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LTW Sachsen / Brandenburg

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schelm65

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Ich weiß was in der Dublin -Verordnung steht!

Ja gut, aber fehlt es dir nun an Verstand den Charakter des sogenannten Selbsteintrittsrechtes zu erfassen als individuelle Ausnahme, oder ist es böswillige Ignoranz, um damit eine illegale, dem GG Artikel 16a Abs.2 widersprechende Masseneinwanderung, getarnt als " temporäre Hilfe ", zu rechtfertigen ?
 

Ophiuchus

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Ja gut, aber fehlt es dir nun an Verstand den Charakter des sogenannten Selbsteintrittsrechtes zu erfassen als individuelle Ausnahme, oder ist es böswillige Ignoranz, um damit eine illegale, dem GG Artikel 16a Abs.2 widersprechende Masseneinwanderung, getarnt als " temporäre Hilfe ", zu rechtfertigen ?

Er besteht halt auf den subsi Schutz für alle Mörder und Vergewaltiger aus aller Welt in Deutschland!
 

Fredericus Rex

Deutscher Bundespräsident
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Ja gut, aber fehlt es dir nun an Verstand den Charakter des sogenannten Selbsteintrittsrechtes zu erfassen als individuelle Ausnahme,
Abgesehen davon, dass die „individuelle Ausnahme“ erst mal geprüft werden muss und die Person deshalb auch nicht in den „sicheren Drittstaat“ zurückgeschickt werden kann, steht das so überhaupt nicht in Artikel 17 der Dublin-3-Verordnung Verordnung.

Und wenn ein Staat prüfen darf obwohl er gar nicht zuständig ist dann tritt für Deutschland der Artikel 18 Asylgesetz in Kraft.
Dort steht in Absatz 4 :

Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) abzusehen, soweit

1. die Bundesrepublik Deutschland auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages mit dem sicheren Drittstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist oder

2. das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat.

Und der Bundesministerium des Innern hat das Selbsteintrittsrecht auf Grund der Dublin-3-Verordnung angeordnet.
Ganz legal

schelm65 schrieb:
…….oder ist es böswillige Ignoranz,
*Heiterkeit
Weder noch. Ich ich stelle nur fest, dass das BVG feststellte, dass es keinen Rechtsbruch gab und gibt.
schelm65 schrieb:
um damit eine illegale, dem GG Artikel 16a Abs.2 widersprechende Masseneinwanderung, getarnt als " temporäre Hilfe ", zu rechtfertigen ?
Tja Schelm das mit der illegalen Masseneinwanderung ist immer noch Unfug, aber die Behauptung durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
 

Roquette

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Abgesehen davon, dass die „individuelle Ausnahme“ erst mal geprüft werden muss und die Person deshalb auch nicht in den „sicheren Drittstaat“ zurückgeschickt werden kann, steht das so überhaupt nicht in Artikel 17 der Dublin-3-Verordnung Verordnung................

Zu dumm, dass die nachfolgende Verfassungsrichter a.D. anderes schrieben:

0.
Asyl ist illegal / ERHEBLICHE Rechtsverstöße der Bundesregierung / Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz:

Kein “Flüchtling” hat Anspruch auf Asyl in Deutschland …..Die Bundeskanzlern handelt in der “Flüchtlingskrise” gegen das Grundgesetz und gleich gegen mehrere Gesetze, kritisiert der Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz.

Das Abkommen von Dublin wurde missachtet eben so wie der Vertrag von Schengen, das Asylverfahrensgesetz und den Asylartikel selbst, so der Jurist. Im Interview begründet er, warum eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht seiner Meinung nach Chancen hätte.

https://www.youtube.com/watch?v=qFnIut4b1Fo

1.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat massive Kritik an der bundesdeutschen Rechtspraxis geübt.

Es sei „etwas ins Rutschen gekommen, wenn der Staat selbst auf gewissen Gebieten Recht nicht anwendet, ignoriert oder nicht durchsetzt“, sagte Papier der „Bild“ (Montagsausgabe). „Indem geltendes Recht nicht eingehalten und durchgesetzt wird, wird ein ungutes Gefühl in weiten Teilen der Bevölkerung geweckt, was die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats anlangt. Das führt dazu, dass Vertrauen in unsere Rechtsordnung, in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert wird.“

Das Resultat dieser Rechtspraxis sei „nach den Wahlen der letzten Zeit offenkundig“, so Papier.

