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Guter AfD-Vorschlag zu Grundsteuer

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 1 «  

Roquette

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Der AfD-MdB Kay Gottschalk hatte eine Reform der Grundsteuer wie folgt vorgeschlagen. Die Lügenpresse hat diesen Vorschlag totgeschwiegen, obwohl die Lügenpresse sich doch als unerbittlicher Kämpfer für "soziale Gerechtigkeit" gibt. Der Vorschlag:

Die Grundsteuer wird fortan als prozentuale Zulage zur Einkommensteuer direkt beim Mietererhoben. All die Bürger, die nicht einkommensteuerpflichtig sind, also wenig verdienen, wären dann von der Grundsteuer befreit.

All die, die aufgrund eines hohen Einkommens auch viel Einkommensteuer zahlen müssen, zahlen dann auch entsprechend mehr Grundsteuer.

Dieses Vorgehen würde Millionen Bürger von der Grundsteuer befreien, wäre sozial gerechter und würde die Bürokratie reduzieren.
 
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Jakob

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Der AfD-MdB Kay Gottschalk hatte eine Reform der Grundsteuer wie folgt vorgeschlagen. Die Lügenpresse hat diesen Vorschlag totgeschwiegen, obwohl die Lügenpresse sich doch als unerbittlicher Kämpfer für "soziale Gerechtigkeit" gibt. Der Vorschlag:

Die Grundsteuer wird fortan als prozentuale Zulage zur Einkommensteuer erhoben. All die Bürger, die nicht einkommensteuerpflichtig sind, wären dann von der Grundsteuer befreit.

All die, die aufgrund eines hohen Einkommens auch viel Einkommensteuer zahlen müssen, zahlen dann auch entsprechend mehr Grundsteuer.

Dieses Vorgehen würde Millionen Bürger von der Grundsteuer befreien, wäre sozial gerechter und würde die Bürokratie reduzieren.

Was er "vergisst" zu erwähnen: Die Grundsteuer wird auf die Miete umgelegt. Das heißt, der Mieter zahlt umso mehr, je reicher der Vermieter durch dessen Miete wird.

Guter Versuch. Nächster Versuch.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Der AfD-MdB Kay Gottschalk hatte eine Reform der Grundsteuer wie folgt vorgeschlagen. Die Lügenpresse hat diesen Vorschlag totgeschwiegen, obwohl die Lügenpresse sich doch als unerbittlicher Kämpfer für "soziale Gerechtigkeit" gibt. Der Vorschlag:

Die Grundsteuer wird fortan als prozentuale Zulage zur Einkommensteuer erhoben. All die Bürger, die nicht einkommensteuerpflichtig sind, wären dann von der Grundsteuer befreit.

All die, die aufgrund eines hohen Einkommens auch viel Einkommensteuer zahlen müssen, zahlen dann auch entsprechend mehr Grundsteuer.

Dieses Vorgehen würde Millionen Bürger von der Grundsteuer befreien, wäre sozial gerechter und würde die Bürokratie reduzieren.

Wieso sollte sie Millionen Bürger entlasten, was man damit schaffen würde, ist eine Lotterie.
Die Grundsteuer wird per Nebenkostenabrechnung derzeit direkt, sonst logischerweise über die Miete im Rahmen der Preisbildung, auf den Mieter umgelegt.
Es entstünde also eine Situation in der der Reichtum des Vermieters über die Kosten des Mieters entscheidet.
 

Christ 32

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Was er "vergisst" zu erwähnen: Die Grundsteuer wird auf die Miete umgelegt. Das heißt, der Mieter zahlt umso mehr, je reicher der Vermieter durch dessen Miete wird.

das ist ein Argument, damit ist der Vorschlag leider unbrauchbar. Man könnte die Umlagefähigkeit auf den Mieter zwar deckeln aber das wäre letztlich auch nur Murx
 

zebra

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Der AfD-MdB Kay Gottschalk hatte eine Reform der Grundsteuer wie folgt vorgeschlagen. Die Lügenpresse hat diesen Vorschlag totgeschwiegen, obwohl die Lügenpresse sich doch als unerbittlicher Kämpfer für "soziale Gerechtigkeit" gibt. Der Vorschlag:

Die Grundsteuer wird fortan als prozentuale Zulage zur Einkommensteuer erhoben. All die Bürger, die nicht einkommensteuerpflichtig sind, wären dann von der Grundsteuer befreit.

