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Du polemisierst. Wenn man nachweislich einen Führerkult auf Hitler münzt, so ist das nach unserer Rechtsprechung "Wiederbetätigung" und somit strafbar. Das hat mit mir nichts zu tun.
Wiederbetätigung...allein der Begriff ist doch schon bescheuert. Was bitte soll das sein? Im Grunde ist gegen ein derartiges Vorgehen, aus rein politisch - taktischen Gründen ja nichts einzuwenden, aber dann darf sich der ausführende Staat nicht als freiheitlich- demokratisch benennen. Meinungsfreiheit besteht dann nämlich nicht mehr.
Wenn Hitler am 1 April Geburtstag hätte dürfte niemand mehr Gratulationsmails am 1. April versenden. Überlege doch mal wie grotesk das ist. Der Mann ist über 70 Jahre tot. Wie krank muss eine Gesellschaft sein um derartig KRANKEN Straf ritualen zu folgen?
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