekutor in der Sache (Trust) ist, gilt man als Treuhänder. Man ist in diesem Fall dann aufgrund von Verzicht den Regeln des Richters unterworfen.

10. Die Vermutung des Exekutor de Son Tort
Diese Vermutung bedeutet, dass angenommen wird, der Beklagte sei ein Exekutor de Son Tort, also ein „falscher Exekutor“. Wer seine Rechte als Exekutor und Begünstigter auf seinen Körper, seinen Verstand und auf seine Seele sicherstellen will, fordert damit den „rechtmäßigen“ Richter heraus. Deshalb gaukelt der Richter die Rolle des wahren Exekutors vor und hat das Recht, den „falschen Exekutor“ festzusetzen, zu inhaftieren, mit einem Bußgeld zu belegen oder in eine psychiatrische Untersuchung zu zwingen. Diese Vermutung bestreitet man, indem man sein Standing als Exekutor zusichert und dem Richter die Frage stellt, ob er als Exekutor de Son Tort zu handeln gedenkt. Der Richter wird vermutlich versuchen, Unterstützung von Gerichtsvollziehern und Vollzugsbeamten zu erhalten, um die falschen Ansprüche durchzusetzen.

11. Die Vermutung der Inkompetenz
Diese Vermutung unterstellt uns, zumindest unkundig in Rechtsdingen und deshalb inkompetent zu sein. Man bezweifelt die Fähigkeit, dass wir uns sachgemäß äußern und präsentieren können. Deshalb hat der Richter das Recht, uns festzusetzen, zu inhaftieren, uns mit einem Bußgeld zu belegen oder uns in eine psychiatrische Behandlung zu zwingen. Bevor man diese Vermutung nicht offen bestritten hat mit der Tatsache, dass man sein Standing als Exekutor und Begünstigter kennt und aktiv die gegenteilige Vermutung bestreitet und zurückweist, steht hinsichtlich des Plädoyers fest, dass man inkompetent ist und der Richter alles machen darf, um jemanden gefügig zu halten.

12. Die Vermutung der Schuld
Die Annahme, dass es sich bei der ganzen Angelegenheit um eine private Geschäftsaktivität der BAR-Gilde handelt, führt dazu, dass man schuldig ist, egal ob man auf „schuldig“, gar nicht oder auf „nicht schuldig“ plädiert. Zur Widerlegung dieser Vermutung eignet sich nur ein Affidavit der Wahrheit oder ein Beweissicherungsantrag mit eindringlicher Präjudiz in die öffentliche Aufzeichnung. Auch ein Einwand der mangelnden Schlüssigkeit (call a demurrer) kann vorgebracht werden.
Bis dahin steht die Vermutung, dass man schuldig ist und festgehalten werden kann, bis der privaten BAR-Gilde eine Bürgschaft hinterlegt wird, die den Betrag abdeckt, den die Gilde für ihren Profit als ausreichend erachtet.

Wer diese Ausführungen leichtfertig als Blödsinn abtun möchte, ist hiermit gerne aufgefordert, die 12 Schlüsselvermutungen der BAR mit echten Beweisen zu widerlegen.
Dass Anwälte und Richter heute immer noch die gleichen Roben tragen, die Friedrich Wilhelm I einst anordnete, sollte jedem aufmerksamen Menschen allerdings sehr zu denken geben.
Dieser Artikel basiert auf Ausführungen von Al Whitney copyround 2014 Zustimmung zur Weiterverbreitung unter Hinweis auf das Original und Anerkenntnis der AntiCorruption Society
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Woppadaq

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Das kann man sehen wie man will....Kinderficker egal unter welchen Vorwand oder Gründe sind abzulehnen....

Wenn ein 14jähriger, der eine 15jährige fickt, ein Kinderficker ist, dann waren wir alle mal welche (und es ist eher peinlich, wenn man es nach dieser Definition nicht war....)
 

opppa

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Kann nur hoffen das sich dem noch mehr Anwälte anschließen damit deutsche Gesetze egal bei wem wieder durchgesetzt werden auch strafrechtlich.

Da übernimmt ein Verein. der eigentlich alle Mitglieder unparteiisch vertreten sollte, eine (an sich vollkommen legale) Forderung von einzelnen Mitgliedern, die sich Sitten und Gebräuche von Migranten auf die Fahnen schreiben wollen. Ich möchte hier gar nicht erst mit Pädophlie anfangen, sondern will darauf hinweisen, daß hier eine Berufsvertretung - warum auch immer $ - ihre Kompetenzen überschreitet,

:kopfkratz:
 

opppa

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Wie stellst du dir das vor?
Sollen dann ALLE Ausländer, die in ihrer Heimat irgendwas getan haben was nach deutschem Recht illegal ist, bei Einreise nach Deutschland verhaftet werden?

Warum eigentlich - wenn diese Straftat auch in Deutschland strafbar ist - nicht?

Unser politischer Freund - weitere Feinde brauch ich nicht - aus Kleinasien versucht inzwischen doch sogar internationale Strafbefehle dafür zu benutzen, alles zu verhaften, was (sich ihm und dem Islam nicht unterwirf.....äh) nicht seiner politischen Linie folgt!