All die, die aufgrund eines hohen Einkommens auch viel Einkommensteuer zahlen müssen, zahlen dann auch entsprechend mehr Grundsteuer.

Dieses Vorgehen würde Millionen Bürger von der Grundsteuer befreien, wäre sozial gerechter und würde die Bürokratie reduzieren.

die AFD hat nur Gute Vorschläge und würde diese auch umsetzen ...
nicht wie bei der 3. GROKO wo sie nur labern und außer Diäten-Erhöhungen nichts auf den Weg bringen ...
 

KurtNabb

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Was er "vergisst" zu erwähnen: Die Grundsteuer wird auf die Miete umgelegt. Das heißt, der Mieter zahlt umso mehr, je reicher der Vermieter durch dessen Miete wird.

Guter Versuch. Nächster Versuch.

Nicht unbedingt. Die Vermieter werden sich am marktüblichen Preis orientieren müssen, denn sonst bekommen sie keinen Mieter mehr.
 
OP
Roquette

Roquette

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Wieso sollte sie Millionen Bürger entlasten, was man damit schaffen würde, ist eine Lotterie.
Die Grundsteuer wird per Nebenkostenabrechnung derzeit direkt, sonst logischerweise über die Miete im Rahmen der Preisbildung, auf den Mieter umgelegt.
Es entstünde also eine Situation in der der Reichtum des Vermieters über die Kosten des Mieters entscheidet.

Nach § 3 der "Betriebskostenverordnung" ist die Grundsteuer umlegbar. Aber nur, wenn der Mietvertrag dies erwähnt oder auf die BetrKoVerordnung verweist.

Zu Ihren letzten Satz: Das ist doch jetzt auch so. Ist die Wohnung hochwertig, sehr gut gelegen, ist auch die Grundsteuer höher. Aber es ist der Mieter, der bei Anmietung dies schon wusste und in der Regel bereit war, diese Nebenkosten zu zahlen.

Zu Ihren Satz: "Wieso sollte die Millionen bürger entlasten...": Na, weil doch seit Jahrzehnten über ach zu hohe Mieten und Nebenkosten geklagt wird.

Ausser der Grundsteuer in der jetzigen Form sollte auch gleich GEZ als weitere Nebenkosten einer Wohnung abgeschafft werden.
 
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Roquette

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das ist ein Argument, damit ist der Vorschlag leider unbrauchbar. Man könnte die Umlagefähigkeit auf den Mieter zwar deckeln aber das wäre letztlich auch nur Murx

Und was an Jaakobs Antwort falsch ist: Die Grundsteuer ist nur dann vom Mieter zu zahlen, wenn dies vereinbart ist. In der Regel reicht dazu der Verweis auf die "Betriebskostenverordnung".

Weiss man als Habenichts natürlich nicht.(meine nicht dich damit, sondern Jakob)
 

Orwellhatterecht

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Und was an Jaakobs Antwort falsch ist: Die Grundsteuer ist nur dann vom Mieter zu zahlen, wenn dies vereinbart ist. In der Regel reicht dazu der Verweis auf die "Betriebskostenverordnung".

Weiss man als Habenichts natürlich nicht.(meine nicht dich damit, sondern Jakob)

... und Vermieter sind natürlich so blöd, dass sie das gar nicht wissen?!
Bald kommt wieder der Weihnachtsmann!
 

opppa

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Jeder Volksvertreter in Deutschland weiß doch, daß jeder Vorschlag von der AfD per se nazistisch, rassistisch und moralisch verwerflich ist.

Es gibt doch keine besseren Vorurteile, als die, die auch noch die eigenen Futternäpfchen verteidigen!

:coffee:
 

Orwellhatterecht

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Jeder Volksvertreter in Deutschland weiß doch, daß jeder Vorschlag von der AfD per se nazistisch, rassistisch und moralisch verwerflich ist.

Es gibt doch keine besseren Vorurteile, als die, die auch noch die eigenen Futternäpfchen verteidigen!

