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Guter AfD-Vorschlag zu Grundsteuer

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 1 «  

Orwellhatterecht

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Aber wegen den Grundprinzipien des Kapitalismus und Ausbeutung der Volksgemeinschaft - unmöglich.

Warum soll jemand, der einen anderen etwas abgenommen, enteignet hat, es diesem wieder zurück geben?

Da macht doch das ganze "finanzielle Enteignungsspiel" keinen Spaß mehr.


... es widerspräche auch dem schon in der Bibel nieder geschriebenem Grundsatz, "... wer hat, dem wird gegeben...!"
 

Christ 32

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Weil die Grundsteuer sich nun mal nicht nach dem Einkommen des Steuerpflichtigen richtet.

genau das war aber der Reformvorschlag der AfD, darüber kann man streiten, aber es ist erstmal ein brauchbarer Vorschlag
 
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Im Rentenbetrugssystem wurde das Volk vom Staat schon zig mal vorsätzlich betrogen.

Durch die Plünderung des Juliusturm, durch den Rentenberechnungsschüssel, durch 45 Jahre Rentenbetragseinzahlung ohne Verzinsung,
durch die Rentenauszahlung am Monatsende.

Unsinn durch die Kommunistenbrille gesehen.
Was hat der Juliusturm mit den Renten zu tun?
Richtig: Nichts.

Renteinbeitragseinzahlungen:
Gibt es keine, weil die Rente auf einem Umlagesystem beruht.
Daher auch keine Verzinseung eines Guthabens, da kein (Geld-)Guthaben vorhanden ist.
Rentenauszahlung am Monatsende:
Ist kein Betrug, denn die Rente kommt ja rechtzeitig.

In welchem Märchenbuch steht das?

1/20 der von mir genannten Summe.
Denn es gibt gut 20 Mio Rentner und etwa 1 Mio Pensionäre.[/QUOTE]

Aus soviel Unwissenheit zu antworten, fehlt einem die Zeit.

Ihre Ansichten und Meinung - entsprechen nicht der Realität - und es wäre sinnlos, darüber zu diskutieren.
 
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Eisbaerin

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ja klar aber eben nur dann, wenn man sie streicht dann nicht

war das nicht so das jeder, der dann einkommenssteuer zahlt sich auch an der grundsteuer beteiligt ?
warum soll dann ein mieter noch mal grundsteuer bezahlen. also müßte man die umlage auf die mieter dann streichen. würde bedeuten, arme rentner, kleinverdiener und alle die eh vom staat leben wären dann raus :))
 
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Das ist Pfennigkram.
Du kannst die angesprochenen Kosten tatsählcih nicht "abziehen", sodnern Du erhältst einen Bonus von 20% der Kosten.

,

Ein Sonderfall, der für eine Minderheit zutrifft.


,

Unsinn.
Wir sprechen von Mietnebenkosten.

Du hast eine laienhafte Vorstellung von dem, was Du erläuterst.



Dafür müssen die Selbständigen auch die Versicherungserstattungen als Einnahme ansetzen.
Du hast keine Ahnung vom Steuerrecht.

Komm Mister Steuerberater, lass gut sein, ich habe mich dementsprechend punktgenau ausgedrückt, und was ich wo rausgreife oder nicht, kann dir egal sein, denn DEIN URTEIL ob viel oder wenig ist absolut irrelevant, wenn man sich so ausdrückt wie ich es getan habe!

DU warst es, der sich falsch verhalten hat, indem er es sofort negiert hat, was formal vollkommen falsch war!

Wenn ich dir jetzt sage ich habe im Lotto gewonnen, dann brauchst du mir meine 3 Richtigen nicht madig machen, oder behaupten, dass der Gewinn niedriger als der Einsatz war! Wenn mich deine Meinung interessiert, dann frage ich dich schon, keine Angst ;). Oder ich setze an den Satz den Zusatz dran, der Gewinn wurde leider vollkommen vom Spieleinsatz aufgezehrt, wobei der Einsatz den Gewinn noch überragte.

Und generell habe ich die KFZ-Haftpflichtversicherung NUR aufgeführt, um dir vor Augen zu führen, was man noch so in der Steuererklärung absetzen kann, wo ich mir SICHER war und bin, dass du davon keinerlei Kenntnis hattest!

Warte mal ich geh mal an meinen Bücherschrank MOMENT ...

( Ich lasse mal die Gesetzbücher der AO, EStG und Binnenverordnungen an sich im Schrank, sonst kriege ich wieder schimpfe ;), da reicht das Kompendium Wichtige Steuergesetze für den Anfang... ).



