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Guter AfD-Vorschlag zu Grundsteuer

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 1 «  

OP
Roquette

Roquette

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Dein zentraler Irrtum besteht aber nach wie vor darin, dass der Mieter an einem zu vermietendem Objekt nicht das Einkommen oder die Entwicklung des Einkommens des Vermieters ablesen kann. Auch moderater Wohnraum kann wohlhabenden Vermietern gehören.
Die Betriebskosten einer Wohnung werden in einem Mietvertrag nicht mit fixierter Summe angegeben, was ja auch garnicht möglich ist, sondern anteilig aufgelistet und (es sei denn man vereint einen Pauschalbetrag) nach angegebenen Punkten abgerechnet. In dem vorgestellten Modell würde der Punkt "Grundsteuer" ein für den Mieter schwer kalkulierbares Risiko, weil es eine Abhängigkeit von den Einnahmen eines Dritten entstünde.

Ich schrieb nicht wird, sondern sollte. Was ich damit ausdrücken will ist, dass ich den Vorschlag nicht nur für fachlich schlecht gemacht sondern auch ungerecht halte.

Reden wir aneinander vorbei? Auch jetzt ist die Grundsteuer abhängig davon, wieviel die vermietete Wohnung wert ist. Das sonstige Einkommen des Vermieters spielt aber bei der Steuerberechnung keine Rolle.

"In dem vorgestellten Modell würde der Punkt "Grundsteuer" ein für den Mieter schwer kalkulierbares Risiko, weil es eine Abhängigkeit von den Einnahmen eines Dritten entstünde." schreiben Sie.

NEIN. Die Grundsteuer würde gar nicht mehr anfallen, wenn z.B. der Mieter arbeitslos wird oder sich sein Einkommen unter dem EKST-Freibetrag befindet.

Da arme Haushalte dann von der Grundsteuer befreit wären, ist dieses Modell nur sozial. Aktuell muss doch Grundsteuer der Mieter zahlen, egal wieviel oder ob er verdient.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Reden wir aneinander vorbei? Auch jetzt ist die Grundsteuer abhängig davon, wieviel die vermietete Wohnung wert ist. Das sonstige Einkommen des Vermieters spielt aber bei der Steuerberechnung keine Rolle.

"In dem vorgestellten Modell würde der Punkt "Grundsteuer" ein für den Mieter schwer kalkulierbares Risiko, weil es eine Abhängigkeit von den Einnahmen eines Dritten entstünde." schreiben Sie.

NEIN. Die Grundsteuer würde gar nicht mehr anfallen, wenn z.B. der Mieter arbeitslos wird oder sich sein Einkommen unter dem EKST-Freibetrag befindet.

Da arme Haushalte dann von der Grundsteuer befreit wären, ist dieses Modell nur sozial. Aktuell muss doch Grundsteuer der Mieter zahlen, egal wieviel oder ob er verdient.

Also beinhaltet der Vorschlag, dass nicht der Eigentümer sondern der Nutzer eines Objekts die Steuer grundsätzlich zahlen muss?
 
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Roquette

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Also beinhaltet der Vorschlag, dass nicht der Eigentümer sondern der Nutzer eines Objekts die Steuer grundsätzlich zahlen muss?

Ja, was gerechterweise bedeutet, dass für eine leerstehende Wohnung auch zeitanteilig keine Grundsteuer zu zahlen ist.

Die Grundsteuer ist ja eh für die Infrastruktur der Gemeinden gedacht, daher ist auch der Mieter der Profiteur der Infrastruktur.

Angeblich sind fast 50 % der Deutschen gar nicht einkommensteuerpflichtig, für diese wäre also eine als Zulage erhobene Grundsteuer kostenneutral. (Wir reden ja eh "nur" von z.Z.100 -200 Euro Grundsteuer/Jahr)

Wer aber als Mieter oder selbstbewohnender Eigentümer viel EKST zahlen muss, muss die Grundsteuerzulage zahlen. Das ist auch jetzt der Fall.

Im Endeffekt werden nur die Geringsverdiener entlastet.
 

KurtNabb

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Also beinhaltet der Vorschlag, dass nicht der Eigentümer sondern der Nutzer eines Objekts die Steuer grundsätzlich zahlen muss?

Den Nutzer interessiert vor allem der Gesamtpreis. Und der wird vom Markt dominiert.
 
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Roquette

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Den Nutzer interessiert vor allem der Gesamtpreis. Und der wird vom Markt dominiert.