:coffee:

Ob jemand Einkommensteuer pflichtig ist oder nicht, richtet sich vor allen Dingen nach der Art seiner Einkünfte. Wer Rente bezieht, muss beispielsweise stets eine EST Erklärumg abgeben. Wer dagegen nicht arbeitet und prächtig von den Erträgen des Vermögens seiner
Vorfahren lebt, zahlt darauf die pauschale Abgeltungssteuer von nur 25 %. Somit würde er mit dem AfD. Vorschlag gegenüber der arbeitenden Bevölkerung nochmals bevorteilt!
 
OP
Roquette

Roquette

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Ob jemand Einkommensteuer pflichtig ist oder nicht, richtet sich vor allen Dingen nach der Art seiner Einkünfte. Wer Rente bezieht, muss beispielsweise stets eine EST Erklärumg abgeben. Wer dagegen nicht arbeitet und prächtig von den Erträgen des Vermögens seiner
Vorfahren lebt, zahlt darauf die pauschale Abgeltungssteuer von nur 25 %. Somit würde er mit dem AfD. Vorschlag gegenüber der arbeitenden Bevölkerung nochmals bevorteilt!

Du hast wohl gar keine Ahnung. Nicht nach der Einkommensart , sondern nach der Höhe der zu versteuernen Einnahmen ( 7 Einkommensarten im EKST-Gesetz) richtet sich die Steuerpflicht.

Erträge aus Vermeietung und Verpachtung sind nebst Mantelbogen durch Abgabe des "Formulars N" zu erklären.
 

opppa

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Ob jemand Einkommensteuer pflichtig ist oder nicht, richtet sich vor allen Dingen nach der Art seiner Einkünfte. Wer Rente bezieht, muss beispielsweise stets eine EST Erklärumg abgeben. Wer dagegen nicht arbeitet und prächtig von den Erträgen des Vermögens seiner
Vorfahren lebt, zahlt darauf die pauschale Abgeltungssteuer von nur 25 %. Somit würde er mit dem AfD. Vorschlag gegenüber der arbeitenden Bevölkerung nochmals bevorteilt!

Verbreite mal Dieses, Dein Wissen unter dem Wahlvolk, auf daß dieses eine Partei wählt, die es wagen kann, Steuergesetze gegen die Interessen der Reichen zu machen.

:giggle:
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Nach § 3 der "Betriebskostenverordnung" ist die Grundsteuer umlegbar. Aber nur, wenn der Mietvertrag dies erwähnt oder auf die BetrKoVerordnung verweist.

Zu Ihren letzten Satz: Das ist doch jetzt auch so. Ist die Wohnung hochwertig, sehr gut gelegen, ist auch die Grundsteuer höher. Aber es ist der Mieter, der bei Anmietung dies schon wusste und in der Regel bereit war, diese Nebenkosten zu zahlen.

Zu Ihren Satz: "Wieso sollte die Millionen bürger entlasten...": Na, weil doch seit Jahrzehnten über ach zu hohe Mieten und Nebenkosten geklagt wird.

Ausser der Grundsteuer in der jetzigen Form sollte auch gleich GEZ als weitere Nebenkosten einer Wohnung abgeschafft werden.

Die Grundsteuer wird zwar umgelegt auf den Mieter, aber erhoben beim Vermieter basierend auf dem Wert des Grundes, dein Argument der Mieter wüsste von vorneherein worauf er sich einliese, ist also falsch. Das Vermögen eines Wohnungseigentümers ist bei Abschluss eines Mietvertrages nicht ersichtlich und noch dazu eine potenziell stark schwankende Variable.
Dass es also Mieter entlasten würde (immerhin ca. die Hälfte aller Haushalte in Deutschland) ist erstmal eine unhaltbare Behauptung.
Dazu kommt, dass es eindeutig nach Grundstückswert und Größe der darauf befindlichen Gebäude gehen sollte, nicht nach dem tatsächlichen Einkommen, um die Kosten zu decken, die für die Gemeinschaft entstehen.
 
OP
Roquette

Roquette

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Die Grundsteuer wird zwar umgelegt auf den Mieter, aber erhoben beim Vermieter basierend auf dem Wert des Grundes, dein Argument der Mieter wüsste von vorneherein worauf er sich einliese, ist also falsch. Das Vermögen eines Wohnungseigentümers ist bei Abschluss eines Mietvertrages nicht ersichtlich und noch dazu eine potenziell stark schwankende Variable.
Dass es also Mieter entlasten würde (immerhin ca. die Hälfte aller Haushalte in Deutschland) ist erstmal eine unhaltbare Behauptung.
Dazu kommt, dass es eindeutig nach Grundstückswert und Größe der darauf befindlichen Gebäude gehen sollte, nicht nach dem tatsächlichen Einkommen, um die Kosten zu decken, die für die Gemeinschaft entstehen.