Mag sein das es laienhaft ist, ich habe das auch nur knapp ein Jahr lang gelernt, bis ich festgestellt habe, mich mit sowas zu belasten, damit ich Steuerberater dabei unterstützen kann die Gesetze so unhöflichen und ungenauen Leuten wie dir näher zu bringen, ist nicht meine Welt! Aber weißt du, genau deswegen kostet es auch GELD, solch ein komplexes Wissen zu vermitteln.

Und du hast vollkommen recht, man darf im Steuerrecht auch eigentlich nur die tatsächlich entstandenen Aufwendungen abrechnen, deswegen sagte ich auch! ( EIGENTLICH )
GEH ZU EINEM STEUERBERATER dich BERATEN LASSEN!


Ich bin froh, dass ich Dolans gestern nicht geantwortet habe, denn den Vorwurf dass ich laienhaft erkläre, muss ich mir von jemanden nicht gefallen lassen, der eine Rentenkasse wo die Gelder zweckgebunden sind mit einer Steuerkasse der Grundsteuer vergleicht, wo die Gelder NICHT zweckgebunden sind und dann noch fragt, warum man da nicht genau so einfach irgendwas erhöhen oder senken kann!
Die darauf folgende Diskussion, oder deine Antwort darauf wäre es nicht unbedingt Wert, das wir uns hier in Grabenkämpfen gegenseitig die Brust geben...
 

schnipp-schnapp

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"Beides ist nicht billig".

Für die Gerechtigkeit und kosten-/umweltbewusstes Denken in der Regel aber notwendig.

Erstens überlegt man sich bei separaten Zählern, ob man 5 Minuten oder 2 Stunden duscht.

Zweitens: Für einen Zähler zahle ich 91,-- Euro in 5 Jahren (knapp 20 Euro jährlich), die Ablesung erfolgt im Verbund mit der Ablesung der Heizungen. Die 20 Euro zahle ich lieber, als 100 Euro für einen Verbrauch, den ich nicht zu verantworten habe.

Man geht auch nicht hin und installiert bei einem Straßenzug von 50 Einfamilienhäusern einen einzigen Zähler, nur um Zählerkosten zu sparen. Das wäre nämlich dasselbe in grün.

Die Abrechnungsmöglichkeit pro Wohneinheit ist schon sinnvoll, gerade jetzt, wo Migranten im Winter bei geöffneten Fenstern die Heizung auf 5 stellen und im T-Shirt rumlaufen. Mit dieser Verbrauchs-Einstellung wird es beim Wasserverbrauch nicht anders sein.

Ja...wenn es denn mal so wäre mit dem Wassersparen....ich kann mich Dunkel erinnern das vor 30 Jahre oder mehr Wassersparen schon mal ein Thema war und der Deutsche Michl
fing an Wasser zu sparen....die folgen waren das der Wasserpreis stieg mit der Begründung das die ganze Versorgung nicht mehr rentabel wäre...seitdem steigt und steigt und steigt
der Preis.....
Der Michl merkt es einfach nicht, das er verarscht wird von Politik und Wirtschaft.....so ist es auch mit der Umwelt.....
 

opppa

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Da es von Menschen so gemacht ist, könnte die Berechnungsgrundlage doch geändert werden. Du weisst doch, wo ein Wille ist... Für mich nicht einsehbar, ist beispielsweise die unterschiedliche Behandlung zweier Reihenhaus Besitzer, Grundstücksgröße und Hausanteilgröße sind identisch. Jedoch entschied die Art der einstigen Finanzierung darüber, wie hoch bzw. niedrig der Einheitswert ausfiel, Obwohl gleiche Größe und gleiche Ausstattung, sind die Einheitswerte beider Immobilienhälften nicht gleich sondern weichen stark voneinander ab. Das kann man eigentlich niemandem erklären!

Ich verstehe das mal so, daß Du (gemeinsam mit mir) der Ansicht bist, daß man alle Steuern abschaffen und stattdessen nur noch durch Steuern vom Einkommen ersetzen sollte,

Das wäre zwar (auch aus meiner Sicht) die fairstmögliche Art der Steuererhebung, dürfte aber bei der heutigen Machtverteilung zwischen Parteien und Lobby nicht erreichbar sein.

:kopfkratz:
 

opppa

Schaf im Wolfspelz
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genau das war aber der Reformvorschlag der AfD, darüber kann man streiten, aber es ist erstmal ein brauchbarer Vorschlag

Das würde aber auch bedeuten, daß Grundbesitzer, die bewusst darauf verzichten, aus einem Grundstück Einkommen zu beziehen, keine Grundsteuer (für dieses Grundstück) zahlen!

