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Guter AfD-Vorschlag zu Grundsteuer

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 1 «  

Uwe O.

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Wie schwer kann das zu verstehen sein?
Wer das Geld hat um sich eine Immobilie zur Vermietung zu bauen oder zu kaufen, der macht das nur dann, wenn er aus der Miete mehr Geld raus bekommt als die anderweitig mögliche Verzinsung seines Kapitals (also z.B. mit Aktien) einbringen würde.
Daraus folgt zwangsläufig, dass die Miete IMMER die Grundsteuer mit drin hat, völlig egal ob das als Einzelposten aufgeführt wird oder als Bestandteil der Grundmiete "untergeht".

Bis dato ist die Grundsteuer keien Bestandteil der Miete, sondern wird gesondert über die Nebenkosten auf den Mieter umgelegt.

Irgendwelche Populisten in der Regierung wollen diese Umlage ausschließen und so den Mieter "entlasten".
Was Vollquatsch ist, denn der Vermieterwird dann die MNiete entsprechend erhöhen.


Wie das aussieht wenn man den Gedanken der AfD zuende denkt kann man sich in Italien anschauen.
In Italien wurde vor einigen Jahren die Grundsteuer auf ein vom Eigentümer selber bewohntes Haus/Wohnung ganz abgeschafft, völlig egal ob 1-Zimmer-Apartment oder Luxusvilla, dafür würde die Grundsteuer auf vermietete Häuser und Wohnungen erhöht.
Als Folge davon leben alle die sich ein eigenes Haus leisten können deutlich viel billiger als vorher und alle die mieten müssen bezahlen deutlich mehr.

Du hast vergessen, dass die Eigentumsquote in Italien wesentlich höher ist als hier (72% zu 51%).
Ergo ist die Mehrheit der Bürger entlastet worden.
 

Uwe O.

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Mich kannst du nicht blenden. Anlage N nicht kennen...sich aber Vermieter nennen..... Nicht mit mir. Brauchst mir nicht zu antworten.

Was hat jetzt die Anlage N mit den Vermietungseinkünften zu tun?

Ich verrate es Dir:
Nichts.

Vermietung = Anlage V.
 

Uwe O.

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In dem vorgestellten Modell würde der Punkt "Grundsteuer" ein für den Mieter schwer kalkulierbares Risiko, weil es eine Abhängigkeit von den Einnahmen eines Dritten entstünde.

Das ist nicht das AfD-Modell.

Die prozentuale Zulage zur ESt soll die Grundsteuer bei den Gemeinden ersetzen.
Da wird nichts mehr vom Verrmieter auf den Mieter umgelegt.
 

Orwellhatterecht

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Mich kannst du nicht blenden. Anlage V (geändert nach Hinweis von Orwellhatterecht) nicht kennen...sich aber Vermieter nennen..... Nicht mit mir. Brauchst mir nicht zu antworten.

Ausnahmsweise hast du recht, habe V und N verwechselt. Ansonsten hast du Unrecht - wie so oft.

Dir ist auch nichts zu blöd, stellst hier Behauptungen auf, die erstunken und erlogen sind, spielst den angeblichen Steuerexperten und kennst noch nicht einmal die Formulare. Das mit dem „Hundesteuer Jahresausgleich“ von mir war natürlich ein Fake, wenn Du Deinen Ruf als „Steuerexperte“ gegenüber den Fiskalrittern endgültig verspielen willst, dann frag sie nach dem entsprechenden Formblatt, Du hast die Lacher dann dort restlos auf Deiner Seite!
 
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Das ist einfache "Bauernfängerei" -

das ist ein nicht durchsetzbarer Vorschlag, der populistisch gut ankommt, aber nicht realisiert werden kann, warum !
Durch die Digitalisierung wird jeder einkommensteuerpflichtige, als Einkommensteuerpflichtiger erfaßt !

Selbst Rentner und besonders die Pensionisten sind - Einkommensteuer-Pflichtig !

Sobald ein Grundstückbesitzer und damit Grundstücksteuer pflichtig ist, staatliche finanzielle Hilfe in Anspruch nehmen will,
zwingt ihn der deutsche Staat, erst seine eigenen vorhandenen WERTE zu verbrauchen und zu veräußern,
bevor der Staat einen Cent - als Darlehen - dem Bürger zukommen läßt.