Schon beim Lesen eines Wohnungsangebots z.B. " Seeblick am Starnberger See" oder " 6 Zimmer" oder "Penthousewohnung, Fahrstuhl, Tiefgarage" weiss man vor der Besichtigung, dass das hohe Grundsteuer, Betriebsnebenkosten bedeutet.

Mich hat bisher jeder MIeter nach den Nebenkosten vor Unterzeichnung des Mietvertrages gefragt, die Nebenkosten sind ja auch im Mietvertrag anzugeben, ausser man vereinbart eine Warmmiete.

Sie irren sich, dass nur der Wert des Grundstückes die Höhe der Grundsteuer(obwohl sie so heisst) beeinflusst, gerade die Wohnlage und Wohnqualität fliesst in die Berechnung der Steuer ein. ( Ich habe mal angebaut, das Grundstück wurde keinen cm grösser und doch verdreifachte sich die Grundsteuer, weil die Lebensqualität, Ausstattung usw neu ermittelt wurde)
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Schon beim Lesen eines Wohnungsangebots z.B. " Seeblick am Starnberger See" oder " 6 Zimmer" oder "Penthousewohnung, Fahrstuhl, Tiefgarage" weiss man vor der Besichtigung, dass das hohe Grundsteuer, Betriebsnebenkosten bedeutet.

Mich hat bisher jeder MIeter nach den Nebenkosten vor Unterzeichnung des Mietvertrages gefragt, die Nebenkosten sind ja auch im Mietvertrag anzugeben, ausser man vereinbart eine Warmmiete.

Sie irren sich, dass nur der Wert des Grundstückes die Höhe der Grundsteuer(obwohl sie so heisst) beeinflusst, gerade die Wohnlage und Wohnqualität fliesst in die Berechnung der Steuer ein. ( Ich habe mal angebaut, das Grundstück wurde keinen cm grösser und doch verdreifachte sich die Grundsteuer, weil die Lebensqualität, Ausstattung usw neu ermittelt wurde)

Dein zentraler Irrtum besteht aber nach wie vor darin, dass der Mieter an einem zu vermietendem Objekt nicht das Einkommen oder die Entwicklung des Einkommens des Vermieters ablesen kann. Auch moderater Wohnraum kann wohlhabenden Vermietern gehören.
Die Betriebskosten einer Wohnung werden in einem Mietvertrag nicht mit fixierter Summe angegeben, was ja auch garnicht möglich ist, sondern anteilig aufgelistet und (es sei denn man vereint einen Pauschalbetrag) nach angegebenen Punkten abgerechnet. In dem vorgestellten Modell würde der Punkt "Grundsteuer" ein für den Mieter schwer kalkulierbares Risiko, weil es eine Abhängigkeit von den Einnahmen eines Dritten entstünde.

Ich schrieb nicht wird, sondern sollte. Was ich damit ausdrücken will ist, dass ich den Vorschlag nicht nur für fachlich schlecht gemacht sondern auch ungerecht halte.
 
OP
Roquette

Roquette

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Pech gehabt, ich wohne im Eigenheim und nebenbei bin ich auch noch Vermieter.

Mich kannst du nicht blenden. Anlage V (geändert nach Hinweis von Orwellhatterecht) nicht kennen...sich aber Vermieter nennen..... Nicht mit mir. Brauchst mir nicht zu antworten.
 
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Gelöschtes Mitglied 2801

Mich kannst du nicht blenden. Anlage N nicht kennen...sich aber Vermieter nennen..... Nicht mit mir. Brauchst nicht mir antworten.

Ist das nicht ein etwas billiger Versuch die Diskussion zu vermeiden?
Man kann durchaus Vermieter sein ohne Fachwissen zu Abrechnung, Steuern.... Dafür gibt es Dienstleister wie Immobilienverwaltungen und Steuerberater.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 2 « (insges. 2)

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