:kopfkratz:
 
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Ja...wenn es denn mal so wäre mit dem Wassersparen....ich kann mich Dunkel erinnern das vor 30 Jahre oder mehr Wassersparen schon mal ein Thema war und der Deutsche Michl
fing an Wasser zu sparen....die folgen waren das der Wasserpreis stieg mit der Begründung das die ganze Versorgung nicht mehr rentabel wäre...seitdem steigt und steigt und steigt
der Preis.....
Der Michl merkt es einfach nicht, das er verarscht wird von Politik und Wirtschaft.....so ist es auch mit der Umwelt.....

Der Preis orientiert sich nach Angebot und Nachfrage. Warum sollte ich etwas für 2 Euro verkaufen, wenn ich 4 Euro dafür kriegen kann.

Trotzdem ist es sinnvoll kein Trink-Wasser zu verschwenden, denn bei steigender Erdbevölkerung wird es immer knapper zur Verfügung stehen.
 

Christ 32

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Das würde aber auch bedeuten, daß Grundbesitzer, die bewusst darauf verzichten, aus einem Grundstück Einkommen zu beziehen, keine Grundsteuer (für dieses Grundstück) zahlen!

nein, das würde bedeuten das jeder Grundbesitzer und auch Mieter eine Steuererklärung abgeben muss und das dabei die Grundsteuer über den Lohnsteuerjahresausgleich erhoben wird. Wer viel Einkommen zu versteuern hat zahlt dann mehr Grundsteuer als andere die weniger zu versteuern haben. Damit könnte dann auch eine Putze oder Frisöse ihr geerbtes Haus in München halten und müsste die Hütte nicht verkaufen weil sie die horrende Grundsteuer nicht bezahlen kann.
 

opppa

Schaf im Wolfspelz
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genau das war aber der Reformvorschlag der AfD, darüber kann man streiten, aber es ist erstmal ein brauchbarer Vorschlag

Ob brauchbar oder nicht ist egal - jeder Vorschlag zur Sache dürfte diskussionswürdig sein! (Solange er nicht von der AfD kommt)

:giggle:
 

opppa

Schaf im Wolfspelz
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nein, das würde bedeuten das jeder Grundbesitzer und auch Mieter eine Steuererklärung abgeben muss und das dabei die Grundsteuer über den Lohnsteuerjahresausgleich erhoben wird. Wer viel Einkommen zu versteuern hat zahlt dann mehr Grundsteuer als andere die weniger zu versteuern haben. Damit könnte dann auch eine Putze oder Frisöse ihr geerbtes Haus in München halten und müsste die Hütte nicht verkaufen weil sie die horrende Grundsteuer nicht bezahlen kann.

Rieschtisch!

Wir brauchen viiieeeel mehr Finanzbeamte!

:giggle:
 
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Orwellhatterecht

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nein, das würde bedeuten das jeder Grundbesitzer und auch Mieter eine Steuererklärung abgeben muss und das dabei die Grundsteuer über den Lohnsteuerjahresausgleich erhoben wird. Wer viel Einkommen zu versteuern hat zahlt dann mehr Grundsteuer als andere die weniger zu versteuern haben. Damit könnte dann auch eine Putze oder Frisöse ihr geerbtes Haus in München halten und müsste die Hütte nicht verkaufen weil sie die horrende Grundsteuer nicht bezahlen kann.

Der Lohnsteuer Jahresausgleich ist bekanntlich „Kür“und keine Pflichtübung.
 

Christ 32

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Der Lohnsteuer Jahresausgleich ist bekanntlich „Kür“und keine Pflichtübung.

ja und ein Reformvorschlag der Opposition muss kein bis in letzte Detail durchdachter Gesetzentwurf sein weil er vermutlich ohnehin nicht ernsthaft diskutiert wird
 

Orwellhatterecht

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Komm Mister Steuerberater, lass gut sein, ich habe mich dementsprechend punktgenau ausgedrückt, und was ich wo rausgreife oder nicht, kann dir egal sein, denn DEIN URTEIL ob viel oder wenig ist absolut irrelevant, wenn man sich so ausdrückt wie ich es getan habe!

DU warst es, der sich falsch verhalten hat, indem er es sofort negiert hat, was formal vollkommen falsch war!

Wenn ich dir jetzt sage ich habe im Lotto gewonnen, dann brauchst du mir meine 3 Richtigen nicht madig machen, oder behaupten, dass der Gewinn niedriger als der Einsatz war! Wenn mich deine Meinung interessiert, dann frage ich dich schon, keine Angst ;). Oder ich setze an den Satz den Zusatz dran, der Gewinn wurde leider vollkommen vom Spieleinsatz aufgezehrt, wobei der Einsatz den Gewinn noch überragte.