Ich widerspreche hier ungerne, aber der 2. Satz ist falsch. Der Markt wird schon längst eingegrenzt durch "Kappungsgrenze, Mietpreisbremse, Mietendeckel, soziale Erhaltungssatzungen, ortsübliche Vergleichsmiete, soziale härtklauseln, Kappung der Modernisierungskosten, allgemeines Vertragsrecht" usw.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Ja, was gerechterweise bedeutet, dass für eine leerstehende Wohnung auch zeitanteilig keine Grundsteuer zu zahlen ist.

Die Grundsteuer ist ja eh für die Infrastruktur der Gemeinden gedacht, daher ist auch der Mieter der Profiteur der Infrastruktur.

Angeblich sind fast 50 % der Deutschen gar nicht einkommensteuerpflichtig, für diese wäre also eine als Zulage erhobene Grundsteuer kostenneutral. (Wir reden ja eh "nur" von z.Z.100 -200 Euro Grundsteuer/Jahr)

Wer aber als Mieter oder selbstbewohnender Eigentümer viel EKST zahlen muss, muss die Grundsteuerzulage zahlen. Das ist auch jetzt der Fall.

Im Endeffekt werden nur die Geringsverdiener entlastet.

Gut, das hättest du in den Vorschlag mit einbringen müssen, dass sich der Ort der Erhebung grundsätzlich ändert.
Dann ist natürlich eine Lotterie wie ich vorher angemerkt hatte nicht der Fall.

Allerdings halte ich auch in der Form den Vorschlag für nicht gut, denn was damit verstärkt würde ist das Problem der kalten Progression. Der Vorteil einer wertorientierten Grundsteuer liegt letztlich ja darin, dass man mit der Wahl der Immobilie einen Einfluss auf diesen Punkt der Nebenkosten hat. Man kann sich also auch als Gutverdiener entscheiden, eine moderate Wohnung zu bewohnen um Kosten zu sparen.
In dem vorliegenden Modell fiele dieser Punkt weg und die Kosten wären unabhängig von der tatsächlich genutzten Wohnfläche und damit den Kosten, die die Gemeinde aufbringen muss. Das ist einmal nicht fair gegenüber den Personen die gut genug verdienen und steuerpflichtig werden (hier ist das ja praktisch eine Art Strafe). Dazu ist zu vermuten, dass die entstehende Disparität Gemeinden mit hoher Arbeitslosigkeit und geringem Durchschnittseinkommen noch weiter in finanzielle Nöte bringen würde, da die Einnahmen sinken würden, während aktuell die Grundsteuer eine vergleichbar sichere Form der Gemeindefinanzierung darstellt.

Das Argument der Entlastung von Geringverdienern an der Stelle der Gemeinden ist für meine Begriffe auch seltsam weil es eine Entlastung an dem Punkt ist, an dem eine sehr geringe Möglichkeit des Ausgleichs dieser Verluste besteht, nämlich bei den Gemeinden direkt.
 

KurtNabb

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Ich widerspreche hier ungerne, aber der 2. Satz ist falsch. Der Markt wird schon längst eingegrenzt durch "Kappungsgrenze, Mietpreisbremse, Mietendeckel, soziale Erhaltungssatzungen, ortsübliche Vergleichsmiete, soziale härtklauseln, Kappung der Modernisierungskosten, allgemeines Vertragsrecht" usw.

Auch das ist wahr. Baurecht sollte man noch erwähnen.
 

Pommes

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Der AfD-MdB Kay Gottschalk hatte eine Reform der Grundsteuer wie folgt vorgeschlagen. Die Lügenpresse hat diesen Vorschlag totgeschwiegen, obwohl die Lügenpresse sich doch als unerbittlicher Kämpfer für "soziale Gerechtigkeit" gibt. Der Vorschlag:

Die Grundsteuer wird fortan als prozentuale Zulage zur Einkommensteuer erhoben. All die Bürger, die nicht einkommensteuerpflichtig sind, wären dann von der Grundsteuer befreit.

All die, die aufgrund eines hohen Einkommens auch viel Einkommensteuer zahlen müssen, zahlen dann auch entsprechend mehr Grundsteuer.

Dieses Vorgehen würde Millionen Bürger von der Grundsteuer befreien, wäre sozial gerechter und würde die Bürokratie reduzieren.

Ziemlich asozial wenn du nämlich deinen Grund und Boden anderen Menschen zum Wohnen zur Verfügung stellst sollst du das auch noch selbst bezahlen.
Die Grundsteuer gehört auf die Mieten umgelegt und wer sich teure Hütten leisten kann, zahlt eben entsprechend.
 

Orwellhatterecht

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Mich kannst du nicht blenden. Anlage N nicht kennen...sich aber Vermieter nennen..... Nicht mit mir. Brauchst mir nicht zu antworten.