Wenn man die "Schweinerei" bedenkt, - - man kauft für viel Geld ein Grundstück - nennt das sein Eigentum - aber bezahlt an den Staat,
eine jährliche "Leihgebühr" mit Namen >Grundsteuer< ?!?
Also ist man nicht Eigentümer des Grundstücks, sondern nur ein volldoofer - steuerzahlender Besitzer ! Wie auch beim Auto !
Von den Gehweg-, oder Straßen Abzockereien bei Grundstücken durch das Land einmal abgesehen.

Selbst bei jährlich 600 €uro, ist das zwar billiger als monatlich das als Miete zu bezahlen, aber auch nur vom Staat ein gewaltiges Stück an
finanzieller Zwangsenteignung an der Bevölkerung. Wer diese Zwangsenteignung von Grundstücksbesitzer sich in Deutschland ausrechnet,
wird sich über die geleistete Besoldung, Diäten und Pensionen nicht wundern.

Vor allem, wenn dann Großkonzernen und andere "Nutznießer" hier steuerliche Vergünstigungen von dem Land oder Kommunen zugesprochen werden.

Auch wenn jetzt viele sagen: "Das ist Länderangelegenheit" - das stimmt nur zum Teil - wie die Staatsdiktatur das den Ländern zugesprochen
haben, um durch IHRE Mithilfe - die Bevölkerung finanziell enteignen zu können. Nur darum geht es.

Aber das sind die - Narrensprüche dieser AfD - Partei, auf die Massenweise die Unwissenden und Ungebildeten hereinfallen.

Es ist lustig zu lesen, wie sich hier viele über die staatliche, finanzielle Enteignung aufregen und diese als nicht gerecht empfinden,
aber keiner sagt - das ist eine Enteignung am Volk, das ist ein Betrug am Volk.

Und keiner soll jetzt mit den staatlichen Leistungen kommen, welche dem Volk zu gute kommen,

denn auch diese > ALLE < werden von den Steuern und Zwangsabgaben aus dem Volk, also von uns -
geleistet und über den Staat wieder an uns bezahlt - was wir vorher enteignet wurden.

Würde der Staat und die Länder das Volk vorher steuerlich, etc. nicht erst so enteignen,
bräuchten die dann das als " SOZIALLEISTUNGEN " nicht wieder an das Volk zurück geben. Aber so hält man sich das Volk gefügig.
 
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Was er "vergisst" zu erwähnen: Die Grundsteuer wird auf die Miete umgelegt...
JA, wenn DU es in dem Mietvertrag UNTERSCHRIEBEN hast!
Es ist eine UMLAGEFÄHIGE Nebenkosten-Komponente. Genau so wie die Schönheitsreparaturen-Klausel.
Du musst KEINE Schönheitrsreparaturen durchführen, wenn es nicht im Mietvertrag Erwähnung findet!

Wieder mal mit Halbwissen brilliert und es als zwingenden Fakt verkauft!
GUT GEMACHT, so funktioniert Propaganda durch weglassen und gezielter Positionierung von Halbwahrheiten :).

Hast du überhaupt mal eine Steuererklärung gemacht,
du verschweigst ZUSÄTZLICH, dass man die Grundsteuer dann ebenfalls wieder umlegen kann du Experte!
Es darf JEDER, ob er nun Vermieter oder Mieter ist, seine Wohn-Nebenkosten / Parzellenerhaltungskosten steuerlich geltend machen.

Wo haste das abgeschrieben, doch nicht etwa aus dem Focus Artikel von letzter Woche?
Am besten erstmal einen Artikel GANZ lesen, ihn versuchen zu verstehen und dann irgendwas verbreiten.
Aber auch nur dann, wenn man das tatsächliche Gefühl hat verstanden zu haben welche Nebenaspekte zwingend mit erwähnt werden MÜSSEN um einen Sachverhalt darstellen zu können!
 

Piranha

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Einem Fremden die EK zu zahlen, und sei es nur teilweise, kann ich mir nur schwer vorstellen.