So sei etwa beim Umgang mit Flüchtlingen und Migranten deutsches und europäisches Recht „über Jahre nicht wirklich umgesetzt worden und wird noch immer nicht durchgesetzt“. Noch immer sei „in beträchtlichem Maße illegale Zuwanderung nach Deutschland zu verzeichnen“, so der ehemalige Gerichtspräsident.

„Eine Grenzschließung steht gar nicht zur Diskussion. Aber Personen, die ersichtlich keinen Anspruch auf Asyl oder subsidiären Schutz in Deutschland haben, weil sie aus einem sicheren Drittstaat einreisen, ist nach geltendem deutschen Recht grundsätzlich die Einreise zu verweigern.“ Wer dennoch Einreisen ermöglichen wolle, müsse „das Gesetz ändern. Aber das tut man nicht, man ignoriert es einfach.“

2.
Ex-Bundesverfassungsgericht Udo di Fabio in dem von der CSU angeforderten Gutachten:

„Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen (…) verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist“.

3.
Udo di Fabio Gutachten zur Asylpolitik:

„Das Grundgesetz garantiert nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht auch weder europarechtlich noch völkerrechtlich.“

„Die Staatsgrenzen sind die tragenden Wände der Demokratien. Wer sie einreißt, sollte wissen, was er tut. Es mag schwer sein, Grenzen in einer wirksamen und zugleich humanen Weise zu schützen, aber diese Aufgabe kann keine Regierung entgehen.“

4.
Michael Bertrams, früherer Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, hat die Grenzöffnung im Alleingang als „Akt der Selbstermächtigung“, Kompetenzüberschreitung und möglichen Verfassungsbruch klar beim Namen genannt.

5.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom vergangenen Jahr stellt fest:

„Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit anderthalb Jahren außer Kraft gesetzt, und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“

6.
Hans-Jürgen Papier, Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, geht noch weiter und argumentiert nicht nur formal, sondern auch inhaltlich in seinem „Angriff auf Merkel: ‚Flüchtlingskrise offenbart ein eklatantes Politikversagen'“. Er meint:

„Noch nie war in der rechtsstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik die Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit so tief wie derzeit. Das ist auf Dauer inakzeptabel.“ Man habe inzwischen „rechtsfreie Räume“ bei der Sicherung der Außengrenzen. Die unbegrenzte Einreise sei „ein Fehler“ – und zwar keiner, der auf umzusetzendem Recht beruhe, sondern auf einer „politischen Entscheidung“. […]

„Es gibt kein voraussetzungsloses Recht auf Einreise für Nicht-EU-Ausländer“, stellt Papier klar. „Notfalls muss also für einen vorübergehenden Zeitraum an den Grenzen die Einreiseberechtigung von Ausländern kontrolliert und müssen illegale Einreisen unterbunden werden.“ Es sei hier besonders bemerkenswert, dass Deutschland von anderen EU-Staaten Grenzsicherung fordere, diese jedoch selbst nicht leisten könne.

11.
Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des BVerfG: „Den wenigsten, die zu uns kommen, steht das Grundrecht auf Asyl zu.“ In Deutschland bestehe vor allem ein „Vollzugsdefizit, wie vor allem der Herbst 2015 gezeigt hat“.

12.
Das Bundesverfassungsgericht stellte dazu klar: „Da nach der derzeit geltenden Rechtslage (Art. 16 a Abs. 2 Satz 1 GG und Anlage I zu § 26a AsylVfG) alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten sichere Drittstaaten sind, ist ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16 a Abs. 1 GG ausgeschlossen, auch wenn sein Reiseweg nicht im Einzelnen bekannt ist.“

13.
Staatsrechtler Prof. Karl A. Schachtschneider in seiner Verfassungsbeschwerde vom 30. Januar 2016:

„Nicht nur die Zulassung der illegalen Einreise von Fremden entgegen den Gesetzen und entgegen dem Grundgesetz verletzt die Verfassungsidentität und die Souveränität der Bürger im Kern, sondern auch die Zuerkennung von Aufenthaltsrechten, insbesondere dem Flüchtlingsstatus, ohne hinreichende Prüfung.
 