Du bist mir schon ein „Möchtegern Steuerexperte“. Weißt nicht einmal, dass die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung über die Anlage „V“ zu deklarieren sind, die Anlage „N“ dagegen pro Person für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Für einen „Steuerexperten“ wie Dich ein wahrlich schwaches Bild! Für mich dürftest Du als Berater noch nicht einmal den Hundesteuer Jahresausgleich vornehmen! Leg Dich einfach wieder hin und fasel in Zukunft nicht son dummes Zeugs. Sonst hast Du die Lacher auf Deiner Seite!
 

Orwellhatterecht

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Reden wir aneinander vorbei? Auch jetzt ist die Grundsteuer abhängig davon, wieviel die vermietete Wohnung wert ist. Das sonstige Einkommen des Vermieters spielt aber bei der Steuerberechnung keine Rolle.

"In dem vorgestellten Modell würde der Punkt "Grundsteuer" ein für den Mieter schwer kalkulierbares Risiko, weil es eine Abhängigkeit von den Einnahmen eines Dritten entstünde." schreiben Sie.

NEIN. Die Grundsteuer würde gar nicht mehr anfallen, wenn z.B. der Mieter arbeitslos wird oder sich sein Einkommen unter dem EKST-Freibetrag befindet.

Da arme Haushalte dann von der Grundsteuer befreit wären, ist dieses Modell nur sozial. Aktuell muss doch Grundsteuer der Mieter zahlen, egal wieviel oder ob er verdient.

Der Mieter müsste seinen Vermieter in sein Abendgebet einschließen und innigst darum bitten, dass sich Vermieters Einkommen nicht erhöht. Denn sonst würde sich ja die Umlage Grundsteuer für den Mieter entsprechend erhöhen.
 

schnipp-schnapp

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Reden wir aneinander vorbei? Auch jetzt ist die Grundsteuer abhängig davon, wieviel die vermietete Wohnung wert ist. Das sonstige Einkommen des Vermieters spielt aber bei der Steuerberechnung keine Rolle.

"In dem vorgestellten Modell würde der Punkt "Grundsteuer" ein für den Mieter schwer kalkulierbares Risiko, weil es eine Abhängigkeit von den Einnahmen eines Dritten entstünde." schreiben Sie.

NEIN. Die Grundsteuer würde gar nicht mehr anfallen, wenn z.B. der Mieter arbeitslos wird oder sich sein Einkommen unter dem EKST-Freibetrag befindet.

Da arme Haushalte dann von der Grundsteuer befreit wären, ist dieses Modell nur sozial. Aktuell muss doch Grundsteuer der Mieter zahlen, egal wieviel oder ob er verdient.



Soviel zu Staat und Finanzamt.....
Hier sieht man, wer der größte Gauner im System ist....

https://www.mz-web.de/panorama/zu-b...t-eigentuemer-zu-mieterhoehungen-auf-31009136
 

Piranha

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Wie schwer kann das zu verstehen sein?
Wer das Geld hat um sich eine Immobilie zur Vermietung zu bauen oder zu kaufen, der macht das nur dann, wenn er aus der Miete mehr Geld raus bekommt als die anderweitig mögliche Verzinsung seines Kapitals (also z.B. mit Aktien) einbringen würde.
Daraus folgt zwangsläufig, dass die Miete IMMER die Grundsteuer mit drin hat, völlig egal ob das als Einzelposten aufgeführt wird oder als Bestandteil der Grundmiete "untergeht".

Wie das aussieht wenn man den Gedanken der AfD zuende denkt kann man sich in Italien anschauen.
In Italien wurde vor einigen Jahren die Grundsteuer auf ein vom Eigentümer selber bewohntes Haus/Wohnung ganz abgeschafft, völlig egal ob 1-Zimmer-Apartment oder Luxusvilla, dafür würde die Grundsteuer auf vermietete Häuser und Wohnungen erhöht.
Als Folge davon leben alle die sich ein eigenes Haus leisten können deutlich viel billiger als vorher und alle die mieten müssen bezahlen deutlich mehr.

Reiche-Leute-Politik halt, nichts weiter.
 
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Und was an Jaakobs Antwort falsch ist: Die Grundsteuer ist nur dann vom Mieter zu zahlen, wenn dies vereinbart ist. In der Regel reicht dazu der Verweis auf die "Betriebskostenverordnung".

Weiss man als Habenichts natürlich nicht.(meine nicht dich damit, sondern Jakob)

Kindchen... Wann hast du zuletzt einen Mieter gesehen, in dessen Mietvertrag die Grundsteuer nicht zum Vertrag gehört?
Selber naiv, aber andere als Habenichtse bezeichnen. Halten das alle AfDasten so? Vielleicht gewinnt ihr ja mit diesem Ton Mieter als Wähler.
 