Das könnte daran liegen, dass du ganz grundsätzlich nicht verstanden hast, dass Unternehmer NIEMALS Steuern bezahlen.
Ob Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Grundsteuer auf Gewerbeimmobilien oder was auch immer sonst Unternehmen angeblich an Steuern bezahlen wird IMMER auf den Endpreis für den Endkunden umgelegt.
Im besten Fall machen Unternehmer eine Mischkalkulation, wo eine bestimmte Steuer nicht ganz umgelegt wird, dafür eine andere Steuer dann doppelt oder so, aber es gibt kein Unternehmen was nicht ALLE Kosten die es hat in den Preisen seiner Produkte an den Endkunden weiter gibt.
Der ganze Popanz mit den Unternehmenssteuern ist nichts weiter als eine Ablenkung von der Tatsache, dass die Endverbraucher IMMER ALLE Steuern bezahlen und es darum nur 2 Steuern gibt, die überhaupt Sinn machen, nämlich Vermögenssteuer und Erbschaftssteuer, denn ALLE anderen Steuern gehen IMMER zu Lasten der Ärmsten.
 

MaBu

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Hast du überhaupt mal eine Steuererklärung gemacht,
du verschweigst ZUSÄTZLICH, dass man die Grundsteuer dann ebenfalls wieder umlegen kann du Experte!
Es darf JEDER, ob er nun Vermieter oder Mieter ist, seine Wohn-Nebenkosten / Parzellenerhaltungskosten steuerlich geltend machen.

Verstehe ich das jetzt richtig: Der Staat erhebt eine Steuer,(Grundsteuer) die man dann von der Steuer abziehen kann???
 
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Verstehe ich das jetzt richtig: Der Staat erhebt eine Steuer,(Grundsteuer) die man dann von der Steuer abziehen kann???
Das ist korrekt, denn sie zählt zu den Werbungskosten in diesem Fall und dafür steht dir ein bestimmter Betrag als Absetzungspauschale jährlich aufaddiert zu!

Der Knackpunkt ist hier jetzt, du kannst sie natürlich NICHT komplett erstattet kriegen ( wäre ja dann hirnlos ), aber die Möglichkeit besteht.
Nämlich dann, wenn du die Grundsteuer als Werbungskosten geltend machen kannst. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn du Teile deiner Wohnung beruflich nutzt, oder nutzen musst. Insbesondere dann, wenn du z.B eine Zweitwohnung in der Nähe des Arbeitgebers unterhalten musst, weil z.B 5 Stunden Anfahrt jeden morgen nicht zumutbar sind...

Worauf ich jetzt im Detail hinaus wollte war der Fakt, das hier behauptet wurde mit der Wortwahl, dass ALLE die Grundsteuer zahlen müssen, was faktisch NICHT korrekt ist.
Nämlich nur dann, wenn man es im Mietvertrag unterschrieben hat und die Grundsteuer DEUTLICH als solche klassifiziert / benannt wurde / benannt wird in den Abrechnungen.

Ebenfalls ist es nicht statthaft, wenn man nach der Abrechnungsperiode als Vermieter eine rückwirkend erhöhte Grundsteuer rückwirkend in Rechnung stellt. Sobald das 12 Monatsfenster abgelaufen ist für die Abrechnung und diese gezahlt wurde und nicht streitig ist, ist der Drops gelutscht. Versuchen auch einige Vermieter. Oder, was auch sehr gerne gemacht wird, die Grundsteuer wird nicht benannt, oder aufgeschlüsselt, verschwindet dann unter Sonstiges in den Positionen OHNE das es im Mietvertrag vereinbart wurde!
 

KurtNabb

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Nein.

Die Nebenkosten werden nicht vom Markt dominiert, sondern zum großen Teil vom Staat (Gmeienden eingeschlossen).

Wenn der Mieter die Miete nicht bezahlen kann, nimmt er die Wohnung nicht. Wenigstens im Normalfall.
 

Pommes

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Der Mieter müsste seinen Vermieter in sein Abendgebet einschließen und innigst darum bitten, dass sich Vermieters Einkommen nicht erhöht. Denn sonst würde sich ja die Umlage Grundsteuer für den Mieter entsprechend erhöhen.

Komisch ist doch das keiner an die Vermögenssteuer dran geht, ich vermute mal das höchste Parteispendenaufkommen ist die Ursache dafür, da isses schon einfachen den kleinen Vermietern die Grundsteuer aufs Auge zu drücken.
 