Und generell habe ich die KFZ-Haftpflichtversicherung NUR aufgeführt, um dir vor Augen zu führen, was man noch so in der Steuererklärung absetzen kann, wo ich mir SICHER war und bin, dass du davon keinerlei Kenntnis hattest!

Warte mal ich geh mal an meinen Bücherschrank MOMENT ...

( Ich lasse mal die Gesetzbücher der AO, EStG und Binnenverordnungen an sich im Schrank, sonst kriege ich wieder schimpfe ;), da reicht das Kompendium Wichtige Steuergesetze für den Anfang... ).



Mag sein das es laienhaft ist, ich habe das auch nur knapp ein Jahr lang gelernt, bis ich festgestellt habe, mich mit sowas zu belasten, damit ich Steuerberater dabei unterstützen kann die Gesetze so unhöflichen und ungenauen Leuten wie dir näher zu bringen, ist nicht meine Welt! Aber weißt du, genau deswegen kostet es auch GELD, solch ein komplexes Wissen zu vermitteln.

Und du hast vollkommen recht, man darf im Steuerrecht auch eigentlich nur die tatsächlich entstandenen Aufwendungen abrechnen, deswegen sagte ich auch! ( EIGENTLICH )
GEH ZU EINEM STEUERBERATER dich BERATEN LASSEN!


Ich bin froh, dass ich Dolans gestern nicht geantwortet habe, denn den Vorwurf dass ich laienhaft erkläre, muss ich mir von jemanden nicht gefallen lassen, der eine Rentenkasse wo die Gelder zweckgebunden sind mit einer Steuerkasse der Grundsteuer vergleicht, wo die Gelder NICHT zweckgebunden sind und dann noch fragt, warum man da nicht genau so einfach irgendwas erhöhen oder senken kann!
Die darauf folgende Diskussion, oder deine Antwort darauf wäre es nicht unbedingt Wert, das wir uns hier in Grabenkämpfen gegenseitig die Brust geben...


Es sei denn, man ist Cum-Ex oder Cum-Cum Betrüger, dann lässt man sich Steuern auch schon mal doppelt und dreifach, erstatten, obwohl man die niemals je gezahlt hat. Und da wird tatsächlich noch darüber überlegt und diskutiert, ob das möglicherweise illegal ist.
 
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Uwe O.

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Komm Mister Steuerberater, lass gut sein, ich habe mich dementsprechend punktgenau ausgedrückt, und was ich wo rausgreife oder nicht, kann dir egal sein, denn DEIN URTEIL ob viel oder wenig ist absolut irrelevant, wenn man sich so ausdrückt wie ich es getan habe!

Ich sagte ja: Laienhaft.
Und sich damit als Fachmann auszugeben ist lächerlich.



Und generell habe ich die KFZ-Haftpflichtversicherung NUR aufgeführt, um dir vor Augen zu führen, was man noch so in der Steuererklärung absetzen kann, wo ich mir SICHER war und bin, dass du davon keinerlei Kenntnis hattest!

Ich erweitere jetzt Dein fragmentarisches Wissen:

Die Kfz-Haftpflichtversicherung wird bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen eingetragen.
Dazu zählen: Kranken-, Arbeitslosen-, Unfall-, Haftpflicht-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung.
Der Abzug ist begrenzt auf 1.900 € bei Arbeitnehmern und Beamten, auf 2.400 bei Selbständigen.(verheiratete das Doppelte).
 

Uwe O.

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Das würde aber auch bedeuten, daß Grundbesitzer, die bewusst darauf verzichten, aus einem Grundstück Einkommen zu beziehen, keine Grundsteuer (für dieses Grundstück) zahlen!

:kopfkratz:

So verstehe ich den Vorschlag nicht.
Es wird ein Zuschlag auf die Einkommensteuer allgemein erhoben.
Damit wird die Grundsteuer für alle vermieteten und selbstgenutzten Wohnungen/Häuser abgegolten.
 

Uwe O.

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Es sei denn, man ist Cum-Ex oder Cum-Cum Betrüger, dann lässt man sich Steuern, auch schon mal doppelt und dreifach, erstatten, die man niemals je gezahlt hat. Und da wird tatsächlich noch darüber überlegt, ob das möglicherweise illegal ist.

Zumal die beteiligten Banken 50% dieser mehrfach erstatteten Steuern als Provision kassierten.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 2 « (insges. 2)

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