OP
Roquette

Roquette

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Wie schwer kann das zu verstehen sein?
Wer das Geld hat um sich eine Immobilie zur Vermietung zu bauen oder zu kaufen, der macht das nur dann, wenn er aus der Miete mehr Geld raus bekommt als die anderweitig mögliche Verzinsung seines Kapitals (also z.B. mit Aktien) einbringen würde.
Daraus folgt zwangsläufig, dass die Miete IMMER die Grundsteuer mit drin hat, völlig egal ob das als Einzelposten aufgeführt wird oder als Bestandteil der Grundmiete "untergeht".

Wie das aussieht wenn man den Gedanken der AfD zuende denkt kann man sich in Italien anschauen.
In Italien wurde vor einigen Jahren die Grundsteuer auf ein vom Eigentümer selber bewohntes Haus/Wohnung ganz abgeschafft, völlig egal ob 1-Zimmer-Apartment oder Luxusvilla, dafür würde die Grundsteuer auf vermietete Häuser und Wohnungen erhöht.
Als Folge davon leben alle die sich ein eigenes Haus leisten können deutlich viel billiger als vorher und alle die mieten müssen bezahlen deutlich mehr.

Reiche-Leute-Politik halt, nichts weiter.

Oder doch Arme-Leute-Politik? Immerhin können sich so Ärmere leichter das eigene Zuhause finanzieren.

"Grundsteuer IMMER in Miete enthalten", schreibst du. Warum nicht auch die Gehwegreinigung, die müllabfuhr? Oder noch besser: ganz umsonst in fremden Eigentum wohnen?
 
OP
Roquette

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Der Mieter müsste seinen Vermieter in sein Abendgebet einschließen und innigst darum bitten, dass sich Vermieters Einkommen nicht erhöht. Denn sonst würde sich ja die Umlage Grundsteuer für den Mieter entsprechend erhöhen.

Geht es nicht in deinen Kopf, dass nach diesen Vorschlag sich die Grundsteuer nach dem zu versteuernen Einkommen des MIETERS richtet. Was der Vermieter verdient ist völlig irrelevant.
 

Uwe O.

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Was er "vergisst" zu erwähnen: Die Grundsteuer wird auf die Miete umgelegt. Das heißt, der Mieter zahlt umso mehr, je reicher der Vermieter durch dessen Miete wird.
.

In diesem Fall natürlich nicht, denn der Mieter hat ja durch den Zuschlag "seine" Grundsteuer bezahlt.

Die Grundsteuer dient zur Finanzierung der Gemeinden.
Durch den Einkommensteuerzuschlag ist eine neue Finanzierung für die Gemeinden geplant.
 
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Roquette

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Du bist mir schon ein „Möchtegern Steuerexperte“. Weißt nicht einmal, dass die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung über die Anlage „V“ zu deklarieren sind, die Anlage „N“ dagegen pro Person für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Für einen „Steuerexperten“ wie Dich ein wahrlich schwaches Bild! Für mich dürftest Du als Berater noch nicht einmal den Hundesteuer Jahresausgleich vornehmen! Leg Dich einfach wieder hin und fasel in Zukunft nicht son dummes Zeugs. Sonst hast Du die Lacher auf Deiner Seite!

Ausnahmsweise hast du recht, habe V und N verwechselt. Ansonsten hast du Unrecht - wie so oft.
 
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Roquette

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Gehwegreinigung und Müllabfuhr wird seit Jahrzehnten ebenfalls auf den Mieter über die Nebenkosten umgelegt.

Richtig, wie auch die Grundsteuer, siehe §3 Betriebskostenverordnung. Aber der Poster wollte ja, dass die "Grundsteuer IMMER vom Vermieter" zu zahlen ist. Daher meine Frage an ihn.
 

Jakob

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In diesem Fall natürlich nicht, denn der Mieter hat ja durch den Zuschlag "seine" Grundsteuer bezahlt.

Die Grundsteuer dient zur Finanzierung der Gemeinden.
Durch den Einkommensteuerzuschlag ist eine neue Finanzierung für die Gemeinden geplant.

Durch Roquettes Vorschlag würde die Einkommenststeuer eines reichen Vermieters durch den Mieter teilweise übernommen werden. Da die Grundsteuer in seinem Modell an die Höhe des Einkommens angepasst ist, zahlt der Vermieter eines Einkommensmillionärs mehr wie einem verschuldeten Arbeitslosen, der nichts als ein Haus besitzt.

Einem Fremden die EK zu zahlen, und sei es nur teilweise, kann ich mir nur schwer vorstellen.

Und ein wirklich Reicher könnte gar nicht mehr vermieten.
 
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