OP
Roquette

Roquette

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Dir ist auch nichts zu blöd, stellst hier Behauptungen auf, die erstunken und erlogen sind, spielst den angeblichen Steuerexperten und kennst noch nicht einmal die Formulare. Das mit dem „Hundesteuer Jahresausgleich“ von mir war natürlich ein Fake, wenn Du Deinen Ruf als „Steuerexperte“ gegenüber den Fiskalrittern endgültig verspielen willst, dann frag sie nach dem entsprechenden Formblatt, Du hast die Lacher dann dort restlos auf Deiner Seite!

Cool down. Wenn du mich jetzt fragtest, welches Formular für Kinder auszufüllen ist, so würde ich sagen es ist Formular K, ganz sicher bin ich nicht, obwohl ich jährlich 3 dieser Formulare ausfüllen muss, da 3 Kinder.

Man kann sich ja mal in einem Buchstaben vertun? Meine Steuererklärungen in France und D mache ich selber. Letzte Steuerumsatzsteuerprüfung 2010 - bevor das Finanzamt mir 40 000 Euro erstatten musste, was denen deutlich stank.

Reg dich also ab. Wo habe ich erstunken und erlogen?
 

opppa

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Die Grundsteuer wird zwar umgelegt auf den Mieter, aber erhoben beim Vermieter basierend auf dem Wert des Grundes, dein Argument der Mieter wüsste von vorneherein worauf er sich einliese, ist also falsch. Das Vermögen eines Wohnungseigentümers ist bei Abschluss eines Mietvertrages nicht ersichtlich und noch dazu eine potenziell stark schwankende Variable.
Dass es also Mieter entlasten würde (immerhin ca. die Hälfte aller Haushalte in Deutschland) ist erstmal eine unhaltbare Behauptung.
Dazu kommt, dass es eindeutig nach Grundstückswert und Größe der darauf befindlichen Gebäude gehen sollte, nicht nach dem tatsächlichen Einkommen, um die Kosten zu decken, die für die Gemeinschaft entstehen.

Wenn die Grundsteuer auf den/die Mieter umgelegt wird, muß das im Mietvertrag stehen. Wenn da nix drinsteht, wird auch (hoffentlich) nix umgelegt!

:giggle:
 

opppa

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Schon beim Lesen eines Wohnungsangebots z.B. " Seeblick am Starnberger See" oder " 6 Zimmer" oder "Penthousewohnung, Fahrstuhl, Tiefgarage" weiss man vor der Besichtigung, dass das hohe Grundsteuer, Betriebsnebenkosten bedeutet.

Mich hat bisher jeder MIeter nach den Nebenkosten vor Unterzeichnung des Mietvertrages gefragt, die Nebenkosten sind ja auch im Mietvertrag anzugeben, ausser man vereinbart eine Warmmiete.

Sie irren sich, dass nur der Wert des Grundstückes die Höhe der Grundsteuer(obwohl sie so heisst) beeinflusst, gerade die Wohnlage und Wohnqualität fliesst in die Berechnung der Steuer ein. ( Ich habe mal angebaut, das Grundstück wurde keinen cm grösser und doch verdreifachte sich die Grundsteuer, weil die Lebensqualität, Ausstattung usw neu ermittelt wurde)

Der Mieter wird, wenn er nach den Nebenkosten fragt, nur die Summe wissen wollen; einzelne Positionen interessieren Neumieter höchst selten!

:))
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Das ist nicht das AfD-Modell.

Die prozentuale Zulage zur ESt soll die Grundsteuer bei den Gemeinden ersetzen.
Da wird nichts mehr vom Verrmieter auf den Mieter umgelegt.

Ihr solltet euch unter den Anhängern vielleicht einig werden, wie das Modell funktionieren soll, dass besagtes MdB der AfD vorgeschlagen hat.
 

opppa

Schaf im Wolfspelz
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Verstehe ich das jetzt richtig: Der Staat erhebt eine Steuer,(Grundsteuer) die man dann von der Steuer abziehen kann???

So stellen sich viele (Ahnungslose.....äh) Steuerzahler das Steuersystem vor! :giggle:
(Und Generationen von Steuerberatern leben von diesem Irrglauben!)

:coffee:
 

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