:kopfkratz:
 

opppa

Schaf im Wolfspelz
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Es ist doch inzwischen so, daß es Rechtsanwälte gibt, die sich so sehr von ihren kriminellen Mandanten beeinflussen lassen, daß sie sich die Moralvorstellung von Kriminellen, die sie vor Gericht vertreten, auch persönlich zu eigen machen.

Es bleibt abzuwarten, wann ein Verteidiger eines Mörders glaubt, auch glaubt berechtigt zu sein, munter vor sich hin zu morden.

:kopfkratz:
 

gerthans

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Der staatlich gebotene Respekt vor einer anderen staatlichen Rechtsordnung gebietet es, ihre das Personalstatut ihrer Bürger regelnde Hoheitsakte zu akzeptieren. Sie als „nichtig“ oder – trotz Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen des anderen Staates – als „aufhebbar“ zu bezeichnen, offenbart mangelnden Respekt einer sich „überlegen“ dünkenden Rechtsordnung.
Die Zwangsverheiratung einer Kinderbraut in einem afghanischen Dorf darf nach Ansicht dieser Rechtsanwälte in Deutschland also nicht "aufhebbar" sein, denn Respekt vor "Hoheitsakten" der Taliban-Kultur muss auch auf deutschem Boden herrschen - setzen die Gutmenschen sich mit dieser Rechtsauffassung durch, wird ganz Deutschland zu Rotherham!
 

Schipanski

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Schipanski

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Wie stellst du dir das vor?
Sollen dann ALLE Ausländer, die in ihrer Heimat irgendwas getan haben was nach deutschem Recht illegal ist, bei Einreise nach Deutschland verhaftet werden?
Sollen umgekehrt auch alle Deutschen die in Deutschland irgendwas tun was in irgendeinem anderen Land illegal ist bei Einreise in dieses andere Land verhaftet werden?

Es ist natürlich ein Unterschied ob du als Urlauber einreist, wie die meisten Deutschen sonstwo, oder ob man vor hat irgendwo dauerhaft zu leben, Pirannja.

Und ich glaube nicht, dass du Gepflogenheiten die hier selbstverständlich sind in der Levante oder auf der arabischen Halbinsel bringen kannst. Nehmen wir nur mal die Kleidungsregeln für Frauen. Und da sind wir noch lange nicht bei Ehen und Familienverhältnissen, sondern bei ganz banalen Dingen.

Und schon für diese würde man dich dort ziemlich schnell einkassieren.

Aber zu deiner Frage mit dem Verhaften: Man sollte sich bevor man irgendwo leben will darüber klar sein, was dort wo man leben will für Gepflogenheiten und Gesetze, geschriebene und ungeschriebene, herrschen. Und sich dann überlegen ob man dort leben will / kann, oder nicht. Und nicht seine Gesetze und Gepflogenheiten mitbringen und sich damit über die Mehrheitsgesellschaft stellen.
 
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schnipp-schnapp

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Wenn ein 14jähriger, der eine 15jährige fickt, ein Kinderficker ist, dann waren wir alle mal welche (und es ist eher peinlich, wenn man es nach dieser Definition nicht war....)

Ich würde jetzt eher vermuten, das du auch eine gewisse Neigung hast, sonst würdest du wissen, um was es hier geht...
 

schnipp-schnapp

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Die Zwangsverheiratung einer Kinderbraut in einem afghanischen Dorf darf nach Ansicht dieser Rechtsanwälte in Deutschland also nicht "aufhebbar" sein, denn Respekt vor "Hoheitsakten" der Taliban-Kultur muss auch auf deutschem Boden herrschen - setzen die Gutmenschen sich mit dieser Rechtsauffassung durch, wird ganz Deutschland zu Rotherham!

Ja...warum bekämpfen wir eigentlich die Taliban am Hindukusch....wenn wir hier Ihre Moralvorstellung Ihnen leben lassen wollen in allen
Fasetten.
Dann können wir sie auch ohne wenn und aber wieder nach hause schicken....hiermit ist dann bewiesen das es auch nur Sozialschmarotzer sind.
 

gerthans

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Ja...warum bekämpfen wir eigentlich die Taliban am Hindukusch....wenn wir hier Ihre Moralvorstellung Ihnen leben lassen wollen in allen
Fasetten.

Viele biodeutsche Männer können sich mit diesen Moralvorstellungen durchaus anfreunden, fürchte ich.

Im Ernst: Was treibt eigentlich alte urbane weiße Männer um, sich für die orientalische Kinderehe einzusetzen? Einen Wink gibt uns der französische Schriftsteller Michel Houellebecq. In seinem dystopischen Roman Unterwerfung sieht er ein islamisiertes Frankreich voraus, das die Viel- und Kinderehe einführt. Der biofranzösische Dozent an der Sorbonne, François, konvertiert zum Islam, sein Gehalt wird verdreifacht, so dass er sich drei minderjährige Bräute zulegen kann. Auch manch urbaner weißer Mann kann diesem Brauch etwas abgewinnen – ein Schelm, wer an Cohn-Bendit denkt!
 

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