Fredericus Rex

Deutscher Bundespräsident
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Wenn du Gott bist , finde ich Gott sCh...e !
Du darfst mich ruhig auch dann scheiße finden, auch wenn ich nicht Gott bin ……….

Er besteht halt auf den subsi Schutz für alle Mörder und Vergewaltiger aus aller Welt in Deutschland!
Wenn du kein so fürchterlicher Einfaltspinsel wärst, würdest du erkennen können, dass wenn man Fakten nennt, weil sie einfach Fakten sind, diese Fakten deshalb nicht automatisch gut finden muss.
 

schelm65

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Abgesehen davon, dass die „individuelle Ausnahme“ erst mal geprüft werden muss und die Person deshalb auch nicht in den „sicheren Drittstaat“ zurückgeschickt werden kann, steht das so überhaupt nicht in Artikel 17 der Dublin-3-Verordnung Verordnung.

Und wenn ein Staat prüfen darf obwohl er gar nicht zuständig ist dann tritt für Deutschland der Artikel 18 Asylgesetz in Kraft.
Dort steht in Absatz 4 :

Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) abzusehen, soweit

1. die Bundesrepublik Deutschland auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages mit dem sicheren Drittstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist oder

2. das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat.

Und der Bundesministerium des Innern hat das Selbsteintrittsrecht auf Grund der Dublin-3-Verordnung angeordnet.
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Tja Schelm das mit der illegalen Masseneinwanderung ist immer noch Unfug, aber die Behauptung durch die Meinungsfreiheit gedeckt.

Das ist Mumpitz. Den Charakter des sogenannten Selbsteintrittsrechtes hab ich zitiert durch die entsprechende Passage aus dem Dubliner Vertrag. Abgesehen davon ergibt sich der Charakter der Ausnahme durch die im GG Artikel 16a Abs.2 definierte Regel. Die Bedeutung des Absatz 5 hatte ich ebenfalls dargelegt. Komischerweise kommt von dir nichts zu Absatz 2, so als wäre der ohne Bedeutung oder eine Kann - Bestimmung nach Wetterlage.

Den Charakter des Selbsteintrittsrechtes als Ausnahme bestreitet nicht einmal Merkel, genau deshalb beschreibt sie die anhaltende illegale Zuwanderung reduzierend als " humanitäre AUSNAHME ", so als wäre die Sache nach Budapest 2015 erledigt gewesen und als würde seither kein kontinuierlicher Zustrom erfolgen.

Natürlich ist die Massenmigration illegal. Die Eindringlinge hatten kein Recht sich Deutschland auszusuchen und dafür diverse sichere Länder zu durchqueren. Daran ändert das Einknicken der Bundesrepublik aus Angst vor unschönen Bildern im Falle der Zurückweisung nichts.
 

van Kessel

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Wenn das mit dem Satz:
„Vorrang hat das EU Recht gegenüber nationalem Recht nur auf Grundlage der unterschrieben
EU-Verträge“.
……………...nicht deutlich genug rüber gekommen ist, tut mir das Leid.
muss es nicht, die Materie ist kompliziert genug.
Auch diese Staaten haben bei ihrem Beitritt Verträge unterschrieben.
Wenn diese sich jetzt nicht daran halten ist es nicht die Schuld der EU
daher ja meine Elegie über die fehlende Exekutivgewalt. In den Verträgen fehlt nicht der gute Wille, aber jeder Geflügelverein hat in seinen Statuten Weisungen, wie mit Verstößen gegen die Regeln verfahren wird. Ich erinnere an die Blauen Briefe aus Brüsssel an die Adressen von Schröder und Merkel und wie diese mit den 'Ermahnungen' umgingen.
Europol ist für diesen Fall ja wohl nicht zuständig. Und wenn der EU-Gerichshof Urteilee fällt, fehlt eben eine GEWALT ohne die es nie funktionieren wird.
Auch diese Staaten haben bei ihrem Beitritt Verträge unterschriebenAuch diese Staaten haben bei ihrem Beitritt Verträge unterschrieben
....
Die Kommission übernimmt in der EU die Exekutivaufgaben.
Das allerdings, ist mir nicht demokratisch genug da die Kommissare nicht vom Volk gewählt wird.
all dies muss zwingend subsumieren, dass es z.B. Aussetzung von EU-Zahlungen an 'Nehmerstaaten' und Stimmverlusten (oder Jobverlusten) bei Abstimmungen von 'Einzahlerstaaten' geht. Ohne Werkzeuge - zu welchem auch die Durchsetzung von Beschlüssen gehört - kann man kein Haus bauen.
Das ist ja jetzt kein Fehler.
Das Ziel der EU muss es ja sein ähnliche Standards in den Mitgliedsländer herzustellen – im Steuerrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Ausländerrecht, Asylrecht usw. herzustellen.
Das funktioniert zwischen den Nationalstaaten nur mit Abkommen.
Standards sind ein schönes Wort, welches suggeriert, dass dies schon ausfeichen würde. Tut es aber nicht. Wenn unser schönes Grundgesetz, nicht durch eine dahinter stehende Macht erfüllt würde, wäre dies nicht mehr als ein leidenschaftlicher Aufsatzt eines Abiturienten. Die Welt ist nicht rosarot, sondern rot oder weiss.

PS: habe versucht händisch die Zitate einzusetzten, ob es überall funktionierte mag ich nicht abschätzen
 
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van Kessel

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....und noch so ein Gutmensch der sich für die Dealer vom Görlitzer Park einsetzt ....
bitte nenne den Satz oder Abschnitt, wo solches geschrieben wurde.
Ansonsten es eine der üblichen - weil von keiner Sachkenntnise getrübten - Unverschämtheiten ist, mit welchen man sich hier profilieren möchte. Und dies bringt uns just zu dem Thema, warum hier Zitatfunktionen nicht mehr funktionieren. Wer Schei...-kübel auskippt, bekommt immer Spritzer ab.
 

Ophiuchus

Putinversteher
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bitte nenne den Satz oder Abschnitt, wo solches geschrieben wurde.
Ansonsten es eine der üblichen - weil von keiner Sachkenntnise getrübten - Unverschämtheiten ist, mit welchen man sich hier profilieren möchte. Und dies bringt uns just zu dem Thema, warum hier Zitatfunktionen nicht mehr funktionieren. Wer Schei...-kübel auskippt, bekommt immer Spritzer ab.

Meine Deutschlehrerin , fand Schachtelsätze immer negativ , im Link geht der Schachtelsatz über eine halbe Seite !
Darf man Deutschlehrerin noch schreiben oder ist man dann schon NAZI .
Wenn Dublin noch nicht abgeschafft ist , warum interessiert es dann die dt. Regierung nicht .
Nehmen wir den Fall der Rückholung des Afghanen aus Griechenland , ist dies nicht die Kapitulation dessen was uns als Europa verkauft wird ?
Und die Aushebelung des Rechtsstaates im Görlizer Park findest du ok ?
Ich bekomm Knöllchen fürs Falschparken und Flüchtlinge können dealen , morden , vergewaltigen ????????????????????????????????????????????????
 

OpaGerd

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Ich wollte eine Datei anhängen, ich probiere es ein anderes Mal.
 
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Titanic deckchair

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Geschlechtergerechtigkeit im Parlament- Verfassungsgericht erklärt Paritätsgesetz in Brandenburg für nichtig


Das Brandenburger Verfassungsgericht hat das Paritätsgesetz zu den Kandidatenlisten der Parteien für Landtagswahlen gekippt. Das teilte das Gericht am Freitag bei seiner Urteilsverkündung in Potsdam mit. Das Gesetz schrieb vor, dass künftig abwechselnd gleich viele Frauen und Männer auf den Listen kandidieren müssen.

https://www.tagesspiegel.de/politik/geschlechtergerechtigkeit-im-parlament-verfassungsgericht-erklaert-paritaetsgesetz-in-brandenburg-fuer-nichtig/26302076.html

So gehört sich das!:happy:
 

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