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Dein zentraler Irrtum besteht aber nach wie vor darin, dass der Mieter an einem zu vermietendem Objekt nicht das Einkommen oder die Entwicklung des Einkommens des Vermieters ablesen kann. Auch moderater Wohnraum kann wohlhabenden Vermietern gehören.
Die Betriebskosten einer Wohnung werden in einem Mietvertrag nicht mit fixierter Summe angegeben, was ja auch garnicht möglich ist, sondern anteilig aufgelistet und (es sei denn man vereint einen Pauschalbetrag) nach angegebenen Punkten abgerechnet. In dem vorgestellten Modell würde der Punkt "Grundsteuer" ein für den Mieter schwer kalkulierbares Risiko, weil es eine Abhängigkeit von den Einnahmen eines Dritten entstünde.
Ich schrieb nicht wird, sondern sollte. Was ich damit ausdrücken will ist, dass ich den Vorschlag nicht nur für fachlich schlecht gemacht sondern auch ungerecht halte.
Reden wir aneinander vorbei? Auch jetzt ist die Grundsteuer abhängig davon, wieviel die vermietete Wohnung wert ist. Das sonstige Einkommen des Vermieters spielt aber bei der Steuerberechnung keine Rolle.
"In dem vorgestellten Modell würde der Punkt "Grundsteuer" ein für den Mieter schwer kalkulierbares Risiko, weil es eine Abhängigkeit von den Einnahmen eines Dritten entstünde." schreiben Sie.
NEIN. Die Grundsteuer würde gar nicht mehr anfallen, wenn z.B. der Mieter arbeitslos wird oder sich sein Einkommen unter dem EKST-Freibetrag befindet.
Da arme Haushalte dann von der Grundsteuer befreit wären, ist dieses Modell nur sozial. Aktuell muss doch Grundsteuer der Mieter zahlen, egal wieviel oder ob